Seit 2023 haben wir über 230.000 Baumkontrollen gemacht, für Städte und Gemeinden, Landkreise, Straßenbaulastträger, Kirchen, Wohnungswirtschaft und Industrie. Diese Seite beschreibt, wie wir dabei vorgehen und warum am Ende die allermeisten Bäume stehen bleiben. Unser Büro sitzt in Vlotho in Ostwestfalen-Lippe, gearbeitet wird vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Für Werks- und Firmengelände gibt es eine eigene Seite: Baumkontrolle für Unternehmen. Eine erste Einordnung, wie oft ein Baum kontrolliert werden muss, gibt unser Kontrollintervall-Finder nach Tabelle 1 der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020.
Was eine Baumkontrolle auslöst: Zahlen aus 8.288 Kontrollen
Wir haben unsere Kontrollen mit dokumentiertem FLL-Urteil aus den Jahren 2024 bis 2026 ausgewertet, 8.288 Kontrollen in Regelkontrollen und Ersterfassungen. Das Ergebnis, wenn Kontrolle und Ausführung getrennt sind:
- 2 % Fällungen. Bei 165 von 8.288 Kontrollen war die Fällung die einzige Lösung.
- 9 % sicherheitsrelevante Maßnahmen: Einkürzung, Kronensicherung, eingehende Untersuchung, Fällung.
- 3 % eingehende Untersuchungen. Nur dort, wo die Sichtkontrolle die Frage nicht beantworten kann. In gepflegten Regelbeständen liegt die Quote bei 0,4 bis 0,5 %.
- 41 % der Kontrollen führen zu irgendeiner Maßnahme, aber vier von fünf davon sind Pflege: Totholz, Lichtraumprofil, Kronenpflege. Sie zeigen den Zustand des Bestands, nicht die Hand des Kontrolleurs.
- Der erste Durchgang nach einer Übernahme macht den Pflegerückstand sichtbar. Die Maßnahmenquote mit Pflege liegt dann bei 40 bis 80 %, in gepflegten Beständen bei 20 %. Danach zählt nur noch, was der Baum wirklich braucht.
- Die Entwicklungsphase entscheidet. Bäume in der Alterungsphase erzeugen je Baum knapp dreimal so viele Untersuchungsanlässe wie Bäume in der Reifephase.

„Sicherheitsrelevant“ ist eine Konvention dieser Auswertung: alle Maßnahmen außer Totholz, Lichtraumprofil, Jungbaumpflege, Anbindung, Freischneiden, Efeu, Kronenpflege und Baumscheibe. Quoten anderer Anbieter sind nur bei gleicher Definition und gleichem Nenner vergleichbar.
Warum wir keine Fällungen verkaufen
Wir sind ein reines Sachverständigen- und Diagnostikbüro. Wir führen keine Baumpflege und keine Fällungen aus. Was in unseren Berichten steht, richtet sich deshalb ausschließlich nach dem Zustand des Baumes und nicht danach, was eine Kolonne in der Woche darauf zu tun hätte.
Das ist keine Haltungsfrage, sondern eine Frage der Beweisführung: Wer kontrolliert, bewertet und anschließend die Maßnahme selbst verkauft, muss sich diese Doppelrolle im Streitfall vorhalten lassen. Bei uns steht diese Frage gar nicht im Raum.
Was die Regelkontrolle wirklich leisten muss
Im Schadensfall lautet die erste Frage nicht „War der Baum krank?“, sondern: Wann wurde er zuletzt kontrolliert, von wem, mit welchem Ergebnis, und war das Intervall fachlich begründet? Eine Kontrolle, die diese vier Angaben nicht belegen kann, hilft im Zweifel wenig. Deshalb ist die Dokumentation kein Anhang unserer Arbeit, sondern ihr Ergebnis.
Fachlich geht es um vier Befundgruppen, die von unten nach oben abgearbeitet werden: Standsicherheit (Wurzelraum, Schiefstand, Stammfuß), Bruchsicherheit (Fäule, Risse, Zwiesel, Kappungsfolgen), Vitalität und das Baumumfeld mit seiner Sicherheitserwartung.
Wo dabei die Schwerpunkte liegen, wissen wir nicht aus dem Lehrbuch: Für einen Fachbeitrag haben wir 28.201 eigene Kontrollbefunde ausgewertet und dabei nachgesehen, welche Schäden häufig sind und welche gefährlich. Das ist nicht dasselbe.
