Schädlings-Radar · täglich mit den Behörden abgeglichen
Quarantänezonen und Problemschädlinge an Bäumen in Deutschland
Wo gilt gerade eine Befallszone für den Japankäfer, wo eine Quarantänezone für den Asiatischen Laubholzbockkäfer, und welche Schädlinge stehen kurz vor der Grenze? Diese Karte führt zusammen, was sonst auf einem Dutzend Behördenseiten verteilt steht. Jede Zone mit Behörde, Datum und Link zur Allgemeinverfügung.
Zuletzt automatisch geprüft: 2026-10-10 12:51. Maßgeblich ist immer die Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde.
Ein Klick auf eine Zone, ein Kästchen oder einen Punkt öffnet daneben (auf dem Handy darunter) die Details mit Foto und Steckbrief. Kräftig gefüllt: Befallszone. Hell und gestrichelt: Pufferzone. Gestrichelte Umrisse sind schematisch, wo die Behörde keine digitale Grenze veröffentlicht. Kästchen: Fundmeldungen aus Beobachtungsdaten (GBIF) in einem Raster von rund 10 km, je dunkler, desto mehr Meldungen. Weiße Kreise: nächstes bekanntes Vorkommen eines Schädlings, der Deutschland noch nicht erreicht hat. Gestrichelter, gefüllter Kreis: amtlich bestätigter Fund, für den die Zone angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht ist. Zum Zoomen mit dem Mausrad erst in die Karte klicken. Ihr Standort wird nur im Browser ausgewertet und nicht an uns übertragen. Die Ortssuche läuft über den OpenStreetMap-Dienst Photon (komoot, Server in Deutschland), die Hintergrundkarte kommt von basemap.de des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie.
Aktuelle Zonen in Deutschland
16 aktive Zonen an 7 Befallsherden. Die Tabelle nennt für jede Zone die zuständige Behörde und das Datum der geltenden Verfügung.
| Schädling | Ort | Zone | Status | Behörde | Verfügung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Asiatischer Laubholzbockkäfer | Magdeburg und Biederitz (Sachsen-Anhalt) | abgegrenztes Gebiet (schematisch) | aktiv | Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) | 10.04.2026 | |
| Asiatischer Moschusbockkäfer | Befallsorte in Rosenheim und Kolbermoor (Bayern) | Befallszone | aktiv | Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) | 28.08.2026 | |
| Asiatischer Moschusbockkäfer | Rosenheim, Kolbermoor, Bad Aibling und Umgebung (Bayern) | Pufferzone | aktiv | Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) | 28.08.2026 | |
| Japankäfer | Bodenheim und Nachbarorte links des Rheins (Rheinland-Pfalz) | Pufferzone | aktiv | Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Pflanzenschutzdienst Rheinland-Pfalz | 31.07.2026 | |
| Japankäfer | Denzlingen und Vörstetten (LK Emmendingen) (Baden-Württemberg) | Pufferzone | aktiv | Landratsamt Emmendingen und Regierungspräsidium Freiburg | 04.08.2025 | |
| Japankäfer | Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg) | Befallszone | aktiv | Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und Regierungspräsidium Freiburg | 13.08.2026 | |
| Japankäfer | Freiburg und Umlandgemeinden (Baden-Württemberg) | Pufferzone | aktiv | Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und Regierungspräsidium Freiburg | 13.08.2026 | |
| Japankäfer | Grenzach-Wyhlen (Baden-Württemberg) | Befallszone | aktiv | Landratsamt Lörrach und Regierungspräsidium Freiburg | 27.08.2026 | |
| Japankäfer | Lindau (Bodensee) und Umlandgemeinden (Bayern) | Pufferzone | aktiv | Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) | 04.09.2026 | |
| Japankäfer | Lindau (Sigmarszell und Weißensberg) (Bayern) | Befallszone | aktiv | Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) | 04.09.2026 | |
| Japankäfer | Trebur (Kreis Groß-Gerau) (Hessen) | Befallszone | aktiv | Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen | 16.07.2026 | |
| Japankäfer | Trebur, Bischofsheim, Nauheim, Ginsheim-Gustavsburg und Umgebung (Hessen) | Pufferzone | aktiv | Regierungspräsidium Gießen, Pflanzenschutzdienst Hessen | 16.07.2026 | |
| Japankäfer | Weil am Rhein, Lörrach, Grenzach-Wyhlen und Umgebung (Baden-Württemberg) | Pufferzone | aktiv | Landratsamt Lörrach und Regierungspräsidium Freiburg | 27.08.2026 | |
| Rundköpfiger Apfelbaumbohrer | Fehmarn, an der K63 (Befallszone 11) (Schleswig-Holstein) | Befallszone | aktiv | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Pflanzenschutzdienst | 11.12.2025 | |
| Rundköpfiger Apfelbaumbohrer | Fehmarn, an der K63 (Befallszone 12) (Schleswig-Holstein) | Befallszone | aktiv | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Pflanzenschutzdienst | 11.12.2025 | |
| Rundköpfiger Apfelbaumbohrer | Norden der Insel Fehmarn (Schleswig-Holstein) | Pufferzone (schematisch) | aktiv | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Pflanzenschutzdienst | 11.12.2025 | |
| Asiatischer Laubholzbockkäfer | Miesbach (Bayern) | abgegrenztes Gebiet (schematisch) | aufgehoben 31.12.2024 | Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) | 15.11.2019 | |
| Feuerbakterium | Pausa (Vogtlandkreis), mit Teilen Thüringens (Sachsen (etwa die Hälfte der Pufferzone in Thüringen)) | Pufferzone (schematisch) | aufgehoben 05.04.2018 | Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) | 28.07.2016 |
Angekündigt, noch ohne Verfügung: Japankäfer in Goldenstedt (Landkreis Vechta, Niedersachsen). Fund amtlich bestätigt (7 Käfer in einem Privatgarten, Stand 29.09.2026). Eine Befallszone von 1 km und eine Pufferzone von 5 km sind angekündigt, die Allgemeinverfügung war am 10.10.2026 noch nicht veröffentlicht. Punkt = Gemeindemitte, nicht der Fundort. Meldung der Behörde Unser Beitrag dazu
Quarantäneschädlinge mit Zonen in Deutschland
Für diese Arten gibt es derzeit oder gab es kürzlich amtlich abgegrenzte Gebiete. Wer dort Bäume, Pflanzen oder Grünschnitt bewegt, muss die Auflagen der Allgemeinverfügung beachten.
Japankäfer
Popillia japonica · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: Vier abgegrenzte Gebiete: Freiburg, Landkreis Lörrach, Lindau und Trebur mit Pufferzone in Rheinland-Pfalz. Neu bestätigter Fund in Goldenstedt (Niedersachsen), dort ist eine Zone angekündigt.
Erkennen: 8 bis 11 mm großer Blatthornkäfer mit metallisch grünem Kopf und Halsschild und kupferbraunen Flügeldecken; sicheres Merkmal sind je fünf weiße Haarbüschel an den Hinterleibsseiten und zwei am Hinterende, die dem ähnlichen Gartenlaubkäfer fehlen. Am Baum fällt er durch Skelettierfraß auf (nur die Blattadern bleiben stehen), oft gesellig in der besonnten Außenkrone, bei starkem Befall bis zum Kahlfraß. Flugzeit amtlich 1. Juni bis 30. September; bei Störung spreizen die Käfer häufig ein hinteres Beinpaar seitlich ab (LfL).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Für Bruch- und Standsicherheit ohne Bedeutung: Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte, Engerlinge Graswurzeln, Holz wird nicht geschädigt, und laut LRA Breisgau-Hochschwarzwald und LRA Lörrach besteht keine Gefahr für Menschen und Tiere. Für Baumpflege und Grünflächenunterhaltung zählen die Zonenauflagen: Oberboden bis 30 cm ganzjährig nicht aus der Zone bringen, Geräte vor Verlassen der Befallszone reinigen, Grünschnitt vom 1.6. bis 30.9. nur gehäckselt (max. 5 cm) oder geschlossen abfahren (in der bayerischen Pufferzone gelten diese Auflagen nicht).
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Sehr breites Spektrum (je nach Quelle über 300 bzw. über 400 Wirtspflanzen). Gehölze laut JKI, LfL und Landratsämtern u. a.: Ahorn, Linde, Ulme, Hainbuche, Buche, Eiche, Birke, Rosskastanie, Platane, Pappel, Weide, Haselnuss, Obstgehölze (Apfel, Pflaume), Weinrebe, Rosen. Die Larven fressen an Graswurzeln in Rasen, Wiesen und Weiden.
Rechtsstatus: Prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702; Anhang II Teil B DVO (EU) 2019/2072); Bekämpfungsvorgaben in DVO (EU) 2023/1584; EPPO A2-Liste (seit 1975)
Meldepflicht im Detail: Ja. Unternehmer müssen Auftreten oder Verdacht unverzüglich der zuständigen Behörde melden (Art. 14 Abs. 1 VO (EU) 2016/2031), alle anderen Personen ebenso (Art. 15 Abs. 1). In den abgegrenzten Gebieten müssen Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, vom 1.6. bis 30.9. zusätzlich ihre Bestände und 100 m Umgebung kontrollieren und Funde melden (laut den Allgemeinverfügungen; in Bayern monatlich und schriftlich dokumentiert).
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: vier amtlich abgegrenzte Gebiete mit Flächen in vier Ländern. Baden-Württemberg: Freiburg (erste AV 31.07.2025, aktuelle AV vom 13.08.2026; 31 Käfer 2025, 19 seit 22.06.2026, laut JKI kleine Population vermutet) mit Pufferanteil im LK Emmendingen (AV 04.08.2025); LK Lörrach als deutscher Teil des Basler Befallsgebiets (seit 15.07.2024, aktuelle AV vom 27.08.2026; im Landkreis 2026 nur ein eingeschleppter Einzelkäfer, keine Population). Hessen: Trebur, Kreis Groß-Gerau (AV 25.08.2025, 1. Änderung 16.07.2026; 1.581 Käfer bis 06.08.2026, größter Befall in Deutschland) mit linksrheinischer Pufferzone in Rheinland-Pfalz (ADD, Änderung in Kraft seit 11.08.2026). Bayern: Lindau mit zwei Befallszonen, erste bayerische Quarantänezone (AV LfL/LWF vom 04.09.2026, wirksam 05.09.2026; 61 Käfer 2026); laut JKI reicht das Gebiet nach Baden-Württemberg und Vorarlberg, eine BW-Verfügung dafür fehlt noch. Niedersachsen: Goldenstedt (LK Vechta), 7 Käfer in einem Privatgarten, Pflanzenschutzdienst vermutet etablierte Population (29.09.2026); Allgemeinverfügung angekündigt, am 10.10.2026 nicht veröffentlicht. Ohne Zone (Einzelfänge, als eingeschleppt gewertet): Flughafen Hannover (12 Käfer bis Ende September 2026); BW: Falle nahe Güterbahnhof (2 Weibchen Juli 2026), Weinberg (1 Männchen 13.07.2026), A96-Rastplatz Humbrechts (1 Männchen, 1 Weibchen am 12.08.2026); Bayern: Autobahnrastplatz an der A93 bei Kiefersfelden (seit 2024 10 Käfer, davon 6 im Jahr 2026); Rheinland-Pfalz: 1 Weibchen im Reisegepäck aus Mailand (Juni 2026). EPPO-Status Deutschland: 'Present, few occurrences' (Stand 29.07.2026).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes (Übersicht JKI: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). BW: pflanzengesundheit-kaefer@ltz.bwl.de (LTZ Augustenberg); BY: popillia@LfL.bayern.de oder LfL-Meldeplattform (https://age.lfl.bayern.de/arcgis/apps/experiencebuilder/experience/?id=cb62ebc7809e4514b8b5ff0864757d78); HE: Japankäfer-Telefon 0611 328644515 oder Meldeformular im Beteiligungsportal Hessen; RLP: japankaefer@add.rlp.de, Tel. 0651 9494-12222; NI: japankaefer@lwk-niedersachsen.de bzw. pflanzengesundheit@lwk-niedersachsen.de. Käfer möglichst in einem verschließbaren Glas sichern, Foto, Funddatum und genauen Fundort angeben.
