Artenlexikon · Vögel
Greifvogelhorste und Horstschutz
- Schutzstatus: Alle Greifvögel sind streng geschützt; mehrjährig genutzte Horste sind ganzjährig geschützte Fortpflanzungsstätten, mehrere Bundesländer kennen zusätzliche Horstschutzzonen
- Strukturen am Baum: Horst/Nest
- Zeitliche Brennpunkte: Balz und Brutbeginn je nach Art ab Februar; Horste werden über Jahre genutzt und sind ganzjährig geschützt
Erkennen und Nachweise am Baum
Große Reisighorste in Kronen und Stammgabeln alter Bäume: beim Mäusebussard meist am Waldrand, beim Habicht tief im Bestand, beim Rotmilan (für dessen Erhalt Deutschland besondere Verantwortung trägt) gern in Feldgehölzen und Alleen. Frische Nutzung verraten Kalkspritzer, Federn, Beutereste und ausgebesserte Horstränder; alte Horste werden nach Pausen wieder bezogen.
Was das Gesetz daraus macht
Der Horstbaum ist doppelt heikel: Die Fällung zerstört eine ganzjährig geschützte Fortpflanzungsstätte, und in mehreren Bundesländern gelten zusätzlich saisonale Schutzzonen um besetzte Horste, in denen auch Forst- und Pflegearbeiten ruhen müssen (Details regelt Landesrecht). Auch die erhebliche Störung während der Brut, etwa durch Fällarbeiten am Nachbarbaum, ist verboten.
Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt
Horste bei der Kontrolle miterfassen (in der Krone gut im unbelaubten Zustand sichtbar) und im Kataster führen. Vor Arbeiten an oder nahe Horstbäumen den Besatzstatus klären und die landesrechtlichen Horstschutzregeln prüfen; bei besetzten Horsten Arbeiten außerhalb der Schutzzeiten planen und die Naturschutzbehörde beteiligen.
Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.
Vom Verdacht zum rechtssicheren Vorgehen
Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.
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Grundlagen: BNatSchG §§ 7, 44; Landesnaturschutzrecht · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.