Balkendiagramm: gemeldete Fläche des Eichenprozessionsspinners in Baden-Württemberg, 280 Hektar im Jahr 2024 gegenüber 860 Hektar im Jahr 2025

Eichenprozessionsspinner: Die Raupen sind weg, die Nester bleiben

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 30.09.2026

Im September fragt uns niemand mehr nach dem Eichenprozessionsspinner. Die Raupen sind verpuppt, die Falter geflogen, die Absperrbänder abgebaut. Am Baum hängt trotzdem noch, was im Frühjahr dort entstanden ist. Genau darin liegt das Problem für die nächsten Monate, denn das Winterhalbjahr ist die Zeit, in der wir und unsere Kollegen in die Bäume steigen.

Was die amtlichen Zahlen hergeben

Die belastbarste deutsche Zahl steht in der Waldschutzsituation der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. Danach hat der Eichenprozessionsspinner dort 2025 auf rund 860 Hektar zugenommen, nach 280 Hektar im Jahr davor. Die Meldungen verteilen sich auf 330 Hektar wegen des Gesundheitsrisikos durch die Brennhaare und auf 530 Hektar wegen des Raupenfraßes am frisch ausgetriebenen Laub. Brennpunkt ist der Ostalbkreis, wo stichprobenbasierte Nesterzählungen durchgeführt wurden.

Für Bayern schreibt die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (Stand 07.07.2026), dass es im Donauries in den Jahren 2017 bis 2019 und erneut 2026 zu Kahlfraß in Eichenwäldern kam und sich der Befall auf baden-württembergischer Seite fortsetzt. Die schweizerische Fachstelle Waldschutz der WSL meldete am 09.06.2026 aus dem Kanton Schaffhausen erstmals einen mehrere Hektar umfassenden, flächigen Befall in einem Eichenwald, betroffen waren vor allem Traubeneichen vom Stangenholz bis zum Altholz. Die WSL ordnet 2026 als außergewöhnlich starkes Befallsjahr ein.

Damit ist auch gesagt, was nicht geht. Für Deutschland liegen für 2026 noch keine veröffentlichten Flächenzahlen vor, und die baden-württembergischen Angaben sind Meldungen der Forstbehörden aus dem Wald, kein Stadtbaumkataster. Wer daraus eine Zahl für den eigenen Straßenbaumbestand ableitet, rechnet sich etwas zurecht. Was die Zahlen tragen, ist die Richtung: Der Druck nimmt zu, und er nimmt in Regionen zu, die früher unauffällig waren.

Balkendiagramm: gemeldete Fläche des Eichenprozessionsspinners in Baden-Württemberg, 280 Hektar im Jahr 2024 gegenüber 860 Hektar im Jahr 2025
Eigene Darstellung nach Delb u. a. (2026), Waldschutzsituation 2025/2026 in Baden-Württemberg, AFZ-DerWald 9/2026. Es handelt sich um Meldungen der Unteren Forstbehörden und Forstbezirke aus dem Wald, nicht um Zahlen aus einem Stadtbaumbestand.

Die Gefährdung hängt am Nest, nicht an der Raupe

Die SVLFG führt ihre Musterbetriebsanweisung zu den Brennhaaren des Eichenprozessionsspinners inzwischen in der Ausgabe August 2026. Zwei Sätze daraus sind für die Herbst- und Winterarbeit entscheidend. Erstens: „Da die alten Larvenhäute in den Gespinstnestern verbleiben, besitzen diese ebenfalls eine hohe Konzentration an Brennhaaren.“ Zweitens: „Die Wirksamkeit der Brennhaare bleibt über mehrere Jahre erhalten.“ Ausdrücklich genannt wird auch, dass beim Holzeinschlag und bei der Weiterverarbeitung des Holzes mit der Wirkung der Brennhaare zu rechnen ist.

Die FVA beschreibt dasselbe von der anderen Seite: Das Gesundheitsrisiko geht von den Brennhaaren aus, die besonders in den Häutungs- und Verpuppungsnestern vorhanden sind. Übersetzt in den Arbeitsalltag heißt das, dass ein leeres Nest kein harmloses Nest ist. Es ist der Ort, an dem sich über die Saison alles gesammelt hat, was juckt.

Der Aufwand für eine fachgerechte Entfernung ist entsprechend. Die SVLFG verlangt einen Industriesauger der Staubklasse H mit Vlies-Sicherheitsfiltersack, Hauptfilter und nachgeschaltetem Endfilter, dazu Chemikalienschutzanzug, Nitril-Einmalhandschuhe und gebläseunterstützten Atemschutz der Filterklasse TM2P. Pausenorte sollen 500 Meter vom zuletzt behandelten Baum entfernt liegen, weil Brennhaare mit dem Wind in einem Umkreis von 200 bis 500 Metern verbreitet werden. Das ist nichts, was ein Bauhof zwischen zwei Terminen nebenbei erledigt.

Ein Punkt daraus wird regelmäßig unterschätzt, gerade von Leuten mit langer Berufserfahrung: Mehrfache Exposition schützt nicht. Nach der Betriebsanweisung treten schwere Allergien oft erst nach mehrfachem Kontakt auf, weil sich das Immunsystem bis dahin sensibilisiert hat. Wer zwanzig Winter lang nichts gespürt hat, ist damit kein Beleg dafür, dass nichts passieren kann.