Quellen: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu, gd.eppo.int, gd.eppo.int, lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, breisgau-hochschwarzwald.de, loerrach-landkreis.de, loerrach-landkreis.de, pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de, add.rlp.de, pflanzenschutzdienst-niedersachsen.de, lwk-niedersachsen.de
Asiatischer Laubholzbockkäfer
Anoplophora glabripennis · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: Einziges aktives Befallsgebiet: Magdeburg/Biederitz (Sachsen-Anhalt), Allgemeinverfügung vom 10.04.2026. Bayern ist seit Ende 2024 wieder frei, Baden-Württemberg seit 2021.
Erkennen: Käfer bis etwa 35 mm (ohne Fühler), glänzend schwarz mit unregelmäßigen weißen Flecken, Fühler und Beine schwarz-weiß bis bläulich geringelt, Fühler deutlich länger als der Körper. Am Baum kreisrunde Ausbohrlöcher von etwa 10 bis 15 mm an Stamm und Starkästen, Eiablagestellen (oft mit Saftfluss) meist ab etwa 1,5 m Höhe, grobe Nagespäne in Astgabeln und am Stammfuß, Reifungsfraß an Blattstielen und jungen Trieben. Flugzeit etwa Juni bis September, die Larven entwickeln sich ein bis zwei Jahre im Holz.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Der Larvenfraß tief im Holz schwächt Stamm und Starkäste; die AV Magdeburg nennt herabbrechende Äste ausdrücklich als Verkehrsgefährdung, befallene Bäume sterben ab. Keine Gesundheitsgefahr für Menschen; in der Zone sind Fäll- und Schnittarbeiten an spezifizierten Gehölzen anzeige- und genehmigungspflichtig, Schnittgut nur über die festgelegten Sammelplätze.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Spezifizierte Pflanzen nach DVO 2025/1952: Ahorn (Acer), Rosskastanie (Aesculus), Birke (Betula), Esche (Fraxinus), Pappel (Populus), Weide (Salix), Ulme (Ulmus). Weitere Wirtspflanzen für Erhebungen laut DVO u. a. Erle, Hainbuche, Zürgelbaum, Katsurabaum, Hasel, Buche, Gleditschie, Blasenesche, Apfel, Maulbeere, Platane, Prunus, Birne, Hopfenbuche, Roteiche, Robinie, Schnurbaum, Eberesche, Linde.
Rechtsstatus: prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702); Maßnahmen nach DVO (EU) 2025/1952 vom 29.09.2025 (ABl. L vom 03.12.2025, ersetzt Durchführungsbeschluss (EU) 2015/893)
Meldepflicht im Detail: Ja. Jede Person muss Auftreten oder begründeten Verdacht unverzüglich der zuständigen Behörde melden (Art. 15 VO (EU) 2016/2031), Unternehmer nach Art. 14. In der Quarantänezone Magdeburg zusätzlich laut AV vom 10.04.2026: Kontrolle aller Laubgehölze alle zwei Monate, Meldepflicht auch für beruflich mit Laubgehölzen Befasste, Fällung und Gehölzschnitt spezifizierter Gehölze über 1 cm Durchmesser nur nach Anzeige und Genehmigung (mind. 14 Tage vorher), ebenso Verbringung, Lagerung, Entsorgung und Pflanzung spezifizierter Gehölze; Pflanzverbot in den Fällungszonen.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: einziges aktives Befallsgebiet ist Magdeburg/Biederitz (Sachsen-Anhalt), AV der LLG vom 10.04.2026, 52,72 km², seit 2014 72 Befallsorte und bis zur AV 21 Fallenfangereignisse mit 24 Käfern. 2025 zwei Befallsbäume am Biederitzer Busch; am 26.08.2026 erneut ein Weibchen in einer Falle am Ostrand des Biederitzer Buschs (Wirtsbaum bis 05.10.2026 nicht gefunden); die LLG kündigt eine Anpassung der AV an. Bayern ist seit 31.12.2024 frei (letzte Zone Miesbach), Baden-Württemberg seit 01.01.2021 (Hildrizhausen), NRW (Bornheim) getilgt laut JKI-Meldung vom 12.01.2022. EPPO-Status Deutschland: transient (Stand 08.10.2026).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes (Kontakte: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de). Quarantänezone Magdeburg: LLG Sachsen-Anhalt, Dezernat 23, alb@llg.sachsen-anhalt.de, Tel. 03471 334-253 oder 0391 2448-3714.
Quellen: llg.sachsen-anhalt.de, llg.sachsen-anhalt.de, llg.sachsen-anhalt.de, llg.sachsen-anhalt.de, eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, lfl.bayern.de, kompendium.julius-kuehn.de, gd.eppo.int, eur-lex.europa.eu
Asiatischer Moschusbockkäfer
Aromia bungii · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: Einziges Befallsgebiet: Rosenheim, Kolbermoor und Bad Aibling (Bayern). Seit 28.08.2026 auf 47,5 km² verkleinert, 2025 noch ein befallener Baum.
Erkennen: Käfer ohne Fühler 2,5 bis 4 cm, glänzend schwarz mit leuchtend rotem Halsschild; Verwechslung mit dem heimischen Veränderlichen Scheibenbock (meist unter 2 cm) und dem metallisch grünen heimischen Moschusbock möglich. Am Prunus-Stamm und an Starkästen große Mengen ausgeworfener Bohrspäne und Kot am Stammfuß oder in Astgabeln, Ausbohrlöcher von rund 12 mm, absterbende Äste. Schlupf ab etwa Mai, Larvenentwicklung zwei bis drei Jahre.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Die Larven fressen breite Gänge bis tief in den Holzkörper, Äste welken und brechen ab, der Baum stirbt ab; die LfL-AV nennt das Abbrechen von Teilen ausdrücklich (relevant bei Zierkirschen an Straßen und Plätzen). Keine Gesundheitsgefahr für Menschen; Schnittgut aus der Zone nur über zugelassene Sammelstellen.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Prunus spp. (spezifizierte Pflanzen nach DVO 2025/2520): Kirsche, Zierkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle, Kriecherl, Aprikose, Pfirsich, Kirschlorbeer u. a.; im Wald Vogelkirsche, Traubenkirsche, Schlehe. Befällt auch gesunde Bäume.
Rechtsstatus: prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702); Maßnahmen nach DVO (EU) 2025/2520 vom 15.12.2025 (ersetzt Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1503), Rosenheim/Kolbermoor ist dort in Anhang I als Eindämmungsgebiet gelistet; Verbringungsanforderungen nach DVO (EU) 2025/2521 (Änderung der DVO 2019/2072)
Meldepflicht im Detail: Ja. Meldung von Auftreten oder Verdacht unverzüglich an die zuständige Behörde (Art. 14/15 VO (EU) 2016/2031). In der Zone Rosenheim/Kolbermoor zusätzlich laut AV vom 28.08.2026: Kontrolle aller Prunus-Gehölze alle zwei Monate, Meldepflicht auch für beruflich mit Laubgehölzen Befasste, Verbringung von Prunus-Pflanzen, -Holz und -Verpackungsholz aus dem Gebiet nur unter Auflagen und nach Antrag mind. zwei Wochen vorher (Antrag-UQS@lfl.bayern.de), spezifizierte Pflanzen nur mit Pflanzenpass der LfL; Anpflanzverbot für Prunus in der Befallszone.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: einziges Befallsgebiet ist Rosenheim/Kolbermoor/Bad Aibling (Bayern), Auftreten seit 2011 bekannt, amtlicher Befallsnachweis 2016; EU-Eindämmungsgebiet. Mit den AVs von LfL und LWF vom 28.08.2026 wurde das abgegrenzte Gebiet von 118,9 auf 47,5 km² verkleinert (Puffer 4 km auf 2 km). Befallene Gehölze: 2018 noch 57, seit 2023 weniger als zehn pro Jahr, 2025 einer (LfL-PM 28.08.2026); 2026 bereits zwei Käfer in Pheromonfallen (LfL-Aktionsplan August 2026). EPPO: present, few occurrences (Stand 03.04.2026).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes. Bayern/Zone Rosenheim: LfL, Institut für Pflanzenschutz, Lange Point 10, 85354 Freising, aromia@LfL.bayern.de, Tel. 08161 8640-5651 (laut AV); Hotline für das abgegrenzte Gebiet 0174 7981593 (laut Aktionsplan).
Quellen: lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, lfl.bayern.de, eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, gd.eppo.int
Rundköpfiger Apfelbaumbohrer
Saperda candida · Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: Einziges Vorkommen in Deutschland: Norden der Insel Fehmarn, seit 2008. Zwei Befallszonen an Weißdorn an der K63 aus dem Jahr 2025, Rodung abgeschlossen.
Erkennen: Käfer 1,5 bis 2 cm, olivbraun mit zwei hellen Längsstreifen. Am Baum kreisrunde Ausbohrlöcher von 8 bis 9 mm im unteren Stammbereich und rötlichbraunes Genagsel (Kot und Holzmehl) am Stammgrund. Die cremeweißen Larven leben zwei bis drei Jahre im Holz und werden 3 bis 4 cm lang; Flugzeit im Sommer bis September.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Der Larvenfraß im unteren Stamm schädigt auch völlig gesunde Bäume bis zum Absterben (LKSH); bei Straßenbäumen wie Mehlbeere, Eberesche oder Rotdorn bedeutet das ein Bruch- und Absterberisiko am Stammfuß. Keine Gesundheitsgefahr für Menschen; in Befallszonen werden alle Wirtspflanzen im 200-m-Radius gefällt, gerodet und thermisch vernichtet.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen
Wirtsbäume: Laut AV 2023: Felsenbirne (Amelanchier), Apfelbeere (Aronia), Weißdorn und Rotdorn (Crataegus), Zwergmispel (Cotoneaster), Quitte (Cydonia), Apfel und Zierapfel (Malus), Prunus (Pflaume, Kirsche, Zierkirsche, Blutpflaume), Birne und Zierbirne (Pyrus), Eberesche, Mehlbeere, Vogelbeere (Sorbus); die AVs 2024/2025 nennen zusätzlich Feuerdorn, Schlehe, Traubenkirsche, Lorbeerkirsche und Schwedische Mehlbeere. Auf Fehmarn vor allem Weißdorn-Knicks und Alleebäume.
