Artenschutzrechtliche Vorprüfung von Bäumen

Artenschutzprüfung Baum – Artenschutzrechtliche Vorprüfung nach §39 / §44 BNatSchG

Viele Baumarbeiten (Fällungen, Rückschnitte, Baumaßnahmen im Wurzelbereich) unterliegen den artenschutzrechtlichen Vorgaben der §§ 39 und 44 BNatSchG. Werden Höhlenbrüter, Fledermäuse oder andere besonders geschützte Arten in einem Baum übersehen, drohen erhebliche Bußgelder und Baustopps.

Mit einer fachgerechten Artenschutzprüfung für Bäume (Artenschutzrechtliche Vorprüfung) stellen wir sicher, dass Ihre geplanten Maßnahmen rechtskonform und naturschutzfachlich einwandfrei erfolgen können.

Was die §§ 39 und 44 BNatSchG konkret verlangen

Das Bundesnaturschutzgesetz unterscheidet zwei Ebenen. Der allgemeine Schutz (§ 39 BNatSchG) enthält saisonale Verbote: In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen bestimmte Bäume, Hecken und Gehölze nicht beseitigt, abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden — schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben zulässig. Ob ein Baum unter das Verbot fällt, hängt vom Standort ab, und das Gesetz sieht Ausnahmen vor, unter anderem für bestimmte Maßnahmen der Verkehrssicherung. Größere Fäll- und Rückschnittarbeiten gehören daher im Zweifel ins Winterhalbjahr — oder brauchen vorab eine fachliche Prüfung.

Der besondere Artenschutz (§ 44 BNatSchG) greift unabhängig von der Jahreszeit: Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten – etwa Bruthöhlen von Spechten und anderen Höhlenbrütern oder Quartiere von Fledermäusen – dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Wird ein solcher Besatz vor der Maßnahme nicht ausgeschlossen, drohen Bußgelder, Baustopps und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.

Die artenschutzrechtliche Vorprüfung klärt genau diese Frage: Sie stellt fest, ob eine geplante Maßnahme ohne Verstoß möglich ist, ob eine ökologische Baubegleitung erforderlich wird oder ob eine vertiefte Prüfung (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, saP) nötig ist. So schaffen Sie vor Beginn der Arbeiten Rechtssicherheit.

Unsere Leistungen im Bereich Artenschutzprüfung

Wir bieten Ihnen eine umfassende Artenschutzprüfung an Bäumen – mit modernster Technik und fachkundiger Auswertung:

Artenschutzprüfung: Thermalbild einer Baumhöhle – Kontrolle auf besetzte Quartiere

Wärmebildkontrolle mit FLIR-Technik

Detektion von aktuellen Neststandorten, belegten Baumhöhlen und Spalten (z. B. Spechtlöcher, Fledermausquartiere).

Endoskopische Kontrolle von Baumhöhlen

Visuelle Begutachtung kritischer Strukturen, um Besatz oder Anzeichen von Nutzung sicher festzustellen.

Akustisches Monitoring mit Batlogger

Erfassung von Fledermausaktivität an und um den Baum mittels automatischer Aufzeichnung und fachlicher Auswertung.

Sicht- und Habitatstrukturkontrolle

Prüfung der Baumstruktur und des Umfelds auf weitere potenzielle Nutzung durch geschützte Arten.

Fotodokumentation und rechtssicherer Prüfbericht

Ausführliche Dokumentation aller Befunde zur Vorlage bei Genehmigungsbehörden oder als Nachweis gegenüber Auftraggebern.

Typische Anwendungsfälle für die Artenschutzprüfung an Bäumen

  • Fällungen und Rückschnitte von Altbäumen
  • Baumaßnahmen im Kronenbereich
  • Wurzelraumarbeiten im Kronentraufbereich
  • Begleitung von Baufeldfreimachungen
  • Kontrolle von Naturdenkmalbäumen
  • Absicherung bei Maßnahmen entlang von Straßen und Wegen
  • Kontrolle im Rahmen von Verkehrssicherungspflichten

Ablauf einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung für Bäume

1
Vorgespräch und Abstimmung Ihrer geplanten Maßnahme
2
Vor-Ort-Termin mit Sichtprüfung und Wärmebild-Scan
3
Endoskopische Kontrolle auffälliger Strukturen
4
Optional: Batlogger-Einsatz für nachtaktive Arten
5
Erstellung des Prüfberichts inkl. Fotodokumentation
6
Besprechung der Ergebnisse und Handlungsempfehlung

Ihre Vorteile der Artenschutzprüfung Baum

Rechtssichere Nachweisführung

Gemäß §39/§44 BNatSchG.

Schnelle Verfügbarkeit

Kurzfristige Einsätze bei dringendem Bedarf.

Modernste Technik

Wärmebildkamera, Endoskop, Batlogger für maximale Nachweissicherheit.

Beratung & Begleitung

Bis zur Genehmigung.

Kombinierbar

Mit baumstatischen Untersuchungen – ganzheitliche Analyse aus einer Hand.

Artenschutzprüfung anfragen

Sie benötigen eine Artenschutzprüfung für Bäume oder ein Artenschutz-Gutachten Baum für Ihre Maßnahme? Wir beraten Sie persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

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Ganzheitliche Beurteilung: Artenschutz und Baumstatik aus einer Hand

Häufig fallen artenschutzrechtliche und baumfachliche Fragen zusammen – etwa wenn ein Altbaum mit Höhlungen sowohl als Habitat dient als auch hinsichtlich seiner Verkehrssicherheit auffällig ist. In solchen Fällen kombinieren wir die Artenschutzprüfung mit einer Baumkontrolle oder einem Baumgutachten. Zeigt sich Handlungsbedarf an der Standsicherheit, sichern wir den Befund messtechnisch ab und stimmen Erhalt oder Fällung mit den artenschutzrechtlichen Anforderungen ab.

Häufige Fragen zur Artenschutzprüfung

Wann muss ich eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchführen lassen?

Immer dann, wenn eine Fällung, ein größerer Rückschnitt oder eine Baumaßnahme im Kronen- oder Wurzelbereich geplant ist und ein Besatz durch geschützte Arten – etwa Höhlenbrüter oder Fledermäuse – nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Bei Naturdenkmalbäumen und im Zuge von Baufeldfreimachungen ist die Prüfung praktisch immer angezeigt.

In welchem Zeitraum dürfen Bäume gefällt werden?

Umfangreiche Fäll- und Rückschnittarbeiten sind nach § 39 BNatSchG grundsätzlich auf die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar beschränkt. Unabhängig davon bleibt der besondere Artenschutz nach § 44 ganzjährig zu beachten – auch im Winter kann ein belegtes Fledermausquartier eine Maßnahme ausschließen.

Was passiert, wenn geschützte Arten festgestellt werden?

Dann stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen und – soweit erforderlich – der zuständigen Behörde ab. Möglich sind eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme, eine ökologische Baubegleitung, das Anbringen von Ersatzquartieren (CEF-Maßnahmen) oder eine vertiefte artenschutzrechtliche Prüfung. Ziel ist stets eine rechtskonforme und naturschutzfachlich saubere Lösung.

Ist der Prüfbericht bei Behörden anerkannt?

Ja. Wir dokumentieren alle Befunde nachvollziehbar mit Fotodokumentation, sodass der Bericht als Nachweis gegenüber Genehmigungsbehörden und Auftraggebern dient.

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Wir beraten Sie gern persönlich.