Japankäfer (Popillia japonica), Ausschnitt: goldgrünes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken und weiße Haarbüschel an der Körperseite.

Schädlings-Radar: Japankäfer in Niedersachsen. Der Fund in Goldenstedt ist kein Koffer-Fund

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 10.10.2026

Ende August stand an dieser Stelle der Satz, in Deutschland gebe es bislang keine etablierte Population des Japankäfers. Sechs Wochen später lässt sich das so nicht mehr schreiben. Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen hat am 29. September 2026 einen Fund im Landkreis Vechta gemeldet, bei dem er von einer etablierten Population ausgeht. Dazu kommen Zahlen aus Hessen, die mit den sieben Käfern aus dem Sommer 2025 nichts mehr zu tun haben. Beides gehört in eine Fortschreibung, und der niedersächsische Fundort liegt rund 75 Kilometer Luftlinie von unserem Büro entfernt.

Hannover war ein Reisender, Goldenstedt ist ein Bewohner

Der erste Nachweis in Niedersachsen kam am 23. Juli 2026 vom Flughafen Hannover: zwei Käfer in Lockstofffallen auf eng begrenztem Gebiet. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer sprach von blinden Passagieren, die mit Flugzeug oder Lastwagen aus einem Befallsgebiet angekommen sind, und verstärkte die Überwachung rund um den Flughafen. Bis Anfang September kamen weitere Tiere dazu. Das Julius Kühn-Institut führt zum 8. September zwei weitere Fänge und schreibt, derzeit gebe es keine Hinweise auf eine etablierte Population. So liest man einen Flughafenfund richtig: Verkehrsknoten, Falle, Einzeltiere.

Goldenstedt im Landkreis Vechta ist ein anderer Fall. Dort kam der Hinweis aus der Bevölkerung. Bei der Kontrolle vor Ort fand der Pflanzenschutzdienst vier Käfer, und eine Weinrebe zeigte den typischen Skelettierfraß, bei dem nur das Adergerüst des Blatts stehen bleibt. Noch am selben Tag wurden acht Lockstofffallen in der Umgebung aufgestellt. Eine davon fing in den folgenden Tagen drei weitere Tiere, insgesamt also sieben. Das JKI führt das Auftreten zum 24. September als bestätigt, mit Weinrebe und Pflaume als Wirtspflanzen und damals fünf festgestellten Käfern. Die Landwirtschaftskammer zieht aus dem Gesamtbild den Schluss, dass sich eine etablierte Population gebildet hat und der Käfer bereits vor 2026 eingeschleppt wurde.

Mehrere Japankäfer fressen an den Blättern eines Pfirsichbaums; die Blätter sind durchlöchert und teilweise bis auf das Adergerüst skelettiert.
Skelettierfraß: Die Käfer sitzen in Gruppen, die Blattspreite verschwindet bis auf das Adergerüst. So sah es auch an der Weinrebe in Goldenstedt aus. Foto: Zech Smith, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Unterschied zwischen beiden Funden ist der Unterschied zwischen einem Tier in der Falle und einem Tier, das frisst. Ein Käfer, der an der Weinrebe sitzt und in der Nachbarschaft Artgenossen hat, ist nicht mehr unterwegs. Er ist angekommen. Wer vor 2026 eingeschleppt wurde und 2026 als Käfer frisst, hat nach der Lebensweise, wie das JKI-Faltblatt sie beschreibt, als Larve im Boden überwintert. Im August hatten wir geschrieben, ein Käfer im Koffer sei kein Befallsgebiet. Das stimmt weiterhin. Eine fressende Population im Garten ist eines.

Was jetzt in Goldenstedt kommt

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 wird ein abgegrenztes Gebiet eingerichtet: eine Befallszone mit einem Kilometer Radius um den Fundort und darum eine fünf Kilometer breite Pufferzone. Die Einzelheiten regelt eine Allgemeinverfügung, die zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht war. Die Landwirtschaftskammer hat aber schon benannt, was ganzjährig gelten wird: Reinigungspflicht für Fahrzeuge und Geräte, Verbringungsverbot für Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe, Auflagen für Pflanzen mit Erde oder Substrat. In der Flugzeit vom 1. Juni bis 30. September kommen Massenfallen und ein Verbringungsverbot für frisches Pflanzenmaterial dazu. In der nächsten Flugzeit folgt eine Abgrenzungserhebung, die das Ausmaß des Befalls klären soll.

Wie so eine Verfügung in der Praxis aussieht, kann man in Hessen nachlesen. Die geänderte Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 16. Juli 2026 verbietet in der Befallszone vom 1. Juni bis 30. September die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, lässt Pflanzenmaterial aus der Grünpflege in dieser Zeit nur gehäckselt auf höchstens fünf Zentimeter oder in geschlossenen Fahrzeugen hinaus und verpflichtet Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, zur Überwachung ihrer Bestände samt hundert Metern Umgebung. Das trifft den Bauhof, den Friedhofsgärtner und jede Baumpflegefirma mit dem Häcksler auf dem Hänger. Wer rund um Goldenstedt Grünflächen pflegt oder Bäume schneidet, sollte die Verfügung lesen, sobald sie erscheint, und nicht erst, wenn der Container voll ist.

Hessen: aus sieben wurden 1.581

Im August haben wir für Trebur sieben Käfer aus dem Sommer 2025 und fünf Männchen vom 15. Juni 2026 genannt. Das war der Stand der damals verlinkten Quellen, und er ist überholt. Das JKI führt zum 6. August 2026 für das hessische Ausbruchsgebiet 1.581 gefangene Käfer. Die Fallen wurden wegen rückläufiger Zahlen nur noch dreimal pro Woche kontrolliert, das abgegrenzte Gebiet nach Funden in der Pufferzone erweitert. Die Pufferzone umfasst seit der Änderung vom Juli Teile der Gemeinden Trebur, Bischofsheim und Nauheim sowie der Städte Ginsheim-Gustavsburg, Rüsselsheim am Main, Groß-Gerau und Riedstadt. Ende August kam ein einzelnes Männchen am äußeren Rand der Pufferzone dazu. Wer wissen will, warum der Pflanzenschutzdienst in Goldenstedt keinen Sommer abwartet, findet die Antwort in dieser Reihe: ein Männchen in einer Gartenfalle im Juli 2025, eine vierstellige Zahl ein Jahr später.

Im Süden ist die Lage ähnlich in Bewegung. In Freiburg wurden seit dem 22. Juni 2026 insgesamt 19 Käfer gefangen, der Massenfang läuft. Bei Lindau hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft am 4. September die erste Quarantänezone Bayerns ausgewiesen. Bei der Abgrenzungserhebung dort kamen 29 weitere Käfer in acht Fallen dazu, das abgegrenzte Gebiet reicht nach Baden-Württemberg und nach Österreich hinein.

Was sich für die Baumkontrolle ändert: nichts

Das bleibt der unbequeme Teil, und er gilt unverändert. Der Japankäfer frisst Blätter, Blüten und Früchte, seine Larven fressen Wurzeln unter Rasen. Er zersetzt kein Holz. Er verändert weder die Bruchsicherheit eines Astes noch die Standsicherheit eines Stammes. Ein skelettiertes Lindenblatt ist kein Defektsymptom, ein Fund verkürzt kein Kontrollintervall und steht in keinem Protokoll als Fällgrund. Was ein Fund auslöst, ist eine Meldepflicht und, je nach Lage, eine Allgemeinverfügung für den Betrieb. Die Trennung zwischen pflanzengesundheitlicher Meldung und baumstatischer Beurteilung haben wir im ersten Beitrag der Serie zum Japankäfer beschrieben, zusammen mit den Erkennungsmerkmalen: fünf weiße Haarbüschel je Körperseite, zwei am Hinterleib, und beim heimischen Gartenlaubkäfer fehlen sie.

Japankäfer (Popillia japonica) auf einer Kleeblüte: goldgrün schimmerndes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken und die fünf weißen Haarbüschel an jeder Körperseite sowie zwei am Hinterleibsende.
So sieht er in der Natur aus: goldgrünes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken, und an jeder Körperseite fünf weiße Haarbüschel, zwei weitere am Hinterleibsende. Länge 8 bis 11 Millimeter. Foto: Bruce Marlin, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Was im Oktober noch zu sehen ist: Die Flugzeit ist vorbei, Käfer wird man jetzt kaum noch finden. Fraßbilder an Weinlaub, Rosen, Linden oder Ahorn lassen sich dagegen bis zum Laubfall ansprechen und mit Foto, Datum und Standort melden. In Goldenstedt hat ein Hinweis aus der Bevölkerung die ganze Kette ausgelöst. Wer im Sommer mit offenen Augen durch Bestände geht, gehört zu dieser Bevölkerung, ob er Baumkontrolleur ist oder nicht. Ab Juni 2027 beginnt die nächste Flugzeit, und dann zeigt die Abgrenzungserhebung, wie groß das Gebiet um Goldenstedt wirklich ist.

Meldung in Niedersachsen: Verdachtsfälle im Umkreis von Goldenstedt und des Flughafens Hannover mit Foto an japankaefer@lwk-niedersachsen.de, alle übrigen an pflanzengesundheit@lwk-niedersachsen.de. Das Tier nach Möglichkeit in einem Glas sichern. Für die anderen Länder listet das JKI die Ansprechpartner der Pflanzenschutzdienste.

Für Kommunen und Kirchengemeinden in Niedersachsen, die ihre Bestände kontrollieren lassen, ändert sich am Kontrollauftrag also nichts. Ein Fund wandert als Beobachtung ins Kataster und an die Behörde, das Urteil zur Verkehrssicherheit bleibt davon unberührt. Was wir dort leisten, steht auf unserer Seite Baumgutachter in Niedersachsen.

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten amtlichen Quellen vom 9. Oktober 2026 wieder (JKI-Auftretensmeldungen bis 1. Oktober, Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 29. September). Die Verbreitungslage ändert sich laufend; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte. Sie wird jeden Morgen mit den Behördenseiten abgeglichen.

Quellen und weiterführende Links

Schematische Übersicht in drei Spalten: Für das Auge, am Baum und im Messbild bleibt der Brandkrustenpilz unauffällig. Konsequenz: Am Brandkrustenpilz gehört die Dichte in die Untersuchung, nicht nur die Laufzeit.

Brandkrustenpilz: Der unauffälligste Pilz der Baumkontrolle täuscht auch das Messgerät

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 07.10.2026

Jetzt im Herbst liegt am Stammfuß genau das, was die Kontrolle am wenigsten brauchen kann: Laub. Und genau dort, in den ersten Handbreiten über dem Boden, sitzt der Pilz, den wir für den gefährlichsten Stammfußpilz der Baumkontrolle halten. Der Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta, früher Ustulina deusta, Moderfäule) ist nicht deshalb gefährlich, weil er besonders schnell wäre. Er ist gefährlich, weil er auf drei Ebenen unauffällig bleibt: für das Auge, am Baum und im Messbild. Die dritte Ebene kennen auch viele Fachleute nicht, und sie ist der Anlass für diesen Beitrag.

Erste Ebene: was das Auge übersieht

Die Fruchtkörper sind klein. Reinartz und Schlag, die den Pilz seit den 1990er Jahren an Straßen- und Parkbäumen untersuchen, beschreiben sie als Flächen von normalerweise nur wenigen Quadratzentimetern. Im Frühjahr, etwa von April bis Juni, erscheinen sie als grauweiße Beläge mit hellem Rand, das ist das Stadium, das man noch am ehesten erkennt, und es dauert nur wenige Wochen. Danach überzieht sich der Fruchtkörper mit einer harten schwarzen Kruste, die nach Reinartz und Schlag von Baumrinde häufig kaum zu unterscheiden ist. Wer sie zum ersten Mal sieht, hält sie für eine Brandspur oder für Teer.

