Balkendiagramm: In der dritten Förderrunde standen 983 Millionen Euro angemeldeter Bedarf 176 Millionen Euro Bundesmitteln gegenüber, in der fünften Runde 2026 sind es 928 Millionen Euro Bedarf und 80 Millionen Euro Bundesmittel.

928 Millionen angemeldet, 80 Millionen da: Was die Förderlücke für den Baumbestand bedeutet

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 19.08.2026

Das Bundesbauministerium hat Anfang Juli Zahlen zur fünften Runde des Bundesprogramms „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ veröffentlicht. Städte und Gemeinden haben 326 Projektvorschläge eingereicht, zusammen 928 Millionen Euro Investitionsvolumen. Im Programm liegen 80 Millionen Euro. Geprüft wird beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, über die Auswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Bundestages.

Uns interessiert daran nicht die Förderpolitik. Uns interessiert, was in den Kommunen mit dem Baumbestand passiert, während entschieden wird. Wir kontrollieren und untersuchen Bäume für Städte, Gemeinden, Wohnungsunternehmen und Kirchengemeinden, und der Ablauf ist oft derselbe: Ein Projekt wird angemeldet, das Geld kommt nicht, und der Bestand wartet auf die nächste Runde.

Balkendiagramm: In der dritten Förderrunde standen 983 Millionen Euro angemeldeter Bedarf 176 Millionen Euro Bundesmitteln gegenüber, in der fünften Runde 2026 sind es 928 Millionen Euro Bedarf und 80 Millionen Euro Bundesmittel.
Die Überzeichnung ist nicht neu, die Fördersumme ist kleiner geworden. Zahlen: BMWSB-Pressemitteilung vom 09.07.2026 und Deutscher Städtetag vom 02.03.2023.

Was gefördert wird und was Pflichtaufgabe bleibt

Förderfähig sind nach dem Projektaufruf „vegetabile und bauliche Investitionen sowie investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen in urbanen und ländlichen Grün- und Freiräumen“. Das ist Investitionslogik: Es soll etwas Neues entstehen, eine Fläche wird entsiegelt, ein Park umgebaut, Bäume werden gepflanzt.

Die laufende Baumkontrolle taucht in keinem Förderprogramm auf, und das ist sachlich richtig. Sie ist Pflichtaufgabe des Eigentümers und folgt aus der Verkehrssicherungspflicht, nicht aus einem Projektaufruf. Für den Haushalt bedeutet das eine unangenehme Aufteilung: Der rechtlich zwingende Teil der Bestandsarbeit muss im eigenen Etat um Geld konkurrieren, der freiwillige Teil kann Zuschüsse bekommen. Wer die Förderung nicht erhält, verliert sein Projekt. Die Kontrollpflicht behält er.

Ob eine Zustandserfassung des Baumbestands als investitionsvorbereitende Maßnahme in einen Projektantrag passt, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und wäre mit dem BBSR zu klären. Wir stellen das hier ausdrücklich nicht als gesicherten Förderweg dar.

Der wirksamste Klimaanpassungsbaum steht schon da

In der Debatte um Klimaanpassung geht es meist um Pflanzungen. Baumfachlich ist die Reihenfolge umgekehrt. Der Baum, der heute Schatten wirft, Wasser verdunstet und Fläche überschirmt, ist der vorhandene Altbaum. Ein Jungbaum aus einer Pflanzung dieses Jahres leistet das in fünf Jahren nicht und in zwanzig Jahren nur zum Teil. In der Anwuchsphase braucht er zusätzlich Wasser, Pflege und Aufmerksamkeit, also genau die Mittel, die überall knapp sind.

Deshalb ist jede vermeidbare Fällung im Altbestand teurer, als sie in der Rechnung aussieht. Bezahlt werden die Fällung, die Ersatzpflanzung und die Anwuchspflege, und dazwischen liegen zwei Jahrzehnte fehlende Leistung an einer Stelle, an der vorher eine ausgewachsene Krone stand. Das ist der Grund, warum Bestandserhalt in unserer Wahrnehmung der unterschätzte Teil der Klimaanpassung ist.

Wo die Diagnostik ins Geld eingreift

Ein Beispiel aus der Kontrollpraxis: Am Stammfuß einer Rotbuche liegt ein flacher, im Alter schwarzkrustiger Belag, der Brandkrustenpilz (Kretzschmaria deusta, Weißfäule im Wurzel- und Stammfußbereich). Der Befund ist unauffällig, die Krone kann noch voll belaubt sein, und die Standsicherheit ist trotzdem die offene Frage. Ohne Messung bleibt an dieser Stelle nur die Einschätzung. Wer nicht messen kann, muss im Zweifel fällen. Wer messen kann, entscheidet auf einer Zahl.

Über alle bisher von uns durchgeführten eingehenden Untersuchungen hinweg war in rund 84 Prozent der Fälle keine Fällung erforderlich (eigene Auswertung, Stand 28.07.2026). Häufig genügte eine Maßnahme in der Krone oder ein verkürztes Kontrollintervall. Das ist weniger ein Werbesatz als eine Haushaltsaussage: Der größere Teil der verdächtigen Bäume ist zu halten, wenn man seinen Zustand tatsächlich kennt.

Was Messen nicht leistet

Damit die Rechnung ehrlich bleibt, gehört die andere Seite dazu. Eine Untersuchung rettet keinen Baum, dessen Restwandstärke zu gering ist. Sie kostet selbst Geld, und dieses Geld kommt aus demselben knappen Etat. Sie ersetzt keine Pflege, und sie hält keinen Baum am Leben, der über Jahre in verdichtetem Boden ohne offenen Wurzelraum gestanden hat. Auch das Argument, ein abgelehnter Förderantrag rechtfertige ein längeres Kontrollintervall, hören wir gelegentlich. Es verschiebt die Ausgabe, nicht das Risiko.

Eine Reihenfolge für knappe Kassen

  • Den Zustand aktuell halten. Ein Baumkataster, in dem die letzte Kontrolle drei Jahre alt ist, ist keine Entscheidungsgrundlage, sondern eine Liste mit Baumnummern.
  • Verdachtsfälle gezielt untersuchen statt pauschale Sicherheitsabschläge über ganze Baumgruppen zu legen. Die technische Untersuchung ist die günstigere Hälfte der Alternative.
  • Maßnahmen nach Gefährdung sortieren, nicht nach Förderfähigkeit. Ein Baum über dem Schulhof und ein Baum am Feldweg tragen dieselbe Fäule, aber nicht dasselbe Risiko.
  • Intervallverkürzungen begründet dokumentieren. Wenn nach den Trockenjahren ganze Bestandsgruppen gleichzeitig kippen, ist das Intervall die erste Entscheidung, nicht die Säge.

Nichts davon ersetzt Geld für Pflanzungen. Aber wer den Zustand seines Bestands kennt, kann in einem knappen Haushalt begründet entscheiden, statt reihenweise auf der sicheren Seite zu fällen. Wir sehen in den Untersuchungsergebnissen jedes Jahr, wie viel Bestand dabei erhalten bleibt, wenn zuerst gemessen und dann entschieden wird.

Dieser Beitrag gibt den fachlichen Stand vom 19.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Links