Rechtsstatus: Unionsquarantäneschädling (DVO (EU) 2019/2072 Anhang II Teil A, C. Insekten, Nr. 61); kein prioritärer Schädling (nicht in Delegierter VO (EU) 2019/1702), keine eigene EU-Durchführungsverordnung, Maßnahmen nach Art. 17/18 VO (EU) 2016/2031
Meldepflicht im Detail: Ja. Auftreten oder begründeter Verdacht ist unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden (Art. 14 Unternehmer, Art. 15 alle anderen Personen, VO (EU) 2016/2031). Im abgegrenzten Gebiet Fehmarn zusätzlich laut AVs der LKSH: Meldepflicht auch für beruflich mit Wirtspflanzen Befasste, Kontrolle der Wirtspflanzen in den Befallszonen alle vier Wochen, Neupflanzverbot für Wirtspflanzen in Befalls- und Pufferzone (Ausnahme in der Pufferzone auf Antrag), befallsverdächtiges Holz nur mit Zustimmung der LKSH bewegen.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: einziges Vorkommen in Deutschland und laut LKSH (PI vom 10.06.2026) derzeit einziges in Europa ist der Norden der Insel Fehmarn (Kreis Ostholstein), Erstfund Juli 2008. Abgegrenztes Gebiet nach AV der LKSH vom 14.01.2023, zuletzt geändert am 11.12.2025 (zwei neue Befallszonen nach Larvenfunden vom 09.09.2025 an Weißdorn an der K63 zwischen Puttgarden und Johannisberg). Tilgungsmaßnahmen dort ab Februar 2026, laut LKSH abgeschlossen; Monitoring mit Spürhunden und Pheromonfallen läuft. EPPO: Present, few occurrences (Bewertung 2025).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: laut AV Grüner Kamp 15-17, 24768 Rendsburg, Tel. 04331 9453-0, psd-rendsburg@lksh.de; laut LKSH-PI vom 10.06.2026 für Fehmarn Tel. 0451 31720-20, psd-luebeck@lksh.de. Außerhalb Schleswig-Holsteins der Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Landes.
Quellen: lksh.de, lksh.de, lksh.de, lksh.de, lksh.de, lksh.de, lksh.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu, gd.eppo.int, gd.eppo.int
Noch nicht in Deutschland, aber auf dem Weg
Diese Schädlinge sind in Deutschland nicht etabliert. Sie stehen hier, weil ein Fund sofort gemeldet werden muss und weil sie Stadtbäumen ernsthaft schaden würden.
Citrusbockkäfer
Anoplophora chinensis · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: Nicht etabliert. Bisher nur Einzelfunde aus gekauften Pflanzen, zuletzt 2025 in Nordrhein-Westfalen aus einem Bonsai-Ahorn, ohne Zone.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Lombardei (Italien), Eindämmungsgebiet bei Mailand. Einzelfund im Juli 2026 in Klöch (Steiermark).
Erkennen: Käfer 19 bis 37 mm, dem ALB sehr ähnlich (glänzend schwarz, 10 bis 20 helle Punkte auf den Flügeldecken, lange schwarz-weiß-blau gestreifte Fühler), Unterschied: gekörnte Basis der Flügeldecken. Befall vor allem am Stammfuß und an oberflächennahen Wurzeln: kreisrunde Ausbohrlöcher von etwa 10 bis 15 mm, Auswurf zuerst feiner, dann grober Späne, einzelne T-förmige Eiablagestellen. Später vertrocknende Äste und Zurücksterben der Krone.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Fraß am Stammfuß und an den Wurzelanläufen sowie nachfolgende Fäulen gefährden vor allem die Standsicherheit, nicht nur die Bruchsicherheit einzelner Äste. Keine Gesundheitsgefahr für Menschen.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen
Wirtsbäume: Laubgehölze, u. a. Ahorn, Rosskastanie, Erle, Birke, Hainbuche, Citrus, Hartriegel, Hasel, Zwergmispel, Weißdorn, Buche, Lagerstroemie, Apfel, Melia, Hopfenbuche, Glanzmispel, Platane, Pappel, Prunus (u. a. Kirschlorbeer), Birne, Rose, Weide, Ulme, Kulturheidelbeere. Hauptrisiko: Fächerahorn und Acer-Bonsai bzw. Pflanzen aus Befallsgebieten in Italien und Kroatien.
Rechtsstatus: prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702); Maßnahmen nach DVO (EU) 2022/2095, geändert durch DVO (EU) 2025/2461 vom 29.09.2025 (neuer Anhang II: Eindämmungsgebiet Lombardei)
Meldepflicht im Detail: Ja. Meldung von Auftreten oder begründetem Verdacht unverzüglich an den Pflanzenschutzdienst (Art. 14/15 VO (EU) 2016/2031). Bei Befall wird nach Art. 5 DVO 2022/2095 ein abgegrenztes Gebiet mit 100-m-Befallszone und mind. 2 km Pufferzone eingerichtet (zur Tilgung auf mind. 1 km reduzierbar); nach Art. 6 kann bei einem Einzelfund aus einer eingeschleppten Pflanze darauf verzichtet werden.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: kein Befallsgebiet in Deutschland, EPPO-Status 'Absent: pest eradicated' (Stand 31.08.2026). Bisher nur Einzelfunde aus zugekauften Pflanzen, u. a. in Bayern (JKI-Meldungen 2014 und 2021, Tilgung gemeldet am 18.09.2023, kein abgegrenztes Gebiet) und zuletzt in NRW (JKI-Meldung vom 04.08.2025: ein Männchen in einem Privatgarten aus einem im April 2025 gepflanzten Acer-Bonsai, kein abgegrenztes Gebiet).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes (Kontaktliste beim JKI: pflanzengesundheit.julius-kuehn.de); Bayern laut LfL: Pflanzenpass@LfL.bayern.de.
Nächstes Vorkommen im Detail: Lombardei (Italien): EU-Eindämmungsgebiet Ausbruch 1246 Mailand (Befallszone u. a. Parabiago, Lainate, Nerviano, Teile von Legnano, Rho und Mailand) laut Anhang II DVO 2022/2095 i. d. F. 2025/2461. Zusätzlich Einzelfund eines Männchens am 27.07.2026 in Klöch (Steiermark, Österreich), Abgrenzungserhebung läuft, Ergebnis offen; EPPO führt Österreich als 'transient'.
Quellen: eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, kompendium.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, lfl.bayern.de, gd.eppo.int, agrar.steiermark.at, agrar.steiermark.at
Asiatischer Eschenprachtkäfer
Agrilus planipennis · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland nicht nachgewiesen. Seit Juni 2026 erstmals in der EU, in Ungarn und der Slowakei.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Sátoraljaújhely (Ungarn) und Bezirk Trebišov (Slowakei).
Erkennen: Der Käfer ist 7,5 bis 15 mm lang, schlank und metallisch grün, unter den Flügeldecken ist der Hinterleib kupferrot. Am Baum: Die Krone wird von oben her licht und stirbt ab, am Stamm treiben Wasserreiser, die Rinde reißt senkrecht auf. Darunter liegen S-förmige, mit Bohrmehl gefüllte Larvengänge, dazu D-förmige Ausbohrlöcher von 3 bis 4 mm, oft auch Spechtabschläge. Verwechslung mit heimischen Prachtkäfern und mit dem Eschentriebsterben ist leicht möglich, deshalb immer amtlich bestimmen lassen.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Nach den Erfahrungen in Nordamerika sterben befallene Eschen innerhalb weniger Jahre ab, und das Holz wird danach schnell spröde. Damit steigt die Gefahr von Ast- und Stammbruch, Klettern in abgestorbenen Eschen ist riskant. Zusammen mit dem Eschentriebsterben droht ein großflächiger Ausfall von Straßen- und Parkeschen. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Alle Eschen: Fraxinus excelsior, F. angustifolia, F. ornus und F. pennsylvanica, laut EPPO sind alle europäischen Eschenarten anfällig. Dazu der Schneeflockenstrauch (Chionanthus virginicus). JKI-Datenblatt und EPPO nennen außerdem einzelne asiatische Juglans-, Pterocarya- und Ulmus-Arten, die EPPO-Wirtsliste auch die Olive (Olea europaea).
Rechtsstatus: Prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702), EPPO-A2-Liste. Anhang II Teil A DVO (EU) 2019/2072, also formal 'in der Union nicht auftretend', obwohl seit Juni 2026 in Ungarn und der Slowakei nachgewiesen. Das gilt auch für die ab 15.10.2026 geltende konsolidierte Fassung. Maßnahmen nach DVO (EU) 2024/434: Befallszone mit mindestens 100 m Radius um befallene Pflanzen plus Pufferzone von mindestens 10 km, die Behörde kann sie verkleinern. Verbringen innerhalb der EU nach Anhang VIII Nr. 26 bis 29 DVO 2019/2072: Pflanzen (außer Früchten und Saatgut), Hackschnitzel und Holzabfälle sowie Rinde von Fraxinus und Chionanthus virginicus nur aus befallsfreien Gebieten mit mindestens 100 km Abstand zum nächsten bestätigten Auftreten. Holz aus weniger als 100 km Abstand nur entrindet und mit mindestens 2,5 cm entferntem Splintholz oder nach Bestrahlung.
Meldepflicht im Detail: Ja, schon bei Verdacht und unverzüglich: Art. 14 VO (EU) 2016/2031 gilt für Unternehmer, Art. 15 für alle anderen Personen einschließlich Privatleuten (bei begründetem Verdacht). Die Meldung geht an den Pflanzenschutzdienst des Landes. Befallenes Holz nicht abtransportieren und nicht selbst bekämpfen.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: in Deutschland nicht nachgewiesen (JKI: befallsfreies Land, EPPO-Tabelle ohne Eintrag Deutschland). Seit Juni 2026 erstmals in der EU. Ungarn: Erstfund Beregsurány (Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg), Fallenfang am 09.06.2026, Laborbestätigung Ende Juni, NÉBIH-Meldung am 01.07.2026. Seit August 2026 auch im Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén: Fallenfänge in Pácin, Sátoraljaújhely und Karcsa, in Sátoraljaújhely eine befallene Esche mit Larven und Käfern (NÉBIH 07.08.2026). Slowakei: Streda nad Bodrogom, Fallenfang am 25.06.2026 (18 Käfer), EU-Referenzlabor bestätigte am 20.07.2026. Bis 07.08.2026 gab es dort 115 befallene Stellen in den Bezirken Trebišov und Michalovce, das Befallsgebiet umfasst 62.208 ha. Beide Länder melden 'Transient, actionable, under eradication'. Die JKI-Artseite (zuletzt geändert 24.07.2025) führt die EU noch als befallsfrei, das ist veraltet.
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, in dem der Baum steht (Adressen: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). In NRW: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst, pflanzengesundheit@lwk.nrw.de. Für Forstpflanzen, Holz und Holzverpackung: Landesbetrieb Wald und Holz NRW, info@forstschutz.nrw.de. Fotos und genaue Lage mitschicken.
Nächstes Vorkommen im Detail: Sátoraljaújhely (Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén, Ungarn): eine befallene Esche mit Larven, Käfern und mehr als 10 Ausbohrlöchern, dazu Fallenfänge in Pácin und Karcsa (NÉBIH, 07.08.2026). Bis zur deutschen Grenze (Raum Zittau) sind es etwa 560 km Luftlinie. Das slowakische Befallsgebiet in den Bezirken Trebišov und Michalovce liegt ähnlich weit entfernt (Stadt Trebišov etwa 553 km), seine Grenzen sind nicht als Geometrie veröffentlicht.
Quellen: gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, portal.nebih.gov.hu, portal.nebih.gov.hu, portal.nebih.gov.hu, gd.eppo.int, gd.eppo.int, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, kompendium.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, data.europa.eu, eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu, eur-lex.europa.eu
Schädlings-Radar: Der Eschenprachtkäfer ist in der EU angekommen
Kiefernholznematode
Bursaphelenchus xylophilus · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland nicht nachgewiesen. Neu in Südwestfrankreich seit November 2025.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Lescar bei Pau (Frankreich), Juli 2026.
