Schematische Zeitleiste zum Fall LG Lübeck 9 O 112/23: Schaukel mit Metallschellen 2005, Umhängen 2013, letzte Laienkontrolle Januar 2015, Astbruch Mai 2015

Schaukel am Ast: wenn eine Zusatznutzung die Baumkontrolle zur Fachaufgabe macht

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 02.10.2026

Eine Schaukel am Ast einer alten Rotbuche, seit Jahren in Gebrauch, jedes Jahr angesehen. Im Mai 2015 bricht der Ast, während zwei junge Erwachsene darauf schaukeln, eine von ihnen wird schwer verletzt. Das Landgericht Lübeck hat den Fall im Januar 2025 entschieden. Wir halten das Urteil für eines der lehrreichsten der letzten Jahre für alle, die Bäume auf Gemeindegrundstücken, an Freizeitheimen, Kitas oder in Wohnanlagen verantworten. Es stellt keine neue Rechtsregel auf. Es zeigt an einem einzigen Ast, wie eine Zusatznutzung den Maßstab verschiebt.

Der Fall

Das Grundstück gehört einer Kirchengemeinde und wird als Tagungs- und Freizeithaus genutzt. An einem Ast der Rotbuche hing seit 2005 eine Schaukel, zunächst mit Metallschellen befestigt, ab 2013 an Kunststoffseilen. Die Schellen blieben im Holz. Der Baum wurde jährlich angesehen, zuletzt im Januar 2015, allerdings von einem Gemeindemitglied ohne Ausbildung in der Baumkontrolle. Am 6. Mai 2015 brach der Ast. Der gerichtlich bestellte Sachverständige stellte fest, dass die eingewachsenen Schellen die Versorgung des Astes abgeschnürt hatten und der Ast abgestorben war.

Schematische Zeitleiste zum Fall LG Lübeck 9 O 112/23: Schaukel mit Metallschellen 2005, Umhängen 2013, letzte Laienkontrolle Januar 2015, Astbruch Mai 2015
Eigene, ausdrücklich schematische Darstellung nach der Pressemitteilung des LG Lübeck vom 13.02.2025 und den unten verlinkten Wiedergaben der Urteilsgründe. Keine Maße, keine Fotos aus dem Verfahren.

Das Landgericht Lübeck hat die Gemeinde als Eigentümerin sowie die beiden Personen, die die Schaukel angebracht und in Auftrag gegeben hatten, gesamtschuldnerisch zum Ersatz der Behandlungskosten verurteilt (Urteil vom 17.01.2025, 9 O 112/23). Ein Mitverschulden der Verletzten sah das Gericht nicht. Wer sich zu zweit auf eine Schaukel setzt, die nicht erkennbar nur für Kinder gedacht ist, handelt nach Ansicht der Kammer nicht sorgfaltswidrig. Nach der Pressemitteilung des Gerichts vom Februar 2025 war das Urteil zu diesem Zeitpunkt nicht rechtskräftig. Ob Berufung eingelegt wurde, ist uns nicht bekannt.

Was das Gericht dem Eigentümer vorwirft

Der Vorwurf lautet nicht, dass gar nicht kontrolliert wurde. Er lautet, wie kontrolliert wurde. Der Baum sei regelmäßig überprüft worden, „aber nur von ungeschultem Personal”, so die Pressemitteilung. Das Gericht orientiert sich an den Baumkontrollrichtlinien der FLL und verlangt eine jährliche Regelkontrolle durch fachlich geschultes Personal, das die Symptome einer Schädigung erkennt und den Handlungsbedarf festlegen kann. Und es sagt, dass eine fachkundige Person die Schädigung des Astes gesehen hätte, im belaubten wie im unbelaubten Zustand.

Der zweite Gedanke ist der wichtigere. Weil der Baum als Spielgerät diente, stellte er nach Auffassung des Gerichts eine größere Gefahr dar, und an Spielgeräte werden gesteigerte Anforderungen an die Verkehrssicherheit gestellt. Die Schaukel macht aus dem Ast ein Bauteil, das Menschen trägt. Damit wandert die Frage der Kontrolle. Sie lautet nicht mehr, ob der Baum gesund aussieht, sondern ob dieser eine Ast die Last trägt, die man ihm zumutet.

Warum das kein Widerspruch zur Laienkontrolle ist

Für private Grundstücke gilt seit Jahren, dass der Eigentümer seine Bäume selbst ansehen darf. Das OLG Düsseldorf hat 2013 ausdrücklich entschieden, ein Privateigentümer müsse sich keines Fachmanns bedienen, weil abgestorbene Äste, trockenes Laub, Rindenverletzungen und sichtbarer Pilzbefall in der Regel auch für Laien erkennbar seien. Eine eingehende fachmännische Untersuchung sei erst bei Zweifelsfragen zu veranlassen (Urteil vom 23.07.2013, I-9 U 38/13). Beide Entscheidungen passen zusammen. Der Düsseldorfer Fall betraf eine alte Eiche, die einfach nur dastand. Der Lübecker Fall betraf einen Ast, an dem seit zehn Jahren etwas hing, das ihn zugleich belastete und beschädigte.

Was die Schelle am Ast tut

Aus unserer Sicht ist das der fachliche Kern, und er ist Biologie, keine Juristerei. Ein Ast wächst jedes Jahr in die Dicke. Eine starre Schelle wächst nicht mit. Nach wenigen Jahren liegt sie im Holz, das Kambium darunter stirbt ab, die Leitungsbahnen zum Astende werden abgeschnürt. Was hinter der Schelle liegt, wird schlechter versorgt, stirbt zurück und wird von holzzersetzenden Pilzen besiedelt. Von außen sieht man dazu lange wenig: eine Wulst, wo der Ast über die Schelle wächst, später lockere oder abgeplatzte Rinde. Wer das Bild kennt, erkennt es. Wer nur nach einem grünen Baum schaut, sieht eine grüne Buche, denn die Krone insgesamt bleibt vital, während der eine Ast ausfällt. Genau deshalb hat die jährliche Laienkontrolle in Lübeck nichts genutzt. Sie hat den Baum angesehen und nicht den Ast.