Dazu kommt der Ort. Der Befallsschwerpunkt liegt am Stammfuß auf Erdniveau und an den Wurzelanläufen, also dort, wo Laub liegt, Efeu wächst oder Bodendecker gepflanzt sind. Reinartz und Schlag nennen ausdrücklich die bepflanzte Baumscheibe als den Fall, in dem die Anzeichen häufig übersehen werden. Für die Regelkontrolle heißt das: Stammfuß ansehen heißt Stammfuß freilegen.

Der Befall ist trotzdem in der Regel nicht symptomlos. Der Pilz stört das Kambium punktuell von innen, der Baum reagiert mit Wundgewebe, und über die Jahre entstehen rippenartig hervortretende Einwallungen, bei geringem Zuwachs auch Rindenschäden und Wachstumsdefizite. Nach Reinartz und Schlag lässt sich eine Verkehrsgefährdung bei infizierten Bäumen mit einer qualifizierten Sichtkontrolle in der Regel erkennen. Man muss nur wissen, wonach man sucht.

Zweite Ebene: was der Baum nicht zeigt

Der Brandkrustenpilz verursacht eine Moderfäule, und das ist der Kern des Problems. Schwarze, Lonsdale und Mattheck haben 1995 die Zellwände befallenen Holzes unter dem Mikroskop untersucht: Im frühen Stadium bildet der Pilz Hohlräume in der mittleren Schicht der Zellwand, der sogenannten S2-Schicht, in der die tragende Zellulose liegt. Später kommt ein Abbau nach Art der Weißfäule hinzu, aber es bleibt über lange Zeit ein sprödes, ligninreiches Skelett stehen. Das Holz fühlt sich fest an und trägt trotzdem deutlich weniger. Es bricht, statt sich vorher zu verformen.

Auf den Baum übertragen bedeutet das: Die Krone bleibt lange grün. Reinartz und Schlag beschreiben Linden, die statisch versagt haben, obwohl sie noch gut bis befriedigend belaubt waren. Besonders gefährdet sind nach ihrer Erfahrung Bäume ohne ausgeprägte Wurzelanläufe, die wie ein Pfahl in der Erde stehen; bei ihnen ist der Stammfuß oft schon weitgehend ausgefault, wenn die ersten Fruchtkörper erscheinen. Das Gegenstück gibt es auch: Vitale Bäume mit kräftig verstärkten Wurzelanläufen leben nach denselben Autoren viele Jahre mit dem Befall. Der Befund allein entscheidet also nichts. Entscheidend ist, wie viel tragendes Holz übrig ist und ob der Baum nachlegt.

Dritte Ebene: was das Messgerät nicht sieht

Hier wird es für alle interessant, die Messergebnisse lesen oder beauftragen. Schwarze, Lonsdale und Mattheck haben 1995 zwei Geräte an diesem Pilz getestet: ein Schalllaufzeitgerät, wie es der Schalltomographie zugrunde liegt, und eine Bruchprobe an entnommenen Bohrkernen. Das Laufzeitgerät hat die Fäule des Brandkrustenpilzes weder an natürlich befallenen Bäumen noch an beimpften Holzproben erkannt, während es die Fäule des Zunderschwamms (Fomes fomentarius, Weißfäule), des Kupferroten Lackporlings (Ganoderma pfeifferi, Weißfäule), des Schuppigen Porlings (Polyporus squamosus, Weißfäule) und des Schwefelporlings (Laetiporus sulphureus, Braunfäule) sehr wohl anzeigte. Die Bruchprobe dagegen zeigte bei allen Pilzen, auch beim Brandkrustenpilz, schon im frühen Stadium große Festigkeitsverluste. Die Erklärung liefert die Mikroskopie aus derselben Arbeit: Das spröde Ligninskelett leitet die Schallwelle fast unverändert weiter. Das Holz ist steif geblieben und hat die Festigkeit verloren, und Schall misst Steifigkeit.

Dreizehn Jahre später haben Deflorio, Fink und Schwarze den Versuch an stehenden Bäumen wiederholt, diesmal mit einem Schalltomographen. Buchen, Bergahorne, Eichen und Douglasien wurden verwundet, mit verschiedenen Fäulepilzen beimpft und nach 2, 16 und 27 Monaten gemessen. An der Buche sank die Schallgeschwindigkeit nach der Beimpfung mit dem Brandkrustenpilz messbar. In den Tomogrammen war die Fäule trotzdem in keiner Kombination aus Baumart und Pilz zu erkennen, mit einer einzigen Ausnahme, die einen anderen Pilz betraf. Ein Tomogramm aus dem Frühstadium kann also fester aussehen, als das Holz trägt.

Die jüngste Arbeit stammt von Cristini und Kollegen aus dem Jahr 2022, an grünem Buchenholz, das mit dem Brandkrustenpilz beimpft wurde. Befallenes Holz zeigte eine deutlich ungleichmäßigere Dichteverteilung als gesundes, die Bruchfestigkeit hing eng mit dem Masseverlust zusammen, und der dynamische Elastizitätsmodul, in den die Dichte eingeht, sagte die Bruchfestigkeit besser voraus als die Schallgeschwindigkeit allein. Sinngemäß: Wer den Festigkeitsverlust durch diesen Pilz zerstörungsfrei beurteilen will, braucht die Dichte, nicht nur die Laufzeit.

Schematische Übersicht in drei Spalten: Für das Auge, am Baum und im Messbild bleibt der Brandkrustenpilz unauffällig. Konsequenz: Am Brandkrustenpilz gehört die Dichte in die Untersuchung, nicht nur die Laufzeit.
Eigene, ausdrücklich schematische Darstellung nach den unten verlinkten Arbeiten von Reinartz und Schlag, Schwarze, Lonsdale und Mattheck (1995), Deflorio, Fink und Schwarze (2008) sowie Cristini und Kollegen (2022). Keine Messwerte, keine Fallzahlen.

Welches Verfahren die Frage beantwortet

In der Regelkontrolle gehört der Stammfuß freigelegt und angesehen, mit Blick auf Krusten, Einwallungen, zurückweichende Rinde und Wachstumsdefizite. Die Klopfprobe kann bei fortgeschrittener Fäule einen Hinweis geben, bei diesem Pilz ersetzt sie keine Messung. Ein Sichtfund rechtfertigt fast immer eine eingehende Untersuchung.

In der eingehenden Untersuchung muss die Dichte mit ins Bild. Die Bohrwiderstandsmessung mit dem IML-RESI PD400 misst den Widerstand einer dünnen Nadel gegen das Holz, eine Größe, die eng mit der Dichte zusammenhängt, und liefert am Befallsherd den Verlauf der Restwand. Wir setzen sie gezielt und so sparsam wie möglich ein, denn jede Bohrung ist eine Verletzung, und die Frage lässt sich meist mit wenigen Messpunkten beantworten. Die Schalltomographie ergänzt das Bild der ganzen Querschnittsfläche und zeigt fortgeschrittene Zersetzung zuverlässig. Bei diesem Pilz lesen wir sie aber mit dem Wissen aus den genannten Studien: Ein überwiegend fest wirkendes Tomogramm am Stammfuß einer Buche mit Brandkrustenpilz ist kein Freispruch. Geht es um die Standsicherheit, kommen Zugversuch oder Windreaktionsmessung dazu, weil der gefährliche Bruch bei diesem Pilz am Wurzelhals liegt.

Und dann die Entscheidung. Reinartz und Schlag beschreiben den Reflex, jeden Befall sofort mit einer Fällung zu beantworten, und halten dagegen: Die Wahrheit liegt in der Mitte, viele Bäume lassen sich mit sachgerechter Beurteilung lange erhalten. Wie das an einem alten Baum aussehen kann, zeigt unsere Fallstudie zum Brandkrustenpilz an einem Naturdenkmal: erst messen, dann entscheiden.

Was wir nicht sagen können

Wie oft der Brandkrustenpilz in Regelkontrollen übersehen wird, weiß niemand, eine Zählung dazu gibt es nicht. Wie lange es vom ersten Fruchtkörper bis zum Versagen dauert, hängt vom Baum ab. Und die drei Studien zur Messbarkeit arbeiten mit Holzproben und beimpften Bäumen, nicht mit gewachsenen Befällen an Straßenbäumen. Sie erklären, warum ein Messbild täuschen kann. Wie oft es das tut, sagen sie nicht.

Für die Praxis bleibt eine einfache Regel: Ein schwarzer Fleck am Stammfuß einer Buche, Linde oder Rosskastanie ist so lange ein Brandkrustenpilz, bis das Gegenteil feststeht. Und ein fester Klang oder ein grünes Tomogramm beendet den Verdacht bei diesem Pilz nicht.

Quellen und weiterführende Links

Behaarte Raupen des Eichenprozessionsspinners ziehen im Gänsemarsch über Eichenrinde

Eichenprozessionsspinner: Die Raupen sind weg, die Nester bleiben

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 30.09.2026

Im September fragt uns niemand mehr nach dem Eichenprozessionsspinner. Die Raupen sind verpuppt, die Falter geflogen, die Absperrbänder abgebaut. Am Baum hängt trotzdem noch, was im Frühjahr dort entstanden ist. Genau darin liegt das Problem für die nächsten Monate, denn das Winterhalbjahr ist die Zeit, in der wir und unsere Kollegen in die Bäume steigen.

Was die amtlichen Zahlen hergeben

Die belastbarste deutsche Zahl steht in der Waldschutzsituation der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Danach hat der Eichenprozessionsspinner dort 2025 auf rund 860 Hektar zugenommen, nach 280 Hektar im Jahr davor. Die Meldungen verteilen sich auf 330 Hektar wegen des Gesundheitsrisikos durch die Brennhaare und auf 530 Hektar wegen des Raupenfraßes am frisch ausgetriebenen Laub. Brennpunkt ist der Ostalbkreis, wo stichprobenbasierte Nesterzählungen durchgeführt wurden.

Für Bayern schreibt die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (Stand 07.07.2026), dass es im Donauries in den Jahren 2017 bis 2019 und erneut 2026 zu Kahlfraß in Eichenwäldern kam und sich der Befall auf baden-württembergischer Seite fortsetzt. Die schweizerische Fachstelle Waldschutz der WSL meldete am 09.06.2026 aus dem Kanton Schaffhausen erstmals einen mehrere Hektar umfassenden, flächigen Befall in einem Eichenwald, betroffen waren vor allem Traubeneichen vom Stangenholz bis zum Altholz. Die WSL ordnet 2026 als außergewöhnlich starkes Befallsjahr ein.

Damit ist auch gesagt, was nicht geht. Für Deutschland liegen für 2026 noch keine veröffentlichten Flächenzahlen vor, und die baden-württembergischen Angaben sind Meldungen der Forstbehörden aus dem Wald, kein Stadtbaumkataster. Wer daraus eine Zahl für den eigenen Straßenbaumbestand ableitet, rechnet sich etwas zurecht. Was die Zahlen tragen, ist die Richtung: Der Druck nimmt zu, und er nimmt in Regionen zu, die früher unauffällig waren.

Balkendiagramm: gemeldete Fläche des Eichenprozessionsspinners in Baden-Württemberg, 280 Hektar im Jahr 2024 gegenüber 860 Hektar im Jahr 2025
Eigene Darstellung nach Delb u. a. (2026), Waldschutzsituation 2025/2026 in Baden-Württemberg, AFZ-DerWald 9/2026. Es handelt sich um Meldungen der Unteren Forstbehörden und Forstbezirke aus dem Wald, nicht um Zahlen aus einem Stadtbaumbestand.