Erkennen: Die Kiefer welkt schnell: Die Nadeln hellen auf und färben sich gelb bis rotbraun, Kronenteile oder der ganze Baum sterben innerhalb von Wochen bis Monaten ab, schneller bei mehrwöchigen Temperaturen über 20 °C. Der Harzfluss ist stark vermindert, im Holzquerschnitt zeigt sich bei fortgeschrittenem Befall eine strahlenförmige Blauverfärbung. Runde Ausbohrlöcher von Monochamus sind ein Hinweis. Nachweisen lässt sich der Befall nur im Labor an einer Holzprobe.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Abgestorbene Kiefern werden rasch von holzzersetzenden Pilzen besiedelt und verlieren ihre Bruch- und Standsicherheit, in Befallsgebieten fallen viele Bäume gleichzeitig aus. In einem abgegrenzten Gebiet sind Fällung, Häckseln und Holzabfuhr nur nach Vorgabe des Pflanzenschutzdienstes erlaubt. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst bzw. die Forstbehörde.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Kiefern. Hauptwirte laut EPPO sind Pinus sylvestris und P. densiflora, laut JKI zusätzlich P. nigra, P. pinaster, P. mugo, P. halepensis und weitere Pinus-Arten. Auch Abies, Cedrus, Larix, Picea, Pseudotsuga und Tsuga können Wirt sein, meist ohne Symptome. Übertragen wird der Nematode nur durch Bockkäfer der Gattung Monochamus.
Rechtsstatus: Prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702), EPPO-A2-Liste. Anhang II Teil B DVO (EU) 2019/2072, also in der Union auftretend (Portugal, Spanien, seit 2025 Frankreich). Notmaßnahmen nach Durchführungsbeschluss 2012/535/EU (in Kraft, konsolidiert 23.04.2018): Pufferzone mindestens 20 km breit (bei Tilgung auf mindestens 6 km reduzierbar), Kahlschlagzone mit mindestens 500 m Radius um jeden befallenen Baum (ausnahmsweise 100 m). Frankreich richtet je Fund 500 m Befallszone und 20 km Pufferzone ein.
Meldepflicht im Detail: Ja, schon bei Verdacht und unverzüglich: Art. 14 VO (EU) 2016/2031 gilt für Unternehmer, Art. 15 für alle anderen Personen. Die Meldung geht an den Pflanzenschutzdienst des Landes, bei Waldbäumen und Holz an die zuständige Forstbehörde.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: in Deutschland nicht nachgewiesen (EPPO: 'Absent, confirmed by survey'; JKI: kommt laut Erhebung nicht vor). Neu ist Frankreich: Erstfund im November 2025 in Seignosse (Landes), im März 2026 in Angresse, am 16.07.2026 in Lescar bei Pau. Danach kamen Artix, Lons und Mourenx dazu, Ende August 2026 Orthevielle. Die abgegrenzten Gebiete umfassen 170.000 ha und 216.332 ha. Frankreich meldet seit September 2026 'Transient, actionable, under eradication'. Im Juli 2026 steckte der Nematode außerdem in einem Monochamus-Käfer aus einer amtlichen Falle im Département Loiret (Centre-Val de Loire), amtlich als Interzeption gewertet. In Spanien gibt es aktive Herde in Galicien (As Neves seit Februar 2025 nur noch Eindämmung, dazu Lobios), Castilla y León und Extremadura, Portugal ist großflächig betroffen.
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes (Adressen: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). In NRW für Forstpflanzen, Holz und Holzverpackung: Landesbetrieb Wald und Holz NRW, info@forstschutz.nrw.de. Für Pflanzen in Garten und Stadtgrün: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst, pflanzengesundheit@lwk.nrw.de.
Nächstes Vorkommen im Detail: Lescar bei Pau (Pyrénées-Atlantiques, Frankreich): befallene Schwarzkiefer, bestätigt am 16.07.2026. In der Nähe danach Artix, Lons und Mourenx (EPPO RS 2026/219). Bis zur deutschen Grenze (Raum Weil am Rhein/Lörrach) sind es etwa 785 km Luftlinie. Näher liegt nur die Interzeption im Département Loiret vom Juli 2026: ein Käfer in einer Falle, kein befallener Baum, Fallenstandort nicht veröffentlicht (Orléans etwa 370 km, Ostrand des Départements etwa 310 km).
Quellen: gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, kompendium.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, data.europa.eu, eur-lex.europa.eu
Feuerbakterium
Xylella fastidiosa · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland getilgt. Einziger Fall 2016 in einer Gärtnerei in Pausa (Sachsen), Zone 2018 aufgehoben.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Menton und weitere Gemeinden an der Côte d'Azur (Frankreich).
Erkennen: Typisch sind Blattrandnekrosen ('Blattverbrennung'), die an älteren Blättern beginnen, oft mit einem gelben Saum zwischen totem und grünem Gewebe. Später welken einzelne Äste und sterben zurück, am Ende kann der ganze Baum absterben. Die Symptome sehen aus wie Trockenstress, Salz- oder Nährstoffschäden, sicher erkennen lässt sich das Bakterium nur im Labor. Übertragen wird es durch xylemsaugende Zikaden, in Europa vor allem die Wiesenschaumzikade (Philaenus spumarius).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Befallene Bäume sterben über Jahre zurück. Das bringt Totholz in die Krone und erhöht die Astbruchgefahr. In Nordamerika ist das bei Eichen, Platanen und Ulmen als 'bacterial leaf scorch' bekannt. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr, in den Zonen gelten vor allem Verbringungsverbote für Pflanzen.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Sehr breiter Wirtskreis: Die EFSA-Datenbank zählt 2026 471 natürlich infizierte Pflanzenarten, insgesamt 755. Unter Stadt- und Straßenbäumen laut EPPO unter anderem Eichen (Quercus robur, Q. rubra, Q. cerris, Q. ilex), Ahorn (Acer pseudoplatanus, A. platanoides, A. rubrum, A. negundo), Platanen (Platanus x hispanica), Ulmen, Eschen, Robinie, Maulbeere, Amberbaum, Walnuss und Kirsche. Dazu Olive, Mandel, Oleander, Lavendel, Rosmarin und Polygala.
Rechtsstatus: Prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702), EPPO-A2-Liste. Anhang II Teil B DVO (EU) 2019/2072, also in der Union auftretend. Maßnahmen nach DVO (EU) 2020/1201 (zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/2231): Befallszone mindestens 50 m um befallene Pflanzen, Pufferzone mindestens 2,5 km bei Tilgung (unter Bedingungen auf 1 km reduzierbar) bzw. mindestens 5 km bei Eindämmung.
Meldepflicht im Detail: Ja, schon bei Verdacht und unverzüglich: Art. 14 VO (EU) 2016/2031 gilt für Unternehmer, Art. 15 für alle anderen Personen. Die Meldung geht an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: in Deutschland nicht vorhanden (EPPO: 'Absent, pest eradicated'; JKI: getilgt). Es gab nur einen Fall: 2016 in einer Gärtnerei in Pausa (Vogtlandkreis, Sachsen), subsp. fastidiosa an einem privaten Oleander, der dort überwintert wurde. Fund am 20.04.2016, Bestimmung der Unterart am 12.07.2016, später wurden im Betrieb auch Rosmarin, Streptocarpus und Erysimum positiv getestet. Das abgegrenzte Gebiet (Pufferzone 10 km, ab 11.01.2018 5 km, zur Hälfte in Thüringen) wurde laut Sächsischem Amtsblatt am 05.04.2018 aufgehoben (JKI nennt den 09.03.2018, EPPO März 2018). Die Nachkontrollen 2018 und 2019 blieben ohne Befund. Weitere Funde in Deutschland stehen weder in den JKI-Auftretensmeldungen (2012 bis 2026) noch im EPPO Reporting Service.
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes (Adressen: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). In NRW: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst, pflanzengesundheit@lwk.nrw.de.
Nächstes Vorkommen im Detail: Menton und weitere Gemeinden der Alpes-Maritimes (PACA, Frankreich): Gemeinden mit befallener Zone (subsp. multiplex, Tilgung) laut EU-Liste der abgegrenzten Gebiete, Update 23 vom 10.11.2025, Anhang A Teil B. Etwa 420 km Luftlinie bis zur deutschen Grenze bei Weil am Rhein/Lörrach. Weitere Herde: Occitanie (u. a. Tavel im Gard, etwa 455 km; Teile von Ariège, Aude, Haute-Garonne, Hérault und Tarn unter Eindämmung), ganz Korsika, Italien (Apulien, Toskana, Latium, seit August 2026 auch ein Befall in Matera, Basilicata), Spanien und Portugal.
Quellen: gd.eppo.int, gd.eppo.int, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, landwirtschaft.sachsen.de, medienservice.sachsen.de, medienservice.sachsen.de, food.ec.europa.eu, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu
Platanenkrebs
Ceratocystis platani · Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland nicht nachgewiesen.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Udine (Italien), fast gleich nah Lecco und Lugano.
Erkennen: Erste Zeichen sind Welke, Vergilbung und spärliches, kleines Laub an einzelnen Ästen oder in der ganzen Krone. An Stamm und Starkästen bilden sich längliche, violett bis rotbraun verfärbte, absterbende Rindenbereiche, die in rechteckigen Stücken aufreißen und am Baum haften bleiben. Darunter liegen dunkle Krebsstellen, im Holzquerschnitt dunkle Verfärbungen. Der Pilz dringt über Wunden (Schnitt, Anfahrschäden, Bauarbeiten) und über Wurzelverwachsungen ein.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Die Krankheit ist tödlich: Befallene Platanen sterben laut Pflanzenschutzdienst Tessin innerhalb von 3 bis 7 Jahren, und die Bruchgefahr steigt schnell. Weil der Pilz mit Sägen, Maschinen und Sägemehl verschleppt wird, gilt in Befallsgebieten: Schnitt nur nach behördlicher Freigabe, nur in der Vegetationsruhe und bei trockenem Wetter, mit Werkzeugdesinfektion und aufgefangenem Sägemehl (im Tessin ist der Schnitt seit 01.03.2026 bis auf Weiteres verboten). Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht. Bei Verdacht an der Platane nicht schneiden und nicht fällen.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Platanen. Wirte laut EPPO sind Platanus x hispanica (Ahornblättrige Platane), P. orientalis und P. occidentalis, außerdem P. racemosa.
Rechtsstatus: Unionsquarantäneschädling nach Anhang II Teil B DVO (EU) 2019/2072 (in der Union auftretend), nicht prioritär, EPPO-A2-Liste. Eindämmungsgebiete nach DVO (EU) 2022/1629 mit Pufferzonen von mindestens 1 km (Griechenland, Frankreich, Italien u. a. Kampanien, Friaul-Julisch Venetien, Lombardei, Ligurien, Toskana, Emilia-Romagna), zuletzt geändert durch DVO (EU) 2025/2291 (konsolidierte Fassung 01.12.2025). Außerhalb dieser Gebiete gilt Tilgung. Für Pflanzen zum Anpflanzen und Holz von Platanus gelten besondere Anforderungen nach Anhang VIII.
