Haselmaus (Muscardinus avellanarius)

Artenlexikon · Säugetiere

Haselmaus

Muscardinus avellanarius

Haselmaus (Muscardinus avellanarius)
Foto: Dimitǎr Boevski, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
  • Schutzstatus: Streng geschützt; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
  • Strukturen am Baum: Strauchschicht/Hecke, Baumhöhle, Nistkasten
  • Zeitliche Brennpunkte: Sommernester in der Strauchschicht von etwa Mai bis Oktober; Winterschlaf Oktober bis April in Bodennestern unter Laub und Wurzeln, nicht im Gehölz

Erkennen und Nachweise am Baum

Die Haselmaus sieht man fast nie, ihre Spuren schon: faustgroße, kugelige Sommernester aus Gras und Blättern, frei in Brombeergestrüpp, Hecken und dichtem Unterwuchs geflochten, gern auch in Nistkästen und Baumhöhlen. Der klassische Nachweis ist die benagte Haselnuss mit glattrandigem, kreisrundem Loch und schräg umlaufenden Zahnspuren auf der Außenseite.

Was das Gesetz daraus macht

Die Haselmaus verlagert den Artenschutz vom Baum in die Strauchschicht: Betroffen sind vor allem Heckenpflege, das Auf-den-Stock-Setzen und Rodungen von Gebüschen und Waldrändern, nicht nur die Fällung. Als streng geschützte FFH-IV-Art löst sie bei Eingriffen in besiedelte Gehölze regelmäßig eine artenschutzrechtliche Prüfung aus, und weil sie im Winter am Boden schläft, gibt es kein pauschal unbedenkliches Zeitfenster: Die Wintermaßnahme schont die Sommernester, kann aber Winterschläfer am Boden treffen.

Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt

Vor Rodung oder starkem Rückschnitt von Hecken und Unterwuchs auf Nester und Fraßspuren prüfen (Nusssuche unter Haselsträuchern ist die einfachste Methode). Heckenpflege abschnittsweise über mehrere Jahre statt auf ganzer Länge, Schnittgut mit Nestverdacht liegen lassen. Bei Bauvorhaben in strukturreichen Gehölzen gehört die Haselmaus in die artenschutzrechtliche Vorprüfung; bei bestätigtem Vorkommen laufen Ersatzmaßnahmen über die Naturschutzbehörde.

Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.

Vom Verdacht zum belastbaren Vorgehen

Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.

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Grundlagen: FFH-Richtlinie Anhang IV, BfN · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.