Balkendiagramm: Bestandswert von gut 25.000 kommunalen Bäumen nach Methode Koch, 107,8 auf 118,6 Millionen Euro durch die 3. Auflage der amtlichen Richtwerte

Fall 7: 120 Millionen Euro, die in keiner Bilanz stehen

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 26.08.2026

Ein kommunales Baumkataster, gut 25.000 erfasste Bäume. Nach den amtlichen Richtwerten der Methode Koch steht dieser Bestand für rund 119 Millionen Euro Sachwert. Ein Fuhrpark dieser Größenordnung hätte ein eigenes Controlling. Der Baumbestand hat eine Kontrollliste.

Ausgangslage

Eine Kommune, die ihren Baumbestand seit Jahren ordentlich kontrolliert. Im Kataster stehen Baumart, Stammumfang, Pflanzjahr und die Vitalität aus der letzten Regelkontrolle, also genau die Daten, die für die Verkehrssicherungspflicht ohnehin erhoben werden. Was in diesem Kataster nicht steht: was der Bestand wert ist.

Dabei ist die Bewertungsmethode seit Jahrzehnten etabliert. Die Methode Koch ist das Sachwertverfahren für Gehölze (§§ 93, 94 BGB), vom Bundesgerichtshof seit dem Kastanienbaumurteil von 1975 anerkannt, und seit April 2026 liegen die amtlichen Richtwerte in der 3. Auflage vor: je Standortkategorie, Gehölzgruppe und Pflanzklasse der Wert des fertigen Gehölzes, dazu die Alterswertminderung und der Zustandsabschlag aus der Vitalität. Wir rechnen damit regelmäßig Schadensfälle am Einzelbaum. Die Frage lag also nahe: Was passiert, wenn man dieselbe Methodik einmal über das komplette Kataster laufen lässt?

Die Rechnung

Jeder Baum durchläuft denselben Rechengang wie im Einzelgutachten: Gehölzgruppe aus der Art (bei über 18.000 Bäumen artgenau nach der amtlichen Gehölzliste, der Rest über Gattung oder Mittelgruppe), Alter aus dem Pflanzjahr oder ersatzweise aus dem Stammumfang, Normalherstellungskosten aus der Richtwerttabelle, dann der Zustandsabschlag aus der dokumentierten Vitalität. Keine Schätzung ins Blaue, sondern die amtlichen Richtwerte, angewendet auf die eigenen Kontrolldaten.

Balkendiagramm: Bestandswert von gut 25.000 kommunalen Bäumen nach Methode Koch, 107,8 auf 118,6 Millionen Euro durch die 3. Auflage der amtlichen Richtwerte
Beide Standortkategorien gerechnet: Selbst im vorsichtigeren Ansatz bleibt ein neunstelliger Sachwert.

Das Ergebnis: 118,6 Millionen Euro nach den Richtwerten für Verkehrsflächen mit Bodenaustausch (Standortkategorie 1). Rechnet man den kompletten Bestand vorsichtiger als vegetationstechnisch ungünstigen Standort, bleiben immer noch 99,8 Millionen. Die ehrliche Aussage lautet also: ein Sachwert in der Größenordnung von 100 bis 120 Millionen Euro, im Schnitt rund 4.600 Euro je Baum. Bei den älteren Alleebäumen steht die Einzelbewertung regelmäßig fünfstellig.

Der zweite Befund steckt im Vergleich der Auflagen: Allein die Fortschreibung der Richtwerte von der 2. auf die 3. Auflage (+10 Prozent) hebt den Bestand um 10,8 Millionen Euro, ohne dass ein einziger Baum gepflanzt wurde. Wer Ersatzgelder oder Schadensfälle noch nach alten Tabellen ansetzt, verkauft sein Vermögen systematisch unter Wert.

Wozu die Zahl gut ist

Eine Bestandssumme ist kein Gutachten, und sie soll auch keins sein. Ihr Wert liegt woanders: Sie macht den Baumbestand dort sichtbar, wo über Geld entschieden wird.

Im Haushalt: In der kommunalen Vermögensrechnung taucht der Baumbestand praktisch nie mit seinem Sachwert auf. Ein Anlagegut dieser Größenordnung würde anders behandelt: mit Zustandsbericht, Werterhaltungsstrategie und einem Budget, das sich am Wert orientiert. Wenn die Summe im Ratssaal an der Wand steht, wird über Wurzelraum, Baumscheiben und Bewässerung anders diskutiert als über einen „Pflegeposten“.

Wie eine solche Behandlung aussieht, macht die Immobilienwirtschaft seit Jahrzehnten vor: Dort wird für Erhaltung und Instandhaltung ein fester Anteil des Anlagewertes eingeplant. Die verbreitete Peterssche Formel setzt das 1,5-Fache der Herstellungskosten über 80 Jahre an, also knapp 2 Prozent pro Jahr; konservativere Faustregeln liegen bei rund 1 Prozent. Auf diesen Baumbestand übertragen wären das 1 bis gut 2 Millionen Euro jährlich für Erhalt und Pflege, als kalkulierte Werterhaltung eines Anlageguts, nicht als freiwillige Verschönerung. Ob das reale Grünbudget in dieser Größenordnung liegt, kann jede Kämmerei selbst nachschlagen.