Die Gefährdung hängt am Nest, nicht an der Raupe

Die SVLFG führt ihre Musterbetriebsanweisung zu den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners inzwischen in der Ausgabe August 2026. Zwei Sätze daraus sind für die Herbst- und Winterarbeit entscheidend. Erstens: „Da die alten Larvenhäute in den Gespinstnestern verbleiben, besitzen diese ebenfalls eine hohe Konzentration an Brennhaaren.“ Zweitens: „Die Wirksamkeit der Brennhaare bleibt über mehrere Jahre erhalten.“ Ausdrücklich genannt wird auch, dass beim Holzeinschlag und bei der Weiterverarbeitung des Holzes mit der Wirkung der Brennhaare zu rechnen ist.

Raupen des Eichenprozessionsspinners ziehen in einer Reihe über flechtenbewachsene Baumrinde
Raupen im Gänsemarsch am Eichenstamm, im späten Frühjahr. Ab dem dritten Larvenstadium tragen sie die Brennhaare, die später im Nest zurückbleiben. Das Beitragsbild oben ist ein Ausschnitt aus diesem Foto und steht ebenfalls unter CC BY-SA 4.0. Foto: Luc hoogenstein, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die FVA beschreibt dasselbe von der anderen Seite: Das Gesundheitsrisiko geht von den Brennhaaren aus, die besonders in den Häutungs- und Verpuppungsnestern vorhanden sind. Übersetzt in den Arbeitsalltag heißt das, dass ein leeres Nest kein harmloses Nest ist. Es ist der Ort, an dem sich über die Saison alles gesammelt hat, was juckt.

Der Aufwand für eine fachgerechte Entfernung ist entsprechend. Die SVLFG verlangt einen Industriesauger der Staubklasse H mit Vlies-Sicherheitsfiltersack, Hauptfilter und nachgeschaltetem Endfilter, dazu Chemikalienschutzanzug, Nitril-Einmalhandschuhe und gebläseunterstützten Atemschutz der Filterklasse TM2P. Pausenorte sollen 500 Meter vom zuletzt behandelten Baum entfernt liegen, weil Brennhaare mit dem Wind in einem Umkreis von 200 bis 500 Metern verbreitet werden. Das ist nichts, was ein Bauhof zwischen zwei Terminen nebenbei erledigt.

Ein Punkt daraus wird regelmäßig unterschätzt, gerade von Leuten mit langer Berufserfahrung: Mehrfache Exposition schützt nicht. Nach der Betriebsanweisung treten schwere Allergien oft erst nach mehrfachem Kontakt auf, weil sich das Immunsystem bis dahin sensibilisiert hat. Wer zwanzig Winter lang nichts gespürt hat, ist damit kein Beleg dafür, dass nichts passieren kann.

Erkennen im unbelaubten Zustand, und die zwei Verwechslungen

Im Winter ist das Nest leichter zu finden als im Sommer, weil das Laub fehlt. Es sitzt am Stamm, am Kronenansatz und in Astgabelungen, ist kompakt und mit der Zeit grau und verwittert. Der Eichenprozessionsspinner lebt an Eiche, an Stiel-, Trauben- und Roteiche. Ein Gespinst an einer anderen Art ist deshalb schon aus diesem Grund etwas anderes.

Gespinstnest des Eichenprozessionsspinners am Stamm einer Eiche um einen Seitenast
Gespinstnest am Stamm um den Abgang eines Seitenastes, hier im Sommer aufgenommen. Im Winter ist es grau verwittert und ohne Laub leichter zu sehen, die Brennhaare darin bleiben wirksam. Foto: Riquix, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Das führt zur ersten Verwechslung, und die ist harmlos. Gespinstmotten überziehen ganze Sträucher oder große Teile davon, sie sitzen an Weißdorn, Pfaffenhütchen, Traubenkirsche und Pflaume, und die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft schreibt klar, dass sie an Eiche nicht zu finden sind. Ihre Raupen sind klein, unbehaart und gesundheitlich unbedenklich. Der Anblick ist gespenstisch, die Sache nicht.

Die zweite Verwechslung geht in die gefährliche Richtung. Der Goldafter überwintert gesellig in dichten Gespinstnestern, die aus zusammengezogenen Blättern an den Zweigen gebildet werden und etwa fünf bis zehn Zentimeter lang sind. Diese Winternester hängen also genau dann am Gehölz, wenn gearbeitet wird. Auch seine Haare reizen Haut und Schleimhäute, und die SVLFG nennt ihn neben Kiefernprozessionsspinner, Schwammspinner und Eichenspinner ausdrücklich als weitere hohe Gefährdung. Die praktische Konsequenz ist unspektakulär: Bei einem Gespinstnest an einem Laubgehölz ist die Artfrage im ersten Schritt zweitrangig. Wichtig ist, dass niemand ohne Schutz daran arbeitet.

Für die Verkehrssicherheit ist das kein Defektsymptom

Hier gehört ein ehrliches Wort hin, weil das Thema gern größer gemacht wird, als es ist. Ein Gespinstnest sagt nichts über die Standsicherheit und nichts über die Bruchsicherheit. Es ist kein Defektsymptom, und ein befallener Baum ist deswegen kein Gefahrenbaum.

Mittelbar wird es trotzdem zur Kontrollfrage. Einmaliger Kahlfraß hinterlässt nach Angaben der LWF üblicherweise keine nachhaltigen Schäden, weil die Eiche in den ersten Wochen nach dem Austrieb noch assimilieren kann. Kritisch wird es bei mehrmaligem Kahlfraß in aufeinanderfolgenden Jahren, erst recht in Verbindung mit Eichenwickler, Frostspanner und Eichenmehltau. Dann sind massive Vitalitätseinbußen und akutes Absterben möglich, und im Anschluss folgen Sekundärschädlinge wie der Zweipunktige Eichenprachtkäfer oder der Eichensplintkäfer. Was wir bei der Kontrolle davon sehen, ist nicht der Falter, sondern die Folge: lichte Kronen, absterbende Starkäste, zunehmendes Totholz. Kurzfristig ist der Eichenprozessionsspinner ein Arbeitsschutzthema, langfristig ein Vitalitätsthema.

Was jetzt zu tun ist

Melden muss man ihn nicht. Der Eichenprozessionsspinner ist kein Quarantäneschadorganismus, es gibt keine bundesweite Meldepflicht wie beim Asiatischen Laubholzbockkäfer. Zuständig sind zwei Rechtsgebiete nebeneinander: Der Schutz des Waldes vor dem Fraß fällt unter das Pflanzenschutzrecht, der Schutz des Menschen vor den Brennhaaren unter das Biozidrecht. Diese Einordnung ist fachlich gemeint und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zu dokumentieren gibt es dagegen einiges. Ein Befund aus dem Juni nützt nichts, wenn er in einer Sommerliste steht, die im Januar niemand mehr aufmacht. Er gehört mit Datum an den Baum, sodass derjenige, der die Kletterfreigabe erteilt oder die Fällung beauftragt, ihn vor sich hat. Das ist der unspektakulärste und zugleich wirksamste Teil der ganzen Angelegenheit, und er ist eine Frage der Datenhaltung im Baumkataster, nicht der Biologie.

Und die Entscheidung über das Frühjahr fällt jetzt. Die FVA hält für die aktuelle Phase fest, dass Regulierungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr wirksam sind und eine rechtzeitige, vorbeugende Maßnahme im folgenden Frühjahr sinnvoll sein kann. Wer erst im Mai mit der Abstimmung beginnt, hat das Fenster bereits verpasst.

In unserer eigenen Praxis nehmen wir Gespinstnester bei der Regelkontrolle als Vermerk auf, obwohl sie kein Baumdefekt sind. Sie ändern nichts an der Beurteilung des Baumes, aber sie ändern, wie und wann an ihm gearbeitet werden darf. Wie wir die Regelkontrolle aufbauen und wo ihre Grenzen liegen, steht auf unserer Seite zur Baumkontrolle nach FLL.

Wo der Eichenprozessionsspinner gemeldet wird: Unsere Schädlings-Radar-Karte zeigt die Fundmeldungen seit 2015 in einem Raster von rund 10 km, mit Ortssuche für Ihre Gegend und allen amtlichen Quarantänezonen in Deutschland.

Quellen und weiterführende Links

Ahornstamm mit großflächig abgeplatzter Rinde und schwarzer Sporenschicht

Schädlings-Radar: Rußrindenkrankheit am Ahorn. Erkennen ist der leichtere Teil

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 25.09.2026

Der Deutsche Wetterdienst hat am 31. August die Bilanz des Sommers 2026 vorgelegt: 19,6 Grad im Deutschlandmittel, 3,3 Grad über dem Referenzwert von 1961 bis 1990, dazu rund 171 Liter Niederschlag je Quadratmeter. Das sind 72 Prozent des Klimasolls. Für die meisten Baumarten ist das eine Stressbilanz. Für den Ahorn ist es die Kombination, auf die ein bestimmter Pilz wartet.

Die Ahorn-Rußrindenkrankheit bricht nach Darstellung der Fachbehörden aus, wenn lange Trockenheit und große Hitze zusammenkommen. Das heißt nicht, dass jetzt flächendeckend Ahorne umfallen. Es heißt, dass in den Kontrollrunden dieses Herbstes und der kommenden Jahre Bäume auffallen werden, die vorher unauffällig waren. Und es heißt vor allem: Wer so einen Baum findet, hat den leichteren Teil hinter sich.

Der Pilz ist längst da, er wartet nur

Cryptostroma corticale stammt aus Nordamerika und wurde in Deutschland 2005 erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen, später auch in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hessen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schreibt in ihrer Betriebsanweisung nüchtern, es sei anzunehmen, dass der Pilz in Deutschland bereits weit verbreitet ist. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft beschreibt, warum man ihn trotzdem so selten sieht: Er kann jahrelang symptomlos als Endophyt im Baum überdauern und bricht erst unter Stress aus.

Das unterscheidet ihn von den Arten, über die wir hier sonst schreiben. Beim Asiatischen Laubholzbockkäfer geht es um Einwanderung und um eine Meldepflicht. Hier geht es um Auslösung. Der Baum, der im Oktober auffällt, hat den Pilz meistens schon lange in sich getragen. Hauptwirt ist der Bergahorn, betroffen sind grundsätzlich alle Ahornarten.

Woran man es erkennt, und womit man es verwechselt

Die frühen Zeichen sind unspezifisch und deshalb leicht zu übersehen: Blattwelke, absterbende Kronenpartien, Wasserreiser, im Holz gelblich-grünliche Verfärbungen. Eindeutig wird es erst später. Die Rinde wölbt sich auf, löst sich großflächig ab, und darunter liegt eine dicke schwarze Schicht aus Sporen, die bei Berührung staubt. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt die Sporengröße mit 3 bis 5 Mikrometer an, die LWF mit 5 bis 6 Mikrometer. In beiden Fällen ist das lungengängiger Staub.

