Japankäfer (Popillia japonica), Ausschnitt: goldgrünes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken und weiße Haarbüschel an der Körperseite.

Schädlings-Radar: Japankäfer in Niedersachsen. Der Fund in Goldenstedt ist kein Koffer-Fund

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 10.10.2026

Ende August stand an dieser Stelle der Satz, in Deutschland gebe es bislang keine etablierte Population des Japankäfers. Sechs Wochen später lässt sich das so nicht mehr schreiben. Der Pflanzenschutzdienst Niedersachsen hat am 29. September 2026 einen Fund im Landkreis Vechta gemeldet, bei dem er von einer etablierten Population ausgeht. Dazu kommen Zahlen aus Hessen, die mit den sieben Käfern aus dem Sommer 2025 nichts mehr zu tun haben. Beides gehört in eine Fortschreibung, und der niedersächsische Fundort liegt rund 75 Kilometer Luftlinie von unserem Büro entfernt.

Hannover war ein Reisender, Goldenstedt ist ein Bewohner

Der erste Nachweis in Niedersachsen kam am 23. Juli 2026 vom Flughafen Hannover: zwei Käfer in Lockstofffallen auf eng begrenztem Gebiet. Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer sprach von blinden Passagieren, die mit Flugzeug oder Lastwagen aus einem Befallsgebiet angekommen sind, und verstärkte die Überwachung rund um den Flughafen. Bis Anfang September kamen weitere Tiere dazu. Das Julius Kühn-Institut führt zum 8. September zwei weitere Fänge und schreibt, derzeit gebe es keine Hinweise auf eine etablierte Population. So liest man einen Flughafenfund richtig: Verkehrsknoten, Falle, Einzeltiere.

Goldenstedt im Landkreis Vechta ist ein anderer Fall. Dort kam der Hinweis aus der Bevölkerung. Bei der Kontrolle vor Ort fand der Pflanzenschutzdienst vier Käfer, und eine Weinrebe zeigte den typischen Skelettierfraß, bei dem nur das Adergerüst des Blatts stehen bleibt. Noch am selben Tag wurden acht Lockstofffallen in der Umgebung aufgestellt. Eine davon fing in den folgenden Tagen drei weitere Tiere, insgesamt also sieben. Das JKI führt das Auftreten zum 24. September als bestätigt, mit Weinrebe und Pflaume als Wirtspflanzen und damals fünf festgestellten Käfern. Die Landwirtschaftskammer zieht aus dem Gesamtbild den Schluss, dass sich eine etablierte Population gebildet hat und der Käfer bereits vor 2026 eingeschleppt wurde.

Mehrere Japankäfer fressen an den Blättern eines Pfirsichbaums; die Blätter sind durchlöchert und teilweise bis auf das Adergerüst skelettiert.
Skelettierfraß: Die Käfer sitzen in Gruppen, die Blattspreite verschwindet bis auf das Adergerüst. So sah es auch an der Weinrebe in Goldenstedt aus. Foto: Zech Smith, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Unterschied zwischen beiden Funden ist der Unterschied zwischen einem Tier in der Falle und einem Tier, das frisst. Ein Käfer, der an der Weinrebe sitzt und in der Nachbarschaft Artgenossen hat, ist nicht mehr unterwegs. Er ist angekommen. Wer vor 2026 eingeschleppt wurde und 2026 als Käfer frisst, hat nach der Lebensweise, wie das JKI-Faltblatt sie beschreibt, als Larve im Boden überwintert. Im August hatten wir geschrieben, ein Käfer im Koffer sei kein Befallsgebiet. Das stimmt weiterhin. Eine fressende Population im Garten ist eines.

Was jetzt in Goldenstedt kommt

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1584 wird ein abgegrenztes Gebiet eingerichtet: eine Befallszone mit einem Kilometer Radius um den Fundort und darum eine fünf Kilometer breite Pufferzone. Die Einzelheiten regelt eine Allgemeinverfügung, die zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch nicht veröffentlicht war. Die Landwirtschaftskammer hat aber schon benannt, was ganzjährig gelten wird: Reinigungspflicht für Fahrzeuge und Geräte, Verbringungsverbot für Oberboden bis 30 Zentimeter Tiefe, Auflagen für Pflanzen mit Erde oder Substrat. In der Flugzeit vom 1. Juni bis 30. September kommen Massenfallen und ein Verbringungsverbot für frisches Pflanzenmaterial dazu. In der nächsten Flugzeit folgt eine Abgrenzungserhebung, die das Ausmaß des Befalls klären soll.

Wie so eine Verfügung in der Praxis aussieht, kann man in Hessen nachlesen. Die geänderte Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 16. Juli 2026 verbietet in der Befallszone vom 1. Juni bis 30. September die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, lässt Pflanzenmaterial aus der Grünpflege in dieser Zeit nur gehäckselt auf höchstens fünf Zentimeter oder in geschlossenen Fahrzeugen hinaus und verpflichtet Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, zur Überwachung ihrer Bestände samt hundert Metern Umgebung. Das trifft den Bauhof, den Friedhofsgärtner und jede Baumpflegefirma mit dem Häcksler auf dem Hänger. Wer rund um Goldenstedt Grünflächen pflegt oder Bäume schneidet, sollte die Verfügung lesen, sobald sie erscheint, und nicht erst, wenn der Container voll ist.

