Handlungskette bei Verdacht auf Rußrindenkrankheit am Ahorn, nach der Musterbetriebsanweisung der SVLFG, Ausgabe April 2026.

Schädlings-Radar: Rußrindenkrankheit am Ahorn. Erkennen ist der leichtere Teil

Autor: Andreas Klocke, Sachverständiger für Baumstatik · zuletzt fachlich aktualisiert am 25.09.2026

Der Deutsche Wetterdienst hat am 31. August die Bilanz des Sommers 2026 vorgelegt: 19,6 Grad im Deutschlandmittel, 3,3 Grad über dem Referenzwert von 1961 bis 1990, dazu rund 171 Liter Niederschlag je Quadratmeter. Das sind 72 Prozent des Klimasolls. Für die meisten Baumarten ist das eine Stressbilanz. Für den Ahorn ist es die Kombination, auf die ein bestimmter Pilz wartet.

Die Ahorn-Rußrindenkrankheit bricht nach Darstellung der Fachbehörden aus, wenn lange Trockenheit und große Hitze zusammenkommen. Das heißt nicht, dass jetzt flächendeckend Ahorne umfallen. Es heißt, dass in den Kontrollrunden dieses Herbstes und der kommenden Jahre Bäume auffallen werden, die vorher unauffällig waren. Und es heißt vor allem: Wer so einen Baum findet, hat den leichteren Teil hinter sich.

Der Pilz ist längst da, er wartet nur

Cryptostroma corticale stammt aus Nordamerika und wurde in Deutschland 2005 erstmals in Baden-Württemberg nachgewiesen, später auch in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Hessen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau schreibt in ihrer Betriebsanweisung nüchtern, es sei anzunehmen, dass der Pilz in Deutschland bereits weit verbreitet ist. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft beschreibt, warum man ihn trotzdem so selten sieht: Er kann jahrelang symptomlos als Endophyt im Baum überdauern und bricht erst unter Stress aus.

Das unterscheidet ihn von den Arten, über die wir hier sonst schreiben. Beim Asiatischen Laubholzbockkäfer geht es um Einwanderung und um eine Meldepflicht. Hier geht es um Auslösung. Der Baum, der im Oktober auffällt, hat den Pilz meistens schon lange in sich getragen. Hauptwirt ist der Bergahorn, betroffen sind grundsätzlich alle Ahornarten.

Woran man es erkennt, und womit man es verwechselt

Die frühen Zeichen sind unspezifisch und deshalb leicht zu übersehen: Blattwelke, absterbende Kronenpartien, Wasserreiser, im Holz gelblich-grünliche Verfärbungen. Eindeutig wird es erst später. Die Rinde wölbt sich auf, löst sich großflächig ab, und darunter liegt eine dicke schwarze Schicht aus Sporen, die bei Berührung staubt. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt die Sporengröße mit 3 bis 5 Mikrometer an, die LWF mit 5 bis 6 Mikrometer. In beiden Fällen ist das lungengängiger Staub.

Verwechseln kann man das flächige Schwarz mit verkohlt wirkenden Stämmen nach Blitz- oder Feuereinwirkung und mit anderen Rindennekrosen. Sauber abgrenzen muss man es vom Brandkrustenpilz: Der sitzt als harte schwarze Kruste auf dem Holz, meist am Stammfuß, und verursacht eine Moderfäule. Bei der Rußrindenkrankheit liegt der Belag pulvrig unter frisch abgelöster Rinde, oft weit oben am Stamm. Wer unsicher ist, findet die Merkmale im Eintrag Rußrindenkrankheit unseres Pilzlexikons.

Für die Verkehrssicherheit zählt das Tempo

Das LWF-Merkblatt Nr. 52 von Burgdorf, Straßer und Hahn aus dem Jahr 2023 wird an zwei Stellen sehr deutlich. Erstens sterbe der Baum bei fortschreitender Entwicklung der Sporenlager innerhalb weniger Wochen oder Monate ab. Zweitens empfehlen die Autoren wegen der extrem hohen Bruchgefahr, entlang von Straßen, Waldwegen und in der Nähe von Siedlungen erkrankte Bäume zeitnah zu entnehmen, ausdrücklich mit Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht.

Für die Regelkontrolle ist das eine unbequeme Zeitrechnung. Ein Jahresintervall bildet einen Verlauf, der in Wochen abläuft, nicht ab. Wer den Befund im Frühjahr sieht und ihn auf die nächste Runde vertagt, verlässt sich auf eine Frist, die der Baum nicht einhält. Und anders als bei den meisten unserer Fälle hilft hier die Messtechnik wenig: Die Ansprache am Stamm trägt die Entscheidung, nicht das Gerät. Wir schreiben sonst gern, dass in den allermeisten eingehenden Untersuchungen keine Fällung nötig war. Bei diesem Befund ist die Reihenfolge eine andere.