Ahornstamm mit großflächig abgeplatzter Rinde und schwarzer, rußartiger Sporenschicht der Rußrindenkrankheit.
Ahornstamm mit abgeplatzter Rinde: Darunter liegt die schwarze, pulvrige Sporenschicht der Rußrindenkrankheit. Nicht ohne Atemschutz bearbeiten. Das Beitragsbild oben ist ein Ausschnitt aus diesem Foto und steht ebenfalls unter CC BY-SA 4.0. Foto: bjoerns, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Verwechseln kann man das flächige Schwarz mit verkohlt wirkenden Stämmen nach Blitz- oder Feuereinwirkung und mit anderen Rindennekrosen. Sauber abgrenzen muss man es vom Brandkrustenpilz: Der sitzt als harte schwarze Kruste auf dem Holz, meist am Stammfuß, und verursacht eine Moderfäule. Bei der Rußrindenkrankheit liegt der Belag pulvrig unter frisch abgelöster Rinde, oft weit oben am Stamm. Wer unsicher ist, findet die Merkmale im Eintrag Rußrindenkrankheit unseres Pilzlexikons.

Für die Verkehrssicherheit zählt das Tempo

Das LWF-Merkblatt Nr. 52 von Burgdorf, Straßer und Hahn aus dem Jahr 2023 wird an zwei Stellen sehr deutlich. Erstens sterbe der Baum bei fortschreitender Entwicklung der Sporenlager innerhalb weniger Wochen oder Monate ab. Zweitens empfehlen die Autoren wegen der extrem hohen Bruchgefahr, entlang von Straßen, Waldwegen und in der Nähe von Siedlungen erkrankte Bäume zeitnah zu entnehmen, ausdrücklich mit Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht.

Für die Regelkontrolle ist das eine unbequeme Zeitrechnung. Ein Jahresintervall bildet einen Verlauf, der in Wochen abläuft, nicht ab. Wer den Befund im Frühjahr sieht und ihn auf die nächste Runde vertagt, verlässt sich auf eine Frist, die der Baum nicht einhält. Und anders als bei den meisten unserer Fälle hilft hier die Messtechnik wenig: Die Ansprache am Stamm trägt die Entscheidung, nicht das Gerät. Wir schreiben sonst gern, dass in den allermeisten eingehenden Untersuchungen keine Fällung nötig war. Bei diesem Befund ist die Reihenfolge eine andere.

Und dann kommt der Teil, der regelmäßig übersehen wird

Eine Meldepflicht gibt es nicht. Die LWF schreibt das in ihren FAQ ausdrücklich hin. Wer den Befund im öffentlichen Grün hat, wendet sich an die zuständige Landesfachbehörde, muss aber niemanden anzeigen. Genau deshalb landet der Baum oft direkt auf der Fällliste, und genau dort beginnt das eigentliche Problem.

Die SVLFG hat ihre Musterbetriebsanweisung B.01.18 zum Erreger der Rußrindenkrankheit in der Ausgabe April 2026 neu herausgegeben. Kern: Sind die schwarzen Sporenlager sichtbar und stehen Baumarbeiten an, ist die Verbreitung der Sporen über die Luft zu vermeiden oder weitestgehend zu minimieren. Lässt sie sich nach situativer Gefährdungsbeurteilung nicht wirksam vermeiden, sind Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip zu ermitteln und durchzuführen.

Vier Schritte zwischen dem Befund Rußrindenkrankheit und der Fällung: Befund, Gefährdungsbeurteilung, geschützte Fällung, Abtransport und Entsorgung.
Die Kette nach der Musterbetriebsanweisung der SVLFG, Ausgabe April 2026. Eigene Darstellung.

Was in der Betriebsanweisung konkret steht, ist für jeden brauchbar, der solche Arbeiten beauftragt oder ausführt: feuchte Witterung bevorzugen, bei teilmechanisierter Arbeit unter trockener Witterung das Holz vorher mit Wasser besprühen, bei motormanueller Fällung und Aufarbeitung partikelfiltrierenden Atemschutz FFP2 mit Ausatemventil tragen, weitere Schutzausrüstung je nach Gefährdungsbeurteilung abwägen, das Personal rotieren lassen, keine Sporen über Kleidung in Fahrzeugkabinen und Pausenräume verschleppen. In öffentlichen Anlagen ist weiträumig abzusperren, mit Sicherheitsposten und ohne Durchgang. Das Holz wird abgedeckt abgefahren und der Verbrennung zugeführt, etwa in großen Biomasseheizwerken mit geschlossener Beschickung. Als Stückholz für den heimischen Ofen ist es nicht geeignet. Weil vom Biostoff eine sensibilisierende Wirkung ausgeht, besteht Anlass für eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge.

Ehrlich bleiben: Das ist kein Giftpilz

Zur Verhältnismäßigkeit gehört der zweite Teil derselben Quelle. Von den Sporen geht keine Infektionsgefahr für den Menschen aus. Sie enthalten Stoffe mit möglicher atemwegssensibilisierender Wirkung; Arbeitsplatzgrenzwerte oder Dosis-Wirkungs-Beziehungen gibt es dafür nicht. Reizhusten im Sporenbereich verschwindet nach Angaben der SVLFG wieder, sobald man den Bereich verlässt, und führt in der Regel nicht zur Erkrankung. Erst wenn Sporen in hoher Konzentration über lange Zeit und wiederholt eingeatmet werden, kann eine exogen-allergische Alveolitis entstehen, mit Reizhusten, Fieber, Atemnot und Schüttelfrost typischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt.

Bemerkenswert und in der Diskussion selten zitiert: Bei der SVLFG sind derzeit keine Alveolitis- oder Verdachtsfälle angezeigt. Das vorhandene Wissen stammt aus klinischen Fallbeispielen von Arbeitern, die über mehrere Jahre beim Zerkleinern, Entrinden und Sägen befallener Ahornstämme exponiert waren. Das ist kein Grund für Aufregung. Es ist ein Grund, ein Verfahren einzuhalten, das genau diese jahrelange Exposition verhindert.

Was wir daraus für die Kontrollpraxis mitnehmen

Ein Ahorn mit abplatzender Rinde und schwarzem, staubendem Belag ist kein normaler Fällkandidat, sondern ein Auftrag mit Auflagen. Der Verdacht gehört in den Kontrollbericht und von dort in die Beauftragung, damit der ausführende Betrieb seine Gefährdungsbeurteilung machen kann, bevor jemand mit der Säge anrückt. Wer den Hinweis erst beim Ortstermin gibt, hat die Kette schon durchbrochen.

Dieser Beitrag gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte. Sie wird jeden Morgen mit den Behördenseiten abgeglichen.

Quellen und weiterführende Links

Balkendiagramm: erfahrene Gutachter bestimmen optimal ausgeprägte Pilzfruchtkörper zu 99 Prozent richtig, atypisch ausgeprägte nur zu 67 Prozent, den Rotrandigen Baumschwamm ohne roten Rand zu 50 Prozent

Pilzfund ohne sicheren Artnamen: was bei atypischen Fruchtkörpern in den Kontrollbericht gehört

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 23.09.2026

In der Herbstkontrolle steht man regelmäßig vor einem Fund, der zu nichts passt. Der Fruchtkörper am Stammfuß ist verwittert, angefressen, halb vermoost oder ihm fehlt ausgerechnet das Merkmal, das ihm seinen Namen gibt. Die Frage am Baum ist dann nicht, wie der Pilz heißt. Die Frage ist, was in den Kontrollbericht kommt.

Wie viel an der Ausprägung hängt

Zu dieser Alltagslage gibt es seit diesem Jahr eine Zahl. Im Jahrbuch der Baumpflege 2026 haben Niclas Geßner, Dirk Dujesiefken und Rolf Kehr zehn Fruchtkörper von acht Arten prüfen lassen, als Kontrollgruppe auch von sechs erfahrenen Gutachtern. Über alle zehn Funde lagen diese im Mittel bei 93 Prozent richtiger Bestimmungen. Nimmt man nur die acht optimal ausgeprägten Fruchtkörper, sind es 99 Prozent. Bei den beiden Stücken, die mit Absicht keine Lehrbuchexemplare waren, sinkt der Mittelwert auf 67 Prozent. Der schwächste Einzelwert gehört dem Rotrandigen Baumschwamm (Fomitopsis pinicola, Braunfäule) ohne den roten Rand, der ihm den Namen gibt: 50 Prozent.

Balkendiagramm: erfahrene Gutachter bestimmen optimal ausgeprägte Fruchtkörper zu 99 Prozent richtig, atypisch ausgeprägte nur zu 67 Prozent, den Rotrandigen Baumschwamm ohne roten Rand zu 50 Prozent
Trefferquote der sechs Gutachter nach Ausprägung des Fundes. Zahlen aus der unten genannten Untersuchung, Tabelle 6.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Stichprobe ist klein, die Autoren lesen ihre Mittelwerte selbst nur als orientierende Vergleichswerte. Und die Gutachter hatten ausschließlich Fotos vor sich, ohne Angaben zu Substrat, Standort und Maßstab. Am Baum steht man besser da, weil genau dieser Kontext die halbe Bestimmung ist. Der Abstand zwischen 99 und 67 bleibt trotzdem aussagekräftig, denn er entsteht bei denselben Prüfern mit derselben Methode. Nur die Ausprägung des Fundes ist anders.

Warum der Fruchtkörper so oft nicht ins Bild passt

Das ist kein Ausnahmefall, sondern die Regel. Ein Fruchtkörper verändert sich im Jahresverlauf, und bei manchen Arten verändert er sich bis zur Unkenntlichkeit. Der Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta, Moderfäule) zeigt das gut. Von April bis Juni bildet er zunächst das unvollkommene Stadium: weiße Myzelfächer, die sich verdicken und eine graublaue, pulvrig wirkende Oberfläche bekommen, mit einem weißen Rand, solange sie wachsen. Im Lauf des Sommers geht er in das vollkommene Stadium über und überzieht sich mit einer harten schwarzen Kruste. Reinartz und Schlag beschreiben in ihrem Fachbeitrag zum Brandkrustenpilz, dass gerade ältere Fruchtkörper dieses späten Stadiums von Baumrinde häufig kaum zu unterscheiden sind, etwa an alten Linden. Beide Stadien bedecken meist nur wenige Quadratzentimeter.

Derselbe Pilz ist also im Frühsommer für ein geschultes Auge gut ansprechbar und im Winter beinahe unsichtbar. Wer im November nichts findet, hat damit nicht gezeigt, dass nichts da ist.

Der Artname ist nicht die Entscheidung

Hier liegt der eigentliche Denkfehler, dem wir in Berichten und Gesprächen begegnen: Das Urteil zur Verkehrssicherheit hänge am Artnamen. Das tut es nicht. Es hängt an drei anderen Punkten.

Erstens an der Art der Fäule. Weißfäulepilze bauen unter anderem Lignin ab, das Holz bleibt oft lange zäh. Braunfäulepilze bauen die Zellulose ab, das Holz wird würfelig und spröde. Die Moderfäule des Brandkrustenpilzes macht es ebenfalls spröde, und zwar ohne die Vorwarnzeichen, die zähes weißfaules Holz oft noch gibt. Zweitens am Ort: ein sicher bestimmter Fund im Kronenansatz ist eine andere Lage als ein unbestimmter am Wurzelanlauf, wo die Hebelkräfte am größten sind. Drittens daran, ob der Baum den Holzabbau kompensiert, also im Befallsbereich noch zulegt.

Alle drei Punkte lassen sich am Baum bearbeiten, auch ohne Artnamen. Das wichtigste Symptom liegt ohnehin nicht im Fruchtkörper. Beim Brandkrustenpilz sind es die befallstypischen Einwallungsfurchen: Der Pilz stört punktuell das Kambium, der Baum reagiert wie auf eine äußere Verletzung mit Wundgewebe, kann die Wunde aber nicht schließen, und so treten mit den Jahren rippenartige Wülste hervor. Diesen Befund liest man am Holzkörper, ganz gleich ob gerade ein Fruchtkörper da ist.