Dazu kommt die Last. Eine Schaukel bringt keine ruhende Last auf den Ast, sondern eine schwingende, die weit vom Stamm angreift und mit jeder Bewegung den Hebel ausnutzt. Ein Ast mit toter Rinde und einem geschwächten Querschnitt kann im Wind noch stehen und beim Schaukeln trotzdem versagen. Die Schaukel sucht sich den Schwachpunkt, den der Sturm noch nicht gefunden hat.

Was das für Gemeinden, Kitas und Wohnanlagen heißt

Wir sehen bei Kontrollen regelmäßig Bäume, an denen etwas hängt oder lehnt: Schaukeln, Hängematten, Slacklines, Seilbahnen, Lichterketten, Baumhäuser, Bänke um den Stamm, Zaunanbindungen. Jede dieser Nutzungen ist für sich harmlos, und jede verändert die Frage, die die Kontrolle beantworten muss. Drei Dinge halten wir für praktikabel.

  • Zusatznutzungen erfassen. Im Kataster oder in der Baumliste gehört zu jedem Baum ein Vermerk, ob und was an ihm befestigt ist. Der Kontrolleur muss wissen, dass dieser Ast ein Tragbauteil ist, sonst sieht er ihn wie jeden anderen.
  • Die Aufhängung in die Kontrolle nehmen. Eine Regelkontrolle nach FLL ist eine Sichtkontrolle vom Boden. Bei einer Aufhängung in mehreren Metern Höhe reicht der Blick von unten oft nicht. Die Kontaktstelle muss aus der Nähe angesehen werden, per Leiter, Hubarbeitsbühne oder Seilklettertechnik, und die Befestigung selbst gehört mit auf das Protokoll.
  • Starre Befestigungen vermeiden und versetzen. Breite Gurte statt Schellen oder Drahtschlingen, und in regelmäßigem Abstand die Position wechseln, bevor der Ast einwächst. Was einmal eingewachsen ist, lässt sich nicht mehr entfernen, ohne den Ast weiter zu verletzen.

Was die Kontrolle nicht leistet, gehört ebenfalls dazu. Eine Regelkontrolle beurteilt keine Tragfähigkeit in Zahlen. Wer wissen will, ob ein bestimmter Ast eine bestimmte Last trägt, braucht eine Kontrolle am Baum und gegebenenfalls eine eingehende Untersuchung genau an dieser Stelle. In den meisten Fällen ist es einfacher und ehrlicher, die Schaukel an ein Gestell zu hängen und den Baum Baum sein zu lassen.

Wie Gerichte den Pflichtenmaßstab für Baumeigentümer ziehen und was die Regelkontrolle nach FLL abdeckt, steht auf unserer Seite zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume. Dieser Beitrag ordnet ein Urteil fachlich ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Links

Von der Kontrolle zur Zahl: drei Stufen von der Regelkontrolle bis zur eingehenden Untersuchung.

Baumkontrolle nach FLL: Was die Regelkontrolle leistet und was nicht

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 12.09.2026

In Gesprächen mit Kommunen und Wohnungsunternehmen geht es bei der Baumkontrolle fast immer zuerst um das Intervall. Alle zwölf oder alle vierundzwanzig Monate, belaubt oder unbelaubt, und ob die Verwaltung damit auf der sicheren Seite ist. Die Frage ist nachvollziehbar, denn das Intervall ist die einzige Größe, die sich vom Schreibtisch aus steuern lässt. Nur ist sie selten die Größe, an der ein Schadensfall am Ende hängt.

Was die Regelkontrolle ist

Beschrieben ist sie in den FLL-Baumkontrollrichtlinien, deren dritte Auflage seit Mai 2020 gilt. Die Regelkontrolle ist eine fachlich qualifizierte, visuelle Kontrolle vom Boden aus, in festen Abständen und im Regelfall ohne Geräte. Die Richtlinien legen Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit fest.

Einen starren Turnus gibt es dabei nicht. Das Intervall ergibt sich aus drei Größen: der Entwicklungsphase des Baums, seinem Schädigungsgrad und der Sicherheitserwartung am Standort. Ein junger, gesunder Baum an einem selten begangenen Weg wird anders getaktet als ein Altbaum über einem Spielplatz. Mit der Fassung 2020 sind unter anderem die Definitionen von Baum-, Regel- und Zusatzkontrolle geschärft worden, der Artenschutz hat ein eigenes Kapitel bekommen, und Totholz gilt seither nicht mehr pauschal als Zeichen des schnellen Abbaus; bewertet wird es im Verhältnis zur Lebenserwartung der Art.

Was sie zuverlässig findet

Alles, was sich von außen zeigt, und das ist mehr, als viele erwarten: Rindenschäden und Nekrosen, Pilzfruchtkörper, Risse, Anfahrschäden am Stammfuß, veränderte Wurzelanläufe, Bodenaufbrüche im Wurzelbereich, Totholz, Veränderungen im Kronenaufbau. In unserem eigenen Bestand sind rund 28.200 Kontrollbefunde maschinell auswertbar. Der häufigste ist mit 28,5 Prozent Rindenschaden oder Nekrose (eigene Auswertung, Stand 18.08.2026). Das ist genau die Sorte Befund, für die eine Sichtkontrolle vom Boden aus das richtige Werkzeug ist.

Was sie nicht kann

Sie sagt nichts darüber, wie viel tragfähiges Holz im Stamm noch steht. Ein Stamm kann außen vollständig unauffällig aussehen und innen weitgehend ausgehöhlt sein. Sie sagt auch nichts über die Verankerung im Boden, denn die Standsicherheit ist von außen nicht ablesbar und der entscheidende Teil des Baums liegt unter der Oberfläche.

Dazu kommt, dass jede Kontrolle eine Momentaufnahme ist. Manche Symptome zeigen sich nur am unbelaubten Baum, andere erst, wenn das Laub da ist und sich der Zuwachs beurteilen lässt. Eine Regelkontrolle erzeugt einen begründeten Verdacht. Sie erzeugt kein Urteil über die Reststandfestigkeit, und sie soll auch keines erzeugen.

Der Punkt, an dem es in der Praxis teuer wird

Wie wenig das Intervall allein trägt, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.10.2020 (Az. 11 U 34/20). In Essen war der Stämmling einer mehrstämmigen Gemeinen Esche am 10.06.2016 auf die Straße gefallen und hatte ein Fahrzeug beschädigt. Kontrolliert worden war der Baum zuletzt am 13.04.2016, davor im August 2015. Das Gericht hielt das zeitlich für ausreichend und beschrieb den geschuldeten Umfang als zweimal jährliche, fachlich qualifizierte äußere Sichtprüfung vom Boden aus, ohne Geräte, allenfalls mit dem Fernglas bei sehr hohen Kronen.

