Artenschutzprüfung Baum – Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach §39 / §44 BNatSchG
Viele Baumarbeiten (Fällungen, Rückschnitte, Baumaßnahmen im Wurzelbereich) unterliegen den artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 39 und 44 BNatSchG.
Werden Höhlenbrüter, Fledermäuse oder andere besonders geschützte Arten in einem Baum übersehen, drohen erhebliche Bußgelder und Baustopps.
Mit einer fachgerechten Artenschutzprüfung für Bäume (Artenschutzrechtliche Vorprüfung) stellen wir sicher, dass Ihre geplanten Maßnahmen rechtskonform und naturschutzfachlich einwandfrei erfolgen können.
Unsere Leistungen im Bereich Artenschutzprüfung
Wir bieten Ihnen eine umfassende Artenschutzprüfung an Bäumen – mit modernster Technik und fachkundiger Auswertung:

Artenschutzprüfung: Thermalbild einer Baumhöhle – Kontrolle auf besetzte Quartiere
- Wärmebildkontrolle mit FLIR-Technik
→ Detektion von aktuellen Neststandorten, belegten Baumhöhlen und Spalten (z.B. Spechtlöcher, Fledermausquartiere). - Endoskopische Kontrolle von Baumhöhlen
→ Visuelle Begutachtung kritischer Strukturen, um Besatz oder Anzeichen von Nutzung sicher festzustellen. - Akustisches Monitoring mit Batlogger
→ Erfassung von Fledermausaktivität an und um den Baum mittels automatischer Aufzeichnung und fachlicher Auswertung. - Sicht- und Habitatstrukturkontrolle
→ Prüfung der Baumstruktur und des Umfelds auf weitere potenzielle Nutzung durch geschützte Arten. - Fotodokumentation und rechtssicherer Prüfbericht
→ Ausführliche Dokumentation aller Befunde zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden oder als Nachweis gegenüber Auftraggebern.
Typische Anwendungsfälle für die Artenschutzprüfung an Bäumen
- Fällungen und Rückschnitte von Altbäumen
- Baumaßnahmen im Kronenbereich
- Wurzelraumarbeiten im Kronentraufbereich
- Begleitung von Baufeldfreimachungen
- Kontrolle von Naturdenkmalbäumen
- Absicherung bei Maßnahmen entlang von Straßen und Wegen
- Kontrolle im Rahmen von Verkehrssicherungspflichten
Ablauf einer Artenschutzrechtlichen Vorprüfung für Bäume
- Vorgespräch und Abstimmung Ihrer geplanten Maßnahme
- Vor-Ort-Termin mit Sichtprüfung und Wärmebild-Scan
- Endoskopische Kontrolle auffälliger Strukturen
- Optional: Batlogger-Einsatz für nachtaktive Arten
- Erstellung des Prüfberichts inkl. Fotodokumentation
- Besprechung der Ergebnisse und Handlungsempfehlung
Ihre Vorteile der Artenschutzprüfung Baum
- Rechtssichere Nachweisführung gemäß §39/§44 BNatSchG
- Schnelle Verfügbarkeit → kurzfristige Einsätze bei dringendem Bedarf
- Modernste Technik (Wärmebildkamera, Endoskop, Batlogger) für maximale Nachweissicherheit
- Beratung & Begleitung bis zur Genehmigung
- Kombinierbar mit baumstatischen Untersuchungen → ganzheitliche Analyse aus einer Hand
Artenschutzprüfung anfragen
Sie benötigen eine Artenschutzprüfung für Bäume oder ein Artenschutz-Gutachten Baum für Ihre Maßnahme? Wir beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
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