Hessen: aus sieben wurden 1.581

Im August haben wir für Trebur sieben Käfer aus dem Sommer 2025 und fünf Männchen vom 15. Juni 2026 genannt. Das war der Stand der damals verlinkten Quellen, und er ist überholt. Das JKI führt zum 6. August 2026 für das hessische Ausbruchsgebiet 1.581 gefangene Käfer. Die Fallen wurden wegen rückläufiger Zahlen nur noch dreimal pro Woche kontrolliert, das abgegrenzte Gebiet nach Funden in der Pufferzone erweitert. Die Pufferzone umfasst seit der Änderung vom Juli Teile der Gemeinden Trebur, Bischofsheim und Nauheim sowie der Städte Ginsheim-Gustavsburg, Rüsselsheim am Main, Groß-Gerau und Riedstadt. Ende August kam ein einzelnes Männchen am äußeren Rand der Pufferzone dazu. Wer wissen will, warum der Pflanzenschutzdienst in Goldenstedt keinen Sommer abwartet, findet die Antwort in dieser Reihe: ein Männchen in einer Gartenfalle im Juli 2025, eine vierstellige Zahl ein Jahr später.

Im Süden ist die Lage ähnlich in Bewegung. In Freiburg wurden seit dem 22. Juni 2026 insgesamt 19 Käfer gefangen, der Massenfang läuft. Bei Lindau hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft am 4. September die erste Quarantänezone Bayerns ausgewiesen. Bei der Abgrenzungserhebung dort kamen 29 weitere Käfer in acht Fallen dazu, das abgegrenzte Gebiet reicht nach Baden-Württemberg und nach Österreich hinein.

Was sich für die Baumkontrolle ändert: nichts

Das bleibt der unbequeme Teil, und er gilt unverändert. Der Japankäfer frisst Blätter, Blüten und Früchte, seine Larven fressen Wurzeln unter Rasen. Er zersetzt kein Holz. Er verändert weder die Bruchsicherheit eines Astes noch die Standsicherheit eines Stammes. Ein skelettiertes Lindenblatt ist kein Defektsymptom, ein Fund verkürzt kein Kontrollintervall und steht in keinem Protokoll als Fällgrund. Was ein Fund auslöst, ist eine Meldepflicht und, je nach Lage, eine Allgemeinverfügung für den Betrieb. Die Trennung zwischen pflanzengesundheitlicher Meldung und baumstatischer Beurteilung haben wir im ersten Beitrag der Serie zum Japankäfer beschrieben, zusammen mit den Erkennungsmerkmalen: fünf weiße Haarbüschel je Körperseite, zwei am Hinterleib, und beim heimischen Gartenlaubkäfer fehlen sie.

Japankäfer (Popillia japonica) auf einer Kleeblüte: goldgrün schimmerndes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken und die fünf weißen Haarbüschel an jeder Körperseite sowie zwei am Hinterleibsende.
So sieht er in der Natur aus: goldgrünes Halsschild, kupferbraune Flügeldecken, und an jeder Körperseite fünf weiße Haarbüschel, zwei weitere am Hinterleibsende. Länge 8 bis 11 Millimeter. Foto: Bruce Marlin, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons

Was im Oktober noch zu sehen ist: Die Flugzeit ist vorbei, Käfer wird man jetzt kaum noch finden. Fraßbilder an Weinlaub, Rosen, Linden oder Ahorn lassen sich dagegen bis zum Laubfall ansprechen und mit Foto, Datum und Standort melden. In Goldenstedt hat ein Hinweis aus der Bevölkerung die ganze Kette ausgelöst. Wer im Sommer mit offenen Augen durch Bestände geht, gehört zu dieser Bevölkerung, ob er Baumkontrolleur ist oder nicht. Ab Juni 2027 beginnt die nächste Flugzeit, und dann zeigt die Abgrenzungserhebung, wie groß das Gebiet um Goldenstedt wirklich ist.

Meldung in Niedersachsen: Verdachtsfälle im Umkreis von Goldenstedt und des Flughafens Hannover mit Foto an japankaefer@lwk-niedersachsen.de, alle übrigen an pflanzengesundheit@lwk-niedersachsen.de. Das Tier nach Möglichkeit in einem Glas sichern. Für die anderen Länder listet das JKI die Ansprechpartner der Pflanzenschutzdienste.

Für Kommunen und Kirchengemeinden in Niedersachsen, die ihre Bestände kontrollieren lassen, ändert sich am Kontrollauftrag also nichts. Ein Fund wandert als Beobachtung ins Kataster und an die Behörde, das Urteil zur Verkehrssicherheit bleibt davon unberührt. Was wir dort leisten, steht auf unserer Seite Baumgutachter in Niedersachsen.

Dieser Beitrag gibt den Stand der genannten amtlichen Quellen vom 9. Oktober 2026 wieder (JKI-Auftretensmeldungen bis 1. Oktober, Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 29. September). Die Verbreitungslage ändert sich laufend; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung der zuständigen Behörde. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alle aktuellen Befalls- und Quarantänezonen in Deutschland mit Behörde, Datum und Allgemeinverfügung zeigt unsere Schädlings-Radar-Karte. Sie wird jeden Morgen mit den Behördenseiten abgeglichen.

Quellen und weiterführende Links