Ihr Baumbestand ist erfasst – aber was sagen die Daten? Die meisten Kommunen haben ein Baumkataster. Die wenigsten wissen, ob ihre Kontrollintervalle begründbar sind, was ihr Bestand wert ist und wo die Daten so falsch sind, dass sie Geld kosten. Wir werten Ihren vorhandenen Datenbestand aus – ohne Systemwechsel, ohne dass Sie Ihr Kataster anfassen müssen. Deutschlandweit, rein datenbasiert.
Vier Probleme, die wir tatsächlich lösen
1. Kontrollintervalle, die vor Gericht halten
Es gibt kein pauschales Intervall. Der BGH verlangt die regelmäßige äußere Beobachtung des Baumes auf Gesundheit und Zustand und eine eingehende Untersuchung dort, wo besondere Umstände wie Alter, Zustand oder Standort sie angezeigt erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 04.03.2004, III ZR 225/03). Die Obergerichte setzen den Maßstab unterschiedlich an: Das OLG Hamm hält es für ausreichend, zweimal jährlich vom Boden aus eine fachlich qualifizierte Sichtprüfung vorzunehmen (Urteil vom 30.10.2020, 11 U 34/20), das OLG Köln hält eine starre Zweifach-Kontrolle für überholt und stellt auf den Einzelfall ab (Urteil vom 29.07.2010, 7 U 31/10).
Das heißt: Der Turnus ist Einzelfallsache – und muss aus Daten begründet werden. Wir leiten ihn aus Art, Alter, Vitalität, Schadbild und Umfeld je Baum ab, statt pauschal.
2. Ersatzgelder, die auf veralteten Grundlagen beruhen
Die Gehölzwertermittlung nach Methode Koch liegt seit April 2026 in der 3. Auflage 2026/27 vor. Sie schreibt die Richtwerte gegenüber der Vorauflage pauschal um rund 10 Prozent fort; die Tabellenwerte selbst haben den Stand 02/2024 (3. Auflage 2026/27, S. 6).
Der große Hebel liegt woanders: bei Kommunen, die ihr Ersatzgeld noch auf jahrzehntealten Grundlagen berechnen. Dort ist die Differenz erheblich, aber sie lässt sich nur an Ihren tatsächlichen Ist-Werten beziffern. Wir rechnen Ihren Bestand mit beiden Wertsätzen und weisen die Differenz aus, statt eine Prozentzahl zu versprechen.
3. Falsche Baumdaten, die Nachträge auslösen
Baumhöhen werden im Feld geschätzt. Wir gleichen sie gegen den amtlichen Laserscan ab – und finden dabei regelmäßig Bäume, die deutlich höher sind als erfasst.
Das ist kein akademisches Problem: Wer in der Ausschreibung eine zu niedrige Höhe angibt, bestellt den zu kleinen Hubsteiger. Der Nachtrag kommt vom Auftragnehmer – und trifft den Auftraggeber.
4. Beschattung, wo sie gebraucht wird
Seit dem 01.01.2025 gilt das Berücksichtigungsgebot des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (§ 8 KAnG) für neu beantragte Verfahren – ausdrücklich einschließlich der Entstehung lokaler Wärmeinseleffekte.
Wir messen die Kronenschirmfläche flächig aus Luftbild und Laserscan – je Quartier, je Straßenzug, je Schulhof. So sehen Sie, wo Beschattung fehlt, statt es zu schätzen.
Aus der Praxis: 11.600 Euro für eine falsche Zahl.
In einem von uns betreuten Auftrag waren Baumhöhen im Bestand deutlich zu niedrig erfasst. Für die Pflegearbeiten wurde daraufhin ein zu kleiner Hubsteiger disponiert. Der Nachtrag lag im fünfstelligen Bereich. Ein Abgleich der erfassten Höhen gegen den amtlichen Laserscan hätte das vorher gezeigt – er kostet einen Bruchteil davon.
Was Sie bekommen
Kontroll- und Maßnahmenplanung
Vorschlag für einen einzelfallgerechten Kontrollturnus je Baum, Priorisierung der Verdachtsfälle für eingehende Untersuchungen, Fristenübersicht.
Bestandswert nach Methode Koch
Sachwert je Baum und für den Gesamtbestand, artspezifisch nach Baumschulpreisen, mit Alterswertminderung und Zustandsabschlag – nachvollziehbar Position für Position.
Datenprüfung gegen Fernerkundung
Abgleich von Höhe und Kronendurchmesser gegen amtlichen Laserscan und Infrarotluftbild. Auffällige Abweichungen werden gemeldet – Ihre Daten werden nie überschrieben.
Kronenschirmfläche und Beschattung
Flächig gemessen in 0,5 m Auflösung, je Bezugsfläche ausgewiesen, mit Datenstand der zugrunde liegenden Befliegung. Optional gegen die europäischen Copernicus-Daten geprüft.
Lieferung als PDF-Bericht mit Methodik, Quellen und ausgewiesenen Unsicherheiten sowie als GIS-Daten (GeoPackage, Shapefile, GeoJSON) in ETRS89/UTM32N – direkt weiterverwendbar in QGIS und in Ihrem vorhandenen Kataster.
So läuft es ab
- Datenexport schicken. Was Ihr System hergibt: Shapefile, GeoPackage, GeoJSON, Excel oder CSV. Wir sagen Ihnen vorab, welche Felder wir brauchen.
- Kurzcheck, kostenfrei. Wir prüfen, was Ihre Daten hergeben und was nicht, und sagen es Ihnen ehrlich – auch wenn eine Auswertung wenig Sinn ergibt.
