Artenlexikon · Vögel
Mittelspecht
Dendrocoptes medius
- Schutzstatus: Europäische Vogelart und damit besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG; zusätzlich streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 in Verbindung mit Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung; Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie
- Strukturen am Baum: Spechthöhle, Kronentotholz, Asthöhle
- Zeitliche Brennpunkte: Fortpflanzungszeit (März) April bis Juli; die Höhlen liegen oft in angefaultem Holz und starken Seitenästen und werden von Nachnutzern das ganze Jahr über belegt
Erkennen und Nachweise am Baum
Etwas kleiner als der Buntspecht, mit vollständig roter Kopfplatte bei beiden Geschlechtern, ohne den schwarzen Wangenstreif des Buntspechts, dadurch wirkt das Gesicht hell. Die Flanken sind fein dunkel gestrichelt, der Unterbauch blass rosa. Der Ruf ist ein nasales, quäkendes Rufen, das Trommeln fehlt fast ganz. Am Baum verrät ihn die Art der Nahrungssuche: Der Mittelspecht hämmert kaum, er stochert und klaubt in grobborkigen Rindenrissen von Stämmen und Starkästen, deshalb sitzt er an alten Eichen, seltener an Eschen, Pappeln, Weiden und Linden. Die Bruthöhle zimmert er meist in vorgeschädigtes, angefaultes Holz, häufig in einen toten Starkast oder Stammabschnitt mit Fäule.
Was das Gesetz daraus macht
Der Mittelspecht ist der Vogel, der die Kontrollpraxis an alten Eichen direkt berührt, weil seine Lebensgrundlage genau das ist, was die Verkehrssicherung gern beseitigt: Kronentotholz, angefaulte Starkäste und grobborkige Altstämme. Deutschland trägt für die Art besondere Verantwortung, ein großer Teil des Weltbestands brütet hier, und die Bruthöhle ist als Fortpflanzungsstätte ganzjährig geschützt. Bei einer Kontrolle heißt das: Ein Totholzast mit Spechthöhle in einer alten Eiche ist nicht nur ein Bruchrisiko, sondern auch eine Fortpflanzungs- und Ruhestätte, deren Beseitigung ohne Prüfung gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 verstoßen kann. Weil der Mittelspecht seine Höhlen bevorzugt in Fäulebereichen anlegt, fallen Höhlenbaum und Befundbaum bei ihm besonders oft zusammen.
Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt
Alte Eichen und andere grobborkige Laubbäume mit Kronentotholz und Höhlen im Kataster als Habitatbäume kennzeichnen. Totholz in der Krone nur so weit entnehmen, wie die Zielfläche es verlangt; Starkäste mit Höhlen möglichst einkürzen statt abzusetzen, Höhlenabschnitte erhalten. Eingriffe an Höhlenbäumen außerhalb der Brutzeit planen, aber vorher die Nutzung klären, weil Höhlen ganzjährig geschützt sind und von anderen Arten nachgenutzt werden. Wo die Verkehrssicherheit einen Eingriff in eine besetzte Höhle verlangt, das Vorgehen mit der Naturschutzbehörde abstimmen; die artenschutzrechtliche Vorprüfung dokumentiert beides, den Befund und die Nutzung.
Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.
Vom Verdacht zum belastbaren Vorgehen
Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.
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Grundlagen: BNatSchG §§ 7, 44; EU-Vogelschutzrichtlinie Anhang I; BArtSchV Anlage 1; HLNUG, Maßnahmenblatt Mittelspecht (2015); LANUV NRW, Artensteckbrief Mittelspecht · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.