Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 22.10.2026
Der Deutsche Wetterdienst kündigt in seinem Warnlagebericht von heute Morgen für Freitag ein markantes Sturmtief an, das von Westen übergreift. Höhepunkt am Abend und in der ersten Nachthälfte, in den westlichen Landesteilen stürmische Böen und Sturmböen der Stärke 8 bis 9, vom Rheinland bis zum Emsland Gefahr schwerer Sturmböen bis 100 km/h, örtlich orkanartige Böen nicht ausgeschlossen. Das ist der Streifen, in dem wir die meisten unserer Bestände kontrollieren. Und es ist Ende Oktober. Der Unterschied zu einem Sturm im Januar steht nicht in der Warnung. Er hängt an den Bäumen.

Die Krone ist noch dran
Wer in dieser Woche durch Ostwestfalen fährt, sieht Eichen, Platanen und viele Linden noch weitgehend belaubt. Der Herbst war bisher mild, der Laubfall läuft spät. Für die Windlast ist das der entscheidende Punkt. Die Kraft, die der Wind auf eine Krone ausübt, folgt einer einfachen Beziehung aus der Strömungslehre: Sie wächst mit der angeströmten Fläche, mit dem Widerstandsbeiwert der Krone und mit dem Quadrat der Windgeschwindigkeit. Das Karlsruher Institut für Technologie hat diese Rechnung 2019 auf einem Poster für die Baumpraxis zusammengefasst.
Zwei dieser drei Größen hängen am Laub. Eine belaubte Krone bietet dem Wind ein Vielfaches der Fläche, die das Astgerüst im Winter bietet, und sie bremst ihn stärker ab. Koizumi und Kollegen haben das 2010 an ausgewachsenen Pappeln im Freiland gemessen, mit Windmessung und Stammverformung gleichzeitig: Die Widerstandsbeiwerte der Kronen lagen in der unbelaubten Zeit unter denen der belaubten. Ein Sturm, der im Januar durch die kahle Krone zieht, drückt Ende Oktober gegen ein Segel.
Dazu kommt der Boden. Die Wetterlage ist seit Mittwoch unbeständig, die Böden nehmen Wasser auf, und ein durchfeuchteter Boden hält den Wurzelteller schlechter als ein trockener. Die Karlsruher Autoren sagen das in ihrem Fazit ausdrücklich: Ihre gerechneten Bruchlasten markieren den spätesten Zeitpunkt des Versagens, ein früheres Versagen durch Windwurf sei eher wahrscheinlich.
Von Stärke 8 auf Stärke 10: fast die doppelte Last
Das Quadrat in der Formel ist der Grund, warum die Zahlen einer Sturmwarnung mehr bedeuten, als sie auf den ersten Blick hergeben. Zwischen der Obergrenze von Windstärke 8 (74 km/h) und der von Windstärke 10 (102 km/h) liegen 38 Prozent mehr Geschwindigkeit. Die Windlast auf dieselbe Krone ist dann 1,9-mal so groß. Bei orkanartigen Böen der Stärke 11 ist es das Zweieinhalbfache. Die Beaufort-Skala des Wetterdienstes beschreibt die Wirkung im Binnenland nüchtern: Bei Stärke 9 brechen Äste, bei Stärke 10 bricht der Wind Bäume, bei Stärke 11 entwurzelt er sie.

Ein Baum, der am Freitag bricht, war deshalb nicht zwingend vorgeschädigt. Bei Stärke 10 versagen auch gesunde Bäume, und das Regelwerk weiß das: Die FLL-Baumkontrollrichtlinien haben in der Neufassung von 2020 wegen der zunehmenden Stürme einen eigenen Text über unvorhersehbare Ereignisse durch extreme Witterung aufgenommen. Umgekehrt gilt aber auch: Wo der Sturm einen Baum mit bekanntem Befund trifft, war die Sicherheitsreserve schon vorher angegriffen. Was nach Stürmen auf den Straßen liegt, kommt aus beiden Gruppen. Über die zweite wird hinterher gestritten.
Was vor dem Sturm noch sinnvoll ist
Einen Bestand von zehntausend Bäumen kontrolliert in den verbleibenden Stunden niemand, und das ist auch nicht die Aufgabe. Die Regelkontrolle hat ihre Arbeit vorher gemacht, wenn sie gemacht wurde: Sie hat den Bestand sortiert in Bäume ohne Befund und Bäume mit Befund und Maßnahme. Vor einem angekündigten Sturm zählt die zweite Liste. Welche Maßnahmen aus der letzten Kontrolle sind noch offen? Totholz in Kronen über Wegen, bekannte Pilzbefunde am Stammfuß, Kronenrisse, Bäume, die auf eine eingehende Untersuchung warten. Wer diese Liste im Kataster hat, kann an einem Vormittag entscheiden, wo gesperrt wird: ein Spielplatz unter Altbäumen, ein Friedhofsweg, ein Parkstreifen. Wer sie nicht hat, kann nur hoffen.
Was wir nicht empfehlen, ist Aktionismus am Vortag. Eine Fällung in Eile, ohne Befund, allein wegen einer Warnung, ist keine Verkehrssicherung. Sie ist ein Baumverlust ohne Begründung, und sie hält vor niemandem stand, der später fragt, worauf die Entscheidung beruhte.
Nach dem Sturm: die Zusatzkontrolle
Das Regelwerk ist hier eindeutig. Baumkontrolle ist nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien der Oberbegriff. Sie erfolgt als Regelkontrolle oder als Zusatzkontrolle, und als Anlass für die Zusatzkontrolle nennt das Regelwerk ausdrücklich extreme Witterungsereignisse. Art und Umfang richten sich nach dem Anlass. Für Freitagnacht heißt das: Am Samstag beginnt in den betroffenen Gebieten eine Zusatzkontrolle, und sie beginnt dort, wo die Sicherheitserwartung am höchsten ist, an Straßen, vor Schulen und Kitas, auf Friedhöfen und Spielplätzen.
Gesucht wird in dieser ersten Runde das Offensichtliche. Gebrochene und hängende Äste in der Krone, die noch nicht unten sind. Frische Risse im Boden rund um den Stammfuß, ein angehobener Wurzelteller auf der windabgewandten Seite, ein Schiefstand, der in der letzten Kontrolle nicht dokumentiert war. Stammrisse, aufgerissene Zwiesel. Zwei Dinge aus der Praxis dazu. Erstens: Solange das Laub hängt, sind Hänger in der Krone von unten schlecht zu sehen. Was jetzt unauffällig bleibt, verdient nach dem Laubfall einen zweiten Blick. Zweitens: Ein Baum, dessen Wurzelteller sich im Sturm bewegt hat, ist kein Fall für die Kettensäge am nächsten Morgen. Er ist ein Fall für die Frage, wie viel Halt noch da ist. Bei einem Baum, der es wert ist, beantwortet das ein Zugversuch und nicht die Erinnerung an das Wackeln.
Alles, was die Zusatzkontrolle findet, gehört ins Kataster: Datum, Baum, Befund, Maßnahme, Frist. In einem halben Jahr weiß sonst niemand mehr, welcher Ast nach welchem Sturm wo hing. Die Dokumentation ist das Einzige aus dieser Nacht, das bleibt.
Für die Bestände, die wir betreuen, heißt das am Freitag: Maßnahmenliste prüfen, Sperrungen entscheiden, Samstag früh raus. Was ein Zugversuch nach veränderter Windlast leisten kann, steht in unserem Beitrag zu Freistellung und Windlast; den Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.
Quellen und weiterführende Links
- Deutscher Wetterdienst, Warnlagebericht für Deutschland, Stand 22.10.2026, 07:27 Uhr (die Seite wird laufend aktualisiert)
- Deutscher Wetterdienst, Wetterlexikon: Beaufort-Skala mit Geschwindigkeitsbereichen und Auswirkungen im Binnenland
- Bethge, Tesari, Mattheck, Weber: Extreme Windlasten aus dem Taschenrechner. Poster, Karlsruher Institut für Technologie, 2019 (DOI 10.5445/IR/1000125622)
- Koizumi, Motoyama, Sawata, Sasaki, Hirai: Evaluation of drag coefficients of poplar-tree crowns by a field test method. Journal of Wood Science, 2010 (DOI 10.1007/s10086-009-1091-8)
- Dujesiefken: Die Überarbeitung der FLL-Baumkontrollrichtlinien. Vortrag zur Alleentagung 2019 (PDF), mit den Definitionen von Regel- und Zusatzkontrolle und dem neuen Text zu extremer Witterung
- Baumkontrolle nach FLL: was eine Regelkontrolle leistet und was nicht
- Baumkontrolle für Kommunen, Wohnungswirtschaft und Kirchengemeinden