Ein Merkmal allein trägt keine Bestimmung

Der Fehler geht auch in die andere Richtung. Schwarze Linien im faulen Holz, fachlich Pseudosklerotien, gelten vielen als Beweis für den Brandkrustenpilz. Bei offenen Fäulen sind sie ein wichtiger diagnostischer Hinweis, artspezifisch sind sie nicht. Auch das Myzel anderer Pilze bildet solche Abgrenzungslinien, etwa beim Hallimasch (Armillaria spp., Weißfäule). Für eine zweifelsfreie Zuordnung braucht es deshalb wieder die Fruchtkörpermerkmale oder eine mykologische Bestimmung im Labor. Wer aus einem einzelnen Merkmal eine Art macht, hat sich die Sicherheit nur ausgeliehen.

Was in den Bericht gehört

Aus alledem folgt eine Dokumentation, die beschreibt statt zu behaupten:

  • Der Fund selbst: Wuchsort am Baum mit Höhenangabe, Substrat, Größe, Konsistenz, Farbe von Ober- und Unterseite, Zuwachsrand, Fremdbewuchs, Datum. Diese Angaben machen eine spätere Bestimmung überhaupt erst möglich.
  • Fotos mit einem Maßstab im Bild, mindestens Ober- und Unterseite, dazu eine Aufnahme, die den Fund am Baum verortet. Ohne Größenreferenz ist eine Konsole von acht Zentimetern später nicht von einer mit vierzig zu unterscheiden.
  • Die Bestimmung so weit, wie sie trägt, und ausdrücklich als Annahme gekennzeichnet. „Vermutlich Braunfäuleerreger am Wurzelanlauf, Art aus dem Fund nicht sicher ansprechbar” ist eine belastbare Aussage. Ein Artname, den man nicht halten kann, ist es nicht.
  • Die Konsequenz, und zwar mit Termin: Nachschau im Frühjahr, wenn das gesuchte Stadium erscheint. Nachkontrolle in der laubfreien Zeit. Oder die eingehende Untersuchung, wenn die Lage am Baum keine Zeit lässt.

Nicht in den Bericht gehört ein Artname, der aus dem Vorschlag eines Programms stammt. Warum solche Werkzeuge ausgerechnet beim schlecht ausgeprägten Fruchtkörper einbrechen, haben wir in einem eigenen Beitrag über die Grenzen der KI-Bestimmung aufgeschrieben.

Offen ist nicht unerledigt

Ein Fund, der offen dokumentiert und mit einer Frist versehen ist, ist bearbeitet. Schiefgehen kann es in zwei Richtungen. Die eine ist der zu sichere Artname, der eine Entscheidung trägt, die er nicht tragen kann. Die andere ist das Weglassen, weil sich nichts Genaues sagen ließ, und die ist in der Praxis die teurere: Was nicht im Bericht steht, wird nicht wiedervorgelegt.

Und die offene Formulierung führt keineswegs regelmäßig zur Säge. Schon für den Brandkrustenpilz, den viele als „brandgefährlich” führen, halten Reinartz und Schlag fest, dass die Gleichung Befall gleich Fällung zu kurz greift: Bäume, die den Holzabbau durch Zuwachs kompensieren, lassen sich über viele Jahre erhalten. Genau deshalb lohnt es sich, den Fund sauber offen zu halten, statt ihn vorschnell in die eine oder andere Richtung zu entscheiden. Wenn die Frage nach der Reststandfestigkeit dann tatsächlich ansteht, beantwortet sie keine Bestimmung, sondern eine Messung. Was dabei gemessen wird und wogegen der Wert läuft, steht auf unserer Seite zur eingehenden Untersuchung.

Quellen und weiterführende Links

  • Geßner, N.; Dujesiefken, D.; Kehr, R. (2026): Bestimmung von Pilzfruchtkörpern mit KI. Grenzen und Möglichkeiten bei der Baumkontrolle. In: Dujesiefken, D.; Amtage, T.; Streckenbach, M. (Hrsg.): Jahrbuch der Baumpflege 2026, 30. Jg., Haymarket Media, Braunschweig, S. 222 bis 231, ISBN 978-3-87815-294-1. Die Trefferquoten in diesem Beitrag stammen aus Tabelle 6 und dem Text auf Seite 227.
  • Reinartz, H.; Schlag, M.: Schadwirkung und Kontrolle des Brandkrustenpilzes (Fachbeitrag ohne Jahresangabe, jüngste dort zitierte Quelle 1997). Grundlage der Angaben zu den Fruchtkörperstadien, den Einwallungsfurchen und den Pseudosklerotien.
  • Bundesforschungszentrum für Wald, Österreich: Baumpilze erkennen. Biologie, Erstbestimmung und Risiko, zur Rolle und zu den Grenzen einer Erstbestimmung im Feld.
  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau: FLL-Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020, fachliches Regelwerk für die Regelkontrolle und ihre Dokumentation.
  • Unser Lexikon holzzersetzender Pilze mit den Merkmalen und Fäuletypen der hier genannten Arten.
Metallisch grüner Asiatischer Eschenprachtkäfer auf heller Baumrinde

Schädlings-Radar: Der Asiatische Eschenprachtkäfer ist in der EU angekommen

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 14.09.2026

Im Sommer 2026 ist in der EU ein Käfer aufgetaucht, auf den die Pflanzenschutzdienste seit gut zwanzig Jahren vorbereitet sind. Er heißt Asiatischer Eschenprachtkäfer, wissenschaftlich Agrilus planipennis. Für die Baumkontrolle in Deutschland ändert sich dadurch heute nichts, denn hier gibt es keinen Nachweis. Trotzdem gehört der Fund auf den Tisch, und zwar aus einem Grund, der in den Meldungen bisher untergeht: Das Schadbild, das dieser Käfer verursacht, sehen wir an unseren Eschen längst. Nur eben von einer anderen Ursache.

Zwei Funde in vier Wochen

Der erste Nachweis in der Europäischen Union kam aus Ungarn. In Beregsurány an der Grenze zur Ukraine ging am 9. Juni 2026 ein einzelner Käfer in eine Lockstofffalle des Forstforschungsinstituts ERTI der Universität Sopron; das nationale Referenzlabor bestätigte die Art molekular. Der amtliche Status lautet: vorübergehendes Auftreten, bekämpfungspflichtig, unter Überwachung. Um den Fundort wurde eine abgegrenzte Zone bis zur ukrainischen Grenze gelegt und der nationale Notfallplan aktiviert.

Gut zwei Wochen später der zweite Fund, diesmal in der Slowakei. Am 25. Juni 2026 hingen in einer einzigen Pheromonfalle an einer Esche in einem Park bei Streda nad Bodrogom im Bezirk Trebišov 18 Käfer. Die morphologische Bestimmung erfolgte am 3. Juli, das EU-Referenzlabor bestätigte am 28. Juli. Die beiden Fundorte liegen nach Angaben des Bundesforschungszentrums für Wald rund 60 Kilometer auseinander. In beiden Ländern greifen die EU-Notfallmaßnahmen: Befallszone mit 100 Metern Radius, Pufferzone von mindestens zehn Kilometern darüber hinaus.

Im EPPO-Gebiet war die Art vorher aus Russland, der Ukraine und Belarus bekannt. Für Deutschland gibt es bislang keinen Nachweis; in der Verbreitungsübersicht der EPPO mit Stand 31. Juli 2026 wird das Land nicht unter den Vorkommen geführt. Wichtig für die Einschätzung, wie er sich bewegt: Dieser Käfer fliegt nicht von der Ostslowakei nach Mitteleuropa. Er fährt mit. Das Bundesforschungszentrum für Wald nennt ihn einen blinden Passagier auf Schiene und Straße und verstärkt seine Überwachung deshalb entlang der großen Transportachsen.

Warum ausgerechnet die Esche der ungünstigste Wirt ist

Die Esche ist in unseren Beständen nicht irgendeine Baumart, sondern die mit der dünnsten Reserve. Das Eschentriebsterben hat den Bestand seit Jahren durchgearbeitet. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft fasst die Lage in ihrem Blickpunkt Waldschutz vom 8. März 2024 nüchtern zusammen: Das Risiko eines Wurfs oder Bruchs hat bei der Esche grundsätzlich zugenommen, weil der Baum oben durch den Blattverlust immer mehr Totholz aufbaut und unten durch Wurzelpilze seine stabilisierende Hauptwurzel verliert.

Wir sehen das in fast jeder Kontrollsaison. An einer geschädigten Esche steht selten ein einzelner Befund im Formular, sondern ein Bündel: verlichtete Krone, Totäste bis in starke Dimensionen, Wasserreiser am Stamm, Nekrosen am Stammfuß. Ein zusätzlicher Schaderreger würde dieses Bild nicht verändern. Er würde darin verschwinden. Genau das ist die Sorge, und sie ist der Grund, warum dieser Beitrag jetzt entsteht und nicht erst beim ersten deutschen Fund.

Woran man ihn festmacht, und woran nicht

Vergleich der Schadbilder: links die Symptome, die auch das Eschentriebsterben verursacht, rechts die Merkmale, die nur der Asiatische Eschenprachtkäfer hinterlässt

Nach dem Merkblatt des Bundesforschungszentrums für Wald ist der Käfer 7,5 bis 15 Millimeter lang und rund 3 Millimeter breit, metallisch grün, mit auffallend großen Augen; er fliegt von Juni bis Anfang September. Die Larven fressen unter der Rinde geschlängelte Gänge. Beim Ausfliegen hinterlassen sie ein D-förmiges Loch von 3 bis 4 Millimetern, und dieses Loch ist das eigentlich brauchbare Merkmal, weil es an der Rinde bleibt und weil es sonst niemand macht.

Nahaufnahme von Baumrinde mit einem D-förmigen Ausflugloch, unten gerade, oben rund
Das brauchbare Merkmal: ein D-förmiges Ausflugloch, unten gerade und oben rund, 3 bis 4 Millimeter breit. An Esche machen auch heimische Prachtkäfer D-förmige Löcher, die sind aber meist kleiner. Foto: Tom Brumbelow, U.S. Fish and Wildlife Service, gemeinfrei, via Wikimedia Commons

Der Käfer selbst ist kein Merkmal für die Regelkontrolle. Das Merkblatt sagt es klar: Der Asiatische Eschenprachtkäfer lässt sich leicht mit heimischen Käfern der Gattung Agrilus verwechseln, er ist zwar größer als die meisten heimischen Vertreter, aber eine sichere Bestimmung braucht Fachkenntnis. Kein Baumkontrolleur bestimmt diese Art am Baum, und er soll es auch gar nicht versuchen. Was er kann, ist am Stamm nach einem Loch mit gerader Kante suchen, sobald er weiß, dass es dieses Loch gibt. Runde Ausbohrlöcher an einer kränkelnden Esche sind etwas anderes.

Schlanker, metallisch grüner Käfer auf heller Baumrinde
Der Käfer: schlank, metallisch grün, rund einen Zentimeter lang. Am Baum bestimmt ihn niemand sicher, entscheidend ist das Loch. Foto: USDA-APHIS, gemeinfrei, via Wikimedia Commons

Was wir nicht sagen können

Wann und ob der Käfer Deutschland erreicht, weiß niemand. Für Russland wird eine Ausbreitung von 30 bis 40 Kilometern im Jahr angegeben, doch dieselbe Quelle schreibt dazu, dass menschliche Aktivität diese Ausbreitung begünstigt. Ein Sprung über eine Güterverbindung gehorcht keiner Kilometerangabe. Aus zwei Fundpunkten eine Ankunftszeit für Mitteleuropa zu rechnen, wäre Kaffeesatz.