Verurteilt wurde die Verkehrssicherungspflichtige trotzdem, zu 38.027,18 Euro. Tragend war, dass die Kontrolleure die bei der Sichtprüfung getroffenen Feststellungen hätten zum Anlass nehmen müssen, „den Baum unter Zuhilfenahme eines Sondierstabes weiter daraufhin zu untersuchen“. Nach den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen hätte sich daraus eine Fällung innerhalb von vierzehn Tagen ergeben, und der Schaden wäre nicht eingetreten.

Die Gegenprobe liefert das Oberlandesgericht Brandenburg im Urteil vom 08.01.2024 (Az. 2 U 10/23). Dort war das Kontrollintervall sogar überschritten, und die Kommune haftete nicht. Beide Entscheidungen zeigen in dieselbe Richtung: Über den Fall entscheidet nicht der Kalender, sondern was nach einem Befund passiert. Das ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, aber es verschiebt die Frage, die eine Verwaltung sich stellen sollte.

Wann aus der Kontrolle eine Untersuchung wird

Schaubild der Kontrollkaskade: Regelkontrolle als visuelle Kontrolle vom Boden, darunter die Kontrolle am Baum mit Sondierstab und Klopfprobe, darunter die eingehende Untersuchung mit Messverfahren. Zwischen den Stufen jeweils der Pfeil Befund.
Jede Stufe beantwortet eine andere Frage. Die Sollbruchstelle liegt in den Übergängen, nicht in den Stufen selbst. Eigene Darstellung, schematisch.

Der Weg vom Verdacht zur belastbaren Aussage hat drei Stufen. Die Regelkontrolle findet die auffällige Stelle. Danach folgt die Kontrolle unmittelbar am Baum, also Sondierstab, Klopfprobe, der Blick von oben, wenn die Krone es verlangt. Erst wenn sich der Verdacht dabei erhärtet und die Frage anders nicht zu beantworten ist, kommt ein Messverfahren zum Einsatz.

Diese Reihenfolge ist keine Formalie. Jedes bohrende Verfahren ist eine Verletzung des Baums, deshalb gilt bei uns weniger ist mehr: gezielt, minimalinvasiv und nur an der Stelle, an der die Frage tatsächlich hängt. Wer diese Stufen überspringt, macht entweder zu viel oder zu wenig.

Der zweite Grund, die Kaskade zu Ende zu gehen, ist wirtschaftlich. In unseren eingehenden Untersuchungen der Jahre 2022 bis 2026 war in 81 Prozent der Fälle keine Fällung erforderlich (eigene Auswertung von 530 Gutachten zu eingehenden Untersuchungen aus den Jahren 2022 bis 2026, 448 Bäume, Stand 12.09.2026). Die Messung ist also in aller Regel nicht die Vorstufe zur Motorsäge, sondern das, was einen Baum im Bestand hält, den man sonst aus Vorsicht gefällt hätte.

Wie selten der Messfall in der Regelkontrolle ist, zeigt der Blick in unser eigenes Kataster. Von 8.288 Kontrollen mit dokumentiertem FLL-Urteil aus den Jahren 2024 bis 2026 endeten 2 Prozent mit einer Fällung, 3 Prozent mit dem Urteil „nachzuweisen“, also mit einer eingehenden Untersuchung, und 9 Prozent mit einer sicherheitsrelevanten Maßnahme. In gepflegten Regelbeständen liegt die Untersuchungsquote bei 0,4 bis 0,5 Prozent; die höheren Werte stammen aus Ersterfassungen übernommener Bestände und aus alten Alleen. Die Entwicklungsphase entscheidet mit: Bäume in der Alterungsphase erzeugen je Baum knapp dreimal so viele Untersuchungsanlässe wie Bäume in der Reifephase. Wer ein Kontrollprogramm plant, sollte deshalb die Phasenverteilung seines Bestands kennen, bevor er über Intervalle spricht.

Was das für die Praxis heißt

Wer ein Kontrollprogramm aufsetzt, sollte weniger Energie in die Frage stecken, ob zwölf oder vierundzwanzig Monate richtig sind, und mehr in die Frage, was mit einem Befund geschieht, nachdem er notiert wurde. Wer nachweisen kann, dass jeder Befund eine Folge hatte, steht besser da als jemand, der ein knappes Intervall fährt und die Auffälligkeiten liegen lässt. Wie eine Regelkontrolle bei uns abläuft, welche Verfahren in der eingehenden Untersuchung zum Einsatz kommen und wie die Gerichte den Pflichtenmaßstab ziehen, steht auf unserer Seite zur Verkehrssicherungspflicht für Bäume.

Quellen und weiterführende Links

Balkengrafik der vier Verkehrssicherheits-Urteile aus 8.182 dokumentierten Baumkontrollen: gegeben 59,6 Prozent, eingeschränkt 35,3 Prozent, nachzuweisen 2,9 Prozent, nicht gegeben 2,2 Prozent.

Bei gut jeder dritten Baumkontrolle lautet das Urteil „eingeschränkt“

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 08.09.2026

Wer eine Baumkontrolle beauftragt, rechnet meistens mit zwei möglichen Antworten. Der Baum ist verkehrssicher, oder er muss weg. In den Berichten, die wir schreiben, kommt die zweite Antwort selten vor. Die Antwort, die wirklich häufig ist, steht dazwischen, und sie wird in Verwaltungen regelmäßig unterschätzt.

Wir haben zum Stichtag 8. September 2026 den von uns betreuten Bestand ausgewertet: 102.830 Bäume und 72.240 dokumentierte Kontrollvorgänge. In 8.182 dieser Kontrollen ist ein Verkehrssicherheits-Urteil dokumentiert. Innerhalb dieser Urteile lautet es bei 59,6 Prozent „gegeben“, bei 35,3 Prozent „eingeschränkt“, bei 2,9 Prozent „nachzuweisen“ und bei 2,2 Prozent „nicht gegeben“.

Balkengrafik der vier Verkehrssicherheits-Urteile aus 8.182 dokumentierten Baumkontrollen: gegeben 59,6 Prozent, eingeschränkt 35,3 Prozent, nachzuweisen 2,9 Prozent, nicht gegeben 2,2 Prozent.
Verteilung der Verkehrssicherheits-Urteile, eigene Auswertung, Stichtag 08.09.2026.