Und dann kommt der Teil, der regelmäßig übersehen wird

Eine Meldepflicht gibt es nicht. Die LWF schreibt das in ihren FAQ ausdrücklich hin. Wer den Befund im öffentlichen Grün hat, wendet sich an die zuständige Landesfachbehörde, muss aber niemanden anzeigen. Genau deshalb landet der Baum oft direkt auf der Fällliste, und genau dort beginnt das eigentliche Problem.

Die SVLFG hat ihre Musterbetriebsanweisung B.01.18 zum Erreger der Rußrindenkrankheit in der Ausgabe April 2026 neu herausgegeben. Kern: Sind die schwarzen Sporenlager sichtbar und stehen Baumarbeiten an, ist die Verbreitung der Sporen über die Luft zu vermeiden oder weitestgehend zu minimieren. Lässt sie sich nach situativer Gefährdungsbeurteilung nicht wirksam vermeiden, sind Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip zu ermitteln und durchzuführen.

Vier Schritte zwischen dem Befund Rußrindenkrankheit und der Fällung: Befund, Gefährdungsbeurteilung, geschützte Fällung, Abtransport und Entsorgung.
Die Kette nach der Musterbetriebsanweisung der SVLFG, Ausgabe April 2026. Eigene Darstellung.

Was in der Betriebsanweisung konkret steht, ist für jeden brauchbar, der solche Arbeiten beauftragt oder ausführt: feuchte Witterung bevorzugen, bei teilmechanisierter Arbeit unter trockener Witterung das Holz vorher mit Wasser besprühen, bei motormanueller Fällung und Aufarbeitung partikelfiltrierenden Atemschutz FFP2 mit Ausatemventil tragen, weitere Schutzausrüstung je nach Gefährdungsbeurteilung abwägen, das Personal rotieren lassen, keine Sporen über Kleidung in Fahrzeugkabinen und Pausenräume verschleppen. In öffentlichen Anlagen ist weiträumig abzusperren, mit Sicherheitsposten und ohne Durchgang. Das Holz wird abgedeckt abgefahren und der Verbrennung zugeführt, etwa in großen Biomasseheizwerken mit geschlossener Beschickung. Als Stückholz für den heimischen Ofen ist es nicht geeignet. Weil vom Biostoff eine sensibilisierende Wirkung ausgeht, besteht Anlass für eine arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge.

Ehrlich bleiben: Das ist kein Giftpilz

Zur Verhältnismäßigkeit gehört der zweite Teil derselben Quelle. Von den Sporen geht keine Infektionsgefahr für den Menschen aus. Sie enthalten Stoffe mit möglicher atemwegssensibilisierender Wirkung; Arbeitsplatzgrenzwerte oder Dosis-Wirkungs-Beziehungen gibt es dafür nicht. Reizhusten im Sporenbereich verschwindet nach Angaben der SVLFG wieder, sobald man den Bereich verlässt, und führt in der Regel nicht zur Erkrankung. Erst wenn Sporen in hoher Konzentration über lange Zeit und wiederholt eingeatmet werden, kann eine exogen-allergische Alveolitis entstehen, mit Reizhusten, Fieber, Atemnot und Schüttelfrost typischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt.

Bemerkenswert und in der Diskussion selten zitiert: Bei der SVLFG sind derzeit keine Alveolitis- oder Verdachtsfälle angezeigt. Das vorhandene Wissen stammt aus klinischen Fallbeispielen von Arbeitern, die über mehrere Jahre beim Zerkleinern, Entrinden und Sägen befallener Ahornstämme exponiert waren. Das ist kein Grund für Aufregung. Es ist ein Grund, ein Verfahren einzuhalten, das genau diese jahrelange Exposition verhindert.

Was wir daraus für die Kontrollpraxis mitnehmen

Ein Ahorn mit abplatzender Rinde und schwarzem, staubendem Belag ist kein normaler Fällkandidat, sondern ein Auftrag mit Auflagen. Der Verdacht gehört in den Kontrollbericht und von dort in die Beauftragung, damit der ausführende Betrieb seine Gefährdungsbeurteilung machen kann, bevor jemand mit der Säge anrückt. Wer den Hinweis erst beim Ortstermin gibt, hat die Kette schon durchbrochen.

Dieser Beitrag gibt den fachlichen Sachstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Quellen und weiterführende Links