Stammumfang-Rechner: Umfang, Durchmesser und Messhöhe

Stammumfang und Stammdurchmesser meinen denselben Baum, werden aber ständig verwechselt,
und der eigentliche Streitpunkt ist meist gar nicht die Umrechnung, sondern die Messhöhe.
Baumschutzsatzungen legen ihre Schwellenwerte fast immer als Stammumfang in 1,00 Meter Höhe
fest. Die Forstwirtschaft misst dagegen den Brusthöhendurchmesser (BHD) in 1,30 Meter Höhe.
Wer Werte aus einer Satzung mit einem Kataster oder einer Ausschreibung vergleicht, muss
deshalb zuerst klären, worauf sich die Zahl bezieht.



Stammumfang
Stammdurchmesser

Umgerechnet über Umfang = π × Durchmesser, gültig für einen
annähernd kreisrunden Stamm. Beide Werte gelten für dieselbe Messhöhe.

Die eigentliche Fehlerquelle: Verschiedene
Messhöhen lassen sich nicht pauschal umrechnen. Ein in 1,30 Meter gemessener Wert fällt
bei abholzigem Stamm deutlich kleiner aus als derselbe Stamm in 1,00 Meter, und wie groß
der Unterschied ist, hängt vom einzelnen Baum ab. Bei Mehrstämmigkeit oder einem Zwiesel
unterhalb der Messhöhe gelten eigene Regeln, in vielen Satzungen zählt dann die Summe
der Einzelstämme oder der stärkste Stämmling.

So wird richtig gemessen

Maßband waagerecht um den Stamm, an der Bezugshöhe der jeweiligen Vorschrift, am Hang
von der Bergseite aus gemessen. Sitzt an der Messhöhe eine Beule, ein Ast oder eine
Verwachsung, wird knapp darunter an der schwächsten Stelle gemessen. Wer den Wert für
einen Fällantrag oder eine Satzungsfrage braucht, notiert am besten Messhöhe, Datum und
die Stelle am Stamm gleich mit, das erspart später Diskussionen.

Unsicher, ob Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung fällt? Wir messen
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