Fledermäuse am Baum (Chiroptera)

Artenlexikon · Fledermäuse

Fledermäuse am Baum

Chiroptera

Fledermäuse am Baum (Chiroptera)
Foto: Lorenz Seebauer, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
  • Schutzstatus: Alle heimischen Fledermausarten sind nach Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt
  • Strukturen am Baum: Spechthöhle, Asthöhle, Spalte/Rindentasche, Mulmhöhle
  • Zeitliche Brennpunkte: Wochenstuben (Jungenaufzucht) etwa Mai bis August, Paarungs- und Zwischenquartiere im Herbst, Winterquartiere in frostsicheren Höhlen etwa November bis März

Erkennen und Nachweise am Baum

Baumquartiere sitzen in Spechthöhlen, ausgefaulten Asthöhlen, Stammrissen, Blitzrinnen und hinter abstehender Rinde. Hinweise auf Besatz: dunkle Verfärbung und speckiger Glanz an der Einflugöffnung, Kotkrümel (trocken, zerbröselnd, glitzernd durch Insektenreste) am Stamm oder unter der Öffnung, Urinspuren, im Sommer Soziallaute aus der Höhle und Schwärmen in der Dämmerung. Viele Arten wechseln regelmäßig das Quartier, ein leerer Befund an einem Tag beweist wenig.

Was das Gesetz daraus macht

Für alle Fledermäuse gelten die strengen Verbote des § 44 BNatSchG ganzjährig: Tötung, erhebliche Störung und die Zerstörung von Quartieren sind verboten, auch außerhalb der Nutzungszeit, wenn das Quartier regelmäßig genutzt wird. Die Fällung eines besetzten Quartierbaums im Winter tötet die überwinternden Tiere, im Sommer die flugunfähigen Jungtiere der Wochenstube. Es gibt kein pauschal „sicheres“ Fällfenster für Höhlenbäume.

Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt

Höhlenbäume vor jedem Eingriff prüfen: Sichtkontrolle der Öffnungen, Endoskopie der erreichbaren Höhlen, bei unklaren Befunden Ausflugbeobachtung oder Detektor. Ist ein Quartier belegt oder nicht sicher auszuschließen, läuft der Weg über die Naturschutzbehörde (Ausnahme, Vermeidung, Ersatzquartiere, ökologische Baubegleitung). Unsere artenschutzrechtliche Vorprüfung dokumentiert genau diese Kette.

Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.

Vom Verdacht zum rechtssicheren Vorgehen

Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.

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Grundlagen: FFH-Richtlinie Anhang IV, BfN-Artenportraits · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.