Verkehrssicherungspflicht

Verkehrssicherungspflicht: Sicherheit schaffen, Haftung vermeiden

Was Eigentümer, Kommunen und Betriebe jetzt wissen müssen

Schützen Sie Menschenleben und vermeiden Sie teure Haftungen – mit der richtigen Verkehrssicherung. Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Eigentümer, Gefahrenquellen auf ihren Grundstücken rechtzeitig zu erkennen und abzusichern – besonders bei Bäumen im öffentlichen Raum.

Was sagt das Gesetz?

Die Verkehrssicherungspflicht basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie §§ 823 und 839 des BGB. Pflichtverletzung führt zur Haftung – auch ohne Verschulden.

Beispielhafte Urteile:

  • BGH 1965 (III ZR 217/63): Regelmäßige Kontrollen sind Pflicht.
  • BGH 2004 (III ZR 225/03): Kontrolle auch ohne konkrete Gefahrenhinweise.

Für wen gilt die Pflicht?

Die Pflicht betrifft private und öffentliche Bereiche:

  • Öffentliche Wege & Plätze: Glättebeseitigung, Schlaglöcher
  • Private Grundstücke: Winterdienst, Beleuchtung
  • Gebäude: Lose Dachziegel
  • Bäume & Grünflächen: Kontrolle auf Sturmbruch, Pilzbefall

Kommunen: Rechtssichere Dokumentation. Unternehmen: Schutz vor Regress.

Bäume im öffentlichen Raum

Bäume bergen unsichtbare Risiken durch Wind, Krankheit oder Alter. Regelmäßige Baumkontrollen und technische Verfahren wie Zugversuch oder Bohrwiderstandsmessung schützen Leben und Eigentum.

Pflicht verletzt – wer haftet?

Ein Astbruch kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Haftung nach § 823 BGB
  • Schadensersatz & Regress
  • Strafrechtliche Folgen bei Personenschäden

Fazit: Besser prüfen – statt haften

Die Verkehrssicherungspflicht schützt Menschen, Eigentum und Ihre rechtliche Sicherheit. Mit professionellen Kontrollen, Gutachten und Baumkatasterführung erfüllen Sie Ihre Pflicht – sicher, nachvollziehbar und kosteneffizient. Handeln Sie jetzt, bevor Schäden entstehen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen – rechtssicher & nachvollziehbar.

Unser FLL-zertifiziertes Team unterstützt Kommunen, Unternehmen und Eigentümer mit Kontrollen, Gutachten und digitaler Dokumentation.

Unverbindlich anfragen: 01525 3625996

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