Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 24.08.2026
Restwandstärke rund 20 Prozent, also unter der bekannten 30-Prozent-Faustregel. Und der Baum steht trotzdem zu Recht: Der Fall zeigt, wann eine Bohrwiderstandsmessung wirklich nötig ist und warum ein Grenzwert die statische Bewertung nicht ersetzt.
Vorab: Warum wir so selten bohren
Jede Bohrung ist eine Verletzung des Baums. Eine Bohrwiderstandsmessung ist deshalb bei uns nie Routine, sondern die letzte Frage in einer Kette: Erst kommt die Kontrolle nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien, dann die intensive Inaugenscheinnahme mit Schonhammer und Sondierstab. Gebohrt wird nur, wenn eine konkrete Frage übrig bleibt, die sich anders nicht beantworten lässt, und dann so wenig wie möglich, an gezielt gewählten Punkten.
Dieser Fall aus dem November 2024 zeigt, wie das aussieht, wenn es nötig ist.
Ausgangslage
Eine Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) in der Alterungsphase, 14,5 Meter hoch, Stammumfang 339 Zentimeter, in einer Baumgruppe an einem Gewerbestandort in Ostwestfalen. Der Baum steht in Hanglage über einer Straße, die Sicherheitserwartung an diesem Standort ist hoch. Die Krone war in der Vergangenheit stark eingekürzt worden; der Baum reagierte darauf mit Reiteraten, also neuen, innen ansetzenden Kronenteilen.
Bei der Kontrolle fanden sich am Stammfuß zahlreiche Fruchtkörper des Sparrigen Schüpplings (Pholiota squarrosa) und Reste von Hallimasch-Fruchtkörpern, beides holzzersetzende Pilze, die eine Weißfäule meist von den Wurzeln aus verursachen. Dazu ein Hohlklang am Stamm. Das ist die Konstellation, in der die Regelkontrolle an ihre Grenze kommt: Die Fruchtkörper belegen, dass zersetzt wird. Sie sagen nicht, wie viel tragfähige Wand noch da ist.
Die Frage
Ist der Stamm noch bruchsicher? Konkret: Wie dick ist der verbleibende gesunde Holzmantel um die Fäule, und wie ist er um den Stamm verteilt? Genau diese Frage beantwortet keine Inaugenscheinnahme, kein Schonhammer und keine Erfahrung. Hier, und nur hier, greifen wir zum Bohrwiderstandsmessgerät.
Die Messung
Vier Bohrwiderstandsmessungen mit dem IML-Resi PD400, aus vier Richtungen auf mehreren Ebenen, dazu eine Schalltomographie (ArborSonic 3D, zehn Sensoren auf einer Ebene in einem Meter Höhe). Die Kombination ist bewusst gewählt: Die Bohrung liefert den exakten Verlauf entlang eines Bohrpfads, die Schalltomographie zeichnet zerstörungsarm das Bild der ganzen Querschnittsfläche. Beide Verfahren kontrollieren sich damit gegenseitig.
So liest man diese Kurven: Solange die Nadel in tragfähigem Holz läuft, zackt der Widerstand hoch, die Jahrringe sind als feines Muster erkennbar. In Messung 1 hält dieser feste Mantel bis etwa 19 Zentimeter, dann fällt die Kurve abrupt auf die Leerlauflinie: Die Nadel läuft durch zersetztes Holz, das ihr fast nichts mehr entgegensetzt. Messung 2 und 3 zeigen dasselbe Bild bei gut 20 bis 24 Zentimetern. Messung 4 ist der lehrreiche Sonderfall: Der Übergang kommt erst bei gut 30 Zentimetern, und der Widerstand fällt nicht auf null, sondern auf ein mittleres Niveau. Dort ist das Holz zersetzt, aber noch nicht aufgelöst, die Fäule ist in dieser Richtung noch in Arbeit.
