Gehölzwertermittlung nach Methode Koch/FLL-Richtlinie

Schadensbewertung bei Infrastrukturmaßnahmen – für Kommunen und Unternehmen

Beim Ausbau von Infrastruktur – etwa beim Glasfaserausbau, im Tiefbau, im Straßen- und Kanalbau – werden regelmäßig Bäume in Mitleidenschaft gezogen: durch aufgerissene Wurzelbereiche, Verdichtung des Wurzelraums, Stamm- und Anfahrschäden oder Kappungen. Für Kommunen, Straßenbaulastträger und Unternehmen stellt sich dann die Frage nach dem entstandenen Schaden und dem angemessenen Wertersatz. Genau hier setzt unsere Gehölzwertermittlung an.

Diese Leistung richtet sich ausschließlich an Kommunen, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Rahmen von Bau- und Infrastrukturvorhaben – nicht an Privatpersonen. Im Vordergrund steht nicht der ideelle Wert eines einzelnen Gartenbaums, sondern die rechtssichere, nachvollziehbare Bewertung eines eingetretenen Schadens als Grundlage für Schadensersatz, Ausgleichsmaßnahmen und Projektabrechnung.

Rechtliche und methodische Grundlage

Gehölze sind nach § 94 BGB wesentliche Bestandteile eines Grundstücks. Nach § 249 BGB hat im Falle eines Schadensersatzes der Schadensersatzpflichtige „den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ Gemäß § 251 BGB „hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen“ „soweit die Herstellung nicht möglich […] ist“. Eine Naturalrestitution, also die Wiederherstellung des beschädigten Baumes vor dem Schaden, ist bei (größeren) Gehölzen „unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, aber auch aus fachlichen Gründen“ (FLL 2002) meist nicht möglich. Der Geschädigte hat daher einen Anspruch „auf die Pflanzung von jungem Schutz- und Gestaltungsgrün“. „Für die verbleibende Wertminderung des Grundstücks ist Wertersatz in Geld zu leisten“ (FLL 2002). Der Wertermittlung liegt die Methode Koch zugrunde. Dazu werden zunächst die Kosten eines neu zu pflanzenden Gehölzes in einer dem Standort und der zukünftigen Funktion angemessenen Ausgangsgröße ermittelt. Dies beinhaltet die Anschaffungskosten der Pflanze, die sich nach den örtlichen Baumschulen richtet, inklusive 19 % Umsatzsteuer und abzüglich eines etwaigen Rabattes. Hinzu kommen die Kosten für Pflanzung und Fahrt. Für die Anwachsphase, welche ein bis fünf Jahre dauert, wird das bisher eingesetzte Kapital über den entsprechende Zeitraum verzinst. Dazu kommen die verzinsten jährlichen Pflege- und Fahrtkosten. In der Herstellungsphase wird der Wert des gepflegten und angewachsenen Gehölzes auf den Zeitraum der Herstellung verzinst. In dieser Phase fallen jährliche Pflegekosten (zuzüglich Fahrtkosten) beziehungsweise Durchschnittskosten für diese Positionen an, welche ebenfalls für den Zeitraum dieser Phase verzinst werden. Daraus errechnen sich die Kosten (inkl. Verzinsung), die notwendig sind, um das entsprechende Gehölz herzustellen. Von diesem errechneten Wert müssen eventuell eine Wertminderung aufgrund des Alters und wegen vorhandener Schäden abgezogen werden. Folgend ergibt sich der Sachwert des Gehölzes zum Stichtag. Anschließend kann die Höhe des neuen Schadens berechnet werden. Bei einem Totalschaden ergibt sich eine Summe aus dem Sachwert und den Rode- und Beseitigungskosten inkl. Umsatzsteuer. Ein Teilschaden ohne bleibende Grundstückswertminderung errechnet sich aus Kosten für die Erstversorgung, dem Funktionsverlust gemessen am schadensbedingtem Erscheinungsbild, den Kosten für die Nachsorge und dem Risiko. Ein Teilschaden mit bleibender Grundstückswertminderung setzt sich aus Kosten für die Erstversorgung, einem Funktionsverlust gemessen am schadensbedingtem Erscheinungsbild, einem Funktionsverlust durch die verkürzte Lebenserwartung aufgrund des Schadens, den Kosten für die Nachsorge und dem Risiko zusammen.

Ob und in welcher Höhe ein Wertersatz entsteht, hängt vom konkreten Eingriff ab. Häufige Fälle im kommunalen und gewerblichen Umfeld sind:

  • Wurzelabriss und Kappung von Starkwurzeln durch Baggerarbeiten im Tiefbau
  • Verdichtung und Versiegelung des durchwurzelbaren Bodenraums bei Trassenführung
  • Aufgrabungen im Wurzelbereich beim Glasfaser- und Leitungsausbau
  • Stamm- und Rindenschäden durch Baumaschinen und Materiallagerung
  • Nachträglich sichtbare Vitalitäts- und Standsicherheitsverluste als Spätfolge

Ob ein Schaden zu einer bleibenden Wertminderung führt, lässt sich häufig erst durch eine eingehende Untersuchung klären. Zeigt ein Baum nach einem Eingriff Anzeichen für reduzierte Stand- oder Bruchsicherheit, führen wir die Bewertung mit einem Baumgutachten zusammen und binden bei Bedarf regelmäßige Baumkontrollen an, um Spätfolgen zu dokumentieren.

Häufige Fragen zur Schadensbewertung

Für wen ist diese Leistung gedacht?

Für Kommunen, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Rahmen von Bau- und Infrastrukturvorhaben. Private Wertermittlungen einzelner Gartenbäume bieten wir in diesem Rahmen nicht an.

Nach welcher Methode wird bewertet?

Grundlage ist die Methode Koch in Verbindung mit den FLL-Richtlinien zur Wertermittlung. Sie ist in der Rechtsprechung anerkannt und liefert eine nachvollziehbare, gerichtsfeste Berechnung des Sachwerts.

Wann sollte die Bewertung erfolgen?

Idealerweise so früh wie möglich nach dem Schadensereignis und – wo planbar – ergänzend durch eine Beweissicherung vor Baubeginn. So lässt sich der Zustand vor und nach dem Eingriff belastbar gegenüberstellen.

Gehölzwert ermitteln lassen

Bei Schäden an Bäumen ermitteln wir den Wert nach Methode Koch — nachvollziehbar dokumentiert und für die Gegenseite prüffähig.

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