Ebenso ehrlich muss man mit der Kontrolle selbst umgehen. Der Befall beginnt nach dem Merkblatt mit dem Absterben von Ästen und Kronenteilen, also weit oben. Ein drei Millimeter großes Loch in acht Metern Höhe findet eine Sichtkontrolle vom Boden nicht, und auch das Fernglas hat hier seine Grenze. Ein Erstbefall in einem Stadtbaumbestand würde deshalb mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht bei der Regelkontrolle auffallen, sondern in einer Falle des amtlichen Monitorings. Das ist keine Schwäche der Kontrolle, sondern eine Aufgabenteilung, die man kennen sollte, bevor man sich auf das falsche Instrument verlässt.

Was jetzt sinnvoll ist

Zuerst: nichts Hektisches. Es gibt in Deutschland keinen Befall, und Aktionismus erzeugt vor allem Fehlmeldungen, die den Pflanzenschutzdiensten Arbeit machen.

Zweitens, und das ist der Punkt mit dem größten praktischen Wert: die eigenen Eschen sauber führen. Wer im Baumkataster weiß, wo seine Eschen stehen, wie viele es sind und in welchem Zustand sie sind, kann im Ernstfall innerhalb von Stunden antworten statt in Wochen. Das ist unabhängig vom Käfer die richtige Hausaufgabe, weil dieselbe Auswertung auch für das Eschentriebsterben gebraucht wird.

Drittens, bei Verdacht: Der Asiatische Eschenprachtkäfer ist prioritärer Unionsquarantäneschädling und damit meldepflichtig. Ein Verdacht gehört an den Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes, mit Fundort und Datum, nach Möglichkeit mit gesichertem Belegmaterial. Nicht selbst bestimmen, nicht erst das Netz befragen, sondern melden und die Bestimmung denen überlassen, die dafür ein Labor haben.

Und viertens, ganz ohne Käfer: Die geschädigte Esche bleibt der Fall, der eine Regelkontrolle am schnellsten an ihre Grenze bringt. Wo die Krone schon abbaut und der Stammfuß Nekrosen zeigt, ist die Frage nach der Rest-Standfestigkeit von außen nicht mehr zu beantworten. Dann ist die eingehende Untersuchung das ehrlichere Werkzeug, unabhängig davon, was sich gerade in Osteuropa bewegt.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbreitungslagen ändern sich; maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der Pflanzenschutzdienste.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte. Sie wird jeden Morgen mit den Behördenseiten abgeglichen.

Quellen und weiterführende Links

Schaubild: Sichtbarkeitsfenster von Fruchtkörpern im Jahreslauf. Der Zunderschwamm als mehrjährige Konsole ist ganzjährig ansprechbar, Schwefelporling, Riesenporling und Hallimasch nur in einem Zeitfenster von wenigen Monaten.

Wenn die Fruchtkörper ausbleiben: Was der trockene Sommer für die Herbstkontrolle bedeutet

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 11.09.2026

Pilzsachverständige rechnen in diesem Jahr mit einer dünnen Saison, mancherorts mit gar keiner. Für Sammler ist das ärgerlich. Für die Baumkontrolle ist es etwas anderes, nämlich ein diagnostisches Problem. Die Herbstkontrolle lebt zu einem guten Teil von einem Merkmal, das in diesem Jahr womöglich schlicht nicht erscheint.

Die Ausgangslage ist gut dokumentiert

Der Deutsche Wetterdienst hat am 6. August 2026 eine Zwischenbilanz zur Trockenheit gezogen. Der Kernsatz lautet: „Der Zeitraum von Anfang November bis Ende Juli fiel in Deutschland seit 1882 nur zwei Mal trockener aus.” Die Bodenfeuchte der oberen 60 Zentimeter lag seit Ende Mai im Deutschlandmittel oft nur leicht über dem Niveau der Dürrejahre 2018 und 2022, im Süden waren die Böden verbreitet sogar trockener als damals. Ab etwa 50 Prozent nutzbarer Feldkapazität geraten Pflanzen zunehmend unter Trockenstress, unter 30 Prozent deutlich.

Für die Pilzsaison ist das eine unmittelbare Größe. Fruchtkörper bestehen zum größten Teil aus Wasser, und ohne anhaltende Feuchte werden sie nicht gebildet.

Der Fruchtkörper ist nicht der Pilz

Das ist der Punkt, an dem in der Praxis am häufigsten falsch geschlossen wird. Was den Baum zersetzt, ist das Myzel im Holz. Es arbeitet weiter, ob es fruktifiziert oder nicht. Der Fruchtkörper ist das Fortpflanzungsorgan, und ob er in einem bestimmten Jahr erscheint, hängt an Temperatur und Feuchte. Er ist damit ein sehr auffälliger, aber unzuverlässiger Zeuge.

Wie unterschiedlich zuverlässig, zeigt der Blick in die Merkblätter des Pflanzenschutzamts Berlin, einer amtlichen Quelle mit klaren Angaben. Der Schwefelporling bildet einjährige Fruchtkörper von Mai bis September. Der Riesenporling von Juli bis Oktober. Der Honiggelbe Hallimasch von September bis November. Der Zunderschwamm dagegen bildet mehrjährige Konsolen, die bis zu 30 Jahre alt werden und deshalb zu jeder Jahreszeit anzusprechen sind.

Schaubild: Sichtbarkeitsfenster von Fruchtkörpern im Jahreslauf. Der Zunderschwamm als mehrjährige Konsole ist ganzjährig ansprechbar, Schwefelporling, Riesenporling und Hallimasch nur in einem Zeitfenster von wenigen Monaten.
Einjährige Fruchtkörper haben ein Zeitfenster. Ob sie darin erscheinen, entscheidet die Witterung. Zeitfenster nach den Merkblättern des Pflanzenschutzamts Berlin, Fassung Februar 2022.

Die Zuordnung ist unangenehm, wenn man sie statisch liest. Ausgerechnet die Art, die am Wurzelteller arbeitet, gehört zu den einjährigen. Der Riesenporling zersetzt die tragenden Starkwurzeln, während der Stamm völlig intakt bleiben kann; nach dem Merkblatt sind Kronensymptome erst spät sichtbar, und Bruch- wie Standsicherheit können stark beeinträchtigt sein. Wer diesen Pilz im Herbst nicht am Stammfuß findet, hat deshalb nicht die Standsicherheit geprüft. Er hat ein Merkmal nicht gefunden.

Was wir nicht sagen können

Um wie viel schlechter die Sichtbarkeit in diesem Herbst tatsächlich ist, wissen wir nicht, und niemand sonst weiß es. Die Meldungen über die schwache Saison betreffen überwiegend Arten, die aus dem Boden fruchten. Holzbewohnende Pilze sitzen in dem Substrat, das sie zersetzen, und Holz hält Feuchte anders als der Oberboden. Eine Zählreihe für Straßen- und Parkbäume, aus der sich eine Quote ableiten ließe, gibt es nicht.

Wir arbeiten deshalb nicht mit einer Prozentzahl, sondern mit der Richtung. In einem trockenen Jahr sinkt die Wahrscheinlichkeit, ein einjähriges Merkmal anzutreffen. Der Umkehrschluss vom fehlenden Fruchtkörper auf den gesunden Baum war ohnehin nie zulässig. In diesem Jahr ist er besonders wenig wert.

Woran man sich stattdessen hält

Es gibt eine ganze Reihe von Anzeichen, die nicht an eine Saison gebunden sind, und die in einem solchen Jahr an Gewicht gewinnen.

  • Reste des Vorjahres. Beim Riesenporling verfärben sich alte Fruchtkörper dunkel bis schwarz und bleiben als Beleg des Vorjahresbefalls am Stammfuß erkennbar. Auch der Birkenporling hinterlässt zähe Reste, die oft bis ins Folgejahr stehen.
  • Vegetative Strukturen. Der Hallimasch infiziert über Rhizomorphen, dunkle bis schwarze Stränge von ein bis zwei Millimetern Durchmesser, dazu kommt das weiße Fächermyzel unter der Rinde. Beides ist ganzjährig da und hat mit der Fruchtkörpersaison nichts zu tun.
  • Mehrjährige Konsolen. Zunderschwamm, Flacher Lackporling und Eschenbaumschwamm stehen ohnehin und lassen sich sogar über die Zuwachszonen lesen.
  • Reaktionen des Baumes. Einwallungsfurchen und Wülste entstehen, weil der Baum auf den inneren Wundreiz reagiert. Beim Brandkrustenpilz sind genau diese Furchen der eigentliche Anzeiger, denn seine Fruchtkörper sind unauffällig und werden regelmäßig übersehen. Dass dieser Pilz eine Moderfäule verursacht, macht die Sache nicht leichter: Das Holz wird spröde und bricht ohne die Vorwarnung, die zähes weißfaules Holz oft noch gibt.

Drei Dinge, die wir in einem solchen Jahr schärfen

Erstens die Formulierung im Kataster. „Kein Pilzbefall” ist eine Behauptung, die eine visuelle Kontrolle nicht decken kann. „Keine Fruchtkörper gefunden” ist der Befund, den sie tatsächlich hergibt. Der Unterschied kostet nichts und trägt viel, sobald jemand die Akte später liest.

Zweitens die Frage, die auch ohne Fund bleibt. Wenn Kronenbild, Stammfuß oder Standortgeschichte Anlass geben, gehört die Sache in die Kontrolle am Baum und, wenn sie dort offen bleibt, in die eingehende Untersuchung. Bei hoher Sicherheitserwartung auf das nächste Fruchtkörperjahr zu warten, ist keine Entscheidung, sondern ein Aufschub.

Drittens das Kontrolldatum im Zusammenhang mit der Witterung. Wer im Oktober 2026 nichts findet, hat etwas anderes gesehen als jemand, der im Oktober eines feuchten Jahres nichts findet. Steht das nicht in der Dokumentation, ist der Vergleich mit dem Vorjahr im nächsten Jahr nicht mehr lesbar.

Für den Herbst 2026 heißt das nichts Dramatisches. Wir gehen mit derselben Systematik in die Baumkontrolle wie immer, nur mit weniger Vertrauen in das auffälligste Merkmal. Wo der Fruchtkörper ausbleibt und der Verdacht bleibt, entscheidet am Ende die Messung.

Quellen und weiterführende Links

Asiatischer Laubholzbockkäfer neben einem kreisrunden Ausbohrloch in der Rinde

Schädlings-Radar: Asiatischer Laubholzbockkäfer. Wenn Meldepflicht und Bruchsicherheit zusammenfallen

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 02.09.2026

Am 4. August 2026 hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Fallen in 300 Bäumen angebracht, weil die Flugphase des Asiatischen Laubholzbockkäfers erwartet wurde. Deshalb kommt dieser Teil der Serie jetzt und nicht im Winter.

Vergangene Woche haben wir an dieser Stelle über den Japankäfer geschrieben und für die Standsicherheit Entwarnung gegeben. Beim Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, kurz ALB) fällt diese Entwarnung aus. Er ist der Fall, in dem Meldepflicht und Verkehrssicherheit tatsächlich zusammenfallen.

Warum er die Statik überhaupt betrifft

Der Japankäfer frisst am Blatt. Der ALB legt seine Eier in die Rinde, und die Larven arbeiten sich anschließend ins Holz. Die LLG Sachsen-Anhalt beschreibt das sehr konkret: Die Larven werden bis zu fünf Zentimeter groß und nagen bis zu drei Zentimeter breite sowie 10 bis 30 Zentimeter lange Gänge, zuerst durch Bast und Splintholz, was den Saftstrom unterbricht. Dann folgt der Satz, der uns angeht: Durch die Larvengänge wird die Stabilitäts- und Bruchsicherheit des Baumes beeinträchtigt. Dazu schaffen die Fraßstellen Eintrittspforten für Sekundärschädlinge, etwa holzzersetzende Pilze.

