Artenlexikon · Fledermäuse
Braunes Langohr
Plecotus auritus
- Schutzstatus: Streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
- Strukturen am Baum: Spechthöhle, Asthöhle, Spalte/Rindentasche
- Zeitliche Brennpunkte: Sommerquartiere in Baumhöhlen, Spalten und Kästen, häufige Quartierwechsel im Verbund; Winter meist unterirdisch
Erkennen und Nachweise am Baum
Unverwechselbar durch die fast körperlangen Ohren. Eine Waldart mit kleinen Aktionsräumen: Quartiere in Spechthöhlen, Fäulnishöhlen, Stammrissen und hinter Rinde, oft im engen Verbund vieler Bäume, zwischen denen die Kolonie ständig wechselt. Sammelt Beute auch von Blättern ab und verrät sich selten durch laute Rufe, der Nachweis gelingt meist nur über die Quartierkontrolle.
Was das Gesetz daraus macht
Wegen der kleinen Aktionsräume trifft der Verlust weniger Quartierbäume das Braune Langohr härter als mobilere Arten: Eine Kolonie hängt an einem Netz aus Dutzenden Höhlen auf engem Raum. Einzelbaumbetrachtung greift hier zu kurz; artenschutzrechtlich zählt die Funktion des Bestands als Quartierverbund.
Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt
Bei Eingriffen in höhlenreiche Altbaumgruppen und Parkwälder nicht nur den Fällbaum, sondern das Umfeld ansprechen: Wie viele Höhlenbäume bleiben? Endoskopie der betroffenen Höhlen, bei Kolonienachweis Konzept mit der Behörde (zeitliche Staffelung, Ersatzquartiere, Erhalt des Verbunds).
Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.
Vom Verdacht zum rechtssicheren Vorgehen
Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.
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Grundlagen: BfN-Artenportrait Plecotus auritus · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.