Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 02.09.2026
Am 4. August 2026 hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Fallen in 300 Bäumen angebracht, weil die Flugphase des Asiatischen Laubholzbockkäfers erwartet wurde. Deshalb kommt dieser Teil der Serie jetzt und nicht im Winter.
Vergangene Woche haben wir an dieser Stelle über den Japankäfer geschrieben und für die Standsicherheit Entwarnung gegeben. Beim Asiatischen Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis, kurz ALB) fällt diese Entwarnung aus. Er ist der Fall, in dem Meldepflicht und Verkehrssicherheit tatsächlich zusammenfallen.
Warum er die Statik überhaupt betrifft
Der Japankäfer frisst am Blatt. Der ALB legt seine Eier in die Rinde, und die Larven arbeiten sich anschließend ins Holz. Die LLG Sachsen-Anhalt beschreibt das sehr konkret: Die Larven werden bis zu fünf Zentimeter groß und nagen bis zu drei Zentimeter breite sowie 10 bis 30 Zentimeter lange Gänge, zuerst durch Bast und Splintholz, was den Saftstrom unterbricht. Dann folgt der Satz, der uns angeht: Durch die Larvengänge wird die Stabilitäts- und Bruchsicherheit des Baumes beeinträchtigt. Dazu schaffen die Fraßstellen Eintrittspforten für Sekundärschädlinge, etwa holzzersetzende Pilze.
Ein Unterschied zu unseren einheimischen Bockkäfern ist dabei entscheidend, und er dreht die gewohnte Denkrichtung um: Der ALB befällt lebende, vitale Bäume. Ein gesund wirkender Baum ist hier also kein Entlastungsargument. Bei jüngeren Bäumen führt schon ein geringer Befall zum Absterben, bei älteren sterben nach mehrjährigem starkem Befall erst Kronenteile und später teils ganze Bäume ab.
Woran wir es bei der Regelkontrolle sehen

Für die Kontrollpraxis ist die vergleichsweise gute Nachricht, dass die Spuren dort liegen, wo wir ohnehin hinsehen. Das auffälligste Merkmal ist das Ausbohrloch: kreisrund, nach Angabe der LLG rund einen Zentimeter im Durchmesser, das JKI nennt eine Spanne von etwa 10 bis 15 Millimetern. Es sitzt am Stamm und an stärkeren Ästen, meist ab etwa 1,5 Meter Höhe, also im Sichtbereich einer Kontrolle vom Boden. Dazu kommen angenagte Eiablagestellen, aus denen Saft fließen kann, und grobe Nagespäne als Hinweis auf Larvenaktivität.
Ein Punkt, der in der Praxis oft untergeht: Ein Ausbohrloch bedeutet, dass der Käfer den Baum bereits verlassen hat. Für diesen einen Baum kommt der Fund zu spät. Für den Bestand ringsum nicht, und genau deshalb ist die Meldung trotzdem Pflicht.
Womit man ihn verwechselt
Hier ist Zurückhaltung angebracht. Das JKI nennt ausdrücklich Verwechslungsmöglichkeiten: Larven und Symptome ähneln denen anderer holzbrütender Bockkäfer und sogar denen von Schmetterlingen, die ausgewachsenen Käfer lassen sich mit einheimischen Arten der Gattung Monochamus verwechseln. Die LLG schreibt über die Nebensymptome selbst, sie seien in der Regel teils schwer zu identifizieren. Wir halten uns deshalb an eine einfache Regel: Wir bestimmen keine Käferart. Was ein Baumkontrolleur leisten muss, ist das Erkennen eines auffälligen, kreisrunden Lochbildes an einem vitalen Laubbaum und die Meldung. Bestimmen ist Sache des Pflanzenschutzdienstes.
Was Deutschland dieser Käfer gekostet hat
Diese Zahlen erklären, warum aus einem Loch am Stamm eine Behördenangelegenheit wird. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat den ALB von 2004 bis 2024 an sieben Orten bekämpft, auf zusammen 137,3 Quadratkilometern. Die Gesamtkosten schätzt sie auf rund 74 Millionen Euro, von denen die EU über 18 Millionen Euro kofinanziert hat. Allein in der Quarantänezone Miesbach wurden zwischen 2019 und 2024 rund 50.000 Stunden lang Bäume auf Symptome untersucht, dazu kamen 80 Pheromonfallen, während der Flugzeit alle 14 Tage kontrolliert.
Am 31. Dezember 2024 wurde in Miesbach die letzte bayerische Quarantänezone geschlossen, damit gilt der Käfer dort nach 20 Jahren als ausgerottet. Baden-Württemberg ist bereits seit dem 1. Januar 2021 befallsfreies Gebiet. Beide Länder führen ihr Monitoring trotzdem weiter, weil die Einschleppung jederzeit von vorn beginnen kann. Ihr Weg war nach Angabe der LLG das Verpackungsholz: Kisten und Paletten aus Asien, in denen die Larven unbemerkt überlebten.
