Baumkataster ausschreiben: Anforderungen für Kommunen

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Baumkataster ausschreiben: die Anforderungen, an denen es später hängt

Ein Baumkataster wird alle zehn bis fünfzehn Jahre beschafft. Kaum eine Verwaltung hat darin Routine, und die Anbieterprospekte klingen alle gleich. Diese Liste kommt aus der anderen Richtung: aus dem täglichen Betrieb. Wir kontrollieren selbst jedes Jahr über 100.000 Bäume und haben ein Kataster erst gebaut, nachdem uns die vorhandenen im Feld im Stich gelassen haben. Das hier sind die Punkte, an denen es in der Praxis wirklich scheitert oder gelingt.

Zur Einordnung: Die GALK (Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz) stellt für die Beschaffung digitaler Baumkataster einen eigenen Leitfaden bereit, weil vielen Kommunen in der Beschaffungsphase die Erfahrung fehlt, Anforderungen zu konkretisieren. Die folgende Liste ersetzt den Leitfaden nicht, sie übersetzt ihn in prüfbare Einzelpunkte für Leistungsbeschreibung und Anbietergespräch.

1. Fachlicher Kern: Baumkontrolle

  1. Kontrollformular nach FLL-Baumkontrollrichtlinien (3. Auflage 2020), nicht nur ein freies Bemerkungsfeld.
  2. Jede Kontrolle endet mit einem Pflicht-Urteil zur Verkehrssicherheit. Ohne dieses Urteil ist der Datensatz nicht abschließbar.
  3. Kontrollintervalle je Baum begründbar und abweichend vom Standard einstellbar (höhere oder geringere Intensität nach FLL, nicht nur ein pauschales Jahresintervall).
  4. Vollständige Historie je Baum: jede Kontrolle, jeder Befund, jede Maßnahme bleibt dauerhaft nachvollziehbar. Das Kataster ist im Streitfall Ihr Beweismittel.
  5. Ergebnisse eingehender Untersuchungen (Zugversuch, Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie) am Baum dokumentierbar, mindestens als Datei-Anhang mit Datum.
  6. Fotos je Befund, direkt bei der Erfassung am Baum.

2. Arbeit im Feld

  1. Offlinefähigkeit: Die Kontrolle darf nicht am Funkloch enden. Fragen Sie konkret, was passiert, wenn draußen 200 Bäume ohne Netz kontrolliert werden.
  2. Läuft auf gängigen Smartphones und Tablets, ohne Sondergeräte.
  3. Lagegenauigkeit: Standarderfassung per GNSS des Geräts, bei Bedarf Anschluss eines RTK-Empfängers für zentimetergenaue Stammpunkte.
  4. Erfassungsgeschwindigkeit im Regelfall: Ein Routinebaum ohne Befund muss in unter einer Minute dokumentiert sein, sonst frisst das Kataster die Kontrollzeit auf.

3. Daten und Schnittstellen

  1. Vollständiger Export jederzeit, mit allen Fachattributen, mindestens als GeoPackage, Shapefile und GeoJSON. „Export auf Anfrage gegen Aufwand“ ist ein Warnsignal.
  2. OGC-WFS oder gleichwertiger Dienst, damit Ihre GIS-Stelle den Bestand live einbinden kann, ohne Exportstände zu pflegen.
  3. Übernahme Ihres Altbestands aus Excel, Shapefile oder Fachverfahren, mit dokumentiertem Probeimport vor der Entscheidung.
  4. Klare Aussage zu Koordinatensystemen (ETRS89/UTM, WGS 84) bei Import und Export.
  5. Eigentum und Herausgabe vertraglich geregelt: Die Daten gehören der Kommune, die Herausgabe bei Vertragsende ist kostenfrei und vollständig.

4. Betrieb und Recht

  1. Browserbetrieb ohne lokale Installation, sonst wird jede Einführung ein IT-Projekt.
  2. Rollen- und Rechtemodell: Kontrolleur, Verwaltung, ausführender Betrieb sehen jeweils nur, was sie brauchen.
  3. Hosting in Deutschland oder der EU, Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO.
  4. Regelmäßige, nachweisbare Datensicherung und eine Aussage zur Wiederherstellungszeit.
  5. Transparente Preisstruktur nach Bestandsgröße, ohne Modulpreise für Selbstverständliches (Export, Support, Updates).

5. Vom Befund zur erledigten Maßnahme

  1. Maßnahmenmanagement mit Fristen: Aus dem Befund wird eine Maßnahme mit Fälligkeit, nicht eine Zeile in einer Excel-Nebenliste.
  2. Beauftragung Dritter (Bauhof, Baumpflegefirma) direkt aus dem Kataster, mit eigener Sicht für den Ausführenden.
  3. Fertigmeldung mit Nachweis (wer, wann, was, Foto), damit der Kreislauf Kontrolle → Maßnahme → Erledigung geschlossen und belegbar ist.
  4. Berichte als PDF für Gremien, Rechnungsprüfung und Versicherer, ohne Handarbeit.

Zwei ehrliche Ratschläge zum Schluss

Gewichten Sie. Nicht jede Kommune braucht jeden Punkt sofort. Ein Bestand mit 2.000 Bäumen hat andere Prioritäten als einer mit 50.000. Streichen Sie lieber bewusst, als alles mit „wünschenswert“ zu versehen, denn dann entscheidet am Ende doch nur der Preis.

Verlangen Sie einen Testzugang mit Ihren eigenen Daten. Jeder Anbieter kann Folien zeigen. Ob die Erfassung draußen am Baum trägt, zeigt nur ein Probeimport Ihres Bestands und ein Vormittag im Feld. Ein Anbieter, der das scheut, beantwortet die Frage damit auch.

Warum wir diese Liste veröffentlichen

Weil sie unser eigenes Pflichtenheft ist. Arbovia ist aus genau diesen Anforderungen entstanden, als Werkzeug für den eigenen Kontrollbetrieb, nicht als Vertriebsprodukt. Prüfen Sie uns gern Punkt für Punkt dagegen, und prüfen Sie jeden anderen Anbieter genauso. Davon wird Ihre Ausschreibung besser, egal wer sie am Ende gewinnt.

Weiterführend: Datenübernahme aus Altsystemen · Arbovia mit QGIS und WFS · Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen