Siebenschläfer (Glis glis)

Artenlexikon · Säugetiere

Siebenschläfer

Glis glis

Siebenschläfer (Glis glis)
Foto: Azay, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
  • Schutzstatus: Besonders geschützt nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG in Verbindung mit Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (alle heimischen Säugetierarten, soweit nicht ausgenommen); kein Anhang der FFH-Richtlinie, nicht dem Jagdrecht unterliegend
  • Strukturen am Baum: Baumhöhle, Spechthöhle, Nistkasten
  • Zeitliche Brennpunkte: Winterschlaf von etwa Oktober bis April oder Mai, meist im Boden, teils auch in Baumhöhlen und Nistkästen; Jungtiere werden im Juli und August geboren, in Mastjahren bis in den September. Eine Fällung im Herbst oder Winter trifft deshalb nicht selten ein besetztes Winterquartier

Erkennen und Nachweise am Baum

Mit 13 bis 20 cm Körperlänge der größte heimische Bilch, grau bis graubraun mit weißer Unterseite, großen schwarzen Augen, runden Ohren und einem langen, buschigen Schwanz, der ihn von allen Mäusen unterscheidet. Der Gartenschläfer ist kleiner und trägt eine schwarze Augenmaske, die Haselmaus ist deutlich kleiner und gelbbraun. Siebenschläfer sind nachtaktiv; am Tag findet man sie nur zufällig, etwa beim Öffnen eines Nistkastens oder in einer Baumhöhle. Hinweise am Baum sind angenagte Früchte, Kot und Nistmaterial in Höhlen und Kästen, im Sommer auch die lauten, quäkenden Rufe aus der Krone. Lebensraum sind Laubmischwälder mit hohem Buchenanteil, Streuobstwiesen, Parks und Gärten; die Art dringt bis in Gebäude vor.

Was das Gesetz daraus macht

Der Siebenschläfer ist kein FFH-Fall und kein seltener Vogel, sondern eine häufige, besonders geschützte Art, die in praktisch jedem älteren Laubbestand mit Höhlen vorkommt. Genau das macht ihn für die Praxis wichtig: Die Verbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten auch für ihn, also das Töten und die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Eine Baumhöhle oder ein Nistkasten, in dem Siebenschläfer schlafen, ist eine Ruhestätte, und im Winterschlaf können die Tiere nicht ausweichen. Der Irrtum, dass eine Fällung im Winter artenschutzrechtlich unproblematisch sei, scheitert bei dieser Art an der Biologie: Wer eine Höhlenbuche im Januar fällt, kann darin eine Schlafgemeinschaft treffen. Zugleich gilt: Die Art ist häufig, ein Nachweis blockiert keine Verkehrssicherung, er verlangt nur die richtige Reihenfolge.

Was das für Fällung, Pflege und Kontrolle heißt

Höhlenbäume und aufgehängte Kästen vor Eingriffen auf Besatz prüfen, im Winterhalbjahr besonders sorgfältig, weil schlafende Tiere sich nicht bemerkbar machen. Höhlenabschnitte bei Fällung möglichst als Torso stehen lassen oder abgesetzte Höhlenstücke aufrecht im Umfeld deponieren, damit Tiere und Höhle erhalten bleiben. Eine Endoskopie oder das Öffnen eines Kastens nur durch Fachkundige und nur, wenn die Frage anders nicht zu beantworten ist. Bei besetzter Höhle und zwingender Fällung aus Verkehrssicherungsgründen mit der Naturschutzbehörde abstimmen; die Vorprüfung dokumentiert Höhle, Nutzung und Alternative.

Wichtiger Hinweis: Diese Seiten erklären die fachliche Praxis, sie sind keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ausnahmen und Befreiungen gibt die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Eingriffe in Quartiere, Nester und besiedelte Strukturen sind ohne Genehmigung unzulässig; auch Nachweismethoden wie Mulmproben gehören in fachkundige, wo nötig behördlich zugelassene Hände. Rechtsstand: August 2026.

Vom Verdacht zum belastbaren Vorgehen

Wir prüfen Bäume vor Fällung und Pflege: artenschutzrechtliche Vorprüfung (saP Stufe I) mit Protokoll, Endoskopie von Höhlen und Spalten, Sammelbericht für die Naturschutzbehörde und auf Wunsch die ökologische Baubegleitung. Aus derselben Kontrolle, die auch die Verkehrssicherheit dokumentiert.

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Grundlagen: BNatSchG §§ 7, 44; BArtSchV Anlage 1; Landestierschutzbeauftragte Hessen, Leitfaden Bilche (2022) · BNatSchG (§§ 7, 39, 44, 45) · FFH-Richtlinie 92/43/EWG (Anhänge II und IV) · EU-Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG · BfN-Artenportraits. Rechtsstand: August 2026.