Wie gezählt wurde, und auf was sich die Zahlen beziehen

Grundgesamtheit ist der gesamte von uns betreute Bestand: 102.830 Bäume, 72.240 Kontrollvorgänge, 47.293 Bäume mit mindestens einer Kontrolle. Aggregiert über alle Bestände, ohne jede Zuordnung zu einzelnen Auftraggebern oder Liegenschaften.

Im Text kommen zwei Bezugsgrößen vor, und sie werden bewusst nicht vermischt. Die Verteilung der vier Urteile oben ist eine Verteilung innerhalb der 8.182 Kontrollen, in denen das Urteilsfeld gefüllt ist. Der große Rest der Kontrollvorgänge stammt aus übernommenen Altbeständen aus Fremdsystemen, in denen dieses Feld gar nicht geführt wurde. Alle Quoten dagegen, also wie oft eine eingehende Untersuchung oder eine Fällung nötig wird, beziehen sich auf den Gesamtbestand von 102.830 Bäumen. Das ist die einzige Bezugsgröße, mit der sich solche Anteile sinnvoll angeben lassen.

Was „eingeschränkt“ heißt und was es nicht heißt

Das Urteil ist kein Zwischenschritt Richtung Motorsäge. Es heißt: Der Baum bleibt stehen, sein Zustand trägt die Verkehrssicherheit aber nicht von selbst. Es ist etwas zu veranlassen, damit er sie wieder trägt. Bruchgefährdetes Totholz über einem Gehweg ist so ein Fall, ein in die Fahrbahn gewachsener Ast ebenso, oder ein Befund, der ein kürzeres Kontrollintervall nötig macht.

Was daraus praktisch folgt, zeigt die Maßnahmenseite derselben Auswertung. Von 7.493 empfohlenen Maßnahmen sind 3.750 eine Totholzentfernung, das sind 50,0 Prozent. 926 sind ein Lichtraumprofilschnitt, also 12,4 Prozent. Fällungen sind 304 Maßnahmen und damit 4,1 Prozent aller Empfehlungen. Auf den Bestand gerechnet heißt das: Bei 303 von 102.830 Bäumen wurde eine Fällung empfohlen, also bei 0,29 Prozent. Die häufigste Antwort auf ein eingeschränktes Urteil ist ein Schnitt, kein Verlust.

Wie oft die Regelkontrolle an ihre Grenze kommt

Bei 353 Bäumen ging die Frage weiter in eine eingehende Untersuchung. Das sind die Bäume, bei denen entweder das Kontrollurteil „nachzuweisen“ lautet oder eine solche Untersuchung als Maßnahme empfohlen wurde. Gemessen am betreuten Gesamtbestand sind das 0,34 Prozent.

Das ist der Moment, in dem der Kontrolleur ehrlich sagt, dass er die Frage vom Boden aus nicht beantworten kann. Ein Fruchtkörper am Stammfuß, eine Rissbildung, eine veränderte Wurzelanlaufzone: Der Verdacht ist da, die Reststandfestigkeit steht damit aber noch nicht fest. Erst die Messung beantwortet sie.

An dieser Zahl lässt sich gut zeigen, wie sehr eine Quote von ihrem Nenner abhängt. Rechnet man dieselben Fälle gegen die viel kleinere Zahl der Kontrollen mit dokumentiertem Urteil, kommen 4,3 Prozent heraus. Das beschreibt aber nicht die Kontrollpraxis, sondern nur, wie viele übernommene Altdatensätze ein Urteilsfeld führen. Wie häufig eine Regelkontrolle tatsächlich an ihre Grenze kommt, beantwortet allein der Bestand.

Warum das eine Frage des Baumalters ist

Wo diese Fälle liegen, ist keine Überraschung. Von den 237 Bäumen mit dem Urteil „nachzuweisen“ stehen 209 in der Reifephase und 28 in der Alterungsphase. In der Jugendphase ist es kein einziger.

Balkengrafik: Bäume mit dem Urteil „nachzuweisen“ nach Entwicklungsphase. Jugendphase 0, Reifephase 209, Alterungsphase 28.
Absolute Zahlen, eigene Auswertung, Stichtag 08.09.2026.

Das ist Baumbiologie und keine Auffälligkeit: Die Defekte, die eine Messung nötig machen, brauchen Zeit. Fäule am Stammfuß, Rissbildung, ein Wurzelschaden mit Folgen, all das entsteht nicht am Jungbaum. Ein junger Straßenbaum kann viele Mängel haben, aber kaum solche, die man mit Messtechnik klären müsste.

Für die Praxis folgt daraus, dass eine solche Quote ohne die Altersstruktur des Bestands wenig sagt. Ein Bestand aus überwiegend jungen Nachpflanzungen erzeugt fast keine Untersuchungsanlässe, ein alter Baumbestand deutlich mehr. Wer zwei Kommunen anhand einer einzigen Prozentzahl vergleicht, vergleicht am Ende vor allem ihr Durchschnittsalter.

So selten der Fall ist, er markiert den wichtigsten Übergabepunkt im ganzen Verfahren, denn hier entscheidet sich, ob ein Verdacht weiterverfolgt oder abgelegt wird. Die Rechtsprechung setzt an derselben Stelle an. Das Oberlandesgericht Hamm hat am 30. Oktober 2020 ausgeführt, eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liege in solchen Fällen nur dann vor, „wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind“ (Az. 11 U 34/20). Zu einer eingehenderen fachmännischen Untersuchung ist der Verkehrssicherungspflichtige nach dieser Entscheidung erst verpflichtet, wenn bei der Regelkontrolle konkrete Defektsymptome erkennbar sind. Im entschiedenen Fall hatten die Kontrolleure Pilzbefall und Morschung festgestellt und danach nicht weiter untersucht.

Was die Zahlen nicht hergeben

Die Verteilung beschreibt unseren betreuten Bestand, nicht den deutschen Stadtbaum. Straßenbäume, Parkanlagen, Wohnsiedlungen und Friedhöfe sind darin ungleich vertreten. Dazu kommt, dass ein Gesamtwert die Unterschiede zwischen einzelnen Beständen glättet: Zwischen einem jungen Siedlungsbestand und einem alten Parkbestand liegen Welten, und beide stecken in derselben Summe.

