Artenlexikon · Säugetiere
Eichhörnchen
Sciurus vulgaris
- Schutzstatus: Besonders geschützt nach Bundesartenschutzverordnung
- Strukturen am Baum: Kobel (Reisignest), Baumhöhle
- Zeitliche Brennpunkte: Oft zwei Würfe pro Jahr, der erste schon ab Februar; Kobel werden ganzjährig als Schlaf- und Wurfplatz genutzt, jedes Tier unterhält mehrere
Erkennen und Nachweise am Baum
Der Kobel ist eine geschlossene, fußballgroße Reisigkugel, meist stammnah in einer Astgabel oder dicht am Stamm in der oberen Kronenhälfte, innen mit Moos und Gras gepolstert, mit seitlichem Einschlupf. Zur Unterscheidung: Elstern- und Krähennester sitzen weiter außen im Feinastbereich und wirken als offene oder locker überdachte Zweigplattform. Frische grüne Zweige mit Blättern im Nest sprechen für den Kobel.
Was das Gesetz daraus macht
Der Standardfall bei Fällung und starker Kronenpflege: Kobel sind leicht zu übersehen und im Winterhalbjahr hinter kahlem Geäst zwar sichtbar, aber gerade ab Spätwinter schon mit Jungtieren besetzt. Als Fortpflanzungs- und Ruhestätte eines besonders geschützten Tieres ist der besetzte Kobel bei der Maßnahmenplanung genauso ernst zu nehmen wie eine Spechthöhle, auch wenn das Tier alltäglich wirkt.
Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt
Vor Fällung und Großastschnitt die Krone gezielt nach Kobeln absuchen (Fernglas, im Zweifel Drohne), Besatz aus der Distanz beobachten: Ein genutzter Kobel zeigt Einflug in der Dämmerung und intakte, gepolsterte Struktur. Bei Besatz in der Aufzuchtzeit Maßnahme verschieben oder den Kronenteil aussparen; im Spätherbst ist die Wahrscheinlichkeit unbesetzter Kobel am größten. Mehrere Kobel im Bestand sprechen für ein Revier, das bei der Fällplanung als Ganzes gedacht werden sollte.
Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.
Vom Verdacht zum belastbaren Vorgehen
Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.
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Grundlagen: Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.