Artenschutz am Baum: Fledermäuse, Vögel und Käfer nach BNatSchG

Werkzeug · Artenlexikon

Artenschutz am Baum: Wer wohnt hier, und was heißt das rechtlich?

Fledermäuse, Höhlenbrüter und geschützte Käfer nach BNatSchG, sortiert so, wie die Frage draußen entsteht: Sie stehen vor einer Höhle, Spalte oder einem Horst und wollen wissen, wer darin wohnen kann, was das Gesetz dazu sagt und wie es rechtssicher weitergeht. Geschrieben aus der Praxis von Baumkontrolle, Endoskopie und artenschutzrechtlicher Vorprüfung, laufend erweitert.

Vor der Fällung: § 44 und § 39 BNatSchG am Baum

Vor der Fällung: § 44 und § 39 BNatSchG am Baum

Grundlagen

Grundlagen · Rechtsrahmen

Baummikrohabitate: Welche Struktur beherbergt wen

Baummikrohabitate: Welche Struktur beherbergt wen

Grundlagen

Grundlagen · Brückenwissen

Fledermäuse am Baum

Fledermäuse am Baum

Chiroptera

Fledermäuse · streng geschützt (FFH IV)

Großer Abendsegler

Großer Abendsegler

Nyctalus noctula

Fledermäuse · streng geschützt (FFH IV)

Rauhautfledermaus

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii

Fledermäuse · streng geschützt (FFH IV)

Wasserfledermaus

Wasserfledermaus

Myotis daubentonii

Fledermäuse · streng geschützt (FFH IV)

Braunes Langohr

Braunes Langohr

Plecotus auritus

Fledermäuse · streng geschützt (FFH IV)

Bechsteinfledermaus

Bechsteinfledermaus

Myotis bechsteinii

Fledermäuse · streng geschützt (FFH II+IV)

Höhlenbrüter: Von der Spechthöhle zum Vogelquartier

Höhlenbrüter: Von der Spechthöhle zum Vogelquartier

Grundlagen

Vögel · besonders geschützt (alle europ. Vogelarten)

Schwarzspecht

Schwarzspecht

Dryocopus martius

Vögel · streng geschützt (VSR Anhang I)

Waldkauz

Waldkauz

Strix aluco

Vögel · streng geschützt (alle Eulen)

Greifvogelhorste und Horstschutz

Greifvogelhorste und Horstschutz

Grundlagen

Vögel · streng geschützt + Horstschutz

Eremit (Juchtenkäfer)

Eremit (Juchtenkäfer)

Osmoderma eremita

Käfer · streng geschützt (FFH II* + IV)

Hirschkäfer

Hirschkäfer

Lucanus cervus

Käfer · besonders geschützt (FFH II)

Heldbock (Großer Eichenbock)

Heldbock (Großer Eichenbock)

Cerambyx cerdo

Käfer · streng geschützt (FFH II+IV)

Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.

Vom Verdacht zum rechtssicheren Vorgehen

Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.

Verwandte Werkzeuge und Leistungen: Pilzlexikon der Baumkontrolle · Baumschutzfachliche Baubegleitung · Fallstudien mit echten Messdaten

Rechtsgrundlagen: BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.