Die Schalltomographie bestätigte das Bild: eine fortgeschrittene Kernfäule mit weitgehend symmetrischem Hohlraum, umschlossen von einem noch geschlossenen Mantel.
Die Zahl
Aus den Messungen ergab sich eine Restwandstärke von rund 20 Prozent. Die bekannte Faustregel aus der Baumdiagnostik sagt: Unter etwa 30 Prozent Restwand (t/R = 0,3) gilt ein vollkroniger Baum als kritisch. Diese Esche lag also klar unter der Schwelle, nach Faustregel wäre das ein Fällkandidat.
Die Entscheidung
Die Esche wurde als verkehrssicher eingestuft und blieb stehen, ohne eine einzige baumpflegerische Maßnahme. Warum? Weil die Faustregel für Bäume mit voller Krone gilt. Diese Esche hatte durch den früheren starken Rückschnitt nur noch einen Bruchteil ihrer Segelfläche, entsprechend geringer ist die Windlast, die der Stamm überhaupt aufnehmen muss. Dazu zeigte der Baum ausreichende Regenerationsfähigkeit. Dieselbe Restwand, die bei voller Krone zur Fällung geführt hätte, trägt diesen Baum sicher.
Das ist der Kern des Falls: Ein Grenzwert ist ein Anlass zum Rechnen, kein Urteil. Wer bei 20 Prozent Restwand automatisch fällt, fällt zu viel. Wer sie ignoriert, haftet. Die Antwort liegt in der Statik des Einzelbaums.
Abgesichert wurde die Entscheidung über das Kontrollregime: Kontrollintervall zwölf Monate und eine erneute technische Untersuchung im Kontrollzyklus 2026, denn eine Weißfäule arbeitet weiter. Genau diese Folgemessung steht in diesem Jahr an. Auch das gehört zur ehrlichen Antwort: Ein Erhalt bei 20 Prozent Restwand ist keine Entscheidung für immer, sondern eine auf Wiedervorlage.
Kerndaten des Falls
- Baumart: Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), Alterungsphase, Vitalität 2–3
- Dimension: Höhe 14,5 m, Stammumfang 339 cm, Kronendurchmesser 12 m
- Verfahren: Bohrwiderstandsmessung (IML-Resi PD400, vier Orientierungen) und Schalltomographie (ArborSonic 3D, eine Ebene, zehn Sensoren)
- Zentrales Messergebnis: fortgeschrittene Kernfäule, Restwandstärke rund 20 %, weitgehend symmetrischer Hohlraum
- Grenzwert: Faustregel t/R = 0,3 (rund 30 % Restwand bei voller Krone)
- Entscheidung: verkehrssicher, Erhalt ohne Maßnahmen; Kontrollintervall 12 Monate, technische Folgeuntersuchung im Zyklus 2026
- Jahr: 2024
Zum Verfahren: Bohrwiderstandsmessung in der Baumdiagnostik · Eingehende Untersuchung nach FLL · alle Fallstudien
Quellen und weiterführende Links
- FLL: Baumkontrollrichtlinien, 3. Ausgabe 2020 (Maßstab für die Regelkontrolle)
- FLL: Baumuntersuchungsrichtlinien 2013 (Maßstab für die eingehende Untersuchung)
- Messwerte, Fotos und Bewertung stammen aus unserem eigenen Gutachten zur eingehenden Untersuchung vom November 2024. Das Gutachten selbst ist nicht öffentlich; Auftraggeber, Ort und Objekt sind hier bewusst weggelassen.
- Die Faustregel t/R = 0,3 stammt aus der baumdiagnostischen Fachliteratur zur visuellen Baumkontrolle. Sie ist eine Orientierungsgröße für vollkronige Bäume, keine Norm und kein Grenzwert im rechtlichen Sinn.
Dieser Beitrag beschreibt einen Einzelfall aus unserer Gutachtenpraxis. Er ersetzt weder die Beurteilung des konkreten Baums vor Ort noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.