Für Kommunen, Kreise und kommunale Betriebe
Förderprogramme für Baumbestand und Stadtgrün: Wo gerade Geld liegt
Bund und Länder fördern derzeit erhebliche Summen für Stadtbäume, Entsiegelung und Klimaanpassung. Das Problem ist selten das Geld, sondern der Überblick: Welches Programm ist offen, was ist förderfähig, und welche Nachweise verlangt der Fördermittelgeber am Ende?
Diese Seite hält die für Baumbestände relevanten Programme mit Stand und Quelle fest. Wir sind keine Fördermittelberater, wir sind die Fachseite dahinter: Aus geförderten Quartiersprojekten erreichen uns regelmäßig Anfragen für Bestandsaufnahmen und Erhaltungsbewertungen, und wir bauen unsere Berichte von vornherein so auf, dass sie als Nachweis gegenüber dem Fördermittelgeber verwendbar sind: je Baum dokumentierte Erhaltungsfähigkeit, Fotodokumentation, nachvollziehbare Methodik, als Geodatensatz direkt in den Formaten, die der Fördermittelgeber verlangt: Die KfW etwa fordert beim Verwendungsnachweis GeoJSON, GeoPackage oder Shapefile, und genau so liefern wir.
Stand aller Angaben: 31.08.2026. Förderprogramme ändern sich kurzfristig; maßgeblich sind allein die verlinkten Originalquellen. Diese Übersicht ist keine Fördermittel- oder Rechtsberatung.
Bundesprogramme
KfW 444: Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (ANK)
Anträge laufend möglich, befristet bis 31.12.2026
Gefördert wird: Vier Module: naturnahes Grünflächenmanagement (A), Pflanzung von Straßen- und Einzelbäumen samt mehrjähriger Entwicklungspflege und Straßenbaumkonzepten (B), Naturoasen (C), Entsiegelung (D).
Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden, Landkreise; kommunale Unternehmen je nach Konstellation.
Fristen/Konditionen: Zuschuss seit 01.01.2026 in der Regel 50 % der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen 80 %. Neue Mindestanforderungen seit 02.02.2026. Antragstellung bis Ende 2026.
Was wir dazu liefern: Straßenbaumkonzepte beginnen mit einer belastbaren Bestandsaufnahme: Wir erfassen den Bestand digital mit RTK-Ortung im Baumkataster, bewerten Zustand und Erhaltungsfähigkeit und liefern die Datengrundlage für Konzept (Modul B) und Grünflächenpflegekonzept (Voraussetzung einiger Modul-A-Maßnahmen). Für gepflanzte Bäume dokumentieren wir die Entwicklungspflege prüffähig über die Standzeit.
Quelle: KfW, Produkt 444
Kann ein Baumkataster mitgefördert werden?
Ja. Nach den KfW-FAQ (Stand 07/2026) können die Bestandserhebung von Bäumen und die Pflege der Daten in ein Baumkataster bei der Erstellung von Stadtbaumkonzepten (Maßnahme B.1) und Grünflächenpflegekonzepten (A.1) mitgefördert werden. Nicht förderfähig sind dagegen die Anschaffung der Software selbst und das Kataster als isolierte Einzelmaßnahme.
Wichtig für die Planung: Ein Konzept nach A.1 oder B.1 ist nur förderfähig, wenn zeitgleich mindestens eine Maßnahme daraus (etwa Baumpflanzungen nach B.2 bis B.4) mitbeantragt und umgesetzt wird. Kataster, Konzept und erste Maßnahme gehören also in einen Antrag.
Und für den Verwendungsnachweis verlangt die KfW bei den Maßnahmen B.2 bis B.4, A.3, C.1 bis C.5 und D.2 ausdrücklich Geodaten in den Formaten GeoJSON, GeoPackage oder Shapefile, mit vorgegebenem Benennungsschema. Genau in diesen Formaten liefern wir Bestands- und Maßnahmendaten aus dem Kataster, inklusive der geforderten Flächen- und Punktgeometrien. Quelle: KfW-FAQ zum Produkt 444
Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel
Skizzenfrist 2026 abgelaufen, nächster Aufruf erwartet
Gefördert wird: Große investive Projekte gegen Hitze, Dürre und Starkregen: Aufwertung von Grün- und Freiräumen, naturbasierte Lösungen, klimaresiliente Umgestaltung.
Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden und Kreise für Projekte auf eigenen Flächen.
Fristen/Konditionen: 5. Projektaufruf vom 01.04.2026 mit 80 Mio. Euro; Skizzen waren bis 30.06.2026 einzureichen, die Projektauswahl fällt voraussichtlich im 4. Quartal 2026. Die Aufrufe erfolgen bisher jährlich, ein nächster ist zu erwarten.
Was wir dazu liefern: Wer sich auf den nächsten Aufruf vorbereitet, braucht Bestandsdaten: Baumbestand, Zustand, Erhaltungsfähigkeit und Kronenflächen liefern die fachliche Begründung der Skizze. Während der Bauphase sichert die baumschutzfachliche Baubegleitung den geförderten Bestand nach DIN 18920.