Ein zweiter Punkt betrifft die Grenze zwischen „gegeben“ und „eingeschränkt“. Sie ist eine fachliche Ermessensgrenze und keine Messgrenze. Zwei erfahrene Kontrolleure können denselben Baum unterschiedlich einordnen, und das ist kein Fehler, sondern liegt in der Natur der Sichtkontrolle.

Schließlich ist jedes Urteil eine Momentaufnahme. Ein Baum, der heute eingeschränkt beurteilt ist, kann nach erledigter Maßnahme in der nächsten Runde uneingeschränkt verkehrssicher sein. Die Zahlen sagen also, wie Bäume angetroffen werden. Sie sagen nichts über die Ursache eines Befundes, und aus Häufigkeit lässt sich keine Ursache ableiten.

Was Baumverantwortliche daraus mitnehmen

Der Engpass in der Baumverantwortung ist nicht die Fällentscheidung. Sie betrifft einen kleinen Rest. Der Engpass ist die Erledigung: Wenn gut ein Drittel der beurteilten Bäume mit offenem Handlungsbedarf aus der Kontrolle kommt, ist der Kontrollbericht der Anfang des Vorgangs und nicht sein Abschluss. Wer die Kontrolle beauftragt, aber die Abarbeitung nicht organisiert, hat den teureren Teil erledigt und den wirksamen liegen lassen. In den Verfahren, die uns erreichen, geht es fast nie um einen übersehenen Baum. Es geht um einen dokumentierten Befund, dem niemand zugewiesen wurde.

Wie eine Regelkontrolle aufgebaut ist, welche Intervalle das Regelwerk der FLL vorsieht und wo die Grenze zur eingehenden Untersuchung verläuft, steht auf unserer Leistungsseite.

Dieser Beitrag gibt fachliche Auswertungen des eigenen Datenbestands wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Links

Balkendiagramm: Ein Jungbaum mit 25 Zentimetern Stammumfang erhaelt rund 100 Liter Wasser je Gabe, zweimal im Monat. Ein ausgewachsener Baum benoetigt bei Hitze 200 bis 400 Liter Wasser pro Tag.

Gießen am Altbaum: Was der Wasserwagen leisten kann und was nicht

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 31.08.2026

In diesem Sommer sind die Gießfahrzeuge in vielen Kommunen im Dauereinsatz. Die Stadt Aachen berichtet Ende Juli, dass ein Team des Stadtbetriebs wöchentlich 2.400 Jungbäume wässert, und bittet die Anwohner um Unterstützung. In derselben Mitteilung steht ein Satz, der uns aus der Kontrollpraxis vertraut vorkommt: Ältere Bäume, die seit Jahren am Standort etabliert sind, stehen plötzlich trocken und sterben ab.

Beides steht nebeneinander, und beides stimmt. Das wirkt widersprüchlich, ist es aber nicht. Bewässerung ist eine Maßnahme für den Jungbaum. Am Altbestand wirkt sie kaum. Wer sie trotzdem als Antwort auf ein Trockenjahr verbucht, verlässt sich auf etwas, das nicht trägt.

Die Mengen passen nicht zusammen

Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nennt zwei Zahlen, die man nebeneinanderlegen sollte. Ein Jungbaum mit 25 Zentimetern Stammumfang braucht von April bis August zweimal im Monat rund 100 Liter. Ein ausgewachsener Baum braucht 200 bis 400 Liter Wasser pro Tag. Dieselbe Quelle formuliert die Konsequenz ungewöhnlich deutlich: Bäume, die über zehn Jahre am Standort stehen, müssen sich grundsätzlich selbst versorgen können, und Altbäume mit kleinen Wassergaben zu gießen sei Trinkwasserverschwendung.

Die Gartenamtsleiterkonferenz kommt in ihrem Positionspapier zur Bewässerung zum gleichen Ergebnis. Jüngere Bäume lassen sich durch häufigeres Wässern noch retten, bei älteren Exemplaren sind dem natürliche Grenzen gesetzt. Bleibt der Niederschlag über Wochen bei hohen Temperaturen aus, ist der Tagesbedarf eines ausgewachsenen Baumes über zusätzliche Bewässerung nicht auszugleichen.

Balkendiagramm: Ein Jungbaum mit 25 Zentimetern Stammumfang erhält rund 100 Liter Wasser je Gabe, zweimal im Monat. Ein ausgewachsener Baum benötigt bei Hitze 200 bis 400 Liter Wasser pro Tag.
Die übliche Wassergabe ist auf den Jungbaum zugeschnitten. Beim ausgewachsenen Baum steht derselben Größenordnung ein Tagesbedarf gegenüber.

Das Wasser kommt nicht dorthin, wo es fehlt

Zur Menge kommt die Verteilung, und die ist das eigentliche Problem. Aachen beschreibt für diesen Sommer eine ausgetrocknete obere Bodenschicht von dreißig bis fünfzig Zentimetern. Genau dieser Bereich ist der hauptsächlich durchwurzelte. Und er ist erst dann wieder durchnässt, wenn mehrmals fünfzehn Liter je Quadratmeter gefallen sind. In der Region war das in den vorangegangenen vier Monaten zweimal der Fall.

Ein Gießring am Stammfuß befeuchtet ein paar Quadratmeter. Der durchwurzelte Raum eines Altbaums reicht weit darüber hinaus, in der Fläche wie in der Tiefe. Rechnet man mit den fünfzehn Litern je Quadratmeter weiter, dann braucht allein die Fläche unter einer Krone von hundert Quadratmetern rund 1.500 Liter, um die oberste Bodenschicht einmal zu durchfeuchten. Die hundert Quadratmeter sind hier ein Rechenbeispiel und kein Messwert, aber die Größenordnung zeigt, worum es geht: Der Gießring erreicht einen Bruchteil der Fläche, auf die es ankommt.

Warum spätes Gießen oft nichts mehr rettet

Die aus unserer Sicht wichtigste Beobachtung aus Aachen ist keine Literzahl, sondern eine biologische. Feinwurzeln leben je nach Baumart nur wenige Wochen und werden fortlaufend neu gebildet. Bleibt das Wasser aus, sterben sie ab und werden nicht ersetzt. Selbst wenn später wieder Wasser verfügbar wäre, sind unter Umständen nicht mehr genug Feinwurzeln vorhanden, um den Baum zu versorgen.

Für die Baumkontrolle heißt das: Der Trockenschaden ist zu einem erheblichen Teil ein Wurzelschaden, und Wurzelschäden sieht man von oben nicht. Was man sieht, kommt später und indirekt, als Kronenrückgang, als Rindennekrose, als Totholz im Feinastbereich. Wie sich das am noch grünen Baum ablesen lässt, haben wir an anderer Stelle beschrieben.

Was Bewässerung dagegen sehr wohl leistet

Das ist ausdrücklich kein Plädoyer dafür, den Wasserwagen abzubestellen. Anwuchspflege ist die wirksamste Wassermaßnahme, die eine Kommune überhaupt hat. Die ersten Standjahre entscheiden darüber, ob aus der Pflanzung ein Baum wird, und dort ändert jede Gabe tatsächlich etwas. Berlin hält Wässerungen je nach Standort und Witterung bis zum zehnten Standjahr für möglich, mit dem erklärten Ziel, den Baum so früh wie möglich unabhängig zu machen. Aachen gießt genau in diesem Rahmen, nämlich die Neupflanzungen der vergangenen drei Jahre und auffällige Bäume aus den vergangenen fünf.

Zur Ehrlichkeit gehört die Gegenrichtung. Wir können nicht messen, wie viel Wasser ein einzelner Altbaum aufgenommen hat, und keine Untersuchung macht einen Trockenschaden sichtbar, bevor der Baum ihn zeigt. Auch der Deutsche Wetterdienst hält für Anfang August 2026 nur fest, dass die Wälder meist noch von Feuchtigkeit in tieferen Bodenschichten zehren. Wie lange dieser Vorrat reicht, weiß niemand. Was wir leisten können, ist die frühe und richtige Deutung der Symptome und die Konsequenz daraus.

Am Altbaum wirken zwei andere Dinge

Der durchwurzelbare Raum. Ein Baum, dessen Wurzelraum intakt ist, übersteht ein Trockenjahr besser als ein gegossener Baum auf verdichtetem Boden. Die Gartenamtsleiterkonferenz weist darauf hin, dass selbst offene Baumscheiben und Grünstreifen durch häufiges Begehen und Befahren oft verdichtet sind und den ohnehin selteneren Regen kaum noch zu den Wurzelhorizonten durchlassen. Verdichtung, Abgrabung und Versiegelung sind damit die teureren Fehler, und sie passieren meistens auf Baustellen. Der Wurzelbereich lässt sich vorab bestimmen, und eine baumschutzfachliche Baubegleitung verhindert im Bauablauf mehr Trockenschaden, als eine Gießrunde ihn heilen kann.

Das Kontrollintervall. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien binden das Intervall an Alter, Zustand und Standort des Baumes. In einem Trockenjahr verschiebt sich der Zustand nicht bei einzelnen Bäumen, sondern bei ganzen Bestandsgruppen gleichzeitig, und zwar an denselben Standorten, die schon vorher die schlechtesten waren. Wer das Intervall unverändert stehen lässt, dokumentiert am Ende eine Kontrolle, die den Zustand nicht mehr abbildet. Die Verkürzung muss begründet sein und im Kataster nachvollziehbar stehen, sonst nützt sie im Streitfall nichts. Für eine erste Einordnung haben wir einen Rechner für das Kontrollintervall bereitgestellt.

Unterm Strich: Gießen ist Anwuchspflege, und dort ist es richtig und wichtig. Für den Altbestand ist die wirksame Antwort auf Trockenjahre der Schutz des durchwurzelbaren Raums und ein Kontrollintervall, das dem tatsächlichen Zustand folgt. Wie eine Regelkontrolle nach FLL das abbildet, besprechen wir gern am konkreten Bestand.

Dieser Beitrag gibt den fachlichen Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Links

Balkendiagramm der Schadensbefunde aus 41.832 Baumkontrollen: Rindenschaden 28,5 Prozent, Ast- und Kronenausbruch 17,1 Prozent, Bodenverdichtung 10,6 Prozent, holzzersetzender Pilz 6,2 Prozent

28.201 Kontrollbefunde ausgewertet: Der häufigste Schaden ist nicht der gefährlichste

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 03.10.2026

In den von uns betreuten Baumkatastern lagen zum Stichtag 41.832 dokumentierte Kontrollen vor, und darin stecken 29.277 erfasste Schadensbefunde. Zum ersten Mal haben wir diese Befunde über alle Bestände hinweg zusammengezählt und die uneinheitlichen Schadenskataloge auf gemeinsame Kategorien gebracht. Das Ergebnis widerspricht der landläufigen Vorstellung davon, wonach ein Baumkontrolleur eigentlich sucht.

Balkendiagramm der Schadensbefunde aus 41.832 Baumkontrollen: Rindenschaden 28,5 Prozent, Ast- und Kronenausbruch 17,1 Prozent, Bodenverdichtung 10,6 Prozent, holzzersetzender Pilz 6,2 Prozent
Verteilung der Schadensbefunde über alle betreuten Bestände. Grundlage: 28.201 auswertbare Einzelbefunde, Stichtag 18.08.2026.

Was in den Kontrollprotokollen wirklich steht

Der mit Abstand häufigste Befund ist Rindenschaden oder Nekrose, also abgestorbenes Rinden- und Kambiumgewebe: 8.043 von 28.201 auswertbaren Einzelbefunden, das sind 28,5 Prozent. Dahinter folgen Ast- und Kronenausbrüche mit 17,1 Prozent und Bodenverdichtung mit 10,6 Prozent. Holzzersetzende Pilze kommen auf 6,2 Prozent, Fäule und Morschung auf 4,5 Prozent.

Wer Baumkontrolle vor allem mit der Suche nach Pilzfruchtkörpern verbindet, liest diese Reihenfolge als Entwarnung. Das ist der falsche Schluss, und zwar aus zwei Gründen.

Häufigkeit sagt nichts über Gefahr

Ein Rindenschaden am Stammfuß, wie ihn ein Mäher, ein Freischneider oder ein rangierendes Fahrzeug hinterlässt, ist schnell erkannt und schnell notiert. In den allermeisten Fällen ist er kein Grund, an der Bruchsicherheit zu zweifeln. Der Baum überwallt die Wunde, wir schreiben den Befund ins Kataster, und beim nächsten Durchgang sehen wir nach, ob sich etwas verändert hat. Von dieser Sorte gibt es Tausende, und sie führen so gut wie nie zu einer Fällung.