Unsere besondere Vorgehensweise in der Baumkontrolle
Wir arbeiten nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien (3. Ausgabe 2020). In der Praxis heißt das vier Schritte:
- Erhebung relevanter Baumdaten (Art, Alter, Standort, Vitalität)
- Festlegung des Baumumfeldes und der Verkehrssituation
- Erste Beurteilung der Verkehrssicherheit
- Festlegung des Kontrollintervalls gemäß FLL-Empfehlungen
- Wiederkehrende Sichtkontrollen mit prüffähiger Dokumentation
- Identifikation neu entstandener Schäden / Veränderungen
- Prüfung der Standsicherheit, Bruchsicherheit und Vitalität
- Gezielte Überprüfung von Bäumen auf neu entstandene Gefahren
Dokumentiert wird in unserem eigenen digitalen Baumkataster Arbovia, das wir gebaut haben, weil die vorhandenen Systeme uns im Feld im Stich gelassen haben: jeder Befund mit Foto und Datum, jede Maßnahme mit Dringlichkeit, jeder Baum mit lückenloser Historie. Sie bekommen die Daten jederzeit als Export für Ihr eigenes GIS – sie gehören Ihnen, nicht uns.
Technische Untersuchungen ergänzen wir bei Bedarf abgestuft, um einzelne Bäume differenziert zu beurteilen:
Zugversuch
Rechnerische Ermittlung der Standsicherheit unter realer Lastannahme.
Windreaktionsmessung
Erfassung tatsächlicher Reaktionen des Baumes auf Windkräfte.
Schalltomographie
Zerstörungsfreie Erkennung von Fäule und Hohlräumen im Stamm.
Bohrwiderstandsmessung
Punktuelle Festigkeitsanalyse im Holzquerschnitt.
Spezialuntersuchungen bei Schädlingen & Sturm
Schädlingskontrollen
Z. B. Eichenprozessionsspinner, Asiatischer Laubholzbockkäfer, Massaria.
Sturmkontrollen
Schnelle Gefahrenbewertung nach Extremwetterereignissen.
Verkehrssicherheit & Artenschutz im Einklang
Unsere Arbeit verbindet Verkehrssicherungspflicht mit dem Erhalt ökologisch wertvoller Bäume. Wo möglich, empfehlen wir struktur- und habitatfreundliche Maßnahmen. Zudem bieten wir bei Bedarf ergänzend eine artenschutzrechtliche Vorprüfung an.
Wirtschaftlich denken, Schäden vermeiden
Regelmäßige fachgerechte Baumkontrollen und eine abgestufte Diagnostik sparen mittel- und langfristig Kosten. Wir helfen Ihnen, wertvolle Bestände gezielt zu erhalten und Investitionen in den Baumbestand effizient zu steuern.
Regelkontrolle oder eingehende Untersuchung? Die richtige Abstufung
Die Verkehrssicherungspflicht verlangt nicht bei jedem Baum die maximale Untersuchungstiefe, sondern ein sachgerecht abgestuftes Vorgehen. Grundlage ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie, die zwischen der visuellen Regelkontrolle und der eingehenden Untersuchung klar unterscheidet.
Die Regelkontrolle ist die wiederkehrende Sichtkontrolle vom Boden aus. Sie erfasst äußere Anzeichen wie Totholz, Pilzfruchtkörper, Risse, Schiefstand oder Vitalitätsverlust und legt fest, ob und in welchem Intervall weiter kontrolliert wird. Sie ist das Fundament der Verkehrssicherung und für den überwiegenden Teil eines Baumbestandes ausreichend.
Die eingehende Untersuchung setzt erst dann ein, wenn die Regelkontrolle einen konkreten Verdacht liefert – etwa den Verdacht auf Fäule, eine reduzierte Restwandstärke oder eine unklare Standsicherheit. Hier kommen messtechnische Verfahren zum Einsatz, die den Befund quantitativ absichern. Dieses Prinzip – untersuchen nur dort, wo es fachlich begründet ist – hält den Aufwand verhältnismäßig und die Beweisführung sauber.
Messtechnische Absicherung im begründeten Verdachtsfall
Bestätigt die Regelkontrolle einen Verdacht, wählen wir das Verfahren passend zur Fragestellung. Zur Standsicherheit dienen der Zugversuch (statische Lastsimulation, gemessen bis 0,25° Neigung) und die Windreaktionsmessung bei realem Wind. Zur Bruchsicherheit und Beurteilung der Holzintegrität nutzen wir die Schalltomographie für das flächige Schadbild und die Bohrwiderstandsmessung zur punktgenauen Bestimmung der Restwandstärke.
