Für Unternehmen, Wohnungswirtschaft und Betreiber von Liegenschaften
Baumkontrolle für Unternehmen und Firmengelände
Die Verkehrssicherungspflicht kennt keinen Unterschied zwischen Stadt und Betrieb. Wer ein Grundstück mit Bäumen betreibt, muss dafür sorgen, dass von ihnen keine vermeidbare Gefahr ausgeht: auf dem Kundenparkplatz, entlang der Werkszufahrt, an der Logistikhalle, auf dem Bürocampus, in der Wohnanlage oder am Klinikgelände. Wir übernehmen die Kontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinien und liefern die Dokumentation, die im Schadensfall trägt.
100.000+
Baumkontrollen pro Jahr
650+
eingehende Untersuchungen pro Jahr
rund 84 %
der untersuchten Bäume bleiben stehen (Stand 28.07.2026)
Was ein Unternehmen von der Baumkontrolle braucht
Eine Dokumentation, die Fragen beantwortet: Im Schadensfall lautet die erste Frage nicht, ob der Baum krank war, sondern wann er zuletzt kontrolliert wurde, von wem, mit welchem Ergebnis und ob das Intervall fachlich begründet war. Unser Bericht beantwortet alle vier Fragen je Baum.
Ein Kataster statt einer Excel-Liste: Jeder Baum bekommt Nummer, Standort, Stammdaten, Befund und Termin im Baumkataster Arbovia. Ihr Facility Management sieht jederzeit, was ansteht, und die Daten gehören Ihnen, als Export oder direkt ins GIS. Vorhandene Listen übernehmen wir.
Einen Ansprechpartner, wenn es eilt: Nach Sturm, Astabbruch oder Anfahrschaden erreichen Sie uns kurzfristig. Wir sagen Ihnen, ob abgesperrt werden muss und was als Nächstes passiert.
Keinen Interessenkonflikt: Wir führen keine Baumpflege und keine Fällungen aus. Was wir empfehlen, verdient bei uns niemand. Deshalb steht in unseren Berichten nur, was der Baum braucht.
Typische Situationen auf Firmengeländen
- Alte Bäume über Parkplatz oder Zufahrt: Sichtkontrolle, bei Verdacht eingehende Untersuchung mit Zugversuch, Schalltomographie oder Bohrwiderstandsmessung, bevor jemand zur Säge greift.
- Anfahrschaden durch Lkw oder Stapler: Gehölzwertermittlung nach Methode Koch als prüffähige Grundlage für die Regulierung.
- Erweiterungsbau oder neue Leitungstrasse im Wurzelbereich: Baumschutzfachliche Baubegleitung nach DIN 18920, damit der Baum die Baustelle überlebt und die Genehmigung Bestand hat.
- Fällung auf dem Betriebsgelände: Artenschutzrechtliche Vorprüfung auf Höhlen, Quartiere und Nester, bevor die Untere Naturschutzbehörde fragt.
- Bestand ohne Übersicht: Ersterfassung aller Bäume mit Standort und Zustand, danach Regelkontrolle im festgelegten Intervall.
- Wohnanlagen und Verwaltungen: Bericht je Liegenschaft, verständlich für Eigentümerversammlung und Beirat.
So läuft es ab
- Ersterfassung: Jeder Baum wird aufgenommen, beurteilt und bekommt sein Kontrollintervall nach FLL.
- Regelkontrolle: Sichtkontrolle vom Boden aus, ohne Betriebsunterbrechung, im festgelegten Rhythmus.
- Bericht und Maßnahmenliste: Befund, Dringlichkeit und empfohlene Maßnahme je Baum, sortiert nach Priorität.
- Eingehende Untersuchung nur bei begründetem Verdacht: Messen statt vermuten, mit Verfahren aus dem eigenen Haus.
- Kataster-Zugang: Ihr Team sieht Bäume, Termine und Berichte jederzeit selbst ein.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Bäume auf einem Firmengelände kontrolliert werden?
Das Intervall wird je Baum festgelegt und richtet sich nach Entwicklungsphase, Zustand und Sicherheitserwartung des Umfelds. Ein junger, gesunder Baum am Zaun braucht seltener einen Blick als eine alte Linde über dem Kundenparkplatz. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien geben den Rahmen vor; unser Kontrollintervall-Finder bildet die Tabelle ab.
Bleibt die Verkehrssicherungspflicht beim Unternehmen, wenn ein Dienstleister kontrolliert?
Die Pflicht liegt beim Eigentümer beziehungsweise Betreiber des Grundstücks und lässt sich auf einen Fachbetrieb übertragen. Was bleibt, ist die Pflicht, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und zu prüfen, ob er seine Arbeit macht. Genau dafür ist eine nachvollziehbare Dokumentation da. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Muss das Gelände für die Kontrolle gesperrt werden?
Nein. Die Regelkontrolle ist eine Sichtkontrolle vom Boden aus und stört den Betrieb nicht. Nur eine eingehende Untersuchung mit Messtechnik braucht am einzelnen Baum etwas Platz und Zeit. Das stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Was passiert, wenn ein Baum auffällig ist?
Dann steht im Bericht, was gefunden wurde, wie dringend es ist und ob eine eingehende Untersuchung nötig ist. Fällung ist die Ausnahme: In rund 84 Prozent unserer eingehenden Untersuchungen bleibt der Baum stehen, oft mit einer Maßnahme oder einem verkürzten Intervall (eigene Auswertung, Stand 28.07.2026).
Einsatzgebiet: Bielefeld und OWL, ganz Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Rechtliche Hinweise auf dieser Seite ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.