Der Befund, der eine eingehende Untersuchung oder eine Fällung nach sich zieht, ist dagegen der seltene. In unserer Kategorie „holzzersetzender Pilz“ steckt beides nebeneinander: der Fruchtkörper, der nur beobachtet wird, und der, der einen Baum innerhalb einer Saison aus dem Bestand nimmt. Die Zählung kann das nicht trennen, die Beurteilung am Baum sehr wohl.

Die Kette, die wir in jedem Gutachten aufschreiben, lautet immer gleich: Befund, Deutung, Konsequenz für die Verkehrssicherheit. Die Häufigkeit eines Befundes kommt in dieser Kette nicht vor. Sie sagt etwas über den Zustand einer Stadt aus, nichts über das Risiko des einzelnen Baums.

Was leicht zu sehen ist, wird öfter aufgeschrieben

Der zweite Grund liegt in der Erfassung selbst. Eine aufgerissene Rinde auf Brusthöhe sieht jeder. Der Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta, Moderfäule an Stammbasis und Wurzelanläufen, die das Holz spröde macht) bildet über die Sommermonate eine graubraune bis schwarze Kruste, die wirkt, als gehöre sie zur Borke. Er sitzt oft unter Efeu, unter Laub oder unter aufgeschüttetem Boden. Wer den Stammfuß nicht freilegt, findet ihn nicht.

Jede Häufigkeitsstatistik bildet deshalb auch ab, wie gut ein Merkmal auffindbar ist. Die 6,2 Prozent dürften den tatsächlichen Anteil deshalb eher unterzeichnen; belegen lässt sich das aus unseren Daten nicht, es folgt aus der schlechteren Auffindbarkeit. Für die Kontrollpraxis folgt daraus etwas sehr Konkretes: Der Stammfuß verdient in der Regelkontrolle mehr Zeit, als ihm üblicherweise zufällt. Die Krone bleibt trotzdem Pflicht, nur entscheidet sich die Standsicherheit weiter unten.

Der dritte Platz ist der unbequemste

2.986 Befunde entfallen auf Bodenverdichtung. Dieser Schaden entsteht nicht am Baum, sondern um ihn herum: befahrene Wurzelbereiche, Materiallagerung, Parken auf der Baumscheibe, Bauarbeiten ohne Schutzmaßnahmen. Er ist zum Kontrollzeitpunkt fast nie akut, und genau das macht ihn unangenehm. Die Reaktion des Baumes auf einen verdichteten Wurzelraum sehen wir häufig erst Jahre später, dann als Kronenrückgang oder als Eintrittspforte für Wurzelpilze. Mit über zehn Prozent aller Befunde ist das kein Randthema, sondern der Preis dafür, wie in Städten neben Bäumen gearbeitet wird.

Wie wir gezählt haben

Grundgesamtheit sind alle Kontrollen in den von uns betreuten Beständen, aggregiert und ohne Zuordnung zu einzelnen Auftraggebern, Stichtag 18. August 2026. Ausgewertet wurden alle in den Kontrollen erfassten Schadensbefunde. Von 29.277 Befunden ließen sich 28.201 eindeutig einer Kategorie zuordnen; der Rest besteht aus Freitexten und aus Katalogbezeichnungen übernommener Fremdsysteme, die sich nicht ohne Interpretation vereinheitlichen lassen. Alle Prozentangaben in diesem Beitrag beziehen sich auf diese 28.201. Mehrere Befunde an einem Baum zählen einzeln.

Was diese Zahlen nicht hergeben

Die Auswertung zeigt Häufigkeiten, keine Ursachen. Aus der Reihenfolge lässt sich nicht ableiten, was Bäume tatsächlich zu Fall bringt, denn dafür bräuchte es die Schadensfälle, nicht die Befunde.

Die Kategorien überschneiden sich biologisch. Fäule und Morschung (4,5 Prozent) und Höhlungen (5,6 Prozent) sind in vielen Fällen das späte Ergebnis genau der Pilztätigkeit, die eine Zeile höher mit 6,2 Prozent steht. Wer alles zusammenrechnen wollte, was auf Holzzersetzung zurückgeht, käme deutlich über zehn Prozent. Wir tun das nicht, weil sich Ursache und Folge in den vorhandenen Daten nicht sauber trennen lassen.

Und es ist kein Bundesdurchschnitt. Unsere Bestände sind kein repräsentativer Querschnitt deutscher Stadtbäume, sondern die Bestände, die wir betreuen, mit ihrer eigenen Alters-, Standort- und Artenmischung. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt zudem in den Jahren 2025 und 2026, eine belastbare Zeitreihe ist daraus noch nicht zu bauen.

Was wir daraus machen

Für die Regelkontrolle nach FLL ändert die Statistik nichts am Ablauf, aber etwas an der Aufmerksamkeit. Der häufigste Befund ist selten der entscheidende, und der entscheidende versteckt sich dort, wo man sich bücken muss. Wenn in einer Ausschreibung steht, wie viele Bäume pro Tag zu kontrollieren sind, dann steht darin indirekt auch, ob am Stammfuß Efeu zur Seite geschoben wird. Wie wir das in der Regelkontrolle nach FLL handhaben, steht auf der Leistungsseite.

Korrigiert am 03.10.2026: In der ersten Fassung stand hier zusätzlich eine Baumzahl von 97.334 in 204 Liegenschaften. Sie enthielt Demo-Daten und unbestätigte Vorschläge aus der Baumsuche. Für die Befundanteile spielt das keine Rolle, weil diese Bäume keine Kontrollen hatten.

Quellen und weiterführende Links

Sichtbare Druckzonen und Beulen am Stammfuß einer Eiche, Anlass für eine eingehende Untersuchung

Wenn Altbäume plötzlich absterben: Was die Trockenheit 2026 für die Baumkontrolle bedeutet

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 17.08.2026

Die Stadt Aachen hat Ende Juli mitgeteilt, dass über das gesamte Stadtgebiet verteilt ältere, seit Jahren fest etablierte Bäume plötzlich trockenstehen und absterben. Düsseldorf hat Anfang August die Fällung von 173 Bäumen angekündigt: 56 davon bereits abgestorben, 69 weitere im Absterben. Das sind keine Ausreißer, sondern das Muster dieses Sommers. Bemerkenswert daran ist aber etwas anderes: Was jetzt gefällt wird, ist nicht der Schaden dieses Sommers. Es ist die Rechnung für die Trockenjahre davor.