- Angebot mit festem Preis. Nach Bestandsgröße und gewünschten Bausteinen, keine Tagessatz-Überraschungen.
- Auswertung und Bericht. In der Regel zwei bis vier Wochen, abhängig von Bestandsgröße und Datenqualität.
- Besprechung. Auf Wunsch stellen wir die Ergebnisse im Amt oder im Ausschuss vor.
Für wen sich das lohnt
- Kommunen mit Baumkataster, die ihre Kontrollintervalle begründen müssen und wissen wollen, ob ihre Daten tragen.
- Untere Naturschutzbehörden und Grünflächenämter, die Ersatzgeld nach Baumschutzsatzung erheben – und derzeit nach veralteten Richtwerten rechnen.
- Wohnungsgesellschaften und Liegenschaftsverwaltungen mit Verkehrssicherungspflicht auf eigenem Grund.
- Kirchengemeinden, Stiftungen, Schul- und Sportstättenträger mit größerem Baumbestand und wenig eigenem Fachpersonal.
Warum Arbor Surveyor
- Baumkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020) als tägliches Geschäft – wir werten nicht nur aus, wir stehen selbst am Baum.
- Baumstatik und eingehende Untersuchungen im eigenen Haus: Bohrwiderstandsmessung, Schalltomografie, Zugversuch. Wenn die Auswertung einen Verdacht ergibt, können wir ihn klären.
- Eigene Fachsoftware für Kataster, Auswertung und Bericht – deshalb liefern wir schnell und in Formaten, die Sie weiterverwenden können.
- Referenz: Auswertung eines kommunalen Straßenbaumbestands mit über 15.000 Bäumen, einschließlich Kronenschirmflächenmessung über 660 Hektar Bezugsfläche.
- Wir sagen Ihnen auch, wenn eine Auswertung nichts bringt. Das ist unbequem, spart Ihnen aber Geld.
Kostenfreier Kurzcheck Ihres Baumbestands
Schicken Sie uns einen Auszug Ihrer Baumdaten. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, was sich damit auswerten lässt – und was nicht.
Kurzcheck anfragenHäufige Fragen
Müssen wir unser Baumkataster wechseln?
Nein. Wir arbeiten mit dem Datenexport aus Ihrem bestehenden System. Die Auswertung ist eine ergänzende Schicht – Ihr Kataster bleibt unangetastet, und Sie bekommen die Ergebnisse in einem Format zurück, das Sie dort wieder einlesen können.
Welche Datenformate könnt ihr verarbeiten?
Gängige GIS-Formate (Shapefile, GeoPackage, GeoJSON) sowie strukturierte Excel- und CSV-Listen. Die Ergebnisse liefern wir QGIS-kompatibel in ETRS89/UTM32N zurück.
Welche Felder braucht ihr mindestens?
Für eine sinnvolle Auswertung: Position, Baumart, Stammumfang oder -durchmesser, Höhe und – wenn vorhanden – Vitalität, Kontrolldatum und Schadbild. Fehlende Felder schließen eine Auswertung nicht aus; wir weisen dann aus, worauf sich welche Aussage stützt.
Ist ein Baumkataster gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Vorgeschrieben ist die Verkehrssicherungspflicht. Das Kataster ist das Mittel, ihre Erfüllung nachzuweisen: Die Dokumentation soll „dem Pflichtigen einerseits die geordnete Erfüllung seiner Aufgabe und andererseits ihm selbst den Nachweis erfolgter Kontrollen ermöglichen“ (OLG Brandenburg, Urt. v. 08.01.2024 – 2 U 10/23). Wer nicht dokumentiert, kann im Schadensfall nicht belegen, dass er kontrolliert hat.
Wie genau sind Messungen aus Luftbild und Laserscan?
Die Kronenschirmfläche messen wir in 0,5 m Rasterauflösung aus amtlichen Geobasisdaten. Baumhöhen aus dem Laserscan sind für einen Abgleich belastbar, ersetzen aber keine Messung am Einzelbaum – wir weisen sie als Prüfhinweis aus, nicht als neuen Katasterwert. Jede Auswertung enthält den Datenstand der zugrunde liegenden Befliegung.
Rechnet ihr auch die CO₂-Speicherung des Bestands?
Ja, auf Wunsch – aber ehrlich eingeordnet: Die CO₂-Speicherung eines Baumbestands ist in Deutschland nirgends berichtspflichtig, und sie lässt sich nur als Schätzung mit einer Spanne von etwa ±25 Prozent angeben. Als Kennzahl für Öffentlichkeitsarbeit und Ratsvorlagen ist sie brauchbar, als Grundlage für Entscheidungen taugt die Kronenschirmfläche besser. Wir liefern sie deshalb als Nebenposition, nicht als Hauptergebnis.
Für welche Regionen arbeitet ihr?
Für Kommunen und Bestandshalter in ganz Deutschland. Die Auswertung erfolgt rein datenbasiert; wir müssen dafür nicht vor Ort sein. Für Ortstermine, Kontrollen und eingehende Untersuchungen kommen wir selbstverständlich.
Was kostet das?
Der Kurzcheck ist kostenfrei. Die Auswertung richtet sich nach Bestandsgröße und gewünschten Bausteinen und wird als Festpreis angeboten. Bei kleineren Beständen liegt sie häufig in einer Größenordnung, in der eine Direktvergabe in Betracht kommt – maßgeblich sind der Auftragswert und die für Sie geltenden Vergabevorschriften.
Rechtsstand der genannten Vorschriften und Entscheidungen: Juli 2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.