Meldepflicht im Detail: Ja, schon bei Verdacht und unverzüglich: Art. 14 VO (EU) 2016/2031 gilt für Unternehmer, Art. 15 für alle anderen Personen. Die Meldung geht an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: in Deutschland nicht nachgewiesen. Es gibt keine JKI-Auftretensmeldung aus den Jahren 2012 bis 2026 und keinen Deutschland-Eintrag bei EPPO. Vorkommen in Frankreich (Süden, dazu Nouvelle-Aquitaine, Auvergne-Rhône-Alpes, Pays de la Loire, Île-de-France, Centre-Val de Loire und Korsika), Italien (u. a. Friaul-Julisch Venetien, Lombardei, Ligurien, Toskana, Emilia-Romagna, Kampanien), in der Schweiz (Tessin), in Griechenland, Albanien, der Türkei und Armenien. Neu ist Kroatien: Novi Vinodolski, zwei Platanen im November 2025. In Spanien gilt der Pilz als getilgt.
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes (Adressen: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). In NRW: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst, pflanzengesundheit@lwk.nrw.de. Bei Verdacht an der Platane keine Schnitt- oder Fällarbeiten ausführen.
Nächstes Vorkommen im Detail: Udine (Friaul-Julisch Venetien, Italien): Befallszone von je 30 m beidseits mehrerer Platanenstraßen im Stadtgebiet (u. a. Via Chiusaforte, Viale Vât, Piazzale S. M. della Misericordia), abgegrenztes Eindämmungsgebiet Nr. 2 im Anhang der DVO (EU) 2022/1629 (konsolidiert 01.12.2025). Etwa 155 km Luftlinie bis zur deutschen Grenze (Berchtesgadener Land). Fast gleich nah: Lecco (Lombardei, ganze Gemeinde Befallszone, etwa 163 km) sowie Lamone und Gravesano bei Lugano (Tessin, Schweiz, Gemeinden mit Befallsherden laut BLW-Liste vom 07.09.2026, etwa 166 km bis zum Allgäu).
Quellen: eur-lex.europa.eu, blw.admin.ch, www4.ti.ch, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, kompendium.julius-kuehn.de, data.europa.eu
Gefleckte Laternenträgerzikade
Lycorma delicatula · Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland nicht nachgewiesen. 2026 erstmals in Europa, in der Republik Moldau und in Ungarn.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Lakitelek (Ungarn), Juli 2026.
Erkennen: Die erwachsenen Zikaden sind gut 2 cm lang. Die Vorderflügel sind grau-beige mit schwarzen Punkten, die Hinterflügel rot mit schwarz-weißem Feld, das beim Auffliegen sichtbar wird. Junge Nymphen sind schwarz mit weißen Punkten, ältere rot-schwarz-weiß. Die Eier liegen in grauen, lehmartigen Gelegen auf Rinde, Steinen, Paletten und Fahrzeugen, an befallenen Bäumen sieht man Honigtau und Rußtau.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Auf die Bruch- und Standsicherheit wirkt sich die Zikade kaum direkt aus. Massenbefall schwächt aber die Bäume, und Honigtau und Rußtau verschmutzen Wege, Bänke und Fahrzeuge, auf Belägen kann es rutschig werden. Die Eigelege werden mit Holz, Geräten und Fahrzeugen verschleppt. Die Zikade sticht nicht und hat keine Brennhaare, für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes, mit Foto.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Sehr polyphag, EPPO führt rund 180 Wirtspflanzen. Bevorzugt werden Götterbaum (Ailanthus altissima) und Weinrebe. Außerdem unter anderem Ahorn (Acer platanoides, A. pseudoplatanus, A. saccharinum, A. negundo), Walnuss, Weide, Birke (B. pendula), Pappel, Platane, Linde, Robinie, Ulme, Eiche (Q. rubra), Kirsche, Apfel und Wilder Wein (Parthenocissus, darauf der Fund in Ungarn).
Rechtsstatus: Unionsquarantäneschädling nach Anhang II Teil A DVO (EU) 2019/2072, gelistet seit 2021, also in der Union nicht auftretend (auch nach den Funden in Ungarn unverändert). Kein prioritärer Schädling. Steht seit 2016 auf der EPPO-A1-Liste.
Meldepflicht im Detail: Ja, schon bei Verdacht und unverzüglich: Art. 14 VO (EU) 2016/2031 gilt für Unternehmer, Art. 15 für alle anderen Personen einschließlich Privatleuten. Die Meldung geht an den Pflanzenschutzdienst des Landes, möglichst mit Foto und genauem Fundort.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: in Deutschland nicht nachgewiesen. Die ersten Funde in Europa gab es 2026. Moldau: Ausbruch in einem Industriegebiet in Chișinău auf Götterbaum, von ANSA am 24.08.2026 gemeldet. Der Erstherd (etwa 7.000 m²) gilt als getilgt, bei der Überwachung wurden aber einzelne Populationen in öffentlichen Grünflächen gefunden. Ungarn ist der erste EU-Mitgliedstaat: Ein Privatgarten in Lakitelek (Komitat Bács-Kiskun) wurde im Juli 2026 von einer Privatperson gemeldet, laut Finder trat die Zikade schon 2025 auf, die NÉBIH-Pressemitteilung kam am 24.09.2026. Am 09.10.2026 hat Ungarn landesweit Notfallzulassungen für vier Pflanzenschutzmittel gegen die Art erteilt, gültig bis 05.02.2027. Im September 2026 wurde die Art außerdem in Kanada gefunden (Windsor, Ontario).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes (Adressen: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). In NRW: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst, pflanzengesundheit@lwk.nrw.de. Foto und genaue Lage mitschicken.
Nächstes Vorkommen im Detail: Lakitelek (Komitat Bács-Kiskun, Ungarn): Nymphen und erwachsene Tiere an Wildem Wein in einem Privatgarten, Juli 2026. Bis zur deutschen Grenze (Raum Passau) sind es etwa 500 km Luftlinie. Ob die Tiere mit Holzkisten eingeschleppt wurden, wird noch geprüft. Weiterer Fund: Chișinău (Moldau), etwa 1.100 km.
Quellen: gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, portal.nebih.gov.hu, portal.nebih.gov.hu, ansa.gov.md, gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int
Bronzefarbener Birkenprachtkäfer
Agrilus anxius · Prioritärer Unionsquarantäneschädling

Lage in Deutschland: Weder in Deutschland noch sonst in Europa nachgewiesen. Vorkommen nur in Nordamerika.
Nächstes bekanntes Vorkommen: Nordamerika (Kanada, USA).
Erkennen: Der Käfer ist schlank, bronzefarben-schwarz bis oliv-bronzefarben, die Weibchen sind 7,7 bis 11,3 mm, die Männchen 5,5 bis 9,8 mm lang (JKI-Notfallplan). Am Baum: gelbe Blätter, Zweige sterben oben in der Krone zuerst ab, unter der Rinde verlaufen zickzackförmige Larvengänge im Kambium, dazu D-förmige Ausbohrlöcher von 3 bis 5 mm. Auf der Rinde bilden sich Flecken, aus denen rostbrauner Saft austritt. Die Entwicklung dauert ein oder zwei Jahre, in Deutschland wäre laut JKI beides denkbar. Verdacht besteht vor allem in der Nähe holzverarbeitender Betriebe mit importiertem Birkenholz oder Hackschnitzeln.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Befallene Birken sterben von der Krone her ab, und abgestorbenes Birkenholz wird von Pilzen sehr schnell zersetzt. Kronen- und Stammbrüche drohen daher bald, gerade an Straßen, Schulen und Spielplätzen mit vielen Birken. Abgestorbene Birken nicht mehr besteigen. Für Menschen besteht keine Gesundheitsgefahr.
Meldepflicht: Ja, schon bei Verdacht, an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Birken. Besonders anfällig sind die weißrindigen europäischen und asiatischen Arten: Sandbirke (Betula pendula), Moorbirke (B. pubescens), Himalaya-Birke (B. utilis subsp. jacquemontii) und B. platyphylla. Nordamerikanische Arten wie B. nigra werden nur selten befallen.
Rechtsstatus: Prioritärer Unionsquarantäneschädling (Delegierte VO (EU) 2019/1702). Anhang II Teil A DVO (EU) 2019/2072, in der Union nicht auftretend. Einfuhranforderungen nach Anhang VII.
Meldepflicht im Detail: Ja, schon bei Verdacht und unverzüglich: Art. 14 VO (EU) 2016/2031 gilt für Unternehmer, Art. 15 für alle anderen Personen. Die Meldung geht an den Pflanzenschutzdienst des Landes.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026: weder in Deutschland noch sonst in Europa nachgewiesen. EPPO führt Vorkommen nur in Kanada und den USA, mehrere europäische Länder melden 'Absent, confirmed by survey'. Das JKI hat einen Notfallplan für Deutschland veröffentlicht (28.08.2024).
Meldestelle: Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes (Adressen: https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/ansprechpartner.html). In NRW: Landwirtschaftskammer NRW, Pflanzenschutzdienst, pflanzengesundheit@lwk.nrw.de. Für Forstpflanzen und Holz: Landesbetrieb Wald und Holz NRW, info@forstschutz.nrw.de.
Nächstes Vorkommen im Detail: Neufundland (Kanada): EPPO meldet 'Present, no details', also ohne Fundort. Die Koordinate ist St. John's als grobe Näherung, etwa 4.100 km Luftlinie. Das nächste Vorkommen liegt damit in Nordamerika, eingeschleppt würde der Käfer vor allem mit Holz, Hackschnitzeln und Pflanzen.
Quellen: gd.eppo.int, gd.eppo.int, gd.eppo.int, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, kompendium.julius-kuehn.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu
Weit verbreitet, ohne Quarantänestatus
Kein Quarantänefall, aber Alltag in der Baumkontrolle: Diese Schaderreger betreffen Verkehrssicherheit, Gesundheit oder Arbeitsschutz.
Eichenprozessionsspinner
Thaumetopoea processionea · Kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: An Eichen bundesweit verbreitet, mit Schwerpunkten in Franken, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, NRW und Baden-Württemberg. In NRW meldeten 2025 58 % der antwortenden Kommunen ein Vorkommen.
Erkennen: Stark behaarte Raupen, jung gelblich-braun, später bläulich-schwarz mit rötlich-braunen Spiegelfeldern, bis 4 cm lang (JKI); Schlupf ab Anfang April, Wanderung in Prozessionen zum Fraß, bei starkem Befall Kahlfraß bis auf die Blattmittelrippen. Gespinstnester mit Kot und Häutungsresten an Stamm und Astgabeln (Wald und Holz NRW: ab dem 3. Larvenstadium; JKI-Flyer 2019: ab dem 5.), die nach dem Falterschlupf hängen bleiben. Verwechslungsgefahr mit Goldafter (faustgroße, feste, silbrige Nester an den Zweigenden, ebenfalls Brennhaare) und Gespinstmotten (unbehaart, nicht an Eiche) (LWF-FAQ).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Hauptproblem ist die Gesundheit: Brennhaare ab dem 3. Larvenstadium (rund 600.000 je Raupe im 6. Stadium, Eiweißgift Thaumetopoein), mit dem Wind weit verfrachtet und in alten Nestern über Jahre wirksam; Raupendermatitis, Augen- und Atemwegsreizungen, selten anaphylaktischer Schock (Wald und Holz NRW). Nestentfernung nur durch Fachbetriebe; SVLFG C.01.06 (Ausgabe 09/2026) nennt u. a. Schutzanzug, gebläseunterstützten Atemschutz TM2P und Sauger der Staubklasse H. Die Bruchsicherheit der Eiche ist kaum direkt betroffen; erst mehrfacher Kahlfraß zusammen mit anderen Schädlingen oder Witterungsextremen kann Eichen absterben lassen (Sachsenforst, Waldpost 2026).
