Artenlexikon · Käfer
Scharlachkäfer
Cucujus cinnaberinus
- Schutzstatus: Streng geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, zugleich Art des Anhangs II (Natura-2000-Gebiete); Rote Liste Deutschland: ungefährdet, europaweit Vorwarnliste
- Strukturen am Baum: Totholz/Stammfuß, Spalte/Rindentasche
- Zeitliche Brennpunkte: Die Larven leben etwa zwei Jahre unter der Rinde starken Totholzes und verpuppen sich im Juli; erwachsene Käfer sind vor allem im zeitigen Frühjahr unter loser Rinde zu finden. Ein Eingriff in besiedeltes Totholz trifft die Art zu jeder Jahreszeit
Erkennen und Nachweise am Baum
Ein flacher, etwa 11 bis 15 mm langer Käfer mit scharlachroter Oberseite, schwarzen Beinen und Fühlern und einem auffällig breiten Kopf mit vorstehenden Schläfen. Die Abplattung ist die Anpassung an das Leben unter der Rinde. Die Larven sind ebenso flach, gelbbraun, bis 3 cm lang und tragen am Hinterende zwei nach oben gebogene Zangen. Gefunden werden Larven und Käfer beim Ablösen loser Rinde von starkem, noch feuchtem, morschem Totholz; an lebenden Bäumen kommt die Art nicht vor. Wer bei Fällarbeiten oder beim Aufarbeiten stehenden Totholzes unter der Rinde flache, gelbbraune Larven mit Zangen findet, sollte das dokumentieren und die Stelle unangetastet lassen.
Was das Gesetz daraus macht
Der Scharlachkäfer ist streng geschützt, sein Lebensraum ist die feuchte, morsche Rindenschicht starken Totholzes. Die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG greifen deshalb genau dort, wo Baumkontrolle und Totholzmanagement sonst wenig zögern: beim Entfernen abgestorbener Stämme und Starkäste. Nach BfN liegen die aktuellen Vorkommen in Deutschland vor allem in Südostbayern, 2023 kam ein Nachweis in der Rastatter Rheinaue in Baden-Württemberg hinzu; in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ist die Art nicht nachgewiesen. Außerhalb der Verbreitungsgebiete ist der Käfer für die Praxis daher kein Alltagsthema, in Natura-2000-Gebieten mit Auwald oder totholzreichem Laubwald dagegen eine Art, die bei jeder Totholzentnahme gedanklich mitläuft. Sein Vorkommen ist zudem ein Hinweis darauf, dass der Bestand insgesamt totholzreich genug für weitere seltene Arten ist.
Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt
Stehendes und liegendes Starktotholz in Auwäldern und alten Laubwäldern der Verbreitungsgebiete nicht routinemäßig beseitigen, sondern nur dort, wo die Verkehrssicherheit es verlangt, und dann möglichst als Torso oder liegend am Ort belassen statt abzufahren. Vor Eingriffen in Natura-2000-Gebieten mit Meldung der Art die Naturschutzbehörde einbinden. Rinde an starkem Totholz nicht flächig ablösen; ein Nachweis gehört in fachkundige Hände und in die Dokumentation. Bei Totholzentnahme aus Verkehrssicherungsgründen ist der Erhalt des Stammes als Habitattorso fast immer die Lösung, die Sicherheit und Artenschutz zugleich erfüllt.
Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.
Vom Verdacht zum belastbaren Vorgehen
Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.
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Grundlagen: FFH-Richtlinie Anhänge II und IV; BfN, Artenporträt Cucujus cinnaberinus · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.