Erkennen im unbelaubten Zustand, und die zwei Verwechslungen

Im Winter ist das Nest leichter zu finden als im Sommer, weil das Laub fehlt. Es sitzt am Stamm, am Kronenansatz und in Astgabelungen, ist kompakt und mit der Zeit grau und verwittert. Der Eichenprozessionsspinner lebt an Eiche, an Stiel-, Trauben- und Roteiche. Ein Gespinst an einer anderen Art ist deshalb schon aus diesem Grund etwas anderes.

Das führt zur ersten Verwechslung, und die ist harmlos. Gespinstmotten überziehen ganze Sträucher oder große Teile davon, sie sitzen an Weißdorn, Pfaffenhütchen, Traubenkirsche und Pflaume, und die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft schreibt klar, dass sie an Eiche nicht zu finden sind. Ihre Raupen sind klein, unbehaart und gesundheitlich unbedenklich. Der Anblick ist gespenstisch, die Sache nicht.

Die zweite Verwechslung geht in die gefährliche Richtung. Der Goldafter überwintert gesellig in dichten Gespinstnestern, die aus zusammengezogenen Blättern an den Zweigen gebildet werden und etwa fünf bis zehn Zentimeter lang sind. Diese Winternester hängen also genau dann am Gehölz, wenn gearbeitet wird. Auch seine Haare reizen Haut und Schleimhäute, und die SVLFG nennt ihn neben Kiefernprozessionsspinner, Schwammspinner und Eichenspinner ausdrücklich als weitere hohe Gefährdung. Die praktische Konsequenz ist unspektakulär: Bei einem Gespinstnest an einem Laubgehölz ist die Artfrage im ersten Schritt zweitrangig. Wichtig ist, dass niemand ohne Schutz daran arbeitet.

Für die Verkehrssicherheit ist das kein Defektsymptom

Hier gehört ein ehrliches Wort hin, weil das Thema gern größer gemacht wird, als es ist. Ein Gespinstnest sagt nichts über die Standsicherheit und nichts über die Bruchsicherheit. Es ist kein Defektsymptom, und ein befallener Baum ist deswegen kein Gefahrenbaum.

Mittelbar wird es trotzdem zur Kontrollfrage. Einmaliger Kahlfraß hinterlässt nach Angaben der LWF üblicherweise keine nachhaltigen Schäden, weil die Eiche in den ersten Wochen nach dem Austrieb noch assimilieren kann. Kritisch wird es bei mehrmaligem Kahlfraß in aufeinanderfolgenden Jahren, erst recht in Verbindung mit Eichenwickler, Frostspanner und Eichenmehltau. Dann sind massive Vitalitätseinbußen und akutes Absterben möglich, und im Anschluss folgen Sekundärschädlinge wie der Zweipunktige Eichenprachtkäfer oder der Eichensplintkäfer. Was wir bei der Kontrolle davon sehen, ist nicht der Falter, sondern die Folge: lichte Kronen, absterbende Starkäste, zunehmendes Totholz. Kurzfristig ist der Eichenprozessionsspinner ein Arbeitsschutzthema, langfristig ein Vitalitätsthema.

Was jetzt zu tun ist

Melden muss man ihn nicht. Der Eichenprozessionsspinner ist kein Quarantäneschadorganismus, es gibt keine bundesweite Meldepflicht wie beim Asiatischen Laubholzbockkäfer. Zuständig sind zwei Rechtsgebiete nebeneinander: Der Schutz des Waldes vor dem Fraß fällt unter das Pflanzenschutzrecht, der Schutz des Menschen vor den Brennhaaren unter das Biozidrecht. Diese Einordnung ist fachlich gemeint und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Zu dokumentieren gibt es dagegen einiges. Ein Befund aus dem Juni nützt nichts, wenn er in einer Sommerliste steht, die im Januar niemand mehr aufmacht. Er gehört mit Datum an den Baum, sodass derjenige, der die Kletterfreigabe erteilt oder die Fällung beauftragt, ihn vor sich hat. Das ist der unspektakulärste und zugleich wirksamste Teil der ganzen Angelegenheit, und er ist eine Frage der Datenhaltung im Baumkataster, nicht der Biologie.

Und die Entscheidung über das Frühjahr fällt jetzt. Die FVA hält für die aktuelle Phase fest, dass Regulierungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr wirksam sind und eine rechtzeitige, vorbeugende Maßnahme im folgenden Frühjahr sinnvoll sein kann. Wer erst im Mai mit der Abstimmung beginnt, hat das Fenster bereits verpasst.

In unserer eigenen Praxis nehmen wir Gespinstnester bei der Regelkontrolle als Vermerk auf, obwohl sie kein Baumdefekt sind. Sie ändern nichts an der Beurteilung des Baumes, aber sie ändern, wie und wann an ihm gearbeitet werden darf. Wie wir die Regelkontrolle aufbauen und wo ihre Grenzen liegen, steht auf unserer Seite zur Baumkontrolle nach FLL.

Quellen und weiterführende Links