Rundköpfiger Apfelbaumbohrer liegend auf weißem Tuch, zimtbraun mit zwei cremeweißen Längsstreifen, Bannerausschnitt

Schädlings-Radar: Rundköpfiger Apfelbaumbohrer. Seit 2008 auf Fehmarn, und warum der Stammfuß das Fenster ist

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 23.10.2026

Auf Fehmarn lebt seit 2008 ein Bockkäfer, den es sonst nirgends in Europa gibt. Der Rundköpfige Apfelbaumbohrer (Saperda candida) stammt aus Nordamerika, steht seit 2019 auf der Quarantäneliste der EU und wird seit 18 Jahren vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf der Insel gehalten. Im September 2025 fand der Dienst erneut Larven, diesmal in zwei Weißdornen eines Knicks an der Kreisstraße 63 zwischen Puttgarden und Johannisberg. Die Rodung begann im Februar 2026 und ist nach Angaben der Kammer vom Juni abgeschlossen. Für die Baumkontrolle ist das aus zwei Gründen mehr als eine Inselnachricht: Die Wirtspflanzen stehen an jeder Straße, und das Schadbild sitzt genau dort, wo die Regelkontrolle ohnehin hinsieht.

Ein Käfer, der am Stammfuß arbeitet

Der Käfer selbst ist unverwechselbar: 1,5 bis 2 Zentimeter lang, zimtbraun mit zwei cremeweißen Längsstreifen, die vom Kopf über das Halsschild bis zum Ende der Flügeldecken durchlaufen, dazu graublaue Beine und lange Fühler. Die Landwirtschaftskammer schreibt, eine Verwechslung mit heimischen Käferarten sei nicht möglich. Nur bekommt man ihn kaum zu sehen. Er fliegt im Sommer, die Flugzeit endet im September, und er ist wenig mobil. Was man findet, ist die Arbeit der Larven.

Rundköpfiger Apfelbaumbohrer von oben auf weißem Tuch: zimtbraun mit zwei cremeweißen Längsstreifen, die vom Kopf bis zum Ende der Flügeldecken durchlaufen, graublaue Beine, lange Fühler
Der erwachsene Käfer: zwei cremeweiße Längsstreifen auf zimtbraunem Grund, graublaue Beine. Länge 1,5 bis 2 Zentimeter. Foto: Andy Reago und Chrissy McClarren, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Die Weibchen legen ihre Eier in die Rinde des unteren Stamms. Die cremeweißen Larven fressen zwei bis drei Jahre im Holz, werden dabei drei bis vier Zentimeter lang und pressen ihr Bohrmehl durch kleine Rindenöffnungen nach außen. Am Stammgrund sammelt sich das rötlichbraune Genagsel aus Holzmehl und Kot. Zur Verpuppung legen die Larven dicht unter der Rinde eine Puppenwiege an, und der fertige Käfer verlässt den Baum durch ein kreisrundes Loch von 8 bis 9 Millimetern, also bleistiftdick. Wie das im Stamm aussieht, zeigen Aufnahmen des amerikanischen Landwirtschaftsministeriums aus dem Jahr 1920, als der Käfer in den Obstanlagen der Ostküste ein Hauptschädling war.

Historische Fototafel: links Larven des Rundköpfigen Apfelbaumbohrers in ihren Puppenwiegen im Stamm eines jungen Apfelbaums, rechts ein Käfer neben seinem kreisrunden Ausbohrloch in der Rinde, unten ein Stammquerschnitt am Stammfuß mit mehreren von Larven gefressenen Gängen
Tafel VIII aus dem Bulletin 847 des US-Landwirtschaftsministeriums (Brooks 1920): A Larven in Puppenwiegen im jungen Apfelstamm, B Querschnitt des Stammfußes mit den aufsteigenden Gängen, C Käfer am Ausbohrloch. Gemeinfrei, via Wikimedia Commons

Für die Verkehrssicherheit heißt das: Der Schaden sitzt im unteren Stamm und am Wurzelanlauf. Bei einem Weißdorn im Knick spielt das statisch keine Rolle. Bei einer Mehlbeere oder Eberesche als Alleebaum ist ein von Gängen durchzogener Stammfuß eine Bruchstelle, und von außen verrät sie nur das Genagsel. Die Landwirtschaftskammer schreibt, der Käfer befalle völlig gesunde Bäume und könne sie bis zum Absterben schädigen. Natürliche Gegenspieler gibt es in Europa kaum, chemisch ist er nicht zu bekämpfen.

Wirtspflanzen: Obst, Weißdorn, Mehlbeere

Die Liste der Wirtspflanzen in der Allgemeinverfügung liest sich wie ein Pflanzplan für Straßenränder und Friedhöfe: Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Schlehe, Weißdorn, Eberesche, Schwedische Mehlbeere, Feuerdorn, Zwergmispel, Lorbeerkirsche. Das Thema geht damit über den Erwerbsobstbau hinaus, für den die Kammer das Risiko als hoch einstuft. Wer Mehlbeeren an der Kreisstraße, Rotdorn im Wohngebiet oder Zierapfel auf dem Friedhof kontrolliert, kontrolliert Wirtspflanzen. Auf Fehmarn wurden deshalb neben den Hecken auch Alleebäume an der K63 und Gehölze auf einem Privatgrundstück gerodet. In den getilgten Zonen werden Wurzelschosser und Sämlinge der Wirtspflanzen entfernt, damit die Flächen frei bleiben.