Wird eine eingehende Untersuchung nötig, überführen wir den Befund in ein Baumgutachten. Dabei weisen wir Befund, Messwert und Bewertung getrennt aus – die Voraussetzung für eine prüffähige, nachvollziehbare Dokumentation.
Häufige Fragen zur Baumkontrolle
Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?
Das Kontrollintervall richtet sich nach Alter, Zustand, Art und Standort des Baumes sowie der Verkehrserwartung im Umfeld. Jüngere, vitale Bäume an wenig frequentierten Standorten werden seltener kontrolliert als Altbäume an stark genutzten Wegen. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 geben dafür in Tabelle 1 Höchstabstände vor. Ein gesunder oder leicht geschädigter Baum in der Reifephase wird an wenig genutzten Flächen spätestens alle drei Jahre kontrolliert, an Straßen, Spielplätzen oder Schulen spätestens alle zwei Jahre. In der Altersphase sind es zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr, stärker geschädigte Bäume kommen in jeder Phase jährlich dran. Kürzer geht immer. Wir legen das Intervall bei der Ersterfassung für jeden Baum fest. Zum Nachschlagen gibt es unseren Kontrollintervall-Finder.
Was ist der Unterschied zwischen Baumkontrolle und Baumgutachten?
Die Baumkontrolle ist die wiederkehrende Sichtprüfung zur Verkehrssicherung. Ein Baumgutachten ist die vertiefte, dokumentierte Beurteilung im konkreten Verdachts- oder Streitfall – häufig unter Einsatz messtechnischer Verfahren und mit prüffähiger Handlungsempfehlung.
Wer haftet, wenn ein nicht kontrollierter Baum Schaden verursacht?
Als Baumeigentümer bzw. Verkehrssicherungspflichtiger tragen Sie die Verantwortung. Im Schadensfall prüft die Versicherung, ob eine fachgerechte und dokumentierte Kontrolle stattgefunden hat. Eine lückenlose Kontrollhistorie im digitalen Baumkataster ist daher der zentrale Haftungsschutz.
Was brauchen Sie für ein Angebot?
Die ungefähre Zahl der Bäume, wo sie stehen (eine Liste der Liegenschaften oder ein Lageplan reicht) und was es schon gibt: ein Kataster, eine Excel-Liste oder gar nichts. Abgerechnet wird die Regelkontrolle meist je Baum. Sie bekommen ein schriftliches Angebot, bevor wir anfangen. Am schnellsten geht es am Telefon: 01525 3625996.
Wir sind Vergabestelle. Was können Sie uns für die Eignungsprüfung schicken?
Eine projektbezogene Referenzliste mit Ansprechpartnern, die Nachweise unserer FLL-zertifizierten Baumkontrolleure und den Nachweis zum RAL-Gütezeichen Baumpflege. Bei beschränkten Ausschreibungen und Direktaufträgen fragen Sie uns gern direkt an. Unsere Referenzen
Müssen alle Bäume messtechnisch untersucht werden?
Nein. Für den überwiegenden Teil eines Bestandes genügt die visuelle Regelkontrolle. Eine eingehende, messtechnische Untersuchung machen wir nur bei einem konkreten, fachlich begründeten Verdacht. In gepflegten Regelbeständen braucht nur etwa jeder 200. Baum eine Messung, über alle 8.288 Kontrollen mit Urteil aus 2024 bis 2026 waren es 3 %. Eigene Auswertung, Stand September 2026.
Möchten Sie Ihre Bäume professionell kontrollieren lassen?
Wir beraten Sie gerne zu einem geeigneten Kontrollrhythmus und individuellen Untersuchungen für Ihre Bäume – ob im Privatgarten, in Wohnanlagen oder in kommunalen Beständen.
Lieber erst im Chat klären?
Beschreiben Sie Ihren Fall Elias, unserem digitalen Baumexperten – gern mit Foto. Er ordnet den Befund fachlich ein, nimmt Ihre Angaben auf und leitet die Anfrage an unser Team weiter. Die Terminbestätigung erhalten Sie anschließend persönlich von uns.
Hinweis: Elias ersetzt keine Baumkontrolle und keine Beurteilung der Verkehrssicherheit nach FLL-Baumkontrollrichtlinie. Eingaben werden zur Beantwortung an einen KI-Dienst übermittelt – bitte keine sensiblen Daten eingeben. Details in der Datenschutzerklärung.
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