Aktuelles

Fachlich eingeordnete Neuigkeiten rund um Baumkontrolle, Baumgutachten, Baumbiologie und Grünflächenmanagement. Geschrieben aus der Praxis, mit Quellen belegt.

Schematische Zeitleiste zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 06.08.2026, 1 L 200/26: Kappung der Straßenlinde durch einen Anlieger im Februar 2025, Gutachten mit wirtschaftlichem Totalschaden und Sachwert nach Methode Koch im April, Leistungsbescheid des Bezirksamts im Juni, Fällung im November 2025, Ablehnung des Eilantrags im August 2026. Darunter drei Kernsätze des Gerichts: Straßenbaum ist Straßenzubehör unabhängig von Pflanzung und Verzeichnis, Neuaustrieb widerlegt keinen Totalschaden, Gutachtenkosten gehören zum Schaden.

Gekappte Straßenlinde vor dem VG Berlin: Neuaustrieb ist kein Beweis, das Gutachten zählt

Ein Anlieger kappt die Straßenlinde vor seiner Einfahrt, das Bezirksamt stellt per Gutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden fest und fordert die Kosten per Bescheid. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin zog das Argument vom kräftig ausgetriebenen, gesunden Baum nicht. Was das Gutachten getragen hat, warum das Baumdatenblatt mitzählte und was Straßenbaulastträger daraus mitnehmen.

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