Warum die Insel nach 18 Jahren noch nicht frei ist

Die Chronik der Befallszonen erklärt, warum eine Tilgung so lange dauert. Die EPPO zählt für Fehmarn sieben Befallszonen bis 2023; im April 2023 kamen zwei dazu, nachdem in einer Weißdornhecke Ausbohrlöcher und eine Larve gefunden worden waren. Im August und September 2024 folgten acht Larven in einer weiteren Hecke, und beim Fällen im Dezember 2024 kamen 46 Larven zum Vorschein. Daraus entstanden die Zonen 9 und 10, aus den Funden vom September 2025 die Zonen 11 und 12. Jede Zone ist ein Kreis von 200 Metern um die befallene Pflanze, in dem alle Wirtspflanzen gefällt, gehäckselt und verbrannt werden, die Wurzeln eingeschlossen. Darum liegt eine Pufferzone von zwei Kilometern. Die neuen Zonen liegen zwischen drei bereits getilgten. Eine Larve, die zwei bis drei Jahre unsichtbar im Holz sitzt, wird eben erst entdeckt, wenn sie Genagsel produziert oder der Käfer ausfliegt. Der Leiter des Pflanzenschutzdienstes, Dr. Tim Birr, hat das 2023 so formuliert: „Wir hoffen, den Schädling auszurotten, doch sind wir uns im Klaren, dass uns das Thema hier auf Fehmarn noch weiter begleiten wird.“

Seit 2023 helfen Spürhunde. Fünf Hunde, in zwei Jahren als Gehölzpathogenspürhunde ausgebildet, suchen den Geruch lebender Larven; nach dem EPPO-Bericht laufen Hundesuche und Sichtkontrolle wöchentlich über das ganze Jahr. Die Kammer schreibt dazu einen Satz, den man sich merken kann: Die Hunde unterstützen das visuelle Monitoring, ersetzen es aber nicht. Zeigt ein Hund an, müssen die Inspektoren die Larve im Holz finden, entnehmen und ins Labor bringen. So ist es mit jedem Hilfsmittel in der Baumkontrolle: Der Verdacht kommt vom Werkzeug, der Befund vom Menschen am Baum.

Was bei der Kontrolle zu tun ist

Im Oktober ist der Käfer weg, das Genagsel bleibt. Nach dem Laubfall ist der Stammfuß von Weißdorn, Mehlbeere und Obstgehölzen gut einsehbar; rötlichbraunes Bohrmehl am Stammgrund und kreisrunde Löcher von Bleistiftstärke im unteren Stamm sind der Anlass. Bohrlöcher und Bohrmehl hinterlassen auch heimische Arten wie der Weidenbohrer, die Bestimmung ist Sache des amtlichen Labors. Ein Verdacht wird deshalb fotografiert, mit Standort notiert und gemeldet, nicht selbst aufgeschnitten und nicht beseitigt. Bei Verdacht auf den Rundköpfigen Apfelbaumbohrer besteht Meldepflicht beim Pflanzenschutzdienst des Landes; in Schleswig-Holstein ist das die Landwirtschaftskammer (Telefon 0451 31720-20, psd-luebeck@lksh.de), für die übrigen Länder listet das Julius Kühn-Institut die Ansprechpartner. Im abgegrenzten Gebiet auf Fehmarn gilt nach der Allgemeinverfügung eine ausdrückliche Anzeigepflicht auch für alle, die beruflich mit Wirtspflanzen zu tun haben, also für Baumkontrolleure und Baumpflegebetriebe. Holz und Wirtspflanzen dürfen die Pufferzone nur mit amtlicher Genehmigung verlassen, Wirtspflanzen dürfen dort nicht neu gepflanzt werden.

Für den Kontrollauftrag ändert sich damit nichts an der Logik, die wir schon beim Asiatischen Laubholzbockkäfer beschrieben haben: Die Meldung ist Pflanzengesundheitsrecht, das Urteil über die Verkehrssicherheit bleibt eine Frage des Befunds am Baum. Ein Weißdorn mit Genagsel ist kein Gefahrenbaum, er ist ein Meldefall. Eine Mehlbeere mit durchlöchertem Stammfuß an der Straße ist beides. Im Kataster gehört der Fund als Beobachtung mit Foto und Datum hinterlegt, damit die Behörde und der nächste Kontrolleur ihn wiederfinden. Was die Regelkontrolle am Stammfuß leistet und wo sie endet, steht auf unserer Seite zur Baumkontrolle.

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten amtlichen Quellen vom 23. Oktober 2026 wieder (Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom 10. Juni 2026 und Dezember 2025, EPPO vom März 2025, JKI-Auftretensmeldung vom 22. Mai 2026). Die Verbreitungslage ändert sich; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte, dort auch der Steckbrief zum Rundköpfigen Apfelbaumbohrer.

Quellen und weiterführende Links