Ein Unterschied zu unseren einheimischen Bockkäfern ist dabei entscheidend, und er dreht die gewohnte Denkrichtung um: Der ALB befällt lebende, vitale Bäume. Ein gesund wirkender Baum ist hier also kein Entlastungsargument. Bei jüngeren Bäumen führt schon ein geringer Befall zum Absterben, bei älteren sterben nach mehrjährigem starkem Befall erst Kronenteile und später teils ganze Bäume ab.

Woran wir es bei der Regelkontrolle sehen

Schematisches Schaubild eines Stammausschnitts mit den drei Befallssymptomen des Asiatischen Laubholzbockkäfers: kreisrunde Ausbohrlöcher, angenagte Eiablagestelle mit Saftfluss und grobe Nagespäne am Stammfuß, mit Höhenmarke bei etwa 1,5 Metern
Schematisch, nicht maßstäblich. Die Merkmale sind dem JKI-Datenblatt und den Angaben der LLG Sachsen-Anhalt entnommen.

Für die Kontrollpraxis ist die vergleichsweise gute Nachricht, dass die Spuren dort liegen, wo wir ohnehin hinsehen. Das auffälligste Merkmal ist das Ausbohrloch: kreisrund, nach Angabe der LLG rund einen Zentimeter im Durchmesser, das JKI nennt eine Spanne von etwa 10 bis 15 Millimetern. Es sitzt am Stamm und an stärkeren Ästen, meist ab etwa 1,5 Meter Höhe, also im Sichtbereich einer Kontrolle vom Boden. Dazu kommen angenagte Eiablagestellen, aus denen Saft fließen kann, und grobe Nagespäne als Hinweis auf Larvenaktivität.

Asiatischer Laubholzbockkäfer neben einem runden Ausbohrloch in der Rinde eines Astes
Käfer neben seinem Ausbohrloch: kreisrund, etwa einen Zentimeter groß und tief ins Holz. So ein Loch an Ahorn, Weide, Pappel oder Birke gehört dem Pflanzenschutzdienst gemeldet. Foto: R. Anson Eaglin, USDA-APHIS, gemeinfrei, via Wikimedia Commons

Ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Ein Ausbohrloch bedeutet, dass der Käfer den Baum bereits verlassen hat. Für diesen einen Baum kommt der Fund zu spät. Für den Bestand ringsum nicht, und genau deshalb ist die Meldung trotzdem Pflicht.

Womit man ihn verwechselt

Hier ist Zurückhaltung angebracht. Das JKI nennt ausdrücklich Verwechslungsmöglichkeiten: Larven und Symptome ähneln denen anderer holzbrütender Bockkäfer und sogar denen von Schmetterlingen, die ausgewachsenen Käfer lassen sich mit einheimischen Arten der Gattung Monochamus verwechseln. Die LLG schreibt über die Nebensymptome selbst, sie seien in der Regel teils schwer zu identifizieren. Wir halten uns deshalb an eine einfache Regel: Wir bestimmen keine Käferart. Was ein Baumkontrolleur leisten muss, ist das Erkennen eines auffälligen, kreisrunden Lochbildes an einem vitalen Laubbaum und die Meldung. Bestimmen ist Sache des Pflanzenschutzdienstes.

Asiatischer Laubholzbockkäfer, glänzend schwarz mit weißen Flecken und geringelten Fühlern, auf Baumrinde
Der Käfer selbst: glänzend schwarz mit unregelmäßigen weißen Flecken, die Flügeldecken an der Basis glatt, die Fühler schwarz-weiß geringelt und länger als der Körper. Foto: Zinogre, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Was Deutschland dieser Käfer gekostet hat

Diese Zahlen erklären, warum aus einem Loch am Stamm eine Behördenangelegenheit wird. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat den ALB von 2004 bis 2024 an sieben Orten bekämpft, auf zusammen 137,3 Quadratkilometern. Die Gesamtkosten schätzt sie auf rund 74 Millionen Euro, von denen die EU über 18 Millionen Euro kofinanziert hat. Allein in der Quarantänezone Miesbach wurden zwischen 2019 und 2024 rund 50.000 Stunden lang Bäume auf Symptome untersucht, dazu kamen 80 Pheromonfallen, während der Flugzeit alle 14 Tage kontrolliert.

Am 31. Dezember 2024 wurde in Miesbach die letzte bayerische Quarantänezone geschlossen, damit gilt der Käfer dort nach 20 Jahren als ausgerottet. Baden-Württemberg ist bereits seit dem 1. Januar 2021 befallsfreies Gebiet. Beide Länder führen ihr Monitoring trotzdem weiter, weil die Einschleppung jederzeit von vorn beginnen kann. Ihr Weg war nach Angabe der LLG das Verpackungsholz: Kisten und Paletten aus Asien, in denen die Larven unbemerkt überlebten.

Wo er in Deutschland noch steht

Übrig ist im Wesentlichen die Quarantänezone im Raum Magdeburg und Biederitz, wo der Käfer 2014 erstmals auftrat. Am 21. April 2026 ist dort eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten: Die Zone Magdeburg-Rothensee wurde leicht erweitert, die Liste der spezifizierten Wirtspflanzen dagegen auf sieben Gattungen reduziert, nämlich Ahorn, Rosskastanie, Birke, Esche, Pappel, Weide und Ulme. Nach der zugrunde liegenden Durchführungsverordnung (EU) 2025/1952 ist um jeden befallenen Baum eine Quarantänezone mit zwei Kilometern Radius einzurichten, im Kern eine Befallszone von 100 Metern. Der letzte dokumentierte Fallenfang stammt vom 6. September 2024 aus dem Magdeburger Wiesenpark.

Stand dieser Angaben: LLG Sachsen-Anhalt, LfL Bayern und LTZ Augustenberg, abgerufen im August 2026. Die Verbreitungslage ändert sich; maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung.

Was zu tun ist

Der Fund ist meldepflichtig, zuständig ist der Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Landes. Für die Quarantänezone in Sachsen-Anhalt gibt die LLG den Weg vor: Käfer einfangen, in einem geschlossenen Behältnis verwahren, die Landesanstalt umgehend informieren. Werden nur Symptome festgestellt, etwa ein Ausbohrloch, genügt die Meldung, gern mit Foto. Die LfL Bayern ergänzt einen Hinweis, den man leicht falsch macht: Verdächtige Käfer und Larven sollen lebendig gefangen und nicht getötet werden.

Innerhalb einer Quarantänezone kommen Pflichten hinzu, die Baumverantwortliche kennen sollten. Spezifiziertes Pflanz-, Holz- und Schnittmaterial darf die Zone nicht verlassen, und Fällungen, Transporte, Lagerung und Neupflanzungen sind vorab anzukündigen. Wer dort Pflegearbeiten vergibt, schreibt diese Auflagen besser in die Leistungsbeschreibung, sonst trägt sie am Ende niemand.

Was unsere Kontrolle hier nicht leistet

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ersetzt die Regelkontrolle kein amtliches Monitoring. Was die Länder betreiben, sind Fallen, Fangbäume und Spürhunde über Jahre hinweg, in Miesbach eben jene 50.000 Stunden. Wir sind in dieser Kette Zufallszeugen mit geschultem Blick, nicht das Frühwarnsystem selbst.

Zweitens entscheidet bei einem bestätigten Befall nicht mehr der Gutachter über den Baum. Die LLG formuliert das unmissverständlich: Befallene Bäume müssen gefällt und vernichtet werden, damit sich die Art nicht weiter ausbreitet. Das gilt unabhängig davon, was eine Messung zur Bruchsicherheit ergeben hätte. Ein seltener Fall, in dem unsere Messverfahren nichts zur Entscheidung beitragen. Wir sagen das lieber vorher als hinterher.

Für die Kontrollpraxis bleibt, was ohnehin gilt: Stamm und Stammfuß systematisch ansehen, ein kreisrundes Loch an einem vitalen Laubbaum nicht vorschnell als Spechthieb oder alte Astungswunde abtun, im Zweifel melden. Wie wir Regelkontrollen aufbauen und prüffähig dokumentieren, steht auf unserer Seite zur Baumkontrolle nach FLL.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte. Sie wird jeden Morgen mit den Behördenseiten abgeglichen.

Quellen und weiterführende Links

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten amtlichen Quellen im August 2026 wieder und ersetzt weder die Beurteilung des konkreten Baums vor Ort noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.

Japankäfer (Popillia japonica), Ausschnitt: goldgrünes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken und weiße Haarbüschel an der Körperseite.

Schädlings-Radar: Japankäfer. Meldepflichtig, aber kein Fall für die Verkehrssicherheit

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 10.10.2026

Seit dem 11. August 2026 liegen Teile der Stadt Mainz in einer Pufferzone für den Japankäfer. Ausgelöst hat das kein Fund in Rheinland-Pfalz, sondern die Befallszone im hessischen Trebur ein paar Kilometer weiter östlich. Für Grünflächenverwaltungen in der Zone ändert sich damit einiges. Für die Verkehrssicherheit der Bäume ändert sich nichts. Beides gehört in denselben Beitrag, weil es sonst durcheinandergeht.

Das ist der Auftakt einer kleinen Serie über Schädlinge und Pathogene am Baum. Ein Organismus pro Beitrag, immer mit derselben Frage: Woran erkennt man ihn, womit verwechselt man ihn, was folgt daraus für die Kontrolle?

Wo der Japankäfer in Deutschland tatsächlich steht

Popillia japonica ist ein Blatthornkäfer aus Japan, in den USA seit rund hundert Jahren ein wirtschaftliches Großproblem. In Europa wurde er 2014 in der Lombardei und 2017 im Tessin nachgewiesen. In der EU ist er als Quarantäneschädling eingestuft, in Deutschland gilt für ihn die Pflanzengesundheitsverordnung.

Wichtig für die Einordnung: In Deutschland gibt es bislang keine etablierte Population. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat formuliert es in seiner Mitteilung vom 3. Juli 2026 so, dass der Käfer hier noch nicht heimisch sei. Die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft schreibt von vereinzelten Nachweisen ohne etablierte Populationen und meldete am 30. Juni 2026, dass auch 2026 wieder Tiere bei Lindau und Kiefersfelden gefangen wurden.

Anders sieht es in Hessen aus. Nach Funden im Sommer 2025 wurde um Trebur im Landkreis Groß-Gerau ein abgegrenztes Gebiet eingerichtet: eine Befallszone von rund einem Kilometer Radius, darum eine Pufferzone von sechs Kilometern. Der Pflanzenschutzdienst Hessen nennt für den Sommer 2025 sieben Käfer. Am 15. Juni 2026 gingen erneut fünf männliche Tiere in eine Überwachungsfalle. Weil weitere Funde näher an die Landesgrenze rückten, hat die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ihre Allgemeinverfügung zum 11. August 2026 geändert. Seither liegen Teile der Stadt Mainz sowie der Verbandsgemeinden Bodenheim und Rhein-Selz in der Pufferzone.

Ein Detail für Leser aus Ostwestfalen: Der früheste Hinweis auf einen Japankäfer in Deutschland stammt laut JKI aus dem Jahr 2014 aus Paderborn-Sennelager. Das Institut schreibt ausdrücklich von Hinweisen, nicht von einem gesicherten Befall, und es folgte dort auch nichts weiter. Genau so muss man solche Einzelfunde lesen. Ein Käfer im Koffer ist kein Befallsgebiet.