Wo er in Deutschland noch steht
Übrig ist im Wesentlichen die Quarantänezone im Raum Magdeburg und Biederitz, wo der Käfer 2014 erstmals auftrat. Am 21. April 2026 ist dort eine neue Allgemeinverfügung in Kraft getreten: Die Zone Magdeburg-Rothensee wurde leicht erweitert, die Liste der spezifizierten Wirtspflanzen dagegen auf sieben Gattungen reduziert, nämlich Ahorn, Rosskastanie, Birke, Esche, Pappel, Weide und Ulme. Nach der zugrunde liegenden Durchführungsverordnung (EU) 2025/1952 ist um jeden befallenen Baum eine Quarantänezone mit zwei Kilometern Radius einzurichten, im Kern eine Befallszone von 100 Metern. Der letzte dokumentierte Fallenfang stammt vom 6. September 2024 aus dem Magdeburger Wiesenpark.
Stand dieser Angaben: LLG Sachsen-Anhalt, LfL Bayern und LTZ Augustenberg, abgerufen im August 2026. Die Verbreitungslage ändert sich; maßgeblich ist immer die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung.
Was zu tun ist
Der Fund ist meldepflichtig, zuständig ist der Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Landes. Für die Quarantänezone in Sachsen-Anhalt gibt die LLG den Weg vor: Käfer einfangen, in einem geschlossenen Behältnis verwahren, die Landesanstalt umgehend informieren. Werden nur Symptome festgestellt, etwa ein Ausbohrloch, genügt die Meldung, gern mit Foto. Die LfL Bayern ergänzt einen Hinweis, den man leicht falsch macht: Verdächtige Käfer und Larven sollen lebendig gefangen und nicht getötet werden.
Innerhalb einer Quarantänezone kommen Pflichten hinzu, die Baumverantwortliche kennen sollten. Spezifiziertes Pflanz-, Holz- und Schnittmaterial darf die Zone nicht verlassen, und Fällungen, Transporte, Lagerung und Neupflanzungen sind vorab anzukündigen. Wer dort Pflegearbeiten vergibt, schreibt diese Auflagen besser in die Leistungsbeschreibung, sonst trägt sie am Ende niemand.
Was unsere Kontrolle hier nicht leistet
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ersetzt die Regelkontrolle kein amtliches Monitoring. Was die Länder betreiben, sind Fallen, Fangbäume und Spürhunde über Jahre hinweg, in Miesbach eben jene 50.000 Stunden. Wir sind in dieser Kette Zufallszeugen mit geschultem Blick, nicht das Frühwarnsystem selbst.
Zweitens entscheidet bei einem bestätigten Befall nicht mehr der Gutachter über den Baum. Die LLG formuliert das unmissverständlich: Befallene Bäume müssen gefällt und vernichtet werden, damit sich die Art nicht weiter ausbreitet. Das gilt unabhängig davon, was eine Messung zur Bruchsicherheit ergeben hätte. Ein seltener Fall, in dem unsere Messverfahren nichts zur Entscheidung beitragen. Wir sagen das lieber vorher als hinterher.
Für die Kontrollpraxis bleibt, was ohnehin gilt: Stamm und Stammfuß systematisch ansehen, ein kreisrundes Loch an einem vitalen Laubbaum nicht vorschnell als Spechthieb oder alte Astungswunde abtun, im Zweifel melden. Wie wir Regelkontrollen aufbauen und prüffähig dokumentieren, steht auf unserer Seite zur Baumkontrolle nach FLL.
Quellen und weiterführende Links
- Julius Kühn-Institut: Pflanzengesundheitliches Datenblatt Anoplophora glabripennis (ANOLGL), Bearbeitungsstand 09/2022 (Symptome, Ausbohrlöcher, Wirtspflanzen, Verwechslungsarten)
- Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt: Asiatischer Laubholzbockkäfer (Schadbild, Quarantänezone, Allgemeinverfügung 03/2026, Meldeweg, Chronik der Funde)
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft: Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Bayern (Bekämpfungsdauer, Flächen, Kosten, Monitoring, Schließung der Quarantänezone Miesbach)
- LTZ Augustenberg: Der Asiatische Laubholzbockkäfer in Baden-Württemberg (Befallsfreiheit seit 01.01.2021)
- Julius Kühn-Institut: Pflanzenschutzdienste der Länder (zuständige Meldestellen)
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten amtlichen Quellen im August 2026 wieder und ersetzt weder die Beurteilung des konkreten Baums vor Ort noch eine Rechtsberatung im Einzelfall.