Meldepflicht: Keine gesetzliche Meldepflicht. Bei Befall an Wegen, Schulen oder Spielplätzen ist das Ordnungsamt der erste Ansprechpartner.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Eichen: Stiel-, Trauben-, Zerr- und Roteiche (Pflanzenschutzamt Berlin: Quercus robur, Q. petraea, Q. cerris, Q. rubra); die Raupen entwickeln sich nur an Eichen fertig (LWF). Bevorzugt besonnte Einzelbäume und kleine Gruppen, Alleen, Stadt- und Parkbäume, Gärten und besonnte Waldränder (LWF).
Rechtsstatus: Kein Unionsquarantäneschädling, kein RNQP. Nur Schutzgebiets-Quarantäneschädling für Irland und Nordirland (VO (EU) 2019/2072, Anhang III Nr. 20; geprüft in den konsolidierten Fassungen vom 06.07.2026 und 15.10.2026, dazu besondere Anforderungen für das Verbringen von Eichen in diese Schutzgebiete in Anhang X). Für Deutschland hat das keine pflanzengesundheitlichen Folgen. Hier gelten Gefahrenabwehr-, Biozid- und Pflanzenschutzrecht (Wald und Holz NRW, Infomeldung 6/2026).
Meldepflicht im Detail: Keine gesetzliche Meldepflicht. Thüringen: kein meldepflichtiger Schadorganismus im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (Drs. 8/551 vom 26.02.2025). NRW: Landesregierung hält eine Meldepflicht für nicht erforderlich, nach IfSG keine Meldepflicht für Reaktionen auf das Nesselgift (Drs. 17/3321 vom 02.08.2018). RLP: keine Meldepflicht für Privatpersonen, Meldung wird empfohlen (FIM-Leistung 99089119261001, fachlich freigegeben 12.07.2018 durch MUEEF/MSAGD). JKI: in Deutschland weit verbreitete Schädlinge sind nicht meldepflichtig. Ordnungsbehörden können im Einzelfall die Beseitigung eigentümerübergreifend anordnen (NRW: § 14 OBG, Wald und Holz NRW, Infomeldung 6/2026 vom 22.07.2026) oder per Allgemeinverfügung die Duldung einer Bekämpfung anordnen (Beispiel: Gemeinde Kirchheim am Ries, Ostalbkreis, BW, Dateidatum 27.03.2026, Luftausbringung Foray ES zwischen 15.04. und 15.05.2026, inzwischen abgelaufen).
Lage im Detail: Stand 10.10.2026. Bundesweit an Eichen verbreitet; UBA (Seite aktualisiert 11.03.2026, Länderliste Stand 03/2025) nennt BW, BY, BE, BB, HE, MV, NI, NW, RP, ST. BW: 2025 rund 860 ha gemeldet (Vorjahr 280 ha), davon 330 ha wegen Gesundheitsrisiko und 530 ha Fraß, Brennpunkt Ostalbkreis, für 2026 Luftfahrzeugeinsatz auf rund 320 ha vorgesehen (FVA, AFZ-DerWald 9/2026, online 12.05.2026). BY: Kerngebiete Unter- und Mittelfranken, Teile Oberfrankens, westliche Oberpfalz, nördliches Oberbayern, nördliches Schwaben; im Donauries 2026 erneut Kahlfraß in Eichenwäldern; seit 2019 starke Hotspots im urbanen Grün im südlichen Oberbayern und Ostallgäu; nahezu ganz Bayern Gefährdungsgebiet (LWF-FAQ, Stand 07.07.2026). BE: flächiger Befall im ganzen Stadtgebiet seit 2015, 2025 bisher extremstes Jahr seit Monitoringbeginn (Pflanzenschutzamt Berlin, 12/2025). BB: keine amtliche Landesstatistik gefunden; Pflanzenschutzdienst meldet vermehrten Falterflug im Landkreis Dahme-Spreewald seit 28.07.2026 (Pflanzenschutzinformation Nr. 10/2026 vom 31.07.2026). HE: 2025 rund 131 ha Schäden in Eichenbeständen gemeldet, Großteil durch EPS. NI: 2025 rund 34 ha EPS-Schadmeldungen, dazu 11 ha Fraßbonitur in Gartow-Lüchow und Fallersleben. ST: starker Fraß bis Kahlfraß durch EPS auf 132 ha (Betreuungsforstämter Dessau, Letzlingen), 263 ha EPS-Schadmeldungen (alle NW-FVA Waldschutzinfo 2026-04 vom 17.02.2026). NW: 2025 bestätigten 58 % von 248 antwortenden Kommunen ein Vorkommen; Zunahme in Minden-Lübbecke, Paderborn, Gütersloh, Neubefall auch im Kreis Lippe, Zunahme in Euskirchen, erstmals fünf weitere Kommunen im Kreis Düren; höhere Lagen von Eifel und Sauerland befallsfrei (Wald und Holz NRW, Infomeldung 5/2026 vom 12.06.2026). RP: 2025 nur noch rund 17 ha auffällig (Vorjahr 370 ha) (AFZ-DerWald 9/2026, online 30.06.2026). SN: Schwerpunkte Landkreis Nordsachsen und Dresdner Elbtal, 2025 alle bekannten Befallsgebiete bestätigt, örtlich erstmals Kahlfraß in Nordsachsen (Sachsenforst, Waldschutz-Information 1/2026 vom 16.03.2026, Waldpost 2026). TH: in Saalfeld etabliert, südlich und westlich des Thüringer Waldes nicht mehr zu stoppen; Nachweise aus 21 von 24 Forstämtern (Drs. 8/551 vom 26.02.2025). MV, SH, HH, HB, SL: keine aktuelle amtliche Angabe gefunden. Die Forstzahlen erfassen nur den Wald, nicht den urbanen Befall. Tagesaktuelle Phänologie (kein Befallsnachweis): DWD PHENTHAUproc, 1 km Raster, Anzeige 15.02. bis 30.09.
Meldestelle: Keine Meldestelle im rechtlichen Sinn. Gefahrenabwehr: Ordnungsamt der Gemeinde; Gesundheitsfragen: Gesundheitsamt (LWF); öffentliches Grün: Grünflächenamt bzw. Eigentümer (Verkehrssicherungspflicht). Wald: untere Forstbehörde bzw. Landesforst (BY: AELF, bei Prognose und Pflanzenschutzmitteln LWF; NRW: Wald und Holz NRW, Team Wald- und Klimaschutz, info@forstschutz.nrw.de; HE, NI, ST, SH: Forstämter über das Waldschutz-Meldeportal der NW-FVA). Berlin: Pflanzenschutzamt Berlin, pflanzenschutzamt@senmvku.berlin.de. Ansprechpartner unterscheiden sich je Land (UBA).
Quellen: parldok.thueringer-landtag.de, landtag.nrw.de, fimportal.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, wald-und-holz.nrw.de, wald-und-holz.nrw.de, kirchheim-am-ries.de, eur-lex.europa.eu, gd.eppo.int, dwd.de, dwd.de, umweltbundesamt.de, lwf.bayern.de, lwf.bayern.de, waldwissen.net, waldwissen.net, berlin.de, berlin.de, nw-fva.de, wald.sachsen.de, sbs.sachsen.de, isip.de, julius-kuehn.de, cdn.svlfg.de
Ahorn-Rußrindenkrankheit
Cryptostroma corticale · Kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Wäldern in ganz Deutschland außer Schleswig-Holstein, besonders nach den Trockenjahren, dazu im Siedlungsbereich.
Erkennen: Zuerst grün-bräunliche Verfärbungen im Splintholz, äußerlich Welke, dann zunehmendes Kronentotholz und starke Wasserreiserbildung am Stamm. Später bläschen- oder polsterartig anschwellende Rinde, die schuppig oder streifenförmig abplatzt und schwarzbraune, rußartige Sporenlager (über 100 Mio. Sporen je cm²) an Stamm und Starkästen freilegt. Danach stirbt der Baum innerhalb weniger Wochen oder Monate ab (LWF-Merkblatt 52).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Bruchsicherheit: LWF spricht von extrem hoher Bruchgefahr und empfiehlt an Straßen, Wegen und Siedlungen die zeitnahe Entnahme, Fällung möglichst mit Harvester. Gesundheit und Arbeitsschutz: Sporen können eine exogen-allergische Alveolitis auslösen (Symptome nach LGL 4 bis 12 Stunden, nach SVLFG 6 bis 8 Stunden nach Exposition). SVLFG B.01.18 (Ausgabe 09/2026): bei motormanueller Arbeit mindestens FFP2 mit Ausatemventil, gebläseunterstützter Atemschutz nach Gefährdungsbeurteilung, in öffentlichen Anlagen weiträumig absperren; LWF-Merkblatt 52 (12/2022) rät zu FFP3. Bei Fällungen gilt nach LGL ein Sicherheitsbereich mit doppelter Baumlänge als Radius.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht. Arbeitsschutz beachten: Sporen können eine allergische Lungenentzündung auslösen.
Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen
Wirtsbäume: Vor allem Bergahorn (Acer pseudoplatanus); deutlich seltener Spitz- und Feldahorn; im urbanen Bereich in Deutschland auch Silber- und Eschenahorn (LWF-Merkblatt 52, 12/2022). Erstnachweis an Rosskastanie in Deutschland beschrieben von Brenken et al. (2024, Journal of Plant Diseases and Protection).
Rechtsstatus: Keiner; weder in Anhang II, III noch IV der VO (EU) 2019/2072 (konsolidierte Fassungen vom 06.07.2026 und 15.10.2026 geprüft). Arbeitsschutz: TRBA 460 (Ausgabe 07/2016, 6. Änderung vom 11.12.2023, GMBl Nr. 50) führt den Pilz in Risikogruppe 1 mit den Zusätzen p (pflanzenpathogen) und A (mögliche allergene Wirkung); eingestuft seit der Aktualisierung 04/2020 (IPA-Journal 1/2022).
Meldepflicht im Detail: Keine. LWF Bayern stellt ausdrücklich klar, dass keine Meldepflicht besteht (FAQ, Stand 04.03.2025). JKI: in Deutschland weit verbreitete Schädlinge sind nicht meldepflichtig. In anderen Ländern keine abweichende Regelung gefunden.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026. EPPO: in Deutschland vorhanden und weit verbreitet (Angabe 2024); laut EPPO-zitierter Studie (Schlößer et al. 2023) Ausbrüche in Wäldern in ganz Deutschland außer Schleswig-Holstein. Erster deutscher Befund 1964 in Berlin an gelagertem Holz, Waldschäden erstmals 2005 im Rheingraben BW (LWF-Merkblatt 52); EPPO und SVLFG nennen 2005 als Erstnachweis. BW: 2025 rund 150 ha erfasst (Vorjahr rund 30 ha) (FVA, AFZ-DerWald 9/2026). RP: 2025 rund 490 ha (Vorjahr 540 ha) (AFZ-DerWald 9/2026). BY: seit 2018 vor allem in der fränkischen Weinbauregion und auf der Fränkischen Platte, außerdem an warmen Standorten entlang der Donau und im urbanen Bereich; der Pilz lebt symptomlos weit über die Befallsgebiete hinaus in Ahornen (LWF-FAQ, Merkblatt 52).