Woran man ihn erkennt

Japankäfer (Popillia japonica) auf einer Kleeblüte: goldgrün schimmerndes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken und die fünf weißen Haarbüschel an jeder Körperseite sowie zwei am Hinterleibsende.
So sieht er in der Natur aus: goldgrünes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken, und an jeder Körperseite fünf weiße Haarbüschel, zwei weitere am Hinterleibsende. Länge 8 bis 11 Millimeter. Foto: Bruce Marlin, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
Schematischer Vergleich von Japankäfer und Gartenlaubkäfer: Beim Japankäfer sind fünf weiße Haarbüschel je Körperseite und zwei am Hinterleibsende markiert, dazu das goldgrün schimmernde Halsschild und die braunen Flügeldecken.
Der Unterschied liegt nicht in der Farbe, sondern in den weißen Haarbüscheln. Schematische Darstellung, nicht maßstäblich.

Der erwachsene Käfer ist 8 bis 11 Millimeter lang, das Halsschild schimmert auffällig goldgrün, die Flügeldecken sind braun. Das eigentliche Bestimmungsmerkmal sind aber die Haare: An jeder Körperseite sitzen unterhalb der Flügeldecken, gut sichtbar, fünf weiße Haarbüschel, dazu zwei weitere am letzten Körpersegment. Dazu kommt ein Verhalten, das man einmal gesehen haben muss: Bei Gefahr spreizt der Käfer ein Beinpaar seitlich ab.

Verwechselt wird er regelmäßig mit dem heimischen Gartenlaubkäfer (Phyllopertha horticola), der ähnlich groß ist und ebenfalls metallisch glänzt. Dem fehlen die weißen Büschel. Wer sie nicht sieht, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den heimischen Käfer vor sich. Wer sie sieht, meldet besser einmal zu viel. Auch die Engerlinge sind bestimmbar: Sie tragen am hintersten Körpersegment v-förmig angeordnete Borsten.

Was er am Baum anrichtet, und was er nicht anrichtet

Die erwachsenen Käfer fressen an Blättern, Blüten und Früchten. Typisch ist der Skelettierfraß, bei dem nur das Blattadergerüst stehen bleibt, bis hin zum vollständigen Kahlfraß. Das Wirtsspektrum ist ungewöhnlich breit: Das JKI nennt über 300 Gehölzarten, darunter Ahorn, Buche und Eiche, die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zusätzlich Ulme und Linde. Rechnet man Obst, Gemüse und Ackerkulturen dazu, sprechen die Landesstellen von mehr als 400 Wirtspflanzen. Die Larven fressen im Boden an Wurzeln, bevorzugt unter Rasen, und die Eier werden bevorzugt in feuchte Rasenflächen abgelegt.

Mehrere Japankäfer fressen an den Blättern eines Pfirsichbaums; die Blätter sind durchlöchert und teilweise bis auf das Adergerüst skelettiert.
Skelettierfraß: Die Käfer sitzen in Gruppen, die Blattspreite verschwindet bis auf das Adergerüst. So sah es auch an der Weinrebe in Goldenstedt aus. Foto: Zech Smith, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Und jetzt der Teil, der in vielen Meldungen untergeht: Für die Verkehrssicherheit eines Baumes ist dieser Käfer ohne Bedeutung. Er zersetzt kein Holz. Er verändert weder die Bruchsicherheit eines Astes noch die Standsicherheit eines Stammes. Ein skelettiertes Lindenblatt ist kein Defektsymptom im Sinne der Baumkontrolle, und ein im August entlaubter Baum wird davon nicht gefährlich. Wer Fraßschäden an Blättern als Fällgrund ins Protokoll schreibt, hat den Befund nicht verstanden.

Ehrlich bleiben muss man auch in die andere Richtung. Wiederholter Kahlfraß kostet Assimilationsleistung, und Altbäume, die nach mehreren Trockenjahren ohnehin aus der Reserve leben, vertragen zusätzlichen Blattverlust schlechter als vitale Bäume. Wie stark dieser Effekt an deutschen Stadtbäumen ausfällt, weiß derzeit niemand, weil es hier keine etablierte Population gibt und damit keine Erfahrung über mehrere Jahre. Wer heute Zahlen dazu nennt, rechnet mit Annahmen aus anderen Ländern. Das kann man tun, man muss es dann aber dazusagen.

Was die Baumkontrolle hier leisten kann

Weniger, als man vermuten würde. Eine Regelkontrolle ist eine fachlich qualifizierte Sichtkontrolle auf Defektsymptome, in aller Regel vom Boden aus, oft im unbelaubten Zustand. Ein neun Millimeter großes Insekt in einer zwanzig Meter hohen Krone findet man so nicht. Das amtliche Monitoring läuft nicht über uns, sondern über Pheromonfallen der Pflanzenschutzdienste, und das ist auch richtig so.

Trotzdem lohnt der Blick, denn der wahrscheinlichste Fundort liegt in Augenhöhe: junge Bäume, Straßenbegleitgrün, Rosen, Weinlaub, Hecken am Wegrand. Wer im Sommer ohnehin mit offenen Augen durch einen Bestand geht, ist faktisch Teil der Früherkennung, ob er das will oder nicht. Wir sind dabei Zufallszeugen, kein Monitoring, und diese Unterscheidung sollte man gegenüber dem Auftraggeber sauber benennen.

Was in einer Befallszone für den Betrieb gilt

Hier wird es für Grünflächenverwaltungen konkret, und zwar unabhängig vom Baum. In der hessischen Befallszone dürfen Rasen- und Grasflächen vom 1. Juni bis zum 30. September nicht bewässert werden, damit sich die Larven nicht entwickeln. Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe darf die Zone grundsätzlich nicht verlassen, Grüngut nur unter Auflagen, Fahrzeuge und bodenbearbeitende Geräte sind zu reinigen, Pflanzen mit Wurzelballen dürfen nur unter Bedingungen bewegt werden.

Das trifft den Bauhof, nicht den Baumkontrolleur. Wer in einer solchen Zone arbeitet, sollte die Allgemeinverfügung gelesen haben, bevor der Häcksler aufgeladen wird. Bemerkenswert ist die Kollision zweier Ziele: Ausgerechnet nach mehreren Trockenjahren wird das Bewässern behördlich untersagt. Für Rasen ist das vertretbar. Der Wortlaut der Verfügung erfasst Rasen- und Grasflächen, nicht die Bewässerung von Jungbäumen. Wer sich darauf stützt, sollte das vorher mit der Behörde klären, statt es selbst auszulegen.

Was zu tun ist

Bei Verdacht gilt Meldepflicht beim Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes. Das JKI empfiehlt, das Tier in einem verschlossenen Röhrchen zu sichern und der Behörde zur Bestimmung zu übergeben. Notfalls genügt ein gutes Foto. Dazu gehören immer das Funddatum und der genaue Fundort. In Nordrhein-Westfalen nimmt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Meldungen entgegen, die Ansprechpartner der übrigen Länder listet das JKI.

Für die eigene Dokumentation heißt das: Der Fund gehört als Beobachtung ins Kataster und an die Behörde. Er gehört nicht in die Beurteilung der Verkehrssicherheit, und er verkürzt kein Kontrollintervall. Genau diese Trennung zwischen einer pflanzengesundheitlichen Meldepflicht und einer baumstatischen Beurteilung ist der Punkt, an dem in der Praxis am meisten schiefgeht. Wie eine Regelkontrolle aufgebaut ist und welche Befunde tatsächlich ein Intervall verändern, haben wir auf unserer Seite zur Baumkontrolle nach FLL beschrieben.

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten amtlichen Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Verbreitungslage ändert sich laufend; maßgeblich ist immer die aktuelle Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte. Sie wird jeden Morgen mit den Behördenseiten abgeglichen.

Quellen und weiterführende Links

Alte Rotbuche in voller Belaubung, nach eingehender Untersuchung erhalten

Grünastbruch: Wenn bei Windstille scheinbar gesunde Äste fallen

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 16.08.2026

Mehrere Städte warnen in diesen Wochen davor, sich bei Hitze länger unter großkronigen Bäumen aufzuhalten. Zuletzt traf es Weinheim, wo ein alter Ginkgo im Schlosspark ohne erkennbaren Anlass Äste abgeworfen hat. Das Phänomen dahinter heißt Grünastbruch (auch Sommerbruch): Ein voll belaubter, äußerlich gesunder Ast bricht bei Windstille, oft an heißen Tagen nach längerer Trockenheit. Wir ordnen ein, was man darüber weiß und was Baumverantwortliche jetzt tun können.

Was beim Grünastbruch passiert

Betroffen sind typischerweise lange, weit ausladende Horizontaläste im unteren und mittleren Kronenbereich. Der Ast zeigt vorher meist keine erkennbaren Schäden: keine Fäule, kein Totholz, keine Rissbildung. Er ist grün, belaubt und bricht trotzdem. Genau das unterscheidet den Grünastbruch von den Versagensformen, auf die eine Baumkontrolle zielt.

Vollständig verstanden ist der Mechanismus bis heute nicht. Diskutiert werden unter anderem Veränderungen im Wasserhaushalt des Astes unter Trockenstress und Gewebeveränderungen bei hohen Temperaturen; ein eigenes Forschungsprojekt trägt die Fälle systematisch zusammen (Link unten). Häufig genannt werden Eiche, Rosskastanie, Pappel, Weide und Platane. Verlässlich auf einzelne Arten eingrenzen lässt sich das Risiko aber nicht.

Die unbequeme Wahrheit: Kontrolle kann das nicht sicher vorhersagen

Wir kontrollieren jährlich zehntausende Bäume und sagen trotzdem klar: Einen Grünastbruch kündigt in aller Regel kein Befund an, den eine Regelkontrolle erfassen könnte. Wer Ihnen verspricht, dieses Risiko wegzukontrollieren, verspricht zu viel.

Für Baumverantwortliche ist das keine schlechte Nachricht, sondern eine wichtige Unterscheidung: Die Verkehrssicherungspflicht verlangt das fachlich Gebotene, nicht das Unmögliche. Entscheidend ist, das Gebotene nachweisen zu können: eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle im begründeten Intervall. Sie ist der Beleg, dass die Pflicht erfüllt war, auch wenn ein nicht vorhersehbares Ereignis eintritt.

Was jetzt sinnvoll ist

  • Frequentierte Ruhezonen im Blick behalten: Liegewiesen, Spielplätze, Veranstaltungsflächen unter großkronigen Altbäumen sind die relevanten Örtlichkeiten. Dort treffen lange Horizontaläste auf Menschen, die längere Zeit an derselben Stelle bleiben.
  • Bei Hitzeperioden temporär reagieren: Für Veranstaltungen unter Altbäumen kann eine kurzfristige Einschätzung oder Absperrung einzelner Bereiche verhältnismäßiger sein als ein Eingriff in die Krone.
  • Trockenstress dokumentieren: Welke, Kleinblättrigkeit, frühzeitiger Laubfall gehören ins Kontrollprotokoll, denn sie begründen, warum ein Baum ggf. früher wieder angesehen wird.
  • Nicht in Aktionismus verfallen: Pauschale Einkürzungen „wegen Astbruchgefahr” schädigen den Baum und ersetzen keine Kontrolle.

Wie ein begründetes Kontrollintervall aussieht und warum starre Schemata dabei nicht weiterhelfen, haben wir in unserem Fachbeitrag zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen zusammengefasst. Zur Praxis der Regelkontrolle: Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie.

Quellen und weiterführende Links

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Einschätzung am konkreten Baum.