Artenlexikon · Fledermäuse
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
- Schutzstatus: Streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
- Strukturen am Baum: Spechthöhle, Asthöhle
- Zeitliche Brennpunkte: Wochenstuben und Männchenquartiere im Sommer in Baumhöhlen, bevorzugt in Gewässernähe; Überwinterung meist unterirdisch
Erkennen und Nachweise am Baum
Die typische Baumhöhlen-Fledermaus der Fluss- und Teichlandschaften: Quartiere in Spechthöhlen und ausgefaulten Asthöhlen, oft nur wenige hundert Meter vom Jagdgewässer entfernt, gern in Gewässernähe stehenden Eichen, Buchen und Pappeln. Jagt tief über der Wasseroberfläche. Besetzte Höhlen zeigen die üblichen Spuren: Kot, Verfärbung, Soziallaute an warmen Tagen.
Was das Gesetz daraus macht
Wo Bäume an Uferwegen, Parkteichen und Flussalleen gefällt oder stark eingekürzt werden sollen, ist die Wasserfledermaus der wahrscheinlichste Höhlenbewohner. Alleen und Ufergehölze sind zugleich ihre Flugstraßen; neben dem Quartierschutz kann deshalb auch der Verlust ganzer Baumreihen artenschutzrechtlich relevant werden.
Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt
Bei Eingriffen an gewässernahen Höhlenbäumen Endoskopie vor der Maßnahme; bei Alleen und Ufergehölzen frühzeitig prüfen, ob Leitstrukturen betroffen sind. Quartierverluste brauchen behördlich abgestimmten Ausgleich in erreichbarer Entfernung zum Gewässer.
Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.
Vom Verdacht zum rechtssicheren Vorgehen
Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.
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Grundlagen: BfN-Artenportrait Myotis daubentonii · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.