Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 17.08.2026
Wer Bäume kontrolliert, sieht die Entscheidungen von vorgestern. An Straßenbäumen im dritten und vierten Jahrzehnt finden wir regelmäßig Auffälligkeiten, die nicht aus dem Baum kommen, sondern aus seinem Standort: aufgewölbtes Pflaster über Wurzeln, die nach oben ausweichen mussten, weil unten kein Raum war. Stammfüße, die in einer zu knapp bemessenen Baumscheibe anlaufen. Kronen, die seit Jahren nicht mehr zulegen, weil der durchwurzelbare Raum aufgebraucht ist. Das sind streng genommen keine Kontrollbefunde. Das sind Planungsentscheidungen, die man zwanzig Jahre später abliest.
Genau dieses Feld ordnet die FLL gerade neu. Seit dem 15. Mai läuft das öffentliche Einspruchsverfahren zum Gelbdruck der „Pflanzgrubenrichtlinien – Richtlinien für Pflanzgruben und Baumpflanzungen an Standorten mit besonderen Anforderungen“, Ausgabe 2026. Die Frist endet am 31. August 2026, und sie ist als Ausschlussfrist gesetzt. Wer etwas anzumerken hat, hat dafür noch gut zwei Wochen.
Aus zwei Empfehlungen wird ein Regelwerk
Der Entwurf führt zwei bekannte Werke zusammen: die „Empfehlungen für Baumpflanzungen, Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege“ in der Ausgabe 2015 und „Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ von 2010. Beide gehen künftig in einem Werk auf. Die neuen Richtlinien ergänzen dabei weiterhin die Fachnormen DIN 18915 (Bodenarbeiten) und DIN 18916 (Pflanzen und Pflanzarbeiten).
Wichtiger als die Zusammenlegung ist der Formatwechsel. Die FLL beschreibt ihn in ihren Lesehinweisen als „Weiterentwicklung von normativen Empfehlungen zu normativen Richtlinien“. Eine Richtlinie ist formal strenger gebaut als eine Empfehlung. Sie soll Anforderungen benennen, die klar definierbar und überprüfbar sind. Der begründende und erläuternde Text, der die alten Empfehlungen nebenbei zu einem brauchbaren Lehrbuch gemacht hat, entfällt deshalb weitgehend. Auch die vertragsrechtlichen Aussagen sind entfallen, weil sie in eine Richtlinie nicht gehören. Zusätzlich wurden die Parameter und Kennwerte für Substrate samt der zugehörigen Prüfverfahren überarbeitet.
Für den Anwender hat das zwei Seiten. Er bekommt Anforderungen, gegen die er eine Ausführung tatsächlich prüfen kann. Er verliert im selben Zug die Begründung, warum die Anforderung so lautet. Wer die Empfehlungen bisher als Nachschlagewerk benutzt hat, sollte die alten Ausgaben im Regal lassen.
Der Punkt, der in Ausschreibungen Ärger machen wird
Eine Änderung ist leicht zu übersehen und taucht trotzdem in fast jedem Leistungsverzeichnis auf. Etliche Themen, die bisher in den Empfehlungen für Baumpflanzungen standen, sind inzwischen in anderen Normen und Regelwerken geregelt und werden im neuen Werk bewusst nicht erneut aufgegriffen. Die FLL listet sie ausdrücklich auf:
- Jungbaumpflege: jetzt ZTV-Baumpflege
- Pflanzloch und Pflanzhöhe, Pflanzvorgang, Pflanzenverankerung, Gießränder, Pflanzschnitt, Schutz gegen Sonneneinstrahlung, Fertigstellungspflege: jetzt DIN 18916 und ZTV-Pflanzarbeiten
Wer in seinen Vergabeunterlagen pauschal auf „die FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen“ verweist, verweist damit künftig auf ein Werk, das in dieser Form nicht mehr fortgeführt wird. Betroffen sind ausgerechnet die Positionen, an denen in der Abnahme erfahrungsgemäß gestritten wird: Verankerung, Gießrand, Fertigstellungspflege. Kommunen, Wohnungsunternehmen und Kirchengemeinden, die mit Standard-Textbausteinen ausschreiben, sollten diese Verweise prüfen, solange noch Zeit ist. Der Gelbdruck ist ein Entwurf und kann sich im Einspruchsverfahren noch ändern, die Richtung steht aber fest.
Was das mit Baumkontrolle zu tun hat
Wir kontrollieren Bäume, wir pflanzen sie nicht. Trotzdem verfolgen wir das Verfahren, aus einem nüchternen Grund: Ein Baum, dessen Wurzelraum von Anfang an zu klein bemessen war, kostet über seine Lebensdauer mehr als einer mit ordentlicher Pflanzgrube. Nicht wegen einer einzelnen dramatischen Gefahr, sondern weil er häufiger auffällig wird, öfter näher angesehen werden muss und früher in verkürzte Kontrollintervalle rutscht. Was in der Pflanzgrube gespart wird, zahlt der Betreiber später in Kontrollaufwand und in verlorener Standzeit.
Ehrlich bleiben muss man an dieser Stelle trotzdem. Einem 30 Jahre alten Straßenbaum sieht man von außen nicht an, welches Substrat damals eingebaut wurde. Wir sehen die Folgen, nicht die Ursache, und wir können den Zusammenhang meist plausibel machen, aber nicht beweisen. Umgekehrt ist eine sauber gebaute Pflanzgrube auch keine Garantie für einen dauerhaft verkehrssicheren Baum. Sie nimmt lediglich eine von mehreren möglichen Ursachen aus dem Spiel, und das ist schon viel.
Wer den Entwurf lesen und Einwände einreichen möchte: Der Gelbdruck ist während der Einspruchsphase gegen Schutzgebühr über den FLL-Shop zu beziehen. Stellungnahmen sind digital über ein Formblatt der FLL bei der Geschäftsstelle einzureichen und müssen als Einspruch kenntlich gemacht und nachvollziehbar formuliert sein. Nach dem 31. August berät der zuständige Regelwerksausschuss die eingegangenen Stellungnahmen in gesonderter Sitzung. Fachlich fundierte Einwände aus der Praxis sind in dieser Phase deutlich mehr wert als Kritik nach dem Erscheinen des Weißdrucks.
Für uns ist der Bezug zur täglichen Arbeit unmittelbar: Standortbedingte Auffälligkeiten gehören in die Regelkontrolle nach FLL sauber dokumentiert, weil sie das Kontrollintervall begründen und nicht nur eine Randnotiz sind. Wer heute pflanzt, entscheidet mit, wie oft dieser Baum in dreißig Jahren angesehen werden muss.
Dieser Beitrag gibt den Stand des Einspruchsverfahrens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und weiterführende Links
- FLL: Lese- und Anwendungshinweise zum Gelbdruck Pflanzgrubenrichtlinien (PDF, Mai 2026) mit den Fristen, den wesentlichen Neuerungen und der Aufstellung der ausgelagerten Themen
- FLL-Projektseite zu den Pflanzgrubenrichtlinien mit dem Stand des Regelwerksverfahrens
- FLL-Shop: Gelbdrucke, hier ist der Entwurf während der Einspruchsphase erhältlich