Befund: Der Schaden beginnt unter der Erde

Aachen beziffert die ausgetrocknete obere Bodenschicht auf 30 bis 50 Zentimeter; die Wasserspeicherkapazität von 150 bis 200 Litern je Kubikmeter Boden sei derzeit leer, und in den vergangenen vier Monaten sei nur zweimal die als notwendig genannte Menge von 15 Litern je Quadratmeter gefallen. Das ist eine präzise Beschreibung genau des Bodenhorizonts, in dem ein Altbaum den größten Teil seiner Feinwurzeln hat.

Feinwurzeln sterben als erstes ab, und man sieht es dem Baum zunächst nicht an. Er zehrt von Reserven, bei großen, alten Bäumen über eine, oft über mehrere Vegetationsperioden hinweg. Sichtbar wird der Verlust erst, wenn diese Reserven aufgebraucht sind. Daher der Eindruck, den wir in fast jeder Kontrollsaison von Grünflächenämtern geschildert bekommen: „Der stand letztes Jahr noch voll im Laub.” Der Baum ist nicht plötzlich gestorben. Er war nur bis zuletzt in der Lage, den Schaden zu verdecken.

Deutung: Die Trockenheit öffnet die Tür, die Pilze gehen hindurch

Der zweite Teil des Schadens ist biologisch. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft beschreibt in ihrem Vorhaben zu Baumarten unter Trocken- und Hitzestress denselben Zusammenhang, den wir am Einzelbaum sehen: Ein physiologisch geschwächter Baum verliert Abwehrleistung, und genau darauf warten die Schwächeparasiten.

Drei Beispiele, die in der Kontrolle nach Trockenjahren regelmäßig auftauchen:

  • Hallimasch (Armillaria spp.) – Weißfäule im Wurzel- und Stammfußbereich. Der klassische Schwächeparasit: an vitalen Bäumen kommt er meist nicht durch, an erschöpften umso schneller.
  • Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta): Moderfäule am Stammfuß, die das Holz spröde macht. Der aus unserer Sicht gefährlichste der drei, weil die Fruchtkörper unauffällig sind, der Befall lange kein Kronensymptom erzeugt und das befallene Holz spröde bricht, statt sich zu verformen. Düsseldorf nennt genau diesen Pilz als einen der Fällgründe.
  • Rußrindenkrankheit (Cryptostroma corticale): vor allem am Bergahorn, eng an Hitze- und Trockenstress gekoppelt, ebenfalls in der Düsseldorfer Meldung genannt. Hier kommt zur Standsicherheitsfrage ein Arbeitsschutzthema hinzu: Die Sporen sind für Beschäftigte in der Baumpflege atemwegsrelevant.

Dazu kommt, was Aachen als Symptom beschreibt: abplatzende Rinde. Jede Rindennekrose ist eine offene Eintrittspforte. Der Trockenschaden von 2022 oder 2025 wird auf diesem Weg zum Fäuleschaden von 2027.

Konsequenz für die Verkehrssicherheit

Der abgestorbene Baum ist der einfache Fall: Wo eine Sicherheitserwartung besteht, wird er abgearbeitet. Abseits davon kann er als Totholz stehen bleiben und ist dort ökologisch wertvoller als jede Ersatzpflanzung. Die eigentliche Kontrollaufgabe liegt woanders, nämlich bei den Bäumen, die noch grün sind und trotzdem Anzeichen zeigen: Kronenrückgang von außen nach innen, zunehmendes Totholz in den Lichtkronen, Rindennekrosen an besonnten Stammseiten, Fruchtkörper am Stammfuß.

Für diese Bäume ist die relevante Entscheidung nicht „fällen oder stehen lassen”, sondern das Kontrollintervall. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien machen das Intervall von Baumzustand, Entwicklungsphase und Standort abhängig. Nach mehreren Trockenjahren verändert sich der Zustand ganzer Bestandsgruppen gleichzeitig. Wer nach so einer Saison für geschädigte Straßenbaumreihen das Intervall verkürzt, sollte das im Kataster begründet festhalten. Genau diese Begründung ist es, die im Schadensfall zählt: nicht dass kontrolliert wurde, sondern dass die Intervallwahl fachlich hergeleitet war.

Und wo ein Verdacht auf Stammfußfäule besteht, endet die Sichtkontrolle. Das Ausmaß einer Moderfäule lässt sich von außen nicht abschätzen; dort führt an einer Messung kaum ein Weg vorbei.

Was die Regelkontrolle nicht leisten kann

Dazu gehört auch der ehrliche Teil: Eine Kontrolle vom Boden sieht den Feinwurzelverlust nicht. Sie kann nicht vorhersagen, in welchem Jahr ein erschöpfter Altbaum aufgibt. Was sie leisten kann, ist die Erfassung und Bewertung der Anzeichen und die Entscheidung, wann eine eingehende Untersuchung nötig wird. Das ist weniger, als mancher erwartet, aber es ist der Teil, der belastbar ist.

Wichtig bleibt dabei: geschwächt ist nicht gleich fällreif. Über alle bisher von uns durchgeführten eingehenden Untersuchungen hinweg war in 81 % der Fälle keine Fällung erforderlich (eigene Auswertung von 530 Gutachten zu eingehenden Untersuchungen aus den Jahren 2022 bis 2026, 448 Bäume, Stand 12.09.2026). Häufig genügt eine Maßnahme in der Krone oder ein verkürztes Kontrollintervall. Der Trockenstress der vergangenen Jahre erhöht die Zahl der Bäume, die genauer angesehen werden müssen. Er erhöht nicht automatisch die Zahl der Bäume, die weg müssen.

Für die kommende Kontrollsaison heißt das praktisch: Bäume mit Kronenrückgang aus den Vorjahren nicht als „bekannt” abhaken, sondern den Verlauf vergleichen. Zwei Kontrollen mit demselben Befund sind eine Momentaufnahme; zwei Kontrollen mit sich verschlechterndem Befund sind ein Trend, und Trends sind das, was in der Verkehrssicherung tatsächlich entscheidungsrelevant ist.

Quellen und weiterführende Links