Quelle: BBSR, Projektaufruf 2026
DAS-Förderung: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Derzeit kein offenes Förderfenster
Gefördert wird: Anpassungskonzepte, natürlicher Klimaschutz und naturbasierte Lösungen; auch soziale Einrichtungen.
Antragsberechtigt: Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere Träger.
Fristen/Konditionen: Das letzte Förderfenster wurde am 05.08.2025 wegen erschöpfter Mittel geschlossen; die Richtlinie gilt bis 31.12.2026. Ob ein weiteres Fenster öffnet, ist offen, die Programmseite des Trägers ZUG lohnt die Beobachtung.
Was wir dazu liefern: Falls ein neues Fenster öffnet, zählt Geschwindigkeit: Eine vorliegende Bestandsaufnahme mit Zustandsbewertung macht die Skizze in Tagen statt Monaten antragsreif.
Quelle: ZUG gGmbH, DAS-Förderung
Städtebauförderung (Bund-Länder-Programme)
Laufend, Antragstellung über das jeweilige Land
Gefördert wird: Stadterneuerung in festgelegten Fördergebieten; Grün- und Freiräume sind als Querschnittsziel in allen Programmlinien förderfähig.
Antragsberechtigt: Kommunen über die Städtebauförderrichtlinien ihres Landes, jährliche Programmaufstellung.
Fristen/Konditionen: Kontinuierliches Instrument ohne Einzelfrist; entscheidend ist die Aufnahme der Maßnahme ins jährliche Landesprogramm.
Was wir dazu liefern: In Fördergebieten übernehmen wir die Bestands- und Zustandserfassung vor der Planung, die Bewertung der Erhaltungsfähigkeit einzelner Bäume bei Umgestaltungen und die Baubegleitung während der Umsetzung.
Quelle: BMWSB, Städtebauförderung
Nordrhein-Westfalen
Klimaanpassung.Kommunen.NRW (EFRE/JTF)
Richtlinienförderung offen, Antragsfrist 31.12.2026
Gefördert wird: Investive Klimaanpassung: Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Regenwasserrückhalt, klimaangepasste Schul- und Kitagelände.
Antragsberechtigt: Städte, Gemeinden und Kreise in NRW.
Fristen/Konditionen: Aufgestockt um 34,2 Mio. Euro. Zwei Wege: Wettbewerbsverfahren für Vorhaben ab 200.000 Euro (Skizzenfrist der 4. Runde war der 29.01.2026) und eine Richtlinienförderung für kleinere Vorhaben unter 200.000 Euro mit 13,1 Mio. Euro. Antragsfrist 31.12.2026 über EFRE.NRW.Online, Beratung durch IN.NRW.
Was wir dazu liefern: Für Verschattungs- und Begrünungsprojekte liefern wir die Baumdaten: Bestand, Zustand, Kronenflächen aus Fernerkundung und die Bewertung, welche Altbäume die Umgestaltung tragen. Details auf unserer NRW-Seite.
Quelle: EFRE.NRW / Umweltministerium NRW
Niedersachsen
Resiliente Innenstädte (EFRE)
Nur für aufgenommene Programmkommunen
Gefördert wird: Investive und konzeptionelle Vorhaben zur Widerstandsfähigkeit von Innenstädten, einschließlich Klimaanpassungskonzepten und Stadtgrün.
Antragsberechtigt: Die in das Programm aufgenommenen niedersächsischen Städte.
Fristen/Konditionen: Zuschuss bis 40 % (stärker entwickelte Regionen) bzw. bis 60 % (Übergangsregionen) über die NBank.
Was wir dazu liefern: In Programmstädten übernehmen wir Baumaufnahme und Erhaltungsbewertung für Umgestaltungsbereiche, mit Abschnitt-und-Station-Systematik auch entlang von Straßenzügen. Details auf unserer Niedersachsen-Seite.
Quelle: NBank, Resiliente Innenstädte
Alle anderen Länder und neue Programme
Jedes Land hat eigene Richtlinien, und die Landschaft ändert sich laufend. Das verlässlichste Werkzeug ist die Förderdatenbank des Bundes: dort nach Begriffen wie Stadtgrün, Klimaanpassung oder Entsiegelung filtern und das eigene Bundesland wählen.
Wenn Sie ein Programm gefunden haben und wissen wollen, ob Ihre Baum-Maßnahme hineinpasst: Fragen Sie uns, wir kennen die Nachweislogik der Programme aus laufenden Projekten.
Der Punkt, den viele übersehen: Die Zweckbindung
Geförderte Bäume und Flächen tragen eine Zweckbindung, beim ANK teils bis 2045. Das heißt: Die Kommune muss über Jahrzehnte nachweisen können, dass der geförderte Bestand existiert, gepflegt wird und seinen Zweck erfüllt. Ein lückenlos geführtes Baumkataster mit Kontrollhistorie ist dafür kein Komfort, sondern die Nachweisgrundlage.
Und vor jeder geförderten Umgestaltung steht die Frage, welche Altbäume bleiben können: In rund 84 % unserer eingehenden Untersuchungen war am Ende keine Fällung nötig. Erhalt ist meist auch die förderrechtlich beste Antwort.
Passend dazu: Warum die Förderlogik den Bestand übersieht · Baumbestandsanalyse & Fernerkundung · Was ein Baumbestand wert ist (Fall 7)