Auf der Baustelle: Die Pflanzung eines Baumes hat eine Rechnung, seine Beschädigung meist nicht. Steht der Wert des Bestandsbaums als Position im Bauvertrag, ändert sich das Verhalten am Graben. Ein Schild am Stamm schützt wenig, eine fünfstellige Vertragsposition schon eher. Dazu gehören Beweissicherung vor dem ersten Bagger und eine baumschutzfachliche Baubegleitung, denn Wurzeln werden nicht in der Planung durchtrennt, sondern im Graben.

Im Schadensfall: Weil jeder Baum im Kataster bereits durchgerechnet ist, lässt sich beim Anfahrschaden oder Baustellenschäden sofort eine belastbare Gehölzwertermittlung nach Methode Koch aufsetzen. Die hält vor Gericht, wir machen das regelmäßig.

Beim Ersatzgeld: Kommunen mit Baumschutzsatzung und Ersatzgeldregelung, die noch auf älteren Wertgrundlagen rechnen, lassen mit jeder Genehmigung Geld liegen. Die 3. Auflage ist seit April 2026 die aktuelle amtliche Grundlage.

Methodische Ehrlichkeit

Eine Bestandsrechnung arbeitet mit Pauschalannahmen: eine einheitliche Standortkategorie und Pflanzklasse für den gesamten Bestand, der Zustandsabschlag nur aus der dokumentierten Vitalitätsstufe. Deshalb geben wir eine Bandbreite an statt einer Scheingenauigkeit, und deshalb ersetzt die Summe kein Einzelbaumgutachten. Sie ist auch kein Marktpreis, denn Bäume werden nicht verkauft: Der Sachwert beziffert, was die Wiederbeschaffung dieser gewachsenen Substanz kosten würde, und genau das ist die Größe, um die es bei Schaden, Schutz und Haushalt geht.

Und noch etwas gehört zur Ehrlichkeit: Die Rechnung war der schnelle Teil. Sie funktioniert nur, weil das Kataster gepflegt ist. Wer seine Kontrolldaten sauber führt, bekommt die Vermögenssicht fast geschenkt. Wer sie nicht führt, hat kein Bewertungsproblem, sondern ein Katasterproblem.

Kerndaten des Falls

  • Bestand: gut 25.000 erfasste Baumstandorte einer Kommune, Datengrundlage: eigenes Baumkataster (Art, Stammumfang, Pflanzjahr, Vitalität aus der Regelkontrolle)
  • Methode: Sachwertverfahren nach Methode Koch, amtliche Richtwerte der 3. Auflage 2026/27 (Schall/Wilhelm, SVK); Gehölzgruppe artgenau für über 18.000 Bäume, Zustandsabschlag aus der Vitalität
  • Ergebnis: 118,6 Mio. € (Standortkategorie 1) bzw. 99,8 Mio. € (Kategorie 2); im Schnitt rund 4.600 € je Baum
  • Auflagen-Delta: +10,8 Mio. € allein durch die Fortschreibung der Richtwerte 2. auf 3. Auflage (+10 %)
  • Einordnung: Vermögensansatz und Argumentationsgrundlage, kein Einzelbaumgutachten; Einzelbewertung im Schadensfall jederzeit ableitbar
  • Jahr: 2026

Zum Verfahren: Gehölzwertermittlung nach Methode Koch · Baumkataster-Software Arbovia · alle Fallstudien

Quellen und weiterführende Links

  • Schall/Wilhelm: Aktuelle Richtwerte für Straßen- und Parkbäume im Eigentum der öffentlichen Hand, 3. Auflage 2026/27, SVK-Verlag.
  • FLL: Richtlinie für die Wertermittlung von Schutz- und Gestaltungsgrün (Gehölzwertermittlungsrichtlinien).
  • BGH, Urteil vom 13.05.1975, VI ZR 85/74 („Kastanienbaumurteil“): Grundlage der Sachwertmethode für Gehölze.
  • Peterssche Formel (Instandhaltungsrücklage der Wohnungswirtschaft): 1,5-fache Herstellungskosten über 80 Jahre, entspricht knapp 2 % des Anlagewertes jährlich; konservativere Faustregeln rund 1 %.
  • Rechenwerte aus dem Baumkataster der Kommune; Auftraggeber und Ort sind hier bewusst weggelassen. Die Bestandssumme ist eine Vermögensüberschlagsrechnung, kein Gutachten.

Dieser Beitrag beschreibt einen Einzelfall aus unserer Praxis. Er ersetzt weder die Bewertung des konkreten Bestands noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.