Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)

Artenlexikon · Fledermäuse

Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii

Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Foto: Lennart Lennuk, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
  • Schutzstatus: Streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
  • Strukturen am Baum: Spalte/Rindentasche, Asthöhle
  • Zeitliche Brennpunkte: Weit wandernde Art; Quartiernutzung vor allem zur Zugzeit im Frühjahr und Spätsommer/Herbst, Winterquartiere auch in Spalten, Holzstapeln und Brennholz

Erkennen und Nachweise am Baum

Eine kleine Spaltenbewohnerin: Quartiere hinter abstehender Rinde, in Stammrissen, Blitzrinnen und engen Astspalten, selten in geräumigen Höhlen. Von außen fast nie direkt zu sehen; verdächtig sind enge Spalten mit Kotspuren an strukturreichen Altbäumen, besonders in Gewässernähe. Als Fernwanderin taucht sie auch dort auf, wo sie im Sommer nicht lebt.

Was das Gesetz daraus macht

Für die Praxis wichtig, weil ihre Quartiere unscheinbar sind: Der abgeplatzte Rindenspiegel, der bei der Totholzentnahme „mitgenommen“ wird, kann ein besetztes Quartier sein. Auch Brennholzstapel aus frisch gefällten, spaltenreichen Stämmen sind dokumentierte Fallen. Die Verbote des § 44 gelten unabhängig davon, wie klein und unscheinbar das Quartier ist.

Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt

Bei Fällung und Totholzentnahme an spaltenreichen Bäumen die Spaltenquartiere gezielt absuchen (Spiegel, Endoskop); Stämme mit abstehender Rinde nicht sofort aufarbeiten oder spalten, sondern kontrolliert ablegen und vor der Weiterverarbeitung prüfen. Zur Zugzeit ist besondere Aufmerksamkeit nötig.

Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.

Vom Verdacht zum rechtssicheren Vorgehen

Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.

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Grundlagen: BfN-Artenportrait Pipistrellus nathusii · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.