Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 12.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden hat im August beschrieben, wie ihre Baumkontrolle arbeitet: rund 105.000 Bäume im Kataster, zehn Baumkontrolleure, städtische Bäume grundsätzlich jährlich. Wer will, hat damit eine Verhältniszahl in der Hand, nämlich 10.500 Bäume je Kontrolleur. Solche Zahlen laufen uns in Haushaltsberatungen, Stellenbegründungen und Leistungsverzeichnissen regelmäßig über den Weg, und sie werden dort wie ein Maßstab behandelt. Das sind sie nicht.
Drei Städte, drei Zahlen, die nicht dasselbe messen
Gütersloh hat den Arbeitsalltag seiner Baumkontrolleure 2024 öffentlich gemacht: vier Kollegen, mehr als 70.000 Bäume im Stadtgebiet. Rechnerisch also 17.500 je Person, deutlich mehr als in Dresden. Nur steht im selben Text der entscheidende Satz. Von den 70.000 sind 60.000 einzeln im Kataster erfasst, die übrigen 10.000 laufen in der Flächenkontrolle. Das ist ein anderer Arbeitsgang mit einem anderen Aufwand, und er steckt trotzdem im selben Zähler.
Aachen zeigt die andere Seite derselben Unsicherheit. Dort hat die Erstaufnahme des Baumkatasters mehr als acht Jahre gedauert, am Ende standen 125.014 Stadtbäume in der Datenbank, nach Angabe der Stadt deutlich mehr, als die Fachleute ursprünglich angenommen hatten. Erfasst sind sie liegenschaftsübergreifend, von Straßenzügen über Spiel- und Sportplätze bis zu Friedhöfen, Kitas und Schulen. Eine Stadt, die nur ihre Straßenbäume führt, kommt bei gleicher Größe auf einen Bruchteil dieser Zahl, ohne dass ein einziger Baum weniger dastünde.
Der Nenner der Kennzahl ist also kein fester Wert, sondern ein Ergebnis der Erfassung. Wer zwei Städte über ihre Bäume je Kontrolleur vergleicht, vergleicht in Wahrheit zwei Katasterphilosophien.
Der Takt multipliziert alles
Schwerer wiegt, was die Kennzahl gar nicht enthält. Ein Baum im Kataster ist kein Kontrollgang, sondern eine Position, die je nach Intervall einmal in zwei Jahren oder zweimal im Jahr angefahren wird.
Die Spannweite ist in der veröffentlichten kommunalen Praxis gut zu sehen. Gütersloh kontrolliert junge und gesunde Bäume in der Reifephase in der Regel alle zwei Jahre, alte und vorgeschädigte dagegen jährlich oder halbjährlich. Dresden kontrolliert städtische Bäume grundsätzlich jährlich. In Berlin schreiben die Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen für Straßenbäume einen Neun-Monats-Takt vor, und das Bezirksamt Treptow-Köpenick nennt auch den Grund dafür: Bei diesem Rhythmus sieht der Kontrolleur denselben Baum abwechselnd belaubt und unbelaubt. Bei einem starren Jahresintervall hat man einen Baum über Jahre hinweg immer nur im selben Zustand vor sich, und im belaubten Zustand bleibt in der Krone einiges verdeckt.

Über zehn Jahre gerechnet stehen fünf Kontrollgänge gegen zwanzig. Zwischen dem weitesten und dem dichtesten Takt liegt der Faktor vier, bei exakt demselben Baum. Tabelle 1 der FLL-Baumkontrollrichtlinien in der Ausgabe 2020 staffelt das Regelintervall genau deshalb nach Entwicklungsphase, Schädigungsgrad und Sicherheitserwartung am Standort. Ein Bestand mit hohem Altbaumanteil an Hauptverkehrsstraßen erzeugt bei gleicher Baumzahl ein Vielfaches der Kontrollgänge eines jungen Bestandes in einer Wohnsiedlung.
Und dann fängt die Arbeit erst an
Der Kontrollgang ist nicht das Ende des Vorgangs, sondern sein Anfang. Dresden beziffert den Anteil des Bestandes, an dem jährlich tatsächlich gearbeitet werden muss, mit etwa fünf bis zehn Prozent. Bei mehr als 100.000 erfassten Bäumen sind das 5.000 bis 10.000 Bäume im Jahr, für die eine Maßnahme festgelegt, beauftragt, ausgeführt und dokumentiert werden will. Bei unklaren Befunden kommt die eingehende Untersuchung dazu.
Aus unserer eigenen Kontrollpraxis kommt ein Punkt hinzu, den keine Verhältniszahl abbildet. Die Zeit am Baum ist selten der Engpass. Der Weg zwischen den Bäumen ist es, und die saubere Dokumentation eines Befundes. Ein Straßenzug mit vierzig Linden in einer Reihe und ein Friedhof mit vierzig Einzelbäumen über zwölf Hektar sind in der Kennzahl identisch und im Tagesablauf zwei verschiedene Welten. Wir veröffentlichen aus demselben Grund keine eigene Zahl für Bäume pro Tag. Sie wäre für jeden zweiten Bestand falsch.
Wofür die Zahl trotzdem taugt
Nach innen ist sie brauchbar, und zwar als Plausibilitätsprüfung. Wer ein gepflegtes Kataster hat, kann die hinterlegten Intervalle aufsummieren und bekommt die Zahl, auf die es ankommt: Kontrollgänge pro Jahr, nicht Bäume pro Kopf. Diese Summe lässt sich gegen die verfügbaren Arbeitstage halten, und sie zeigt vor allem, wie stark sie sich verschiebt, wenn der Bestand altert und die Intervalle nachgezogen werden müssen. Das ist eine Planungsgröße. Der Vergleich mit der Nachbarstadt ist keine.
Nach außen, etwa in einer Ausschreibung, gilt dasselbe in schärferer Form. Eine Leistungsbeschreibung, die nur die Baumzahl nennt, lädt zu Angeboten ein, die auf der günstigsten Intervallannahme beruhen. Wer stattdessen die Intervallverteilung des Bestandes mitliefert, bekommt vergleichbare Angebote und muss später weniger nachverhandeln. Die Grundlage dafür liefert ein sauber geführtes Baumkataster, in dem das Intervall am einzelnen Baum hängt und nicht an einer Pauschale für den ganzen Bestand.
Dieser Beitrag ordnet die fachliche Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen und weiterführende Links
- Landeshauptstadt Dresden, Meldung vom 19.08.2026: Stadtbäume im Blick. So arbeiten Dresdens Baumkontrolleure (105.000 Bäume, zehn Kontrolleure, jährliches Intervall, fünf bis zehn Prozent Bearbeitungsbedarf)
- Stadt Gütersloh, Meldung vom 09.07.2024: Unterwegs mit einem städtischen Baumkontrolleur (vier Kontrolleure, 70.000 Bäume, davon 60.000 einzeln erfasst, Intervalle nach Alter und Zustand)
- Stadt Aachen, Pressemitteilung vom 21.05.2026: Baumkataster ab jetzt öffentlich zugänglich (125.014 Stadtbäume nach acht Jahren Erstaufnahme, liegenschaftsübergreifend erfasst)
- Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin: Baumpflegemaßnahmen und Baumkontrollen (Neun-Monats-Takt für Straßenbäume, belaubt und unbelaubt im Wechsel; abgerufen am 17.09.2026)
- FLL: Baumkontrollrichtlinien, Ausgabe 2020 (Regelintervall nach Entwicklungsphase, Schädigungsgrad und Sicherheitserwartung, Tabelle 1)