Meldestelle: Keine Meldestelle im rechtlichen Sinn. Ansprechpartner: Wald: zuständige Forstbehörde (BY: Revierleitung des AELF); öffentliches Grün und Stadtbäume: BY laut LWF die Landesanstalt für Wein- und Gartenbau sowie LfL, Institut für Pflanzenschutz (poststelle@lwg.bayern.de); Berlin: Pflanzenschutzamt Berlin; sonst Pflanzenschutzdienst des Landes. Arbeitsschutz: SVLFG bzw. zuständige Unfallkasse.
Quellen: lfl.bayern.de, lwf.bayern.de, lgl.bayern.de, cdn.svlfg.de, baua.de, dguv.de, gd.eppo.int, doi.org, berlin.de, waldwissen.net, waldwissen.net, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu
Massaria-Krankheit der Platane
Splanchnonema platani · Kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: Seit 2003 in Deutschland als Krankheitserreger bekannt, vor allem an älteren Stadtplatanen nach trockenen, heißen Sommern.
Erkennen: Zwei Schadbilder: im Sommer Äste mit plötzlich welkendem Laub, raschem Laubverlust und abblätternder, teils schwarz verfärbter Rinde (vom Boden meist als Totholz erkennbar); oder eine zunächst rosafarbene, streifenförmige Rindennekrose auf der Astoberseite, am Astansatz breit und zur Spitze auslaufend, später schwarzer Sporenbelag, Holz darunter kaffeebraun. Beide vorwiegend im unteren und verschatteten Kronenbereich. Abgebrochene Äste zeigen oben eine spröde, unten eine faserige Bruchkante; schwarz verfärbte Feinastabbrüche im Baumumfeld sind ein Warnzeichen (Pflanzenschutzamt Berlin).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Schnell fortschreitende simultane Weißfäule: befallene Äste brechen oft unter Eigengewicht oder bei Wind, auch noch belaubt. Beim zweiten Schadbild wirkt der Ast vom Boden aus gesund, weil die Nekrose auf der Astoberseite liegt (Pflanzenschutzamt Berlin, Merkblatt 01/2025). Bei Baumkontrollen Astansatzstellen und schwarze Feinastabbrüche beachten; moderater Kronenschnitt und Bewässerung im Sommer senken das Risiko. Keine besondere Gesundheitsgefahr bekannt.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Platanen: Platanus x hispanica (syn. P. acerifolia), P. occidentalis, P. orientalis. Meist an Bäumen ab etwa 30 bis 40 Jahren, auch an geschwächten Jungbäumen (Pflanzenschutzamt Berlin).
Rechtsstatus: Keiner; nicht in VO (EU) 2019/2072 gelistet (konsolidierte Fassung vom 06.07.2026 geprüft). In der EPPO-Datenbank nicht geführt.
Meldepflicht im Detail: Keine. JKI: in Deutschland weit verbreitete Schädlinge sind nicht meldepflichtig; keine landesrechtliche Meldepflicht gefunden.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026. 2003 in Süddeutschland erstmals als pathogen beschrieben, in Berlin seit 2006 auffällig (Pflanzenschutzamt Berlin). Begünstigt durch geringe Niederschläge, hohe Temperaturen, intensive Sonneneinstrahlung, sehr dichten Stand mit ineinander wachsenden Kronen und geringe Vitalität (Merkblatt 01/2025). Berlin hat rund 25.500 Straßen-Platanen (vierthäufigste Straßenbaumart). Eine bundesweite amtliche Verbreitungsangabe wurde nicht gefunden.
Meldestelle: Keine Meldestelle. Diagnose und Beratung: Pflanzenschutzdienst des Landes (Berlin: Pflanzenschutzamt Berlin, pflanzenschutzamt@senmvku.berlin.de); Maßnahmen liegen beim Verkehrssicherungspflichtigen.
Quellen: berlin.de, berlin.de, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu
Eschentriebsterben
Hymenoscyphus fraxineus · Kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: Flächendeckend in Deutschland, ohne Anzeichen einer Erholung.
Erkennen: Ab Mitte Juli Welke, bräunliche Nekrosen an der Blattmittelrippe, vorzeitiger Blattfall mit lange am Trieb verbleibenden Blattstielen; gelblich-ockerfarbene bis rostrote Rindennekrosen an Trieben, darunter diffuse grau-braune Holzverfärbung; absterbende Leittriebe, Ersatztriebe klumpig, Kronenverlichtung und Verbuschung (LWF). Stammfußnekrosen werden oft erst sichtbar, wenn die Rinde aufreißt; Moos am Stock vorher entfernen; darunter häufig Hallimaschmyzel mit schwarzen Demarkationslinien im Holz (FVA).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Stammfußnekrosen mit nachfolgender Wurzel- und Stockfäule durch Hallimasch führen zu Bruch- und Umsturzgefahr, auch bei Eschen mit kaum geschädigter Krone; die FVA fordert strenge Maßstäbe bei der Standsicherheit. Arbeitsschutz: erhöhtes Risiko bei motormanueller Fällung, im Zweifel nur ausgebildetes Personal, bei sehr hohem Gefahrenpotenzial vollmechanisiert oder mit Seilwinde (FVA Waldschutz-INFO 1/2014).
Meldepflicht: Keine Meldepflicht.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Gemeine Esche (Fraxinus excelsior), weitere Fraxinus-Arten.
Rechtsstatus: Keiner in der EU; nicht in VO (EU) 2019/2072 gelistet (konsolidierte Fassung vom 06.07.2026 geprüft). EPPO: früher Alert List (2007 bis 2014); Quarantäneschädling u. a. in Kanada (2019) und China (2021), A1-Liste der Eurasischen Wirtschaftsunion (2016), Kasachstans und Armeniens (2017).
Meldepflicht im Detail: Keine. JKI: in Deutschland weit verbreitete Schädlinge sind nicht meldepflichtig.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026. Flächendeckend in Deutschland (EPPO: weit verbreitet, Angabe 2012; LWF: auch in Bayern flächendeckend, kein Rückgang zu erwarten). EPPO: erste Symptome 2002 in Norddeutschland, Erreger Ende 2006 bestätigt; LWF nennt 2007 als Erstnachweis in Deutschland, 2008 in Bayern. BW: 2025 rund 2.700 ha gemeldet (Vorjahr 3.600 ha), kein Erholungszeichen, Eschenfläche zwischen BWI 2012 und 2022 um mehr als ein Drittel gesunken (FVA, AFZ-DerWald 9/2026). RP: 2025 rund 1.400 ha (Vorjahr 1.500 ha), Fortschreiten weiterhin ungebrochen (AFZ-DerWald 9/2026).
Meldestelle: Keine Meldestelle im rechtlichen Sinn. Wald: Forstbehörde bzw. forstliche Versuchsanstalt des Landes (FVA, LWF, NW-FVA, Wald und Holz NRW); Siedlungsbereich: Baumkontrolle des Eigentümers bzw. Grünflächenamt.
Quellen: gd.eppo.int, gd.eppo.int, lwf.bayern.de, waldwissen.net, waldwissen.net, waldwissen.net, pflanzengesundheit.julius-kuehn.de, eur-lex.europa.eu
Pseudomonas-Rindenkrankheit der Rosskastanie
Pseudomonas syringae pv. aesculi · Kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: Begrenzt verbreitet, mit starken Schäden vor allem im Nordwesten und in Berlin.
Erkennen: Schüttere Krone, Kleinblättrigkeit und Laubaufhellung; Saftfluss und rostbraune bis dunkle Flecken an Stamm und Ästen, aus denen bei Wärme orange-ocker bis bräunlicher Schleim austritt, teils schaumig; Rindenrisse; darunter verfärbtes Gewebe. Ähnliche Symptome macht Phytophthora, daher ist eine Labordiagnose nötig (Pflanzenschutzamt Berlin, Merkblatt 01/2026).
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Nach der Rindennekrose besiedeln rasch holzzersetzende Pilze (Austernseitling, Spaltblättling, Samtfußrübling) und können die Bruchsicherheit stark mindern; Bäume können trotz vital wirkender, belaubter Krone nicht mehr verkehrssicher sein (Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, PM Nr. 187 vom 09.06.2026: 25 rotblühende Kastanien im Besselpark). Schnittwerkzeug an erkrankten Bäumen desinfizieren; Berlin rät derzeit von Neupflanzungen ab.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht. Eine Labordiagnose über den Pflanzenschutzdienst ist trotzdem sinnvoll, weil Phytophthora ähnlich aussieht.
Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen
Wirtsbäume: Aesculus hippocastanum (weißblühende Rosskastanie), Aesculus x carnea (rotblühend, meist schwererer Verlauf), außerdem A. flava und A. pavia (Pflanzenschutzamt Berlin).
Rechtsstatus: Keiner; nicht in VO (EU) 2019/2072 gelistet (konsolidierte Fassung vom 06.07.2026 geprüft). EPPO: früher Alert List (2009 bis 2014); Quarantäneschädling in Kanada (2019), A1-Liste der Türkei (2016).
Meldepflicht im Detail: Keine gesetzliche Meldepflicht bekannt (weder Quarantäne- noch RNQP-Status, kein Landesrecht gefunden). Eine Labordiagnose über den Pflanzenschutzdienst ist wegen Verwechslung mit Phytophthora trotzdem sinnvoll.
Lage im Detail: Stand 10.10.2026. EPPO: in Deutschland vorhanden mit begrenzter Verbreitung (Angabe 2024), erster Nachweis 2008 an einem Baum in Hamburg, 2011 auch in Sachsen, später 82 Bäume in Hamburg (Melzer et al. 2019). Pflanzenschutzamt Berlin nennt dagegen 2007 als Erstnachweis und starke Schäden vor allem in Nordwestdeutschland. Berlin führt eine Karte befallener Kastanien (Stand 31.12.2025) und stellt zunehmend Befall an frisch gepflanzten Kastanien fest (Merkblatt 01/2026). Eine bundesweite amtliche Statistik wurde nicht gefunden.
Meldestelle: Keine Meldestelle im rechtlichen Sinn. Labordiagnose und Beratung: Pflanzenschutzdienst des Landes (Berlin: Pflanzenschutzamt Berlin, Mohriner Allee 137, 12347 Berlin, pflanzenschutzamt@senmvku.berlin.de).
Quellen: berlin.de, berlin.de, berlin.de, gd.eppo.int, gd.eppo.int, lksh.de, eur-lex.europa.eu
Kiefernprozessionsspinner
Thaumetopoea pinivora · kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland vor allem im Nordosten, nordöstlich der Elbe, mit Vorkommen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen. Deutlich seltener als der Eichenprozessionsspinner.
Erkennen: Raupen ziehen wie beim Eichenprozessionsspinner in Prozessionen, die Gespinste sitzen an Kiefern. Ab dem dritten von fünf Larvenstadien bilden sie mikroskopisch kleine Brennhaare.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Die Brennhaare enthalten ein Nesselgift, brechen ab und verwehen. Sie können Hautausschlag, Augenreizung und Atembeschwerden auslösen, auch ohne direkten Kontakt mit der Raupe. Für die Standsicherheit der Kiefer spielt der Fraß in der Regel keine Rolle.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht nach Pflanzengesundheitsrecht. Bei Befall an Wegen, Spielplätzen oder Campingplätzen ist die örtliche Ordnungs- oder Gesundheitsbehörde der erste Ansprechpartner. Örtliche Ordnungs- oder Gesundheitsbehörde.
Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen
Wirtsbäume: Kiefer, vor allem in trockenen, sandigen Kiefernbeständen auf armen Standorten, etwa an Küstendünen.
Quellen: lk-vr.de, beelitz.de
Zweipunktiger Eichenprachtkäfer
Agrilus biguttatus · kein Quarantäneschädling, heimische Art

Lage in Deutschland: Heimisch und in Eichenbeständen in ganz Deutschland verbreitet, mit zunehmendem Befall nach den Trockenjahren.
Erkennen: Halbmond- bzw. D-förmige Ausflugslöcher von etwa 2,5 bis 4 mm in der Rinde, oft mit Schleimfluss und Spechtabschlägen. Darunter zickzackförmige Fraßgänge im Kambium. Bohrmehl ist meist nicht zu sehen, weil die Larven es in den Gängen lassen.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Bei starkem Befall unterbrechen die Larven die Leitbahnen, Kronenteile sterben ab. In der Baumkontrolle heißt das: Totholz in der Krone und an Wegen auf Bruchgefahr achten. Der Käfer gilt als Verstärker des Eichensterbens, befällt inzwischen aber auch Eichen mit noch vital wirkender Krone.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht. Im Wald berät die zuständige Forstbehörde, im öffentlichen Grün die Baumkontrolle. Forstbehörde des Landes, im Siedlungsbereich die Baumkontrolle des Eigentümers.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Stiel- und Traubeneiche, bevorzugt nach Stress durch Trockenheit oder wiederholten Kahlfraß.
Quellen: lwf.bayern.de, waldwissen.net, wald-und-holz.nrw.de
Rosskastanienminiermotte
Cameraria ohridella · kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: In Deutschland flächendeckend verbreitet.
Erkennen: Braune, länglich-fleckige Minen in den Blättern ab dem Frühsommer, bei starkem Befall wird das Laub schon im Sommer braun und fällt vorzeitig.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Schwächt den Baum über Jahre, macht ihn aber nicht von sich aus bruchgefährdet. Wichtig für die Pflege: Die Puppen überwintern im Falllaub. Laub früh und gründlich sammeln und über Biotonne oder Grünguthof entsorgen, nicht auf den eigenen Kompost.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht. Bei Fragen das Pflanzenschutzamt des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Vor allem die weißblühende Rosskastanie.
Quellen: berlin.de, lfl.bayern.de
Platanennetzwanze
Corythucha ciliata · kein Quarantäneschädling

Lage in Deutschland: In wärmeren Lagen verbreitet, in Baden-Württemberg vor allem im Rhein- und Neckartal. Erstnachweis in Deutschland 1983.
Erkennen: Helle Sprenkelung entlang der Blattadern, später verblasst das ganze Blatt gelblich bis silbrig. Auf der Blattunterseite sitzen die etwa 3 bis 4 mm großen Wanzen und schwarze Kotkrümel.
Für Verkehrssicherheit und Gesundheit: Ein Problem für Optik und Vitalität, bei starkem Befall vorzeitiger Laubfall. Für die Bruchsicherheit nicht entscheidend. Die Adulten überwintern unter der Borke älterer Platanen. Eine Bekämpfung an großen Bäumen gilt als unverhältnismäßig.
Meldepflicht: Keine Meldepflicht. Bei Fragen das Pflanzenschutzamt des Landes.
Schadbild, Wirtsbäume, Rechtslage und Quellen

Wirtsbäume: Ausschließlich Platanen.
Quellen: galk.de, dlr.rlp.de
Verdacht am Baum: Was jetzt zu tun ist
- Fotografieren und Ort festhalten: Tier oder Schadbild, dazu der ganze Baum, möglichst mit Koordinaten.
- Nichts verbringen: Holz, Grünschnitt, Erde und Pflanzen nicht vom Grundstück bringen, bis der Fall geklärt ist.
- Melden: Quarantäneschädlinge an den Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes. Die Steckbriefe oben nennen die Stelle.
- Verkehrssicherheit klären: Bockkäfer und Prachtkäfer schwächen das Holz. Ein befallener Baum an Weg oder Straße gehört eingehend untersucht.
Liegt Ihr Baumbestand in einer Zone, oder sind Sie unsicher, was Sie vor sich haben? Wir kontrollieren nach FLL, erkennen die Schadbilder und dokumentieren so, dass Behörde und Versicherung damit arbeiten können. Rufen Sie an unter 01525 3625996 oder schreiben Sie an info@arbor-surveyor.de. Mehr zur Baumkontrolle nach FLL und zur eingehenden Untersuchung.
Häufige Fragen
Was ist eine Befallszone und was eine Pufferzone?
Die Befallszone umfasst die Stellen, an denen der Schädling nachgewiesen wurde, samt einem Umkreis, den die EU-Vorgaben je Art festlegen. Die Pufferzone ist der Ring darum. Beim Japankäfer reicht die Befallszone in der Regel rund einen Kilometer um die Funde, die Pufferzone ist mindestens fünf Kilometer breit. Beide zusammen bilden das abgegrenzte Gebiet, in dem die Auflagen der Allgemeinverfügung gelten.
Wie aktuell ist die Karte?
Ein Wächter auf unserem Server gleicht jeden Morgen die Seiten und Kartendienste der Behörden ab. Grenzen aus amtlichen Kartendiensten übernimmt er automatisch, neue oder geänderte Verfügungen prüft ein Mensch, bevor sie in die Karte kommen. Das Datum der letzten Prüfung steht über der Karte. Maßgeblich ist immer die Allgemeinverfügung selbst.
Was gilt, wenn mein Grundstück in einer Zone liegt?
Das steht in der jeweiligen Allgemeinverfügung. Beim Japankäfer darf zum Beispiel Oberboden nicht aus der Zone gebracht werden, Grünschnitt nur gehäckselt oder abgedeckt, und Betriebe mit Pflanzen haben Kontrollpflichten. Bei Laubholzbock, Moschusbock und Apfelbaumbohrer sind Fällung und Schnitt der Wirtsbäume anzeige- oder genehmigungspflichtig. Im Zweifel beantwortet der Pflanzenschutzdienst des Landes die Frage.
Wem melde ich einen Verdacht?
Quarantäneschädlinge meldet man dem Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, das gilt auch für Privatleute. Den Käfer möglichst in einem verschließbaren Glas sichern, ein Foto machen und Funddatum und genauen Fundort notieren. Die Adressen aller Pflanzenschutzdienste führt das Julius Kühn-Institut.
Ist der Eichenprozessionsspinner meldepflichtig?
Nein, eine gesetzliche Meldepflicht gibt es nicht. Bei Befall an Wegen, Schulen, Kitas oder Spielplätzen ist das Ordnungsamt der erste Ansprechpartner, für die Bäume im eigenen Grundstück der Eigentümer. Nester sollten nur Fachbetriebe mit Schutzausrüstung entfernen, weil die Brennhaare über Jahre wirksam bleiben.
Warum ist der Japankäfer kein Fall für die Verkehrssicherheit, der Laubholzbockkäfer aber schon?
Der Japankäfer frisst Blätter, Blüten und Graswurzeln, das Holz bleibt unberührt. Die Larven von Laubholzbock, Moschusbock und Apfelbaumbohrer fressen dagegen tief im Holz von Stamm und Starkästen. Befallene Bäume verlieren Äste und sterben ab. An Wegen und Straßen gehört ein befallener Baum deshalb sofort begutachtet.
Quellen und Arbeitsweise
Die Zonen stammen aus den Allgemeinverfügungen und Kartendiensten der zuständigen Landes- und Kreisbehörden. Ein Wächter auf unserem Server gleicht diese Seiten jeden Morgen ab. Grenzen aus amtlichen Kartendiensten übernimmt er automatisch, neue oder geänderte Verfügungen prüft ein Mensch, bevor sie in die Karte kommen. Die Steckbriefe beruhen auf den unten genannten Quellen. Dieselben Zonen stehen in unserem Baumkataster Arbovia als zuschaltbare Ebene.
- Julius Kühn-Institut: Pflanzenschutzdienste der Länder
- Julius Kühn-Institut: Quarantäneschadorganismen
- Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald: Japankäfer
- Landratsamt Lörrach: Japankäfer
- LfL Bayern: Japankäfer in Lindau
- Pflanzenschutzdienst Hessen: Japankäfer in Trebur
- ADD Rheinland-Pfalz: Bekämpfung des Japankäfers
- LLG Sachsen-Anhalt: Asiatischer Laubholzbockkäfer
- LfL Bayern: Asiatischer Moschusbockkäfer
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein: Rundköpfiger Apfelbaumbohrer
- Pflanzenschutzdienst Niedersachsen: Japankäfer, aktueller Stand
- EPPO Global Database (Verbreitung außerhalb Deutschlands)
- Deutscher Wetterdienst: Frühwarnsystem Eichenprozessionsspinner (Entwicklungsstand der Raupen)
- Umweltbundesamt: Eichenprozessionsspinner
- Fundmeldungen Eichenprozessionsspinner: 1850 Nachweise seit 2015, GBIF.org, Datensätze unter CC0 oder CC BY 4.0: NABU|naturgucker (1204), iNaturalist Research-grade Observations (349), ArtenFinder (178), Insekten Sachsen (96), DNA metabarcoding data of arthropods captured with different traps in the southwestern German agricultural landscape (15), Swiss National Moths Databank (3), Swiss National Fauna Databank (3), International Barcode of Life project (iBOL) (2). Stand 2026-10-10.
- Fundmeldungen Kiefernprozessionsspinner: 84 Nachweise seit 2015, GBIF.org, Datensätze unter CC0 oder CC BY 4.0: Insekten Sachsen (56), NABU|naturgucker (25), iNaturalist Research-grade Observations (2), ArtenFinder (1). Stand 2026-10-10.
- Fundmeldungen Zweipunktiger Eichenprachtkäfer: 80 Nachweise seit 2015, GBIF.org, Datensätze unter CC0 oder CC BY 4.0: NABU|naturgucker (51), iNaturalist Research-grade Observations (12), Insekten Sachsen (9), ArtenFinder (5), Swiss National Coleoptera Databank (1), Swiss National Fauna Databank (1), DNA metabarcoding data of arthropods captured with different traps in the southwestern German agricultural landscape (1). Stand 2026-10-10.
- Fundmeldungen Rosskastanienminiermotte: 1438 Nachweise seit 2015, GBIF.org, Datensätze unter CC0 oder CC BY 4.0: NABU|naturgucker (903), iNaturalist Research-grade Observations (374), Insekten Sachsen (104), ArtenFinder (26), DNA metabarcoding data of arthropods collected in different life stages of short rotation coppices (SRC) (12), International Barcode of Life project (iBOL) (12), INSDC Sequences (3), BoBO – Botanic Garden and Botanical Museum Berlin Observations (2). Stand 2026-10-10.
- Fundmeldungen Platanennetzwanze: 146 Nachweise seit 2015, GBIF.org, Datensätze unter CC0 oder CC BY 4.0: iNaturalist Research-grade Observations (54), NABU|naturgucker (42), Insekten Sachsen (35), ArtenFinder (14), Collections and observation data National Museum of Natural History Luxembourg (1). Stand 2026-10-10.
Diese Karte ist eine Orientierungshilfe und ersetzt weder die Allgemeinverfügung noch die Auskunft des Pflanzenschutzdienstes. Hintergrundkarte © GeoBasis-DE / BKG (2026), CC BY 4.0